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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich arbeite seit knapp 2 Jahren als Freelancer im IT-Infrastruktur-Bereich. Aktuell betreue ich 2 Kunden parallel. Bei meinem ersten Kunden habe ich die gesamte Produkt-Infrastruktur designed und implementiert. Mittlerweile ist das Unternehmen auch gewachsen und betreut das System größtenteils selbst. Allerdings ist keiner der Mitarbeiter bereit, Rufbereitschaft im Rahmen des Incident-Managements zu leisten. Daher mache ich das seit einiger Zeit, lasse mir allerdings nur die tatsächliche Arbeitszeit vergüten. Nun handelt es sich aber um ein Medizin-Produkt, welches den Kunden mit einer gewissen SLA verkauft wird. Das erfordert, dass ich bis auf weiteres quasi Rund um die Uhr abrufbereit bin und auch des Nachts (theoretisch) und an Wochenende und Feiertagen pausenlos verfügbar bin.

Dass das aus Sicht des Unternehmens ein heikles Unterfangen ist, ist mir bewusst. Die haben aber einfach keine Alternativen. Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich mir diese Leistung, also die durchgehende Bereitschaft, vergüten lassen.

Wenn etwas passiert und ich aktiv werden muss, lasse ich das zu meinem normalen Stundensatz vergüten (natürlich mit Aufschlägen an Feiertagen und Wochenenden). Aber was kann ich in etwa verlangen, dafür, dass ich 24/7 verfügbar sein muss?

Ich hatte überlegt, mit einem reduzierten Stundensatz diese Bereitschaft ebenfalls auf Stundenbasis zu berechnen, habe aber Angst, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.

Daher meine Frage: Da ich ja für mindestens 2 Kunden parallel arbeite, sollte das Thema Scheinselbstständigkeit erstmal vom Tisch sein. Aber darf ich dann Beispielsweise 10€ für jede Stunde Rufbereitschaft extra in Rechnung stellen? Das wäre dann ja quasi ein monatlicher Fixbetrag von 7300 €. Was wäre denn da angemessen überhaupt?

Hier mal die Eckdaten:

Rufbereitschaft 24/7 (kann alles Remote erledigen, aber muss eben Rechner immer dabei haben)
Reaktionszeit von max. 15 min
Behebungszeit 2 Stunden bis Eskalation (SLA Verletzung)

Ich überlege auch, ob ich vielleicht den Betrieb der Plattform inklusive Incident-Management, Rufbereitschaft, Wartung, Patch-Management etc. als "managed Service" zu einem Pauschalpreis anbieten kann. Aber ich befürchte dafür müsste ich wohl eine GmbH gründen, um das rechtlich sicher abbilden zu können oder? Für Feedback wäre ich sehr dankbar, da ich schnell einen Vertrag für diese Rufbereitschaft finassieren muss, um das nicht weiter "gratis" zu machen.

Viele Grüße und vielen Dank vorab!

Daniel

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb bitproject:

Das wäre dann ja quasi ein monatlicher Fixbetrag von 7300 €. Was wäre denn da angemessen überhaupt?

ich habe die Erfahrung gemacht dass die meisten ENDKunden solche Summen nicht zahlen wollen.

Du wirst eine solche Summe eher nicht bekommen und wenn, dann musst Du sie auf mehrere Kunden umlegen.

WIr bekommen im B2B pro Kunde maximal ein paar Hundert im Monat für eine Erreichbarkeit binnen 2 Stunden. Nur über die Summe bekommst Du eine Kostendeckung. Bei einer Reaktionszeit von 15 Minuten ?? kannst Du dann aber auch einen gepfefferten Satz außerhalb der Bürozeiten verlangen. Die GmbH Gründung würde ich alleine schon aus Haftungsgründen empfehlen ... oder mit jemand aliieren, der sowas schon anbietet und sich hinzutun kann ;)

Geschrieben

Also 5000 Euro fix zzgl Aufwände fände ich  fair je Monat. Drunter würde ich nicht gehen. Das würden sie auch intern zahlen müssen. Und schreibe SLA breach Kosten in Vertrag mit rein, also z.B. wie AWS es macht z.B. gibt 2% Discount auf nächste Rechnung wenn 3 x Breaches je Monat und maximal 5% je Jahr. Irgendwie sowas, denn das ist das auch geklärt.

Geschrieben

Hallo Daniel,

Zitat

Daher mache ich das seit einiger Zeit, lasse mir allerdings nur die tatsächliche Arbeitszeit vergüten. Nun handelt es sich aber um ein Medizin-Produkt, welches den Kunden mit einer gewissen SLA verkauft wird.

Verstehe ich richtig, dass dein Kunde also deine Leistung kostenlos in das Produkt eingebaut hat? Gab es da nie ein Gespräch zu?

Zitat

Dass das aus Sicht des Unternehmens ein heikles Unterfangen ist, ist mir bewusst. Die haben aber einfach keine Alternativen.

Gut für dich, denn dann sitzt du am längeren Hebel.

Zitat

[...] habe aber Angst, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.

Das ist eine Frage für den Steuerberater, denn den kannst du im Zweifel in Regress nehmen. 

Zitat

[...] Aber ich befürchte dafür müsste ich wohl eine GmbH gründen

Warum befürchten? Wenn du bereits gute Umsätze fährst (= es bleibt was über), dann verschenkst du Steuern ggü. dem Einzelunternehmen. Den buchhalterischen Mehraufwand (doppelte Buchführung) sollte man sowieso nicht selber machen. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb charmanta:

ich habe die Erfahrung gemacht dass die meisten ENDKunden solche Summen nicht zahlen wollen.

Du wirst eine solche Summe eher nicht bekommen und wenn, dann musst Du sie auf mehrere Kunden umlegen.

WIr bekommen im B2B pro Kunde maximal ein paar Hundert im Monat für eine Erreichbarkeit binnen 2 Stunden. Nur über die Summe bekommst Du eine Kostendeckung. Bei einer Reaktionszeit von 15 Minuten ?? kannst Du dann aber auch einen gepfefferten Satz außerhalb der Bürozeiten verlangen. Die GmbH Gründung würde ich alleine schon aus Haftungsgründen empfehlen ... oder mit jemand aliieren, der sowas schon anbietet und sich hinzutun kann ;)

Vielen Dank für die Einschätzung. Dass der Kunde solche Beträge nicht zahlen würde, ist mir klar. Das war jetzt einfach mal ein Rechenbeispiel. Ich versuche eine Lösung zu finden, wie ich dem Kunden helfen kann, ohne dabei leer auszugehen, da so eine 24/7 Verantwortlichkeit schon eine gewisse Last darstellt. Da das System hochverfügbar ausgelegt ist, musste ich in 2 Jahren nicht einmal aktiv werden außerhalb der Arbeitszeit. Das macht es etwas einfacher, allerdings ist es trotzdem eine 24/7 Bereitschaft und ich habe dem Kunden - da ich mich auch als Consultant verstehe - natürlich das Risiko angezeigt. Auch muss denen klar sein, dass ich vielleicht mal in einem Flugzeug sitze und daher solche Zeiten nicht einhalten kann, besonders, wenn das Flugzeug abstürzt. Aber leider ist es oft so, dass der Kunde erst ein blaues Auge braucht, bis er dann den Ernst der Lage versteht.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb alex123321:

15min SLA Alleine? Wie kannst du das denn bewerkstelligen? Was ist wenn du gerade ne Runde laufen möchtest? 
Und was ist wenn bei Beiden Kunden etwas auftritt das sofort beseitigt werden muss?

Hallo,

wenn der 2. Kunde ein Problem hat, dann ist es nicht meins. Ich verantworte nur den Betrieb bei dem ersten Kunden. Und ja, 15 min sind nicht sonderlich realistisch, allerdings muss man dazu wissen, dass ein wirklicher "Ausfall" im meinem Verantwortungsbereich durch Hochverfügbarkeit der Systeme erst einen Alarm erzeugt und das System dann aber weiter läuft. Kritisch wird es, wenn mehr als 2 Systeme zugleich ausfallen. Normalweise habe ich aber Zeit für die Behebung. Diese Bereitschaft ist also eher ein theoretisches Konstrukt. Aber man muss ja auch immer damit Rechnen, dass mal das Routing im Internet kaputt geht und 2 Rechenzentren nicht mehr erreichbar sind. In diesem Fall müsste ich zumindest innerhalb von 15 min mit der Analyse beginnen und den externen Ausfall des RZ-Dienstleisters als Ursache nachweisen. 

Mir geht es in der Fragestellung vor allem darum, wie ich das rechtlich sicher abbilden kann, mich bezahlen zu lassen. Wenn am Ende 2 bis 5 € pro Stunde rauskommen, ist das auch super und besser als nichts, so wie es im Moment ist.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb bigvic:

Also 5000 Euro fix zzgl Aufwände fände ich  fair je Monat. Drunter würde ich nicht gehen. Das würden sie auch intern zahlen müssen. Und schreibe SLA breach Kosten in Vertrag mit rein, also z.B. wie AWS es macht z.B. gibt 2% Discount auf nächste Rechnung wenn 3 x Breaches je Monat und maximal 5% je Jahr. Irgendwie sowas, denn das ist das auch geklärt.

Vielen Dank für die Einschätzung. Ich glaube der Kunde würde bei diesem Betrag auch schon schlucken, auch wenn das sicherlich gerechtfertigt wäre. Mein Fehler ist auch, dass ich ihm bisher gratis zur Verfügung stand, das macht die Mehrkosten dann auch schwerer zu rechtfertigen gegenüber den Investoren. Aber am Ende soll das nicht mein Problem sein. Der Tip mit SLA breach ist natürlich top. Darüber habe ich auch nachgedacht und das ist wohl auch allein schon zu meiner Absicherung sehr wichtig.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bitproject:

Mein Fehler ist auch, dass ich ihm bisher gratis zur Verfügung stand, das macht die Mehrkosten dann auch schwerer zu rechtfertigen gegenüber den Investoren.

Stimmt, das war dein Fehler. Das lässt sich ganz einfach bewerkstelligen, indem du nurnoch zu Bürozeiten fungierst. Und gegenüber Investoren musst du dich ja glücklicherweise nicht verantworten,

Kann auch nach hinten losgehen, wenn sie dann merken "oh, kam auch ohne Bereitschaft nicht zu Ausfällen". So lange, bis es wirklich einen Ausfall gibt, an dem man dich bräuchte, weil mehrere Sachen stehen. Dann wären wir wieder bei:

 

vor 1 Stunde schrieb bitproject:

leider ist es oft so, dass der Kunde erst ein blaues Auge braucht, bis er dann den Ernst der Lage versteht.

Grüße aus einem RZ mit 1 von 2 funktionierenden Klimaanlagen und einer Reparatur nach 2,5 Wochen, da kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde ;)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb bitproject:

Vielen Dank für die Einschätzung. Ich glaube der Kunde würde bei diesem Betrag auch schon schlucken, auch wenn das sicherlich gerechtfertigt wäre. Mein Fehler ist auch, dass ich ihm bisher gratis zur Verfügung stand, das macht die Mehrkosten dann auch schwerer zu rechtfertigen gegenüber den Investoren. Aber am Ende soll das nicht mein Problem sein. Der Tip mit SLA breach ist natürlich top. Darüber habe ich auch nachgedacht und das ist wohl auch allein schon zu meiner Absicherung sehr wichtig.

Also gratis Rufbereitschaft ist schon verrückt. Wenn es ihnen den Preis nicht wert ist, dann ist es auch nicht wichtig. Man erkennt immer an der Bereitschaft einen Preis zu zahlen die Relevanz einer Tätigkeit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb bitproject:

aber was kann ich in etwa verlangen, dafür, dass ich 24/7 verfügbar sein muss.

Etwa zwischen 35% - 50% deines Stundensatzes.

Das bekommt jeder KFZ Service-Techniker und jede Krankenschwester auch. Für lau ist doch niemand auf Abruf.

Bearbeitet von eulersche_Zahl
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb allesweg:

15 Minuten Reaktionszeit 24/7/365 als Einzelperson? Wenn du keine Lust auf Privatleben hast bitte.

Genau so sehe ich das auch. Stell dir nur vor, du bist so sehr im Tiefschlaf, dass du einen Anruf nicht hörst. Oder im Schwimmbad oder so. Also 15 Minuten sind einfach zu eng.

Viel wichtiger als die Freizeit sind aber die Haftungsgründe: Stell dir vor, eine Produktion steht still mit enem Schaden von mehreren zehn- bis hunderttausend Euro und du reagierst nicht nach 15 Minuten... Da würde ich nicht mein Kopf für hinhalten wollen und auch wegen keinem Geld der Welt eine Privatinsolvenz riskieren...

 

Geschrieben
Am 21.3.2023 um 08:30 schrieb bitproject:

Mittlerweile ist das Unternehmen auch gewachsen und betreut das System größtenteils selbst. Allerdings ist keiner der Mitarbeiter bereit, Rufbereitschaft im Rahmen des Incident-Managements zu leisten.

Am 21.3.2023 um 08:30 schrieb bitproject:

Nun handelt es sich aber um ein Medizin-Produkt, welches den Kunden mit einer gewissen SLA verkauft wird.

Am 21.3.2023 um 08:30 schrieb bitproject:

Dass das aus Sicht des Unternehmens ein heikles Unterfangen ist, ist mir bewusst. Die haben aber einfach keine Alternativen.

Ich vermisse hier irgendwie den Punkt, warum es dein Problem sein soll.

Du hast etwas implementiert, der Kunde hat die Betreuung selbst übernommen und verkauft an seine Kunden einen bestimmten Service, den er alleine nicht bewerkstelligen kann weil er weder intern (im Rahmen einer BV oder Einzelvertraglich) noch mit dir aktuell einen Vertrag abgeschlossen hat, der die Verfügbarkeit dieses Services gewährleistet.

Du könntest jetzt einfach für dich selbst entscheidende dass du nur noch zu den vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung stehst. Wie ich das alles bis jetzt verstanden habe, machst du das gerade freiwillig aus Dummheit Verantwortungsbewusstsein.

vor 23 Stunden schrieb bitproject:

ich habe dem Kunden - da ich mich auch als Consultant verstehe - natürlich das Risiko angezeigt.

Damit ist deine Pflicht erfüllt, außer im Vertrag steht etwas anderes. Wenn der Kunde nicht von sich selbst auf die Idee kommt dass er dann auch eine 24/7 Betreuung organisieren sollte...

vor 23 Stunden schrieb bitproject:

 Mein Fehler ist auch, dass ich ihm bisher gratis zur Verfügung stand, das macht die Mehrkosten dann auch schwerer zu rechtfertigen gegenüber den Investoren.

Jup, das lässt sich aber (sofern nicht doch so halb Scheinselbständig) recht einfach lösen:

"Hallo Kunde, die neuen Reaktions- und Servicezeiten sind XX, YY zu normalen Geschäftszeiten und XXX bzw YYY außerhalb dieser. Ach ja, und hier ist der neue Stundensatz bzw der Preis für das Komplettpaket." Stundensätze und Preise sollten dann natürlich so kalkuliert sein, dass man auch nach einem "Rabatt" noch genug hat.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 21.3.2023 um 08:30 schrieb bitproject:

Daher meine Frage: Da ich ja für mindestens 2 Kunden parallel arbeite, sollte das Thema Scheinselbstständigkeit erstmal vom Tisch sein.

Zum Thema Scheinselbstständigkeit: Nein, so leicht ist das nicht.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/scheinselbststaendigkeit-auch-bei-taetigkeit-fuer-mehrere-auftraggeber-moeglich_078863.html

Zitat

Die einzelnen Tätigkeiten des Selbstständigen werden jeweils für sich geprüft. So kann es sein, dass eine Tätigkeit die Voraussetzungen einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt, während die andere eigentlich als Arbeitnehmer erbracht wird.

Dazu das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Kein für Selbständigkeit sprechender Gesichtspunkt stellt das Tätigwerden für mehrere Auftrag- bzw. Arbeitgeber dar. Es ist nach den gesetzgeberischen Wertungen sowohl möglich, dass bei der Tätigkeit für nur einen Auftraggeber Selbstständigkeit gegeben ist (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI), als auch bei parallelen Tätigkeiten für mehrere Arbeitgeber abhängige Beschäftigungen vorliegen (vgl. §§ 8 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 2 Satz 1 SGB IV). Demzufolge können natürlich auch abhängige Beschäftigungen neben selbstständigen Tätigkeiten ausgeübt werden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04. Dezember 2013 – L 8 R 296/10 –, Rn. 93, juris).

[...]

Gerade, wenn du 24/7 Support mit 15 Min SLA anbietest, die nicht du festlegst, sondern vom Kunden so gefordert wird begibst du dich in eine konkrete Abhängigkeit. Anders sieht es aus, wenn du selbstbestimmt diese SLAs vertraglich mit definieren kannst, z.B. Reaktion innerhalb eines Werktags oder ähnliches anbietest. Das sollte auf jeden Fall ein Steuerberater [EDIT: Anwalt] genau prüfen und nicht dieses Forum.

Bearbeitet von kylt
Geschrieben (bearbeitet)
Am 21.3.2023 um 09:08 schrieb bitproject:

Da das System hochverfügbar ausgelegt ist, musste ich in 2 Jahren nicht einmal aktiv werden außerhalb der Arbeitszeit. Das macht es etwas einfacher, allerdings ist es trotzdem eine 24/7 Bereitschaft und ich habe dem Kunden - da ich mich auch als Consultant verstehe - natürlich das Risiko angezeigt. 

Das ist das Problem: Der Kunde sieht, dass das gar keine Rufbereitschaft benötigt. Deshalb wird dieser Kunde auch keine monatliche Pauschale zahlen (wollen), da er die Rufbereitschaft ja nach Bedarf zahlen kann. Einfache Rechnung:

--> 5k monatlich, macht 60k jährlich

--> oder 2mal im Jahr ein Einsatz, macht vielleicht 1k€ jährlich

Klar, kannst du dann sagen entweder Pauschale oder gar keine Rufbereitschaft. Der Kunde wird da wohl eher das Risiko gehen, vor allem da es hochverfügbar ist. 

Es gibt viele (Unix) Systeme, die einfach nur funktionieren, selbst ohne Hochverfügbarkeit. 

Bearbeitet von 127.1.root
Geschrieben
Am 24.3.2023 um 16:34 schrieb 127.1.root:

Es gibt viele (Unix) Systeme, die einfach nur funktionieren, selbst ohne Hochverfügbarkeit. 

Bis sie nicht mehr laufen. Bereitschaft ist wie zocken, im Endeffekt ist man erst hinterher schlauer. Ich würde das so auf gar keinen Fall (mehr) machen, oder sehr sehr sehr teuer verkaufen. Es kann mir keiner erzählen, dass eine dauerhafte Bereitschaft sich gar nicht auf die Gesundheit auswirkt, und das ist kein Geld der Welt wert.

Geschrieben
Am 24.3.2023 um 16:34 schrieb 127.1.root:

Das ist das Problem: Der Kunde sieht, dass das gar keine Rufbereitschaft benötigt.

Dann sollte der Kunde auch kein Problem damit haben, wenn der DL auch nicht mehr bereit ist eine zu leisten.

Am 24.3.2023 um 16:34 schrieb 127.1.root:

Deshalb wird dieser Kunde auch keine monatliche Pauschale zahlen (wollen), da er die Rufbereitschaft ja nach Bedarf zahlen kann.

Solange der DL mitmacht.

Ich vermisse immer noch eine Aussage ob die aktuell geleistete 24/7 RB vertraglich irgendwie vereinbart ist, oder aus reiner Dummheit Pflichtgefühl geleistet wird.

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