chFISI Geschrieben 17. März 2023 Teilen Geschrieben 17. März 2023 Guten Morgen Leute, Nachdem mein Antrag nun leider schon zum 2. Mal mit folgender Begründung: Ablehnung mit Hinweisen Keine Beschreibung Umsetzung (Arbeitsschritte. Projektantrag enthält nur Auflistung). Handreichung IHK max 2-3 Stundenschritten für FISI Projektthema kann beibehalten werden. Neuer Antrag einreichen abgelehnt wurde, würde ich hier gerne um etwas Hilfe zwecks eines Verständnisproblems bitten. Ich habe mich natürlich vorher etwas mit der Thematik Projektantrag beschäftigt und habe sehr oft gelesen das eine eigene Entscheidungsfindung essenziell wichtig für die Projektdokumentation ist. Deswegen bin ich derzeit etwas verblüfft, das meine IHK nach einem Telefonat mit meinem Ausbilder quasi möchte das ich schon im Antrag vorgebe mit welcher Softwarelösung das Projekt durchgeführt werden soll, da ich dann ja sozusagen keine Entscheidungsfindung mehr durchzuführen hätte? Vielleicht versteh ich das aber auch einfach falsch, und jemand kann mir hier weiterhelfen. Im Folgenden nun mein Antrag: Bei diesem Projekt handelt es sich um einen internen Auftrag der xxxxxxx, welches von meinem Ausbilder Herrn xxxxxxxxx beaufsichtigt wird. Die xxxxxxxx GmbH ist ein IT-Systemhaus, welches im Jahr 2009 gegründet wurde und sich auf die Bereiche Webdesign, eCommerce sowie die Soft- und Hardwarebetreuung ihrer Kunden spezialisert hat. Das Projekt soll in der eigenen Firma in xxxxxx durchgeführt werden, und im Falle einer erfolgsversprechenden Lösung den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, um wertvolle Zeit beim Einrichten von Windows-Betriebssystemen sowie zusätzlicher Software zu sparen. Ist-Analyse Zum jetzigen Zeitpunkt werden sämtliche Einrichtungen von Betriebssystemen und die anschließenden Installationen von Software sowie ihre Updates im Betrieb von den Mitarbeitern manuell ausgeführt. Diese werden mit externen Installationsmedien durchgeführt und müssen im Anschluss auch manuell aktualisiert werden, was je nach Anzahl von Geräten die gleichzeitig konfiguriert werden müssen viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Soll-Konzept Das Ziel des Projekts ist es, eine automatische Softwareverteilung zu integrieren um den Aufwand der Mitarbeiter zu minimieren und ein Stören des Arbeitsflusses zu verhindern, sowie etwaige menschliche Fehler zu vermeiden. Um dies zu erreichen, sollen nun im Laufe des Projekts mehrere Möglichkeiten getestet werden, um die optimale Lösung für den Betrieb zu finden. Zur Evaluierung der Softwareverteilung stehen im Betrieb mehrere Test-PCs sowie ein Server zur Verfügung, um abwägen zu können welche Lösung für den Betrieb am ehesten in Frage kommt. Wichtige Faktoren für die Entscheidungsfindung stellen unter anderem wirtschaftliche Faktoren (Kosten-/ Nutzenfaktor), sowie die Möglichkeit die Softwareverteilung ohne Beaufsichtigung (unattended) durchführen zu können. Desweiteren soll eine gewisse Flexibilität zur Anpassung der Software gegeben sein, um diese je nach Bedarf verändern zu können. Abschließend sollen auch Qualitäten wie z.B Benutzerfreundlichkeit und der benötigte Administrationsaufwand berücksichtigt werden. Das Projekt soll in dem Zeitraum vom 13.03.2023 - 24.03.2023 durchgeführt werden. Hinweis! Hiermit bestätige Ich, dass sich die Projektarbeit nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht, es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken und sie wird eigenständig von mir angefertigt. Außerdem bestätige ich mit dem Versenden dieses Antrages, dass der Projektantrag dem Praktikumsbetrieb vorliegt und von dem Ausbildenden genehmigt wurde. Projektphasen / Zeitplanung Informationen: 8 Stunden - Analyse IST-Zustand - 2 Stunden - Analyse SOLL-Konzept - 3 Stunden - Evaluierung verfügbarer Tools für die Softwareverteilung - 3 Stunden Planung: 10 Stunden - Erstellen eines Projektablaufplans - 3 Stunden - Überprüfen der Hardwareanforderungen - 1 Stunde - Erstellen einer engeren Auswahl möglicher Softwareverteilungslösungen - 3 Stunden - Auswertung und Vergleich der Verteilungsmöglichkeiten - 2 Stunden - Auswahl des favorisierten Tools zur Softwareverteilung - 1 Stunde Durchführung: 14 Stunden - Konfiguration eines Tools das den gewünschten Anforderungen entspricht - 2 Stunden - Erstellen von Testpaketen für die Softwareverteilung - 2 Stunden - Durchführen von Tests mit dem Testpaket - 2 Stunden - Analyse der Testergebnisse und Behebung von Fehlern - 3 Stunden - Erstellen eines Images zur Softwareverteilung inkl. Updates - 2 Stunden - Aufspielen des Images/Updates und Prüfen der Funktionalität - 3 Stunden Kontrolle: 8 Stunden - Verfassen der Projektdokumentation - 5 Stunden - Kosten- /Nutzenanalyse - 1 Stunde - Übergabe an den Administrator - 2 Stunden 40 / 40 Stunden Ich bedanke mich im Voraus fürs Lesen und hoffe auf ein paar Tipps, um den Antrag letztlich doch noch durchzubekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lukaspi Geschrieben 17. März 2023 Teilen Geschrieben 17. März 2023 (bearbeitet) Zitat Um dies zu erreichen, sollen nun im Laufe des Projekts mehrere Möglichkeiten getestet werden, um die optimale Lösung für den Betrieb zu finden. Dieser Satz würde mich als Mitglied des Prüfungsausschusses stutzig machen, da nicht wirklich klar wird, was der Prüfungsausschuss als "Endprodukt" erwarten kann. Der Text macht den Eindruck als wenn Du im Rahmen des Projektes vor hast, einfach mal ein wenig rumzuschauen. Die konkreten Projektziele und Anforderungen, die zum Ende Deines Projektes hin erfüllt sein sollen, erschließen sich mir nicht ganz aus Deinem Text. Was sind die Maßstäbe, nach denen sich Dein Projekt zum Ende hin bewerten lässt? Bearbeitet 17. März 2023 von lukaspi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-I Geschrieben 17. März 2023 Teilen Geschrieben 17. März 2023 vor 2 Stunden schrieb chFISI: Guten Morgen Leute, Nachdem mein Antrag nun leider schon zum 2. Mal mit folgender Begründung: Ablehnung mit Hinweisen Keine Beschreibung Umsetzung (Arbeitsschritte. Projektantrag enthält nur Auflistung). Handreichung IHK max 2-3 Stundenschritten für FISI Projektthema kann beibehalten werden. Neuer Antrag einreichen abgelehnt wurde, würde ich hier gerne um etwas Hilfe zwecks eines Verständnisproblems bitten. Ich habe mich natürlich vorher etwas mit der Thematik Projektantrag beschäftigt und habe sehr oft gelesen das eine eigene Entscheidungsfindung essenziell wichtig für die Projektdokumentation ist. Deswegen bin ich derzeit etwas verblüfft, das meine IHK nach einem Telefonat mit meinem Ausbilder quasi möchte das ich schon im Antrag vorgebe mit welcher Softwarelösung das Projekt durchgeführt werden soll, da ich dann ja sozusagen keine Entscheidungsfindung mehr durchzuführen hätte? Vielleicht versteh ich das aber auch einfach falsch, und jemand kann mir hier weiterhelfen. Im Die von Dir beschriebene Entscheidungsfindung, die hier oft prropagiert/gefordert wird, gibt die Prüfungsordnung in den jeweiligen Paragrafen der Unterabschnitte der FIAusbV nicht her. Ist ja auch nachvollziehbar, denn wenn eine Abschlussaufgabe einen realen Umsetzungsteil haben soll, in dem das Ergebnis im Unternehmen eingesetzt wird, wird kein Verantwortlicher einem Auszubildenden die Entscheidung überlassen. Schon alleine dann nicht, weil man sich dann fragen müsste, wozu es leitende Mitarbeiter im Unternehmen gibt. Letztlich gibt der für Dich zuständige § 20 FIAusbV her, dass Du wie in Punkt 2 beschrieben Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorschlagen (können) sollst. Und das widerspricht natürlich dem, was der PA der IHK verlangt. Vll. besteht da noch einmal die Möglichkeit für Deinen Ausbilder nachzufragen, warum der PA das so konkret haben will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 17. März 2023 Teilen Geschrieben 17. März 2023 vor einer Stunde schrieb FISI-I: Die von Dir beschriebene Entscheidungsfindung, die hier oft prropagiert/gefordert wird, gibt die Prüfungsordnung in den jeweiligen Paragrafen der Unterabschnitte der FIAusbV nicht her. §20 Abs 2 Satz 2 ... Und wenn nur ich der Meinung wäre machen das ganz viele andere Prüfer, auch hier, offensichtlich falsch. Ob der Prüfling das dann auch durchsetzt ist sekundär, er hat eine Entscheidung zu treffen und zu begründen. Entscheidet der Chef dagegen ists nicht das Problem des Azubis. vor einer Stunde schrieb FISI-I: Und das widerspricht natürlich dem, was der PA der IHK verlangt. Vll. besteht da noch einmal die Möglichkeit für Deinen Ausbilder nachzufragen, warum der PA das so konkret haben will. Jupp. Aber ich bin erstaunt, dass der PA hier nicht zulässt, ich halte den Antrag für ok. Fragen wir aus bestimmten Gründen mal @skylake ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-I Geschrieben 17. März 2023 Teilen Geschrieben 17. März 2023 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb charmanta: §20 Abs 2 Satz 2 ... Und wenn nur ich der Meinung wäre machen das ganz viele andere Prüfer, auch hier, offensichtlich falsch. Ob der Prüfling das dann auch durchsetzt ist sekundär, er hat eine Entscheidung zu treffen und zu begründen. Entscheidet der Chef dagegen ists nicht das Problem des Azubis. Jupp. Aber ich bin erstaunt, dass der PA hier nicht zulässt, ich halte den Antrag für ok. Fragen wir aus bestimmten Gründen mal @skylake ? "Vorzuschlagen" ist die Vorstufe zur Entscheidung nicht die Entscheidung selbst. Wenn eine Entscheidung getroffen wurde, ist alles vorher unerheblich. Wenn man die Entscheidungsbefugnis hat, dann steht die Entscheidung. Der kann man dann folgen oder nicht, aber einen Einfluss darauf, dass sich der Entscheider umzuentscheiden hat, gibt es nicht, das konterkariert die Entescheidungsbefugnis. Nein, ein Prüfling hat keine Entscheidung zu treffen. Die Prüfung soll nicht die Entscheidungsfähigkeit eines Prüflings feststellen, sondern die zu erlernenden Fertigkeiten und Kenntnisse in dem Ausbildungsberuf durch Anwendung in einem größeren Zusammenhang aka Abschlussarbeit abprüfen. Zu denen gehört aber keine Entscheidungsfindung; weder das Richt- noch die Grobziele geben das her. Durch die Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten zur Problemlösung und dem sich daraus anschließend ergebenden Vorschlag, welche Lösung dann auszuwählen ist, ist es ohne weiteres machbar, die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings abzubilden. Dazu braucht es keine Entscheidung. Durch die Vorgabe des PA des TEs Arbeitsschritte in dem Projektantrag anzugeben, ist da schon etwas seltsam. Denn das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass wesentliche Teile der Abschlussarbeit mindestens bekannt sein müssten. Bearbeitet 17. März 2023 von FISI-I Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 17. März 2023 Teilen Geschrieben 17. März 2023 (bearbeitet) Da ich beschworen wurde ... Der Prüfling hat nach § 20 Lösungsalternativen vorzuschlagen. Das der Azubi sehr wahrscheinlich nichts entscheiden darf/kann, liegt in der Natur der Sache und sollte dem PA bewusst sein. In meinen PA's erwarten wir allerdings, dass er Lösungsalternativen aufzeigt und abwägen kann, was denn die beste Lösung für das Problem ist. Wenn am Ende dann herauskommt, dass Lösung A die bessere ist aber der Chef einfach B haben möchte, ist das in Ordnung. Der Azubi soll zeigen, dass er in der Lage ist selbständig zu denken und nicht als reiner Befehlsempfänger zu agieren. Das der PA von oben alles ganz konkret bereits im Antrag haben möchte finde ich auch seltsam aber vllt. hat er einfach schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht. Bearbeitet 17. März 2023 von skylake charmanta und FISI-I reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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