chrsgsr97 Geschrieben 17. April 2023 Geschrieben 17. April 2023 Hallo zusammen, laut der Handreichung der IHK Köln muss der Projektdokumentation eine "Freigabeerklärung des Ausbildungsbetriebes, in dem Projekt durchgeführt wurde" hinzugefügt werden. Leider wird mir nicht ganz klar, was denn genau in dieser Freigabeerklärung drin stehen soll, auch nach Eigenrecherche nicht. Meine Vermutung wäre, dass quasi der Ausbildungsbetrieb darin erklärt, dass ich das Projekt in der Form wie im Antrag formuliert durchführen darf? Falls jemand was dazu weiß, bin ich um jede Antwort dankbar. Zitieren
Montaine Geschrieben 17. April 2023 Geschrieben 17. April 2023 Generell läuft das so ab: Für das hochladen der Projektarbeit teilt die IHK dem Auszubildenden sowie dem Ausbildungsbetrieb jeweils eine PIN zu. Du nutzt Deine PIN zur Abgabe. Nach dem hochladen wird dann normal automatisch eine E-Mail an Dich und dem zuständigen Ausbilder bzw. Projektbetreuer versendet die den Eingang der Projektdoku bestätigt. Die Freigabe der Projektdoku erfolgt danach dann über den zuständigen Ausbilder, fertig. Ansonsten bestätigst Du im IHK-Portal beim hochladen der Projektdoku das Du die Arbeit selbstständig durchgeführt hast, das ist ein Haken der da gesetzt wird. Ich hoffe das hilft Dir weiter 🙂 Zitieren
TCPIP-u Geschrieben 17. April 2023 Geschrieben 17. April 2023 vor 35 Minuten schrieb Montaine: Die Freigabe der Projektdoku erfolgt danach dann über den zuständigen Ausbilder, fertig. Ansonsten bestätigst Du im IHK-Portal beim hochladen der Projektdoku das Du die Arbeit selbstständig durchgeführt hast, das ist ein Haken der da gesetzt wird. Ich meine mich zu erinnern, dass dieser Ablauf nicht Bundeseinheitlich ist. Eventuell macht es mehr Sinn, wenn der TE bei seiner zuständigen IHK anruft und nachfragt. Zitieren
Montaine Geschrieben 17. April 2023 Geschrieben 17. April 2023 vor 3 Stunden schrieb TCPIP-u: Ich meine mich zu erinnern, dass dieser Ablauf nicht Bundeseinheitlich ist. Eventuell macht es mehr Sinn, wenn der TE bei seiner zuständigen IHK anruft und nachfragt. Ok, da könntest Du Recht haben. Ich hatte nur auf dem Schirm das sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, nicht jedoch IHK-IHK innerhalb eines Bundeslandes, in dem Fall ja NRW. Zitieren
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