Angezockt Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 Hallo zusammen, entschuldigt bitte, wenn es die Frage schon geben sollte. Ich bin etwas verwirrt. Meine AP Teil 1 waren 57 Punkte, GA1 sollte ne 4 ca werden. Wiso würde euch 2 schätzen und GA2 war ne Vollkatastrophe. Könnte unter 30 sein. Wie sehen dann die Regeln nach der neuen Verordnung aus was das Bestehen angeht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MOMOMO Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 Laut Rechner mit einer mep habe aber iwie sagt jeder was anderes Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tino567 Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 Man darf nicht unter 30 Punkte fallen, sonst gilt dieser Teil als nicht bestanden. Zwei Prüfungen ne 5 und es geht in die Nachprüfung. Eine 6 und der Teil gilt als durchgefallen und wird wiederholt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zimtrolle Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 Du darfst in einer der beiden fachspezifischen GA1 der AP2 unter 50 Punkten fallen, jedoch nicht unter die 30 Punkte. Falls dir das doch passieren sollte, hast du ne mündliche Ergänzungsprüfung in dem Teil, du musst mit der MEP mindestens auf ne 5 kommen und die 5 dann zum Beispiel mit deim Projekt, dem Wiso Teil, der AP1 oder der anderen GA1 Prüfung auf die 50 Punkte ausmitteln. In 3 von 4 Teilen von Teil 2 der Prüfung muss man mindestens ne 4 haben (dazu zählen die beiden GA1, Wiso und das Projekt). Das was früher als GA2 bekannt war, wurde ausgelagert und ist jetzt nach AO2020 die AP1. Special List reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neojones Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 (bearbeitet) Hallo, eine Note 6 heißt "durchgefallen" in der Gesamtwertung, egal was du sonst lieferst. Das lässt sich auch auf keinem Weg ausgleichen. Trotzdem solltest du dann den fachpraktischen Teil antreten. Der schriftliche Teil besteht ja aus GA1, GA2 und WiSo. Wenn du in GA1 wegen einer 6 durchfällst, dann behalten die bestandenen Teile GA2 und WiSo für 24 Monate ihre Gültigkeit. In der Zeit kannst du dann in diesem Beispiel GA1 wiederholen und bestehen. In der MEP musst du den nicht bestandenen Bestandteil ausgleichen. Also z.B.: Du hast GA 1 im Extremfall mit 30 Punkten nicht bestanden (ganz knapp zu "gar nicht bestanden"=29 Punkte) musst du 20 Punkte+1 Punkt(*) aufholen in Differenz zu 50 Punkten, also 71 Punkte in der MEP. Deswegen der Hinweis den fachpraktischen Teil anzutreten (Also Doku, Präsi, Fachgespräch): Weil die gelten wieder zusammenhängend als ein Prüfungsteil. Leider kann man nicht z.B. in der Präsi durchfallen und dann Doku neu schreiben, sondern der fachpraktische Teil wird immer zusammen betrachtet, die schriftlichen dagegen Teile getrennt. Beste Grüße Matthias * Anmerkung: Der eine Punkt kommt durch unterschiedliche Rundungen, bei manchen Kammern braucht man den, bei anderen nicht. Bearbeitet 28. April 2023 von neojones Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 Was genau hindert dich, selbst einen Blick in die Prüfungsordnung zu riskieren? Es geht hier doch um im Internet frei verfügbare Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/fiausbv/__16.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neojones Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 vor 13 Minuten schrieb Visar: Was genau hindert dich, selbst einen Blick in die Prüfungsordnung zu riskieren? Es geht hier doch um im Internet frei verfügbare Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/fiausbv/__16.html Eventuell, weil nicht jeder den Gesetzestext direkt interpretieren kann 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 Zitat Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind: 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“. Ich weiß nicht, was da groß interpretiert werden muss. Sehr viel deutlicher kann "keine 6", kaum ausgedrückt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
A28382_IHK Geschrieben 28. April 2023 Teilen Geschrieben 28. April 2023 (bearbeitet) Zitat auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind: bedeutet man kann in dem Fall einer 6 in Teil 2 noch eine MEP machen und sofern die 6 dann eine 5 ist hat man bestanden oder wie? Natürlich unter Berücksichtigung man kommt in der GAP2 (Teil 1 + Teil 2 + Sozi + Projektvortrag + Doku) dann durch was auch immer für andere Noten insgesamt auf ausreichend und im gesamten (GAP1+GAP2/Projektdoku+Vortrag) natürlich auch ausreichend. Bearbeitet 28. April 2023 von A28382_IHK Korrekte Zitierung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neojones Geschrieben 29. April 2023 Teilen Geschrieben 29. April 2023 (bearbeitet) vor 17 Stunden schrieb Visar: Ich weiß nicht, was da groß interpretiert werden muss. Sehr viel deutlicher kann "keine 6", kaum ausgedrückt werden. Weil das vielleicht nicht jeder so direkt lesen kann und man sich erst bis §17 durchhangeln muss. Was sagt denn z.B. §303b StGB so? Ich hoffe, du weisst aus dem Kopf, dass das die Cyber-Delikte behandelt...... *facepalm* vor 14 Stunden schrieb A28382_IHK: bedeutet man kann in dem Fall einer 6 in Teil 2 noch eine MEP machen und sofern die 6 dann eine 5 ist hat man bestanden oder wie? Natürlich unter Berücksichtigung man kommt in der GAP2 (Teil 1 + Teil 2 + Sozi + Projektvortrag + Doku) dann durch was auch immer für andere Noten insgesamt auf ausreichend und im gesamten (GAP1+GAP2/Projektdoku+Vortrag) natürlich auch ausreichend. Eine Note 6 schließt die MEP aus. Die bestandenen Prüfungsteile im schriftlichen Bereich bleiben dann 24 Monate gültig, um den nicht bestandenen Teil auszugleichen. Bearbeitet 29. April 2023 von neojones Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
A28382_IHK Geschrieben 29. April 2023 Teilen Geschrieben 29. April 2023 Zitat Eine Note 6 schließt die MEP aus. Die bestandenen Prüfungsteile im schriftlichen Bereich bleiben dann 24 Monate gültig, um den nicht bestandenen Teil auszugleichen. Hast du darüber eventuell einen Ausschnitt der das besagt? Ich finde zu den Anforderungen einer MEP leider kaum was das einzige was ich mal gefunden hat war aus einem anderen Berufsfeld und dort wurde gesagt wenn es mindestens eine 5 ist, ist es möglich was ja indirekt heißen würde schlechter geht auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast here Geschrieben 29. April 2023 Teilen Geschrieben 29. April 2023 Im Discord hatte sich ein Fisi geäußert, der mit einer 6 in die MEP gelassen wurde und dann bestanden hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast here Geschrieben 29. April 2023 Teilen Geschrieben 29. April 2023 vor 4 Stunden schrieb neojones: Weil das vielleicht nicht jeder so direkt lesen kann und man sich erst bis §17 durchhangeln muss. Was sagt denn z.B. §303b StGB so? Ich hoffe, du weisst aus dem Kopf, dass das die Cyber-Delikte behandelt...... *facepalm* Eine Note 6 schließt die MEP aus. Die bestandenen Prüfungsteile im schriftlichen Bereich bleiben dann 24 Monate gültig, um den nicht bestandenen Teil auszugleichen. Iim Discord hatte sich ein Fisi geäußert, der mit einer 6 zur MEP zugelassen wurde und letztendlich durch diese bestanden hat. Neue AO. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neojones Geschrieben 30. April 2023 Teilen Geschrieben 30. April 2023 vor 9 Stunden schrieb here: Iim Discord hatte sich ein Fisi geäußert, der mit einer 6 zur MEP zugelassen wurde und letztendlich durch diese bestanden hat. Neue AO. Das kann theoretisch passieren, aber nur durch einen Rundungsfehler. Da wird dann durch Rundung eine 6 ausgegeben, obwohl es eigentlich eine 5 ist. Hatte ich vorletztes Jahr auch mal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 30. April 2023 Teilen Geschrieben 30. April 2023 … eine 6 in einer Teilnote kann durch eine MEP ausgeglichen werden…. Sagt die neue PO. Darüber regen wir uns als Prüfer schon seit Jahren auf daluqi und skylake reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wurzel239 Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni Am 28.4.2023 um 21:53 schrieb neojones: In der MEP musst du den nicht bestandenen Bestandteil ausgleichen. Also z.B.: Du hast GA 1 im Extremfall mit 30 Punkten nicht bestanden (ganz knapp zu "gar nicht bestanden"=29 Punkte) musst du 20 Punkte+1 Punkt(*) aufholen in Differenz zu 50 Punkten, also 71 Punkte in der MEP. Diese Rechnung kann ich nach der AO2020 nicht nachvollziehen 😉 Nach der AO2020 hat man mit nur einem Teil mit 30, bestanden (ein 5-er). 29 Punkte in der Schriftlichen müssen mit einer MEP "nur" auf 30 gebracht werden. Das schafft man dann mit 31 Punkten in der MEP und Rundungseffekten. Ist machbar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-Prüfer Geschrieben 14. Juni Teilen Geschrieben 14. Juni Moin, da die schriftliche Leistung im Vergleich zur Mündlichen 2:1 zählt, musst Du doppelt so viele Punkte schaffen, wie in dem Post meines Vorgängers beschrieben, also 32 um die 29 auf 30 zu heben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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