xxjackson Geschrieben 5. April 2023 Geschrieben 5. April 2023 Hallo, in einem Monat sind Prüfungen. Wir bereiten uns gut vor, dennoch bleibt die Diskussion immer angeschlossen, was passiert, wenn man in der Abschlussprüfung eine 5 schreibt? Ihr müsst jetzt nicht direkt Vorurteilen und sowas schreiben wie, wenn man richtig lernt, dann muss man sowas nicht wissen Zeug. Uns gehts einfach darum, wie das aussehen könnte, falls man doch in der Prüfung einen falschen Tag erwischt, Blackout hat oder sonstiges. Ist dann alles vorbei? Nach meiner Annahme zählt die Prüfung doch insgesamt. aus allen Teilen 50 %. Wie kann eine einzelne, dann dazu beitragen "durchzufallen" ??? Theoretisch müsste man doch auch mit 3 5er in der Prüfung und einer 1 in Projektdokumentationen + Mündlich, es schaffen, oder nicht? Wäre cool, wenn uns jemand mal aufklärt, weil es irgendwie niemand weiß.. Zudem hat man evtl. dann jetzt mehr Druck oder keine Panikattacke bei einer schlechten Prüfung. Liebe Grüße Zitieren
SR2021 Geschrieben 5. April 2023 Geschrieben 5. April 2023 Das kann dir der Kollege hier ganz genau erklären: http://www.caesborn.de/pruefungspage/index.html Zitieren
Marubas Geschrieben 5. April 2023 Geschrieben 5. April 2023 (bearbeitet) Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde Gesamtnote also mindestens eine 4. das Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde Im Durchschnitt in allen Prüfungen des zweiten Teils eine 4. mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde und Also kann man nur in einem der Prüfungsbereiche von Teil 2 eine 5 haben ohne durchzufallen. kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde. Keine 6 in Teil 2. Der zweite Teil setzt sich wiederum aus den vier Teilen Planen und Umsetzen eines Projekts (Doku, Präsentation und Fachgespräch) und den drei schriftlichen Prüfungen zusammen. Man kann also in einem dieser vier Teile eine 5 (mangelhaft) haben, aber nur wenn man durch die Noten in den anderen drei Prüfungsteilen für den zweiten Teil mindestens eine 4 (ausreichend) erreicht hat. Mit mehr als einer 5 ist man also durchgefallen, ebenso mit einer 6 in irgendeinem Bereich außer der TAP aus Teil 1. Im Internet übrigens recht leicht zu finden, aber selbst hier im Forum schon mehrmals beantwortet. Bearbeitet 5. April 2023 von Marubas Zitieren
Gast here Geschrieben 5. April 2023 Geschrieben 5. April 2023 vor 59 Minuten schrieb Marubas: Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde Gesamtnote also mindestens eine 4. das Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde Im Durchschnitt in allen Prüfungen des zweiten Teils eine 4. mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde und Also kann man nur in einem der Prüfungsbereiche von Teil 2 eine 5 haben ohne durchzufallen. kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde. Keine 6 in Teil 2. Ich habe mal ergänzt Theoretisch kann also auch eine 6 über eine MEP ausgeglichen werden oder bei zwei 5ern eine 5 durch eine MEP, solange dann noch insgesamt die 4 steht Zitieren
eulersche_Zahl Geschrieben 5. April 2023 Geschrieben 5. April 2023 Laut neuer PO kannst du auch eine 6 ausgleichen. 😅 Was natürlich absolut witzlos ist, aber das muss die IHK selbst wissen. Jemand mit ner 6 durch zu "schleusen" wertet den Abschluss ab. Zum Glück war es die alte PO bei mir. skylake und charmanta reagierten darauf 1 1 Zitieren
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