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Geschrieben
Am 14.4.2023 um 20:09 schrieb Parser:

Gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (kurz: BBiG) kann ein Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vom Ausbildungsbetrieb nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden [...]

Joar, stimmt schon, ABER wenn der Azubi keine Kündigungsschutzklage einreicht, ist es völlig egal was im BBiG steht. Und genau darauf - nämlich dass er wie immer nichts tut und es einfach aus sitzen will - könnte man es in dem Fall ankommen lassen.

Am 14.4.2023 um 20:09 schrieb Parser:

Minderleistungen und schlechte Leistungen in der Berufsschule und Unternehmen, wie in diesem Fall vorliegen, sind kein wichtiger Grund.

Arbeitsverweigerung, oder wie hier das missachten von Anweisungen (unverzügliches Vorlegen des Zeugnisses etc.) allerdings schon, zumindest wenn sie gehäuft auftreten und auch Abmahnung erfolglos bleiben.

Geschrieben (bearbeitet)

Du hörst dich wirklich wie ein guter netter Ausbilder an! Ich denke man muss aber auch einsehen, wenn man etwas nicht ändern kann.

Ich denke er hat starke psychische Probleme vlt. eine starke Drogensucht oder trotziges Verhalten gegenüber den Eltern, anders kann man das wirklich nicht erklären es ist quasi unmöglich eine 6 zu schreiben, außer man macht es mit Absicht.

Die Frage ist, ob du als Ausbilder solche Probleme überhaupt lösen kannst. Denn es liegt wahrscheinlich an Faktoren, die du gar nicht ändern kannst: Familie, Pubertät etc.

Falls, du altruistisch veranlagt bist könnte man mal schauen ob die Berufsschule hier Unterstützung anbietet (Vertrauenslehrer etc.). Sowas gibt es ja öfter. Man kann solche Dinge ja auch mal nutzen, wenn der Steuerzahler schon dafür aufkommt :)

 

 

Bearbeitet von fisi972021
Geschrieben (bearbeitet)

Bin da direkt. Wer lernt, schreibt keine Sechs. Selber Schuld.

Bearbeitet von Feature
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Feature:

Bin da direkt. Wer lernt, schreibt keine Sechs. Selber Schuld.

Das ist so pauschal weder richtig noch fair.

Man kann auch durchaus sehr gut auf eine Prüfung vorbereitet sein und trotzdem ungenügende Leistung (=Note6) abliefern. Dafür muss man in der Prüfungssituation nur einen Blackout haben. So etwas kann jedem passieren und das ist auch keine Schande wenn es passiert.

Ich bezweifle allerdings nach den Erzählungen des TE ernsthaft, dass so etwas in der Situation seines Azubis der Fall war.

Geschrieben

Die IHK-Prüfer wissen, dass Prüflinge aufgeregt sind und können nach dem, was man so hört, durchaus damit umgehen. Für eine Sechs muss ja wirklich gar nichts rübergekommen sein. Aber um demgegenüber fair zu sein, selbstverständlich möchte ich meine Aussagen ergänzen und jene, die Prüfungsangst haben, davon ausschließen. In anderen Fällen reichte die investierte Zeit eben nicht.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Feature:

Die IHK-Prüfer wissen, dass Prüflinge aufgeregt sind und können nach dem, was man so hört, durchaus damit umgehen. Für eine Sechs muss ja wirklich gar nichts rübergekommen sein.

Dir ist schon klar, dass der Azubi eine 6 in der AP1 hat, also dem, was früher die Zwischenprüfung war, jetzt mit in die Abschlussnote zählt und meines Wissens nach immer noch schriftlich abgelegt wird.

Wie sollen da die Prüfer (welche Prüfer, da gibt es nur die Aufsicht) auf den Prüfling eingehen, der vor seinem Blatt sitzt, sich gerade nicht mal mehr an seinen eigenen Namen erinnern kann und jede Sekunde mehr Panik bekommt?

Und ja, dass dann "nichts rüberkommt" charakterisiert einen totalen Blackout.

Aber wie gesagt, beim Azubi des TE sehe ich eher komplette Verweigerung und/oder Desinteresse.

Geschrieben
Am 19.4.2023 um 19:57 schrieb Feature:

Die IHK-Prüfer wissen, dass Prüflinge aufgeregt sind und können nach dem, was man so hört, durchaus damit umgehen. Für eine Sechs muss ja wirklich gar nichts rübergekommen sein. Aber um demgegenüber fair zu sein, selbstverständlich möchte ich meine Aussagen ergänzen und jene, die Prüfungsangst haben, davon ausschließen. In anderen Fällen reichte die investierte Zeit eben nicht.

Da du Menschen wie uns ausgeschlossen hast, möchte ich nur eine allgemeine Information hinzugeben. 
Ich litt in der Schule unter einer relativ schweren Prüfungsangst, so lernte ich teilweise 6-7 Stunden pro Tag auf eine Prüfung, blieb trotzdem immer in den unteren Bereichen in der Notenverteilung. Ich konnte ganze Arbeitsblätter und Inhalte ohne Probleme auswendig aufsagen. In der Prüfung selbst scheiterte ich aber gnadenlos. Schuld daran waren verschiedenste Ursachen, darunter Krankheitsfälle der Familie als auch der Druck aus der Familie bzw. einem Druck, den ich mir selbst auferlegte. 

Sobald ich auf freiwilliger Basis in der Schule die Wiederholung einer Klasse beantragte (die auch genehmigt wurde), lernte ich nicht mehr, mir waren die Noten egal und direkt schoss ich Notentechnisch in den oberen Bereich der Klasse. 
Leider hielt diese Prüfungsangst auch bis in die Ausbildung an, darum bin ich meinem Ausbilder auch unendlich dankbar, dass er so viel Zeit und Geduld in mich gesteckt hat und wirklich aktiv gegen diese Angst vorgegangen ist. 
Entsprechend können kompetente Ausbilder durchaus solchen Fällen entgegen wirken, was gebraucht wird ist halt Geduld und ein definierter Plan, bei dem der Azubi mitzieht. Geholfen haben mir auch allgemeine Tips, die ich in stressigen Situationen auch heute noch verfolge. 
Mittlerweile hat diese Angst sehr stark nachgelassen und befindet sich aktuell im normalen Bereich, wenn nicht sogar unterhalb 🙂

Wie @Maniska beschrieben hat, sehe ich aber aus der Sicht eines Prüfungsängstlings ebenfalls chronische Unlust und maximales Desinteresse Seitens des Azubis. Natürlich kann die Reife und die Selbsterfassung eine Rolle spielen. Wenn er nicht weiß, dass er ein Problem hat und es verleugnet, hat er gänzlich andere Probleme als die 6 in der AP1.

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