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Hallo, in einem Monat sind Prüfungen. Wir bereiten uns gut vor, dennoch bleibt die Diskussion immer angeschlossen, was passiert, wenn man in der Abschlussprüfung eine 5 schreibt?

Ihr müsst jetzt nicht direkt Vorurteilen und sowas schreiben wie, wenn man richtig lernt, dann muss man sowas nicht wissen Zeug. Uns gehts einfach darum, wie das aussehen könnte, falls man doch in der Prüfung einen falschen Tag erwischt, Blackout hat oder sonstiges. Ist dann alles vorbei?

Nach meiner Annahme zählt die Prüfung doch insgesamt. aus allen Teilen 50 %. Wie kann eine einzelne, dann dazu beitragen "durchzufallen" ???
Theoretisch müsste man doch auch mit 3 5er in der Prüfung und einer 1 in Projektdokumentationen + Mündlich, es schaffen, oder nicht?
Wäre cool, wenn uns jemand mal aufklärt, weil es irgendwie niemand weiß..
Zudem hat man evtl. dann jetzt mehr Druck oder keine Panikattacke bei einer schlechten Prüfung.

Liebe Grüße

Geschrieben (bearbeitet)

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn

  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde
    Gesamtnote also mindestens eine 4.
  • das Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde
    Im Durchschnitt in allen Prüfungen des zweiten Teils eine 4.
  • mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde und
    Also kann man nur in einem der Prüfungsbereiche von Teil 2 eine 5 haben ohne durchzufallen.
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
    Keine 6 in Teil 2.

Der zweite Teil setzt sich wiederum aus den vier Teilen Planen und Umsetzen eines Projekts (Doku, Präsentation und Fachgespräch) und den drei schriftlichen Prüfungen zusammen. Man  kann also in einem dieser vier Teile eine 5 (mangelhaft) haben, aber nur wenn man durch die Noten in den anderen drei Prüfungsteilen für den zweiten Teil mindestens eine 4 (ausreichend) erreicht hat. Mit mehr als einer 5 ist man also durchgefallen, ebenso mit einer 6 in irgendeinem Bereich außer der TAP aus Teil 1.

Im Internet übrigens recht leicht zu finden, aber selbst hier im Forum schon mehrmals beantwortet.

pruefungsordnung.png

Bearbeitet von Marubas
Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Marubas:

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung)

  • das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde
    Gesamtnote also mindestens eine 4.
  • das Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde
    Im Durchschnitt in allen Prüfungen des zweiten Teils eine 4.
  • mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde und
    Also kann man nur in einem der Prüfungsbereiche von Teil 2 eine 5 haben ohne durchzufallen.
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.
    Keine 6 in Teil 2.

 

Ich habe mal ergänzt

Theoretisch kann also auch eine 6 über eine MEP ausgeglichen werden oder bei zwei 5ern eine 5 durch eine MEP, solange dann noch insgesamt die 4 steht

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