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Eine 6 erlaubt?


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Hallo zusammen,

 

entschuldigt bitte, wenn es die Frage schon geben sollte. Ich bin etwas verwirrt. 

Meine AP Teil 1 waren 57 Punkte, GA1 sollte ne 4 ca werden. Wiso würde euch 2 schätzen und GA2 war ne Vollkatastrophe. Könnte unter 30 sein.

Wie sehen dann die Regeln nach der neuen Verordnung aus was das Bestehen angeht? 

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Du darfst in einer der beiden fachspezifischen GA1 der AP2 unter 50 Punkten fallen, jedoch nicht unter die 30 Punkte. Falls dir das doch passieren sollte, hast du ne mündliche Ergänzungsprüfung in dem Teil, du musst mit der MEP mindestens auf ne 5 kommen und die 5 dann zum Beispiel mit deim Projekt, dem Wiso Teil, der AP1 oder der anderen GA1 Prüfung auf die 50 Punkte ausmitteln. In 3 von 4 Teilen von Teil 2 der Prüfung muss man mindestens ne 4 haben (dazu zählen die beiden GA1, Wiso und das Projekt). 

 

Das was früher als GA2 bekannt war, wurde ausgelagert und ist jetzt nach AO2020 die AP1. 

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Hallo,

eine Note 6 heißt "durchgefallen" in der Gesamtwertung, egal was du sonst lieferst. Das lässt sich auch auf keinem Weg ausgleichen. Trotzdem solltest du dann den fachpraktischen Teil antreten.  Der schriftliche Teil besteht ja aus GA1, GA2 und WiSo. Wenn du in GA1 wegen einer 6 durchfällst, dann behalten die bestandenen Teile GA2 und WiSo für 24 Monate ihre Gültigkeit. In der Zeit kannst du dann in diesem Beispiel GA1 wiederholen und bestehen. 

In der MEP musst du den nicht bestandenen Bestandteil ausgleichen. Also z.B.: Du hast GA 1 im Extremfall mit 30 Punkten nicht bestanden (ganz knapp zu "gar nicht bestanden"=29 Punkte) musst du 20 Punkte+1 Punkt(*) aufholen in Differenz zu 50 Punkten, also 71 Punkte in der MEP.

Deswegen der Hinweis den fachpraktischen Teil anzutreten (Also Doku, Präsi, Fachgespräch): Weil die gelten wieder zusammenhängend als ein Prüfungsteil. Leider kann man nicht z.B. in der Präsi durchfallen und dann Doku neu schreiben, sondern der fachpraktische Teil wird immer zusammen betrachtet, die schriftlichen dagegen Teile getrennt.

Beste Grüße
Matthias

* Anmerkung: Der eine Punkt kommt durch unterschiedliche Rundungen, bei manchen Kammern braucht man den, bei anderen nicht.

Bearbeitet von neojones
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Zitat

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind:

4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Ich weiß nicht, was da groß interpretiert werden muss.

Sehr viel deutlicher kann "keine 6", kaum ausgedrückt werden.

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Zitat

auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind:



bedeutet man kann in dem Fall einer 6 in Teil 2 noch eine MEP machen und sofern die 6 dann eine 5 ist hat man bestanden oder wie?

Natürlich unter Berücksichtigung man kommt in der GAP2 (Teil 1 + Teil 2 + Sozi + Projektvortrag + Doku) dann durch was auch immer für andere Noten insgesamt auf ausreichend und im gesamten (GAP1+GAP2/Projektdoku+Vortrag) natürlich auch ausreichend.

Bearbeitet von A28382_IHK
Korrekte Zitierung
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vor 17 Stunden schrieb Visar:

Ich weiß nicht, was da groß interpretiert werden muss.

Sehr viel deutlicher kann "keine 6", kaum ausgedrückt werden.

Weil das vielleicht nicht jeder so direkt lesen kann und man sich erst bis §17 durchhangeln muss. Was sagt denn z.B. §303b StGB so? Ich hoffe, du weisst aus dem Kopf, dass das die Cyber-Delikte behandelt...... *facepalm*

vor 14 Stunden schrieb A28382_IHK:



bedeutet man kann in dem Fall einer 6 in Teil 2 noch eine MEP machen und sofern die 6 dann eine 5 ist hat man bestanden oder wie?

Natürlich unter Berücksichtigung man kommt in der GAP2 (Teil 1 + Teil 2 + Sozi + Projektvortrag + Doku) dann durch was auch immer für andere Noten insgesamt auf ausreichend und im gesamten (GAP1+GAP2/Projektdoku+Vortrag) natürlich auch ausreichend.

Eine Note 6 schließt die MEP aus. Die bestandenen Prüfungsteile im schriftlichen Bereich bleiben dann 24 Monate gültig, um den nicht bestandenen Teil auszugleichen.

Bearbeitet von neojones
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Zitat

Eine Note 6 schließt die MEP aus. Die bestandenen Prüfungsteile im schriftlichen Bereich bleiben dann 24 Monate gültig, um den nicht bestandenen Teil auszugleichen.

Hast du darüber eventuell einen Ausschnitt der das besagt? Ich finde zu den Anforderungen einer MEP leider kaum was das einzige was ich mal gefunden hat war aus einem anderen Berufsfeld und dort wurde gesagt wenn es mindestens eine 5 ist, ist es möglich was ja indirekt heißen würde schlechter geht auch.

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vor 4 Stunden schrieb neojones:

Weil das vielleicht nicht jeder so direkt lesen kann und man sich erst bis §17 durchhangeln muss. Was sagt denn z.B. §303b StGB so? Ich hoffe, du weisst aus dem Kopf, dass das die Cyber-Delikte behandelt...... *facepalm*

Eine Note 6 schließt die MEP aus. Die bestandenen Prüfungsteile im schriftlichen Bereich bleiben dann 24 Monate gültig, um den nicht bestandenen Teil auszugleichen.

Iim Discord hatte sich ein Fisi geäußert, der mit einer 6 zur MEP zugelassen wurde und letztendlich durch diese bestanden hat. Neue AO.

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vor 9 Stunden schrieb here:

Iim Discord hatte sich ein Fisi geäußert, der mit einer 6 zur MEP zugelassen wurde und letztendlich durch diese bestanden hat. Neue AO.

Das kann theoretisch passieren, aber nur durch einen Rundungsfehler. Da wird dann durch Rundung eine 6 ausgegeben, obwohl es eigentlich eine 5 ist. Hatte ich vorletztes Jahr auch mal.

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  • 1 Jahr später...
Am 28.4.2023 um 21:53 schrieb neojones:

In der MEP musst du den nicht bestandenen Bestandteil ausgleichen. Also z.B.: Du hast GA 1 im Extremfall mit 30 Punkten nicht bestanden (ganz knapp zu "gar nicht bestanden"=29 Punkte) musst du 20 Punkte+1 Punkt(*) aufholen in Differenz zu 50 Punkten, also 71 Punkte in der MEP.

Diese Rechnung kann ich nach der AO2020 nicht nachvollziehen 😉

Nach der AO2020 hat man mit nur einem Teil mit 30, bestanden (ein 5-er).

29 Punkte in der Schriftlichen müssen mit einer MEP "nur" auf 30 gebracht werden. Das schafft man dann mit 31 Punkten in der MEP und Rundungseffekten.
Ist machbar!

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