allesweg Geschrieben 19. April 2023 Teilen Geschrieben 19. April 2023 Herzlichen Glückwunsch! Wenn das Unternehmen von Bewerbern Anreise einmal quer durch die Republik auf eigene Kosten erwartet, will ich gar nicht wissen, was Mitarbeiter alles über sich ergehen lassen müssen. 0x00, MiaMuh, houseshow und 5 Weitere reagierten darauf 8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiaMuh Geschrieben 19. April 2023 Teilen Geschrieben 19. April 2023 vor 10 Minuten schrieb DerCoole: Letzte Woche habe ich den Messebesuch abgesagt. Heute habe ich dann im noch laufenden Bewerbungsverfahren dann die Absage von dem Unternehmen erhalten. Dann gut, dass du auf so ein merkwürdiges Angebot nicht eingegangen bist. Die Firmen werden immer dreister. monolith reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris-Info Geschrieben 19. April 2023 Teilen Geschrieben 19. April 2023 Grundsätzlich klingt die Firma recht unseriös, darum ist das für dich wohl kein Verlust. Es stellt sich mir aber die Frage, ob man das Ganze nicht einfach hätte umgehen können indem man gesagt hätte "Oh doof aus Grund xyz passt das organisatorisch in dieser Woche leider nicht, weil ist ja weit weg und da geht das nicht so spontan. Aber in der Woche darauf wäre ich flexibel, wie sieht es bei ihnen aus?" Wenn in der Woche drauf keine Messe mehr ist, dann gibt es ja auch keinen Grund für die Firma dich nach München einzuladen. Wenn ich das richtig verstehe, dann hätten sie dich evtl zu nem normalen Gespräch in Norddeutschland irgendwo eingeladen, also in deiner Nähe. Außer die machen Bewerbungsgespräche nur auf Messen, was extrem seltsam wäre XD monolith reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monolith Geschrieben 20. April 2023 Teilen Geschrieben 20. April 2023 (bearbeitet) Und das Unternehmen jetzt so: „Fachkräftemangel!!! Händeringend suchen wir, sind sogar bereit auf Messen nebenbei Bewerbungsgespräche zu führen, aber finden niemanden!!!“ Bearbeitet 20. April 2023 von monolith Special List, CoffeeJunkie, houseshow und 5 Weitere reagierten darauf 8 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 20. April 2023 Teilen Geschrieben 20. April 2023 Am 11.4.2023 um 07:11 schrieb spix: Wenn es ein VG ist - für VG mache ich Grundsätzlich keine Weltreisen. Ich fahre nur soweit zum VG, wie ich auch bereit bin, zur Arbeit zu fahren. Also bei mir max. 50 km. Wenn das (ggf. erste) Bewerbungsgespräch am Hauptsitz geführt wird und nicht in der Niederlassung in der ich schlussendlich eingesetzt werde (oder es eine 100% HO Stelle sein soll) ist es mir eigentlich egal wo ich hin muss, solange der AG die Reisekosten trägt. In jedem Fall möchte ich meinen zukünftigen Arbeitsplatz und meine direkten Kollegen sehen. Sollte das nicht möglich sein, weil das FG nicht an dem Standort stattfindet an dem ich letztendlich eingesetzt werde, dann brauchts da eben noch ein Zweitgespräch. vor 17 Stunden schrieb Chris-Info: Es stellt sich mir aber die Frage, ob man das Ganze nicht einfach hätte umgehen können indem man gesagt hätte "Oh doof aus Grund xyz passt das organisatorisch in dieser Woche leider nicht, weil ist ja weit weg und da geht das nicht so spontan. Aber in der Woche darauf wäre ich flexibel, wie sieht es bei ihnen aus?" Warum soll der Bewerber rumeiern mit "ich kann leider nicht, ich muss an dem Tag meinen Goldfisch bügeln" statt offen zu sagen "sorry, aber so gehts nicht Leute". Wenn der "Erstkontakt" schon Bauschmerzen verursacht, warum dann groß hinterher rennen (solange man nicht muss). allesweg, MiaMuh und monolith reagierten darauf 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 20. April 2023 Teilen Geschrieben 20. April 2023 vor 5 Stunden schrieb Maniska: Wenn das (ggf. erste) Bewerbungsgespräch am Hauptsitz geführt wird und nicht in der Niederlassung in der ich schlussendlich eingesetzt werde (oder es eine 100% HO Stelle sein soll) ist es mir eigentlich egal wo ich hin muss, solange der AG die Reisekosten trägt. Nicht wenn. BGB §670 - „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Der Beauftragte ist immer der Bewerber, der Auftraggeber immer die Firma. Der Auftrag ist in diesem Fall, erscheine am ... um ... an dem Standort zwecks Vorstellungsgespräch. Laut Gesetz ist also die Firma verpflichtet dir die Kosten zu ersetzen. Wie man das Durchsetzt ist ne andere Frage, vor allem wenn man dort unbedingt anfallen will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiaMuh Geschrieben 20. April 2023 Teilen Geschrieben 20. April 2023 vor 1 Minute schrieb Enno: Nicht wenn. BGB §670 - „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Der Beauftragte ist immer der Bewerber, der Auftraggeber immer die Firma. Der Auftrag ist in diesem Fall, erscheine am ... um ... an dem Standort zwecks Vorstellungsgespräch. Laut Gesetz ist also die Firma verpflichtet dir die Kosten zu ersetzen. Wie man das Durchsetzt ist ne andere Frage, vor allem wenn man dort unbedingt anfallen will. Sowas hätte ich gerne vor ein paar Jahren gewusst als ich 2 Stunden zu irgendeiner Hauptfiliale tuckern musste für das Vorstellungsgespräch, naja man lernt nie aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 20. April 2023 Teilen Geschrieben 20. April 2023 vor 2 Minuten schrieb Enno: Laut Gesetz ist also die Firma verpflichtet dir die Kosten zu ersetzen. außer die Firma schließt die Kostenübernahme bereits bei der Einladung aus - siehe z. B. hier Enno reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris-Info Geschrieben 20. April 2023 Teilen Geschrieben 20. April 2023 vor 7 Stunden schrieb Enno: BGB §670 - „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“ Der Beauftragte ist immer der Bewerber, der Auftraggeber immer die Firma. Der Auftrag ist in diesem Fall, erscheine am ... um ... an dem Standort zwecks Vorstellungsgespräch. Laut Gesetz ist also die Firma verpflichtet dir die Kosten zu ersetzen. Vielleicht ist gerade das der Trick an der Sache. Bewerbungsgespräche auf der Messe führen, aber alles in einem unverbindlichen Anschein und relativ unkonkret, so dass die Firma im Zweifelsfall sagen kann "War doch nur ein unverbindliches Gespräch auf der Messe" Enno und RipperFox reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RipperFox Geschrieben 21. April 2023 Teilen Geschrieben 21. April 2023 Musste schmunzeln, als ich diesen Thread gelesen habe, denn vor einiger Zeit bin ich über eine Folge "Achtung Falle" (aus 1971!) zum Thema gestolpert. Dort ist es gerade anders rum - ein Mann betrügt Firmen mit doppelten Spesen/Reisekostenabrechnungen zu Vorstellungsgesprächen Das Vorgehen der Firma im OP ist aber auch unter aller Kanone.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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