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Geschrieben

 

Hallo zusammen, 

ich muss zugeben, dass ich gestern die Prüfung ziemlich vermasselt habe. Leider wurde ich von meiner Firma nicht angemessen ausgebildet und hatte keinen Ausbilder, der mir bei meinen Schwierigkeiten hätte helfen können. Ich frage mich nun, ob es besser wäre, die Prüfung extern zu absolvieren und dafür viel Zeit zu Hause zu lernen oder ob ich eine andere Firma finden sollte, die mich für ein halbes Jahr ausbildet (falls ich überhaupt eine solche Firma finde). Ich bitte um einen Rat.

 

Gruß 

 

Geschrieben

Ja aber ich kann diese Firma nicht mehr ertragen, da lerne ich überhaupt nichts, ich weiß das es spät ist das ich gecheckt habe aber damals fiel es mir schwer bei der ihk zu Beschwerden oder die Firma zu wechseln mir war damals nicht klar wie leicht es diese Schritte zu tun .

Geschrieben (bearbeitet)

Wie wärs wenn einer auch mal auf seine Frage eingeht? Natürlich könnte er auch kündigen und in einer Externenprüfung das Ganze wiederholen. Die Vorraussetzung für die Zulassung hat er ja bereits erfüllt. Azubis sind hier keinenfalls geknebelt bis zum bestehen der Prüfung. Natürlich aber erst ab der absolvierten Zeit in Praxis und Berufsschule bei entsprechenden guten Noten.

Würde trotzdem vorher nur alles mit deiner IHK besprechen. Ich bin z.B. auch gegen Ende aus meinem Betrieb raus und hab das über die Externenprüfung nochmal stattfinden lassen. Bedingung war seitens der IHK nur das ich weiterhin in einem IT-Betrieb arbeite bis zur Prüfung. War ich dann auch in einem normalen Angestelltenverhältnis woanders. Hat allerdings auch zu keinem Zeitpunkt irgendwer nachgeprüft oder wollte irgendwelche Nachweise haben.

Fruchtete sogar in einer Win-Win Situation da ich schlagartig mehr Geld + mehr Zeit hatte (wegen Teilzeit) Damit auch mehr Zeit zum lernen! 

Beachte allerdings auch: Die Anmeldung zur Externenprüfung musst du selber bezahlen. Bei mir waren es ca. 342€ für schriftliche und mündliche.

Viel Erfolg und nur Mut deinen Weg zu finden. Lernen musst du aber in jedem Falle immer selbst und darfst nicht erwarten das irgendein Ausbilder dir was beibringt. Autonomes Lernen und Skills aneignen ist im IT-Kosmos super wichtig. Wenn nicht sogar essentiell.

 

Bearbeitet von derZeko
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Basto:

Ja aber ich kann diese Firma nicht mehr ertragen, da lerne ich überhaupt nichts,

Das Risiko besteht auch bei einer anderen Firma. Ebenfalls wird eine andere Firma da jetzt nicht x Ressourcen reinbuttern um einen (nicht gut ausgebildeten) Azubi den sie nicht kennen auf eine weitere Prüfung vorzubereiten. Viel Erfolg bei der Suche nach so einer altruistischen Firma :)

Daher, wenn die Firma dir mental nicht "zu Nahe tritt" und dich "nur" nicht richtig ausbildet, dann gibt es ja keinen Unterschied im Vergleich zu einer Externenprüfung. Da bist ja auch komplett auf dich allein gestellt und musst aber zusätzlich bestimmt noch für dein Geld arbeiten. Als Azubi kannst jetzt relativ klar sagen: "Leute, ich fokussiere mich die nächsten 6 Monaten auf die Prüfung. Sorry, andere arbeiten kann ich fast nicht übernehmen."

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb derZeko:

Wie wärs wenn einer auch mal auf seine Frage eingeht? Natürlich könnte er auch kündigen und in einer Externenprüfung das Ganze wiederholen.

nein, siehe §22(2)2 BBiG.:

Zitat

 

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
[...]
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb _n4p_:

korekt, siehe hierzu auch §21(3) BBiG:

Zitat

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Was jedoch nicht geht, ist kündigen UND als externer Prüfling antreten.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Basto:

Leider wurde ich von meiner Firma nicht angemessen ausgebildet

Was hoffentlich auch wahrheitsgemäß von dir in deinem Berichtsheft dokumentiert und vom Betrieb abgezeichnet wurde?

vor 14 Stunden schrieb Basto:

und hatte keinen Ausbilder, der mir bei meinen Schwierigkeiten hätte helfen können.

Wer steht als Ausbilder in deinem Ausbildungsvertrag?

Diese Person ist dafür verantwortlich dass du richtig ausgebildet wirst. Entweder indem sie dich selbst ausbildet, oder diese Aufgabe delegiert und die Ausbildung aus der 2. Reihe überwacht.

vor 14 Stunden schrieb Basto:

Ich frage mich nun, ob es besser wäre, die Prüfung extern zu absolvieren und dafür viel Zeit zu Hause zu lernen oder ob ich eine andere Firma finden sollte, die mich für ein halbes Jahr ausbildet (falls ich überhaupt eine solche Firma finde).

Was genau meinst du mit "extern" absolvieren?

Was du machen solltest: Nimm deinen betrieblichen Ausbildungsplan (der muss dir eigentlich mit dem Ausbildungsvertrag übergeben worden sein) und wenn du den nicht hast, den Ausbildungsrahmenplan für Fachinformatiker, schnapp dir deine Ausbilder, den Plan und dein Berichtsheft und verlange eine Erklärung wann genau er gedenkt dir welche Dinge beizubringen.

Immer daran denken, wenn du nicht richtig ausgebildet wurdest (und das durch den Berichtsheft belegen kannst), kann es sein dass dein Ausbildungsbetrieb schadenersatzpflichtig sein kann, weil er seinen Teil des Ausbildungsvertrages nicht eingehalten hat. Näheres dazu kann dir aber die IHK und/oder ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

Wichtig ist, dass du, falls du wirklich durchgefallen bist, deinem Betrieb zu verstehen gibst, dass du die Ausbildung weiterführen willst.

Als Alternative kannst du anbieten die Ausbildung dort zu verlängern und zu 100% im HO selbständig zu lernen.

vor 12 Stunden schrieb 2lerc:

Selbst WENN, du schriftlich reinscheisst, kannst du dann noch eine ersatz/ergänzungsprüfung(?  mir fällt der begriff nicht ein) machen, hatte ich z.b auch :3

MEP Mündlicher Ergänzungsprüfung.

vor 12 Stunden schrieb Basto:

Ja aber ich kann diese Firma nicht mehr ertragen, da lerne ich überhaupt nichts, ich weiß das es spät ist das ich gecheckt habe aber damals fiel es mir schwer bei der ihk zu Beschwerden oder die Firma zu wechseln mir war damals nicht klar wie leicht es diese Schritte zu tun .

Dann geh jetzt zur IHK, so schnell wie möglich. Und wenn es dir nichts mehr bringt, dann vielleicht dem Azubi der nach dir kommen würde. Aber bei der IHK kann man dir zumindest deine Möglichkeiten aufzeigen.

vor 10 Stunden schrieb derZeko:

Natürlich könnte er auch kündigen und in einer Externenprüfung das Ganze wiederholen.

Die Vorraussetzung für die Zulassung hat er ja bereits erfüllt. Azubis sind hier keinenfalls geknebelt bis zum bestehen der Prüfung. Natürlich aber erst ab der absolvierten Zeit in Praxis und Berufsschule bei entsprechenden guten Noten.

Ja und nein, wenn er "nur" schriftlich durchgefallen ist, mag das vielleicht noch gehen, was aber, wenn er das betriebliche Abschlussprojekt auch neu machen muss? Projekt ohne Betrieb? Finde ich jetzt hierzu nichts:

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874

Ich würde:

  1. abwarten,
  2. nebenher meine Optionen in Erfahrung bringen (IHK, ASAP),
  3. hoffen dass es geklappt hat,
  4. Plan A je nachdem welche Optionen sich unter Punkt 2 ergeben haben,
  5. Plan B: Ausbildung dort verlängern wenn ich muss,
Geschrieben
Am 27.4.2023 um 19:27 schrieb Basto:

Hallo zusammen, 

ich muss zugeben, dass ich gestern die Prüfung ziemlich vermasselt habe. Leider wurde ich von meiner Firma nicht angemessen ausgebildet und hatte keinen Ausbilder, der mir bei meinen Schwierigkeiten hätte helfen können. Ich frage mich nun, ob es besser wäre, die Prüfung extern zu absolvieren und dafür viel Zeit zu Hause zu lernen oder ob ich eine andere Firma finden sollte, die mich für ein halbes Jahr ausbildet (falls ich überhaupt eine solche Firma finde). Ich bitte um einen Rat.

Gruß 

Hast du eine reguläre Ausbildung (3 oder 2,5 Jahre) gemacht oder eine Umschulung über einen Maßnahmen-Träger (Also über Praktikum)? Das wäre nämlich ein himmelweiter Unterschied.

Hinweis ist: Du trittst AUF JEDEN FALL zur fachpraktischen Prüfung (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch) an. Wenn du da bestehst hat das 24 Monate Gültigkeit und in der Zeit kannst du jeden nicht-bestandenen Prüfungsteil EINZELN (!) wiederholen. Aber warte erst mal ab, was bei der schriftlichen rauskommt und bereite dich auf die fachpraktische Prüfung vor so gut es geht!

Geschrieben (bearbeitet)
Am 28.4.2023 um 10:18 schrieb Maniska:

Was hoffentlich auch wahrheitsgemäß von dir in deinem Berichtsheft dokumentiert und vom Betrieb abgezeichnet wurde?

Wer steht als Ausbilder in deinem Ausbildungsvertrag?

Diese Person ist dafür verantwortlich dass du richtig ausgebildet wirst. Entweder indem sie dich selbst ausbildet, oder diese Aufgabe delegiert und die Ausbildung aus der 2. Reihe überwacht.

Was genau meinst du mit "extern" absolvieren?

Was du machen solltest: Nimm deinen betrieblichen Ausbildungsplan (der muss dir eigentlich mit dem Ausbildungsvertrag übergeben worden sein) und wenn du den nicht hast, den Ausbildungsrahmenplan für Fachinformatiker, schnapp dir deine Ausbilder, den Plan und dein Berichtsheft und verlange eine Erklärung wann genau er gedenkt dir welche Dinge beizubringen.

Immer daran denken, wenn du nicht richtig ausgebildet wurdest (und das durch den Berichtsheft belegen kannst), kann es sein dass dein Ausbildungsbetrieb schadenersatzpflichtig sein kann, weil er seinen Teil des Ausbildungsvertrages nicht eingehalten hat. Näheres dazu kann dir aber die IHK und/oder ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

Wichtig ist, dass du, falls du wirklich durchgefallen bist, deinem Betrieb zu verstehen gibst, dass du die Ausbildung weiterführen willst.

Als Alternative kannst du anbieten die Ausbildung dort zu verlängern und zu 100% im HO selbständig zu lernen.

MEP Mündlicher Ergänzungsprüfung.

Dann geh jetzt zur IHK, so schnell wie möglich. Und wenn es dir nichts mehr bringt, dann vielleicht dem Azubi der nach dir kommen würde. Aber bei der IHK kann man dir zumindest deine Möglichkeiten aufzeigen.

Ja und nein, wenn er "nur" schriftlich durchgefallen ist, mag das vielleicht noch gehen, was aber, wenn er das betriebliche Abschlussprojekt auch neu machen muss? Projekt ohne Betrieb? Finde ich jetzt hierzu nichts:

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874

Ich würde:

  1. abwarten,
  2. nebenher meine Optionen in Erfahrung bringen (IHK, ASAP),
  3. hoffen dass es geklappt hat,
  4. Plan A je nachdem welche Optionen sich unter Punkt 2 ergeben haben,
  5. Plan B: Ausbildung dort verlängern wenn ich muss,

Wie bereits geschrieben: Wenn er eine Stelle nachweisen kann die in der IT ist sollte das kein Problem sein die Prüfung auch extern nieder zu legen. Bei mir hatte die IHK kein Problem damit und es hat ja auch geklappt 😉

Aber du hast recht, er sollte erst Mal abwarten bis alles durch ist. Wenn man durchgefallen ist kann man immer noch einen Plan B machen.

Wichtig finde ich dennoch: Keiner muss Umstände akzeptieren die einen unglücklich machen. Es gibt immer einen Weg 😉 Am besten nach vollendeten Tatsachen mit der IHK kurzschließen.

Bearbeitet von derZeko
Geschrieben
Am 28.4.2023 um 09:38 schrieb allesweg:

korekt, siehe hierzu auch §21(3) BBiG:

Was jedoch nicht geht, ist kündigen UND als externer Prüfling antreten.

Und Blödsinn! Natürlich kann er kündigen, was hat der Kündigungsparagraph mit Zulassung zur Prüfung zutun? Bitte genauer Recherchieren und hier keine Sachen miteinander vermischen. Dann wäre ja meine Prüfung ebenso illegal gewesen, was ich sehr bezweifel. 😅

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/downloads/voraussetzungen-zulassung-abschlusspruefung-1145656

Wenn er die Ausbildungszeit in einem Betrieb absolviert hat, ebenso in der Berufsschule moderate Noten hatte, sehe ich hier kein Problem warum er nicht bei der IHK die Externenprüfung anfragen könnte. Muss er dann wie gesagt nur selbst bezahlen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb derZeko:

Wie bereits geschrieben: Wenn er eine Stelle nachweisen kann die in der IT ist sollte das kein Problem sein die Prüfung auch extern nieder zu legen.

Wie gesagt, schriftlich seh ich kein Thema, aber wenn es (auch) mit der Projektarbeit hapern sollte, wird es schwer diese ohne Betrieb zu absolvieren. Denn wie du selbst sagt "wenn er eine Stelle nachweisen kann". Wenn! Warum sollte ihm jemand diese Stelle geben? Aus reiner Nächstenliebe sicher nicht und soo schlecht ist der Markt aus AG Sicht nun auch nicht, dass man sich unbedingt einen einen schlecht ausgebildeten Prüfungsdruchfaller ans Bein bindet um ihm seine Abschlussarbeit zu ermöglichen.

vor 3 Stunden schrieb derZeko:

Bei mir hatte die IHK kein Problem damit und es hat ja auch geklappt 😉

Nur weil DEINE IHK in DEINEM Fall so entschieden hat, bedeutet das nicht, dass die selbe IHK bei einem anderen Prüfling genau so entscheiden muss. Und schon gar nicht, dass eine andere IHK das auch tut.

vor 3 Stunden schrieb derZeko:

Wenn man durchgefallen ist kann man immer noch einen Plan B machen.

Nein, die Pläne sollte man JETZT machen, um im Fall der Fälle schnell genug reagieren zu können. Nicht dass man nur deshalb eine Frist verpasst weil man nicht wusste dass sie existiert. Frühzeitig kümmern, wen das nicht macht braucht sich hinterher nicht zu beschweren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Maniska:

Wie gesagt, schriftlich seh ich kein Thema, aber wenn es (auch) mit der Projektarbeit hapern sollte, wird es schwer diese ohne Betrieb zu absolvieren. Denn wie du selbst sagt "wenn er eine Stelle nachweisen kann". Wenn! Warum sollte ihm jemand diese Stelle geben? Aus reiner Nächstenliebe sicher nicht und soo schlecht ist der Markt aus AG Sicht nun auch nicht, dass man sich unbedingt einen einen schlecht ausgebildeten Prüfungsdruchfaller ans Bein bindet um ihm seine Abschlussarbeit zu ermöglichen.

Nur weil DEINE IHK in DEINEM Fall so entschieden hat, bedeutet das nicht, dass die selbe IHK bei einem anderen Prüfling genau so entscheiden muss. Und schon gar nicht, dass eine andere IHK das auch tut.

Nein, die Pläne sollte man JETZT machen, um im Fall der Fälle schnell genug reagieren zu können. Nicht dass man nur deshalb eine Frist verpasst weil man nicht wusste dass sie existiert. Frühzeitig kümmern, wen das nicht macht braucht sich hinterher nicht zu beschweren.

Es gibt genug Stellen die er Hilfweise in der IT antreten könnte. Bitte hier keine Schwarmalerrei! Wir haben momentan die glückliche Situation eines Arbeitnehmermarktes, wie du sicher gehört hast existiert etwas namens "Fachkräftemangel". Für mich zumindest war es absolut kein Problem eine Übergangsstelle zu bekommen. Unternehmen nehmen momentan alles was nur Ansatzweise mit IT zutun hat!

Mit "Plan B" meinte ich übrigens wenn er seine Prüfungsergebnisse vorliegen hat. Denn darum ging der Thread ja ursprünglich hier, momentan ist ja bei ihm noch nichts entschieden. Am Ende hat er alle Prüfungen trotz schlechten Gefühl bestanden und alle Inhalte des Threads sind obsolet.

Die Ausbildung zum Fachinformatiker ist am Ende keine Raketenwissenschaft und wird hier von vielen immer viel schwerer und komplexer dargestellt als sie eigendlich ist.

Es gibt immer einen Weg wenn man es will. Also bitte keinen Unsinn schreiben. 

Bearbeitet von derZeko
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Basto:

Wie kann ich den sonst Als Externe Prüfung ablegen ??

Ohne Ausbildung aber mit nachweisbarer mehrjähriger Berufserfahrung im relevanten Bereich.

Geschrieben
Am 30.4.2023 um 23:34 schrieb derZeko:

Wir haben momentan die glückliche Situation eines Arbeitnehmermarktes, wie du sicher gehört hast existiert etwas namens "Fachkräftemangel".

Ja, es gibt einen Mangel an Fachkräften, nicht an ungelernten Arbeitskräften die "schon mal was mit IT gemacht, aber keine Ausbildung abgeschlossen  haben"

"Unter einer Fachkraft wird eine Arbeitskraft mit abgeschlossener Berufsausbildung ("Fachkompetenz") oder beendetem Hochschulstudium verstanden." https://www.karriereakademie.de/fachkraft

Alternativ

"Als Fachkraft wird überwiegend eine Arbeitskraft bezeichnet, die eine gewerbliche, pflegerische, kaufmännische oder technische Berufsausbildung, vor allem im Rahmen des dualen Systems oder an einer Fachschule, erfolgreich absolviert hat. Personen mit abgeschlossenem Fachhochschul- oder Hochschulstudium gelten ebenfalls als Fachkräfte." https://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft

Das "überwiegend" bezieht sich auf die Abgrenzung zwischen dem ersten und den zweiten Satz. "Überwiegend bei Ausbildung, Studium geht auch"

Am 30.4.2023 um 23:34 schrieb derZeko:

Für mich zumindest war es absolut kein Problem eine Übergangsstelle zu bekommen. Unternehmen nehmen momentan alles was nur Ansatzweise mit IT zutun hat!

Noch mal, deine Erfahrung ist nicht allgemeingültig!

Ja, es gibt Buden die alles einstellen das den Powerknopf an einem Rechner findet und die Maus vom Bildschirm unterscheiden kann. Ob diese dem TE aber ein geeignetes Projekt stellen können (und vor allem wollen) plus eine ggf. nötige Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung (inkl. Freistellung für diese Zeiten) stemmen wollen...

Geschrieben
Am 30.4.2023 um 23:34 schrieb derZeko:

Die Ausbildung zum Fachinformatiker ist am Ende keine Raketenwissenschaft und wird hier von vielen immer viel schwerer und komplexer dargestellt als sie eigendlich ist.

 

Wenn ich mir manchmal anschaue, was da alles gefragt wird vorallem in Ba-Wü, will man einfach eine eierlegende Wollmilchsau haben die alles ein bisschen kann aber dennoch nichts richtig. Da wäre mir manchmal Raketenwissenschaft lieber als das...

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