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Wie bewertet ihr Prüfer sehr schwere Prüfungen?


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Geschrieben
Am 28.4.2023 um 22:03 schrieb Chief Wiggum:

Und ich wiederhole mich: seit 20 Jahren kommen die gleichen Beschwerden alle halbe Jahre.

Was erwartest du? Dass dir der Abschluss geschenkt wird?

Dieses mal ist es etwas anderes. Ich habe Prüfungen aus 10 Jahren Fachinformatik gesehen und etwas derartiges war bisher nicht ansatzweise da.

Einfach mal die Mühe machen, sich die Prüfung besorgen oder mit Leuten reden, die die Prüfung als Prüfer gesehen haben und sich selber ein Bild machen.

Wenn selbst die Prüfer hier zurückrudern, muss wohl gewaltig was im Argen liegen.

Es würde ja niemand hier ne derartige Welle machen, wenn alles mit rechten Dingen gelaufen wäre.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.4.2023 um 16:59 schrieb varafisi:

Na ein Glück sind die Auszubildenden und Studierenden gleich und werden immer an die Hand genommen, weil man den teilweise bereits Volljährigen das Lernen erklären muss *Ironie off* 😉

Ausbildung =! Studium. Sage ich immer wieder. Ich glaube dir das gern, dass Bachelor und Masterabsolventen Probleme mit einer IHK Prüfung haben. Aber auch das zeigt wieder, dass Bachelor und Masterabsolventen nur mit Wasser kochen. Prüfungen generell sind bei externen Prüfern, die die Prüflinge nicht kennen immer schwieriger. Aber wenn die intrinsiche Motivation zum Lernen und Aneignen da ist, passiert man die Ausbildung mit einer soliden Note. Punkt. Vollkommen egal, was für einen Doktor, Master, Bachelor oder was du für einen Lebenslauf gemacht hast.

Das haben Pauschalaussagen nun mal so ansich.  Aber diese Argumente - siehe Zitat:

.... sind ebenfalls keine Argumente. Hier fehlt dir der objektive Blick auf das Wesentliche und die Schuldsuche bei dir selbst. Dabei ist das relativ einfach, wie es aussieht.

- Fehlt dem Auszubildenden Berufsschulwissen, was notwendig für die Prüfung (besser ist: Notwendig für den Beruf generell) ist, ist dies vom Ausbilder persönlich nachzuarbeiten,

- Kommt der Ausbilder seinen Pflichten nicht nach, kann er im schlimmsten Fall haftbar dafür gemacht werden (Stichwort: Ausbildungsnachweise - nicht Berichtsheft.)

- Der Auszubildende hat sich im Besten Fall beworben WEIL er/sie diese Ausbildungsberuf erlernen MÖCHTE. Also muss man auch alles daran setzen sich gemäß seiner Bestimmung (Anderes Wort für erlerndenden Beruf) auf die Prüfung vorzubereiten. Die meisten fangen 2-3 Monate vorher an, weil das in der Schule oder im Studium so gekappt hat. Kriegen die wenigsten so hin.

Beim Großteil höre ich hier nur "Prüfungen waren unfair", "Warum kam das Thema nicht dran" und und und. Anstatt erstmal glücklich zu sein, dass ihr das Thema vorerst durch habt, mosert ihr rum anstatt euch anständig auszutauschen.

Aber eine Hoffnung kann ich euch nehmen: Sich gegen Prüfer, die IHK oder erst Recht gegen die Schule aufzulehnen bringt absolut nichts. Hinnehmen, Lebenserfahrung, im Worst-Case nochmal machen, ihr habt super Erfahrung sammeln können. Weiter geht's.

Als Umschüler würde ich gegen die IHK klagen. Denn für diesen Personenkreis bezahlt der Staat alle Anwalts- und Verfahrenkosten. Mal gucken ob die IHK sich gegen die finanziellen Möglichkeiten des Staates durchsetzt oder Vergleiche anbieten. Also alle Umschüler. Alle zum Sachbearbeiter und einen Rechtsberarungsschein holen. Das dauert Minuten und ihr könnt klagen ohne Ende. Nutzt die Möglichkeit oder fallt durch und ruiniert eure Zukunft. Gerade in der FIAEler Prüfung mit fehlender Übereinstimmung mit der Ausbildungsordnung und Fehler in der Prüfung würde jeder Richter sie als ungültig erklären. Da ist nicht mal viel zu überprüfen.

Bearbeitet von sleight
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb sleight:

Als Umschüler würde ich gegen die IHK klagen. Denn für diesen Personenkreis bezahlt der Staat alle Anwalts- und Verfahrenkosten. Mal gucken ob die IHK sich gegen die finanziellen Möglichkeiten des Staates durchsetzt oder Vergleiche anbieten. Also alle Umschüler. Alle zum Sachbearbeiter und einen Rechtsberarungsschein holen. Das dauert Minuten und ihr könnt klagen ohne Ende. Nutzt die Möglichkeit oder fallt durch und ruiniert eure Zukunft. Gerade in der FIAEler Prüfung mit fehlender Übereinstimmung mit der Ausbildungsordnung und Fehler in der Prüfung würde jeder Richter sie als ungültig erklären. Da ist nicht mal viel zu überprüfen.

Was auch immer Du als Umschüler machen würdest, ist ganz allein Deine Sache. Aber Deine Vorstellung wie das System funktioniert, solltest Du dann doch noch einmal nachjustieren und sachlich näher beleuchten, wie es wirklich aussieht. Ich bin kein Jurist, habe aber gerade in anderem Zusammenhang mit der Thematik "ich kann mir aktuell keinen Anwalt leisten" zu tun gehabt.

Sachbearbeiter der Agentur oder vom JC haben rein gar nix mit so einem Beratungsschein zu tun. Der muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Zuständig ist das Amtsgericht an Deinem Wohnort. In meinem Fall wäre es das Amtsgericht Pankow.

Werden die Voraussetzungen zum Erhalt eines solchen Beratungsscheins erfüllt, kann damit ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt geführt werden, wobei der Eigenanteil auf 15 Euro beschränkt ist. Mehr kann mit dem Beratungsschein nicht angefangen werden. Selbst ein Schreiben des Anwalts an die Gegenseite ist davon nicht abgedeckt soweit ich weiß.

Um einen Prozess zu führen, für den man selbst kein Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn Aussicht auf den Gewinn des Prozesses besteht. Dazu reicht aber nicht die Meinung des Klägers, sondern da werden juristische Maßstäbe angelegt. Diese gehen jedem Laien ab und ob im Fall der Anfechtung einer Prüfung durch die IHK entschieden würde, dass das wohl schon klar geht ... Ich habe meine Zweifel.

Abgesehen davon muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden, wenn der Antragsteller innerhalb von 4 Jahren über entsprechende Mittel verfügt. Da es in diesem speziellen Fall darum geht, genau in diese Position zu kommen, würde ich mir diese Option sehr genau überlegen. Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Keine Ahnung, wie der in so einem Fall festgelegt würde.

Mit dem Deiner Meinung nach ganz klaren Richterspruch steht es auch nicht so einfach. Wie gesagt, es geht nicht nach der Meinung des Klägers. Dann bräuchten wir nämlich keine Gerichte, sondern hätten Faustrecht.

Es ist übrigens auch nicht so, dass das Leben oder die Karriere zuende ist, weil man in einer Prüfung durchgefallen ist. Für diejenigen, die wirklich durchgefallen sind, heißt es im einfachsten Fall ... Aufstehen, Krönchen richten und beim nächsten Mal nochmal Antreten. Also ich würde die Zeit lieber nutzen, um mich auf die nächste Prüfung vorzubereiten, statt mich auf eine Klage mit ungewissem Ausgang einzulassen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb ZwennL:

Was auch immer Du als Umschüler machen würdest, ist ganz allein Deine Sache. Aber Deine Vorstellung wie das System funktioniert, solltest Du dann doch noch einmal nachjustieren und sachlich näher beleuchten, wie es wirklich aussieht. Ich bin kein Jurist, habe aber gerade in anderem Zusammenhang mit der Thematik "ich kann mir aktuell keinen Anwalt leisten" zu tun gehabt.

Sachbearbeiter der Agentur oder vom JC haben rein gar nix mit so einem Beratungsschein zu tun. Der muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Zuständig ist das Amtsgericht an Deinem Wohnort. In meinem Fall wäre es das Amtsgericht Pankow.

Werden die Voraussetzungen zum Erhalt eines solchen Beratungsscheins erfüllt, kann damit ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt geführt werden, wobei der Eigenanteil auf 15 Euro beschränkt ist. Mehr kann mit dem Beratungsschein nicht angefangen werden. Selbst ein Schreiben des Anwalts an die Gegenseite ist davon nicht abgedeckt soweit ich weiß.

Um einen Prozess zu führen, für den man selbst kein Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn Aussicht auf den Gewinn des Prozesses besteht. Dazu reicht aber nicht die Meinung des Klägers, sondern da werden juristische Maßstäbe angelegt. Diese gehen jedem Laien ab und ob im Fall der Anfechtung einer Prüfung durch die IHK entschieden würde, dass das wohl schon klar geht ... Ich habe meine Zweifel.

Abgesehen davon muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden, wenn der Antragsteller innerhalb von 4 Jahren über entsprechende Mittel verfügt. Da es in diesem speziellen Fall darum geht, genau in diese Position zu kommen, würde ich mir diese Option sehr genau überlegen. Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Keine Ahnung, wie der in so einem Fall festgelegt würde.

Mit dem Deiner Meinung nach ganz klaren Richterspruch steht es auch nicht so einfach. Wie gesagt, es geht nicht nach der Meinung des Klägers. Dann bräuchten wir nämlich keine Gerichte, sondern hätten Faustrecht.

Es ist übrigens auch nicht so, dass das Leben oder die Karriere zuende ist, weil man in einer Prüfung durchgefallen ist. Für diejenigen, die wirklich durchgefallen sind, heißt es im einfachsten Fall ... Aufstehen, Krönchen richten und beim nächsten Mal nochmal Antreten. Also ich würde die Zeit lieber nutzen, um mich auf die nächste Prüfung vorzubereiten, statt mich auf eine Klage mit ungewissem Ausgang einzulassen.

Stimmt nicht. Meine Eltern waren in der Situation und konnten immer kostenlos klagen vom jobcenter aus. Muss deinen Text nicht mal zu Ende lesen, weil ich es für diese schon beantragt habe und es aus der Praxis kenne. Die JC Mitarbeiterin hat uns alle Anträge geschickt. Schein beim JC beantragen zum Anwalt gehen und beraten. Wenn man ein Verfahren will noch mal dort Kostenübernahme beantragen. Überhaupt nicht schwer gewesen und der Vermieter hat eingelenkt gegen die unendlichen Möglichkeiten eines arbeitslosen. Die IHK scheint sich wohl in dir Hose zu machen, dass die ganze Prüfungsornung mal vom Richter unter die Lupe genommen wird. Ich würde beim durchfallen auf jeden Fall Klagen. Ohne wenn und aber. Wieso sollte man auf sein Recht verzichten nur, weil das ein mutmaßlicher IHK Beteiligter hier sagt. So dumm müsste man sein sich verarschen zu lassen und es auch noch mit sich machen zu lassen. Dann könnte man sein Leben ja gleich aufgeben.

Bearbeitet von sleight
Geschrieben

Frage. Bei fisi war eine Aufgabe. IHK.de wird angefragt und der Provider DNS hat KEIN forwarding aktiv. Was passiert. Unser Ausbilder meint dann wird ein stamm DNS angefragt. Meine Antwort lautet schlicht und ergreifend could not resolve host. Denn Kein forwarding ist für mich Kein forwarding auch kein General forwarding. Mein Lehrer meinte ne mit kein forwarding meint die IHK keine direkte Weiterleitung zur Domain. Das wären dann wieder 6 Punkte durch schwammige Fragestellung die verloren gehn

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sleight:

Stimmt nicht. Meine Eltern waren in der Situation und konnten immer kostenlos klagen vom jobcenter aus. Muss deinen Text nicht mal zu Ende lesen, weil ich es für diese schon beantragt habe und es aus der Praxis kenne. Die JC Mitarbeiterin hat uns alle Anträge geschickt. Schein beim JC beantragen zum Anwalt gehen und beraten. Wenn man ein Verfahren will noch mal dort Kostenübernahme beantragen. Überhaupt nicht schwer gewesen und der Vermieter hat eingelenkt gegen die unendlichen Möglichkeiten eines arbeitslosen. Die IHK scheint sich wohl in dir Hose zu machen, dass die ganze Prüfungsornung mal vom Richter unter die Lupe genommen wird. Ich würde beim durchfallen auf jeden Fall Klagen. Ohne wenn und aber. Wieso sollte man auf sein Recht verzichten nur, weil das ein mutmaßlicher IHK Beteiligter hier sagt. So dumm müsste man sein sich verarschen zu lassen und es auch noch mit sich machen zu lassen. Dann könnte man sein Leben ja gleich aufgeben.

Dann hat Eure JC Sachbearbeiterin den Teil mit dem Amtsgericht für Euch übernommen. Das finde ich zwar wirklich gut, aber es ist nunmal nicht der offizielle Weg. (Bitte auch den rot eingerahmten Kasten beachten.)

Ich bin also ein mutmaßlicher IHK Mitarbeiter. Du bist echt schon fast niedlich in Deiner grenzenlosen Wut, in der Du einfach nur noch gegen jeden schießt, der versucht Dir etwas mitzuteilen. Falls Du meinen Post diesmal bis hier her gelesen hast ...

Ich bin nachweislich kein Mitarbeiter der IHK, sondern habe vermutlich nur weitaus mehr Lebenserfahrung als Du.

Geschrieben

Moin moin,

ich war auch bei der Prüfung dabei und habe auch folgende Meinung: Auf die Prüfung habe ich mich schon echt gut vorbereitet. Teil 2 und Teil 3 fande ich richtig gut, es waren klar auch Aufgaben dabei, wo man schon etwas nachdenken musste, diese aber doch relativ gut lösen konnte. 
 

Teil 1 fande ich hingegen echt blöd. Bei der Aufgabe mit der Skalierung, Load Balancing & Array war ich raus, der rest ging ganz gut. Trotzalledem kann ich die letzten Nächte wegen diesem Teil nicht schlafen. 

Ich hoffe, das ich nicht wegen dem ersten Teil wiederholen muss.

Grüße, Max

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Maxi812:

Trotzalledem kann ich die letzten Nächte wegen diesem Teil nicht schlafen. 

Ich hoffe, das ich nicht wegen dem ersten Teil wiederholen muss.

Die aktuelle Prüfung ist immer die schwerste, die gestellt wurde. Das liest du hier seit Jahren. Am Ende ist es alles sehr Subjektiv gerade in dem Moment, wo es dich beschäftigt ist es sehr schwer, weil dazu noch eine ordentliche Portion Stress kommt. Es ist schließlich das Ende der Ausbildung/Umschulung worauf du mindestens 2 Jahre hingearbeitet hast.

Du hast die Prüfung abgelegt und kannst jetzt nichts mehr ändern. Am Ende wird es wie in der Schule sein, man macht sich gedanken, rechnet mit dem schlimmsten und das Ergebnis ist trotzdem besser als gedacht.

Geschrieben
Am 28.4.2023 um 21:21 schrieb existenzangst:

>benutzer seit 2005
>schrieb nach der alten entspannten Ordnung
>hat eine Aufgabe fair streichen können wenn er es wollte
>witze über chatgpt gebrauch bei "modernen" entwicklern findet er extremst lustig
>die fiae aufrage 3 hat er selbst geschrieben und ist der meinung, man wäre dumm, wenn man es nicht verstehen würde
>den eigenen legacy code überlässt er den "neuen" nachdem er in ein paar jahren in rente geht und lacht sich einen ab

Mangels Argumente auf persönlichen Angriff (inklusive falscher Unterstellungen) schwenken und sich somit als Diskussionspartner diskqualifizieren? Bitte gerne!

Geschrieben
Am 30.4.2023 um 10:31 schrieb sleight:

Denn für diesen Personenkreis bezahlt der Staat alle Anwalts- und Verfahrenkosten

Kannst du bitte auf die Rechtsgrundlage hierfür verweisen?

vor 20 Stunden schrieb sleight:

Überhaupt nicht schwer gewesen und der Vermieter hat eingelenkt gegen die unendlichen Möglichkeiten eines arbeitslosen

Welche Relevanz hat ein Mietrechtsstreit bei einem Verwaltungsrechtstreit? Richtig: keinen!

Geschrieben
Am 30.4.2023 um 10:31 schrieb sleight:

Als Umschüler würde ich gegen die IHK klagen. Denn für diesen Personenkreis bezahlt der Staat alle Anwalts- und Verfahrenkosten. Mal gucken ob die IHK sich gegen die finanziellen Möglichkeiten des Staates durchsetzt oder Vergleiche anbieten. Also alle Umschüler. Alle zum Sachbearbeiter und einen Rechtsberarungsschein holen. Das dauert Minuten und ihr könnt klagen ohne Ende. Nutzt die Möglichkeit oder fallt durch und ruiniert eure Zukunft. Gerade in der FIAEler Prüfung mit fehlender Übereinstimmung mit der Ausbildungsordnung und Fehler in der Prüfung würde jeder Richter sie als ungültig erklären. Da ist nicht mal viel zu überprüfen.

Na dann mach mal und gib uns Bescheid, wann du wieder ordentlich schlafen kannst.

Geschrieben
Am 28.4.2023 um 21:49 schrieb Chief Wiggum:

Seitdem es dieses Forum gibt wird nahezu bei jeder Prüfung der Scheiterhaufen aufgerichtet, werden die Fackeln angezündet und die Mistforken gesucht, um DIE IHK durchs Dorf zu treiben.

Ja, wundert es dich wirklich? Mein Kontakt zum Personal der IHK ist immer katastrophal gewesen. Ob nun in meiner vorherigen Ausbildung oder nun in dieser.

Ich hab Storys auf Lager von da würden die Ohren schlackern. Um nur ein Beispiel zu nennen ein Fall der Überstellung. Auf telefonischer Nachfrage wurde mir wortwörtlich gesagt ich sei zu dumm den Brief zu lesen und sofort aufgelegt. (Ich habe diesen laut vorgelesen und der gegenüber .. naja, lost der typ.) Und das ist kein Einzelfall.

Jede IHK ist ihr eignes Hoheitsgebiet und lebt das gefühlt gerne aus.  Zig Fehler welche dort seit Jahren immer wieder wiederholt unterlaufen von Prüfungsfragen über Lösungsbögen. Keine Einsicht für 10 Jahre in die Prüfung ohne Anwalt. Eiskalte Prüfungsräume. Und so weiter und sofort. Hier gibt es genug mimimi. Aber das sind gewiss keine Einzelfälle. 

Hinzu kommen noch in jedem Thread, bei dem über die Prüfung diskutiert werden soll, irgendein Prüfer welche wieder von vornerein mit bissigen Kommentaren die Azubis denunziert. Und so manch einer brüstet sich dann noch damit.. da fehlt es schlichtweg an Kompetenz. Vielleicht nicht fachlich, aber an sozialer und pädagogischer garantiert. 

Und dann sollen die Azubis dazu klatschen und sagen die IHK ist so toll? Für mich ist das genauso ein Verein wie die Schufa oder die Fifa. Gehört abgeschafft und völlig reformiert, und damit meine ich nicht dass man einen Ausbildungsberuf in 4 Fachrichtungen aufteilt welche man am Ende auch sowieso das gleiche abfragt.

 

Und bis dahin muss ich nicht mal ein Wort zu den Prüfungen verlieren.

 

Geschrieben

IHK in Ba-Wü macht zudem noch ihr eigenes Ding, was die Aufgaben angeht.  Da müssen die FISI auch oft einiges programmieren. Ich frag mich was die Prüfer dort geraucht haben

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