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Geplante Präsentationshilfsmittel abweichend vom Antrag?


fiae20

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Hi zusammen,

ich hatte bei meinem Projektantrag nur Beamer angegeben. Darf ich jetzt auch nur einen Beamer benutzen? 

Wie sieht es mit einem Presenter aus, hätte ich den vorher schon angeben müssen? Bzw. Könnte ich jetzt trotzdem noch ein Flipchart oder ähnliches dazu verwenden?

Oder halt strikt an den Antrag halten?

 

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vor 1 Stunde schrieb fiae20:

Hi zusammen,

ich hatte bei meinem Projektantrag nur Beamer angegeben. Darf ich jetzt auch nur einen Beamer benutzen? 

Wie sieht es mit einem Presenter aus, hätte ich den vorher schon angeben müssen? Bzw. Könnte ich jetzt trotzdem noch ein Flipchart oder ähnliches dazu verwenden?

Oder halt strikt an den Antrag halten?

Achtung, die Sachen die du angibst sind aber nicht zwingend am Ort vorhanden. Dh. entweder nachfragen, ob alles vor Ort vorhanden ist oder im Worst case selber einen Beamer, Presenter, Flipchart etc. besorgen. Bei mir gab es nämlich keine Flipchart und keinen Presenter. Den Presenter habe ich selbst mitgenommen und Beamer war doppelt vorhanden, aber sicher ist sicher.

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vor 42 Minuten schrieb MiaMuh:

Achtung, die Sachen die du angibst sind aber nicht zwingend am Ort vorhanden. Dh. entweder nachfragen, ob alles vor Ort vorhanden ist oder im Worst case selber einen Beamer, Presenter, Flipchart etc. besorgen. Bei mir gab es nämlich keine Flipchart und keinen Presenter. Den Presenter habe ich selbst mitgenommen und Beamer war doppelt vorhanden, aber sicher ist sicher.

 

Die Sachen bringe ich natürlich selbst mit. Mir ging es eher darum, ob ich die angeben hätte müssen 😅 

 

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vor 1 Stunde schrieb allesweg:

im schlimmsten Fall hast du nichts, woran du dein Flipchart aufhängen kannst.

Und einen Presenter muss man wohl kaum separat aufführen. Oder hast du den Laptop auch aufgeführt?

Ehrlich gesagt ja, Laptop ist auch angeben 😂

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Wenn die Nichtnennung von zusätzlichen Präsentationsmitteln zum Ausschluss von der Prüfung führt, hat der PA eher ein anderes Problem. Soll es aber alles schon gegeben haben.

Als Prüfer sieht man ja schon die Fähigkeit zur Selbstorganisation des Prüflings, aber da dann eine Unmöglichkeit der Prüfung zu konstruieren, ist nicht im Sinne des Prüfungsausschusses.

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  • 1 Monat später...
Am 8.5.2023 um 11:23 schrieb fiae20:

Hi zusammen,

ich hatte bei meinem Projektantrag nur Beamer angegeben. Darf ich jetzt auch nur einen Beamer benutzen? 

Wie sieht es mit einem Presenter aus, hätte ich den vorher schon angeben müssen? Bzw. Könnte ich jetzt trotzdem noch ein Flipchart oder ähnliches dazu verwenden?

Oder halt strikt an den Antrag halten?

Hi,

also in der Handreichung für die IHK Saarland steht folgendes:

"In den Prüfungsräumen stehen jeweils Beamer, Rechner, Flipchart und Tageslichtprojektor zur Verfügung. Telekommunikationseinrichtungen stehen nicht zur Verfügung."

sowie

"Andere Präsentationsmittel wie Beamer und Laptop, die der Prüfungsteilnehmer auf eigenen Wunsch mitbringt, sollen sich in einem Zustand befinden, dass sie funktionsfähig und präsentationsfertig mit einer Rüstzeit von maximal 5 Minuten vor Prüfungsbeginn aufzubauen sind. Dabei ist ein Anschließen eines Notebooks an die Videoanlage der Prüfungseinrichtung nicht erlaubt."

 

Ich weis jetzt nicht bei welcher IHK du bist aber schau einfach mal in die Handreichung deiner IHK hinein.

 

Ich beispielsweise nehme am Montag zur Präsentation 2 USB-Sticks mit der Präsentation drauf mit (sicher ist sicher) und meinen privaten Presenter. So haben es die Azubis aus den Jahren zuvor auch gemacht. Aber wie schon erwähnt kann ich nur für die IHK Saarland sprechen.

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Ich hatte ein Notebook mit meiner Präsentation, ein USB Stick wo die Präsentation abgespeichert ist, ein eigenen Beamer und nochmal alles dreifach in Papierformat ausgedruckt für den Fall der Fälle!

 

Mein Notebook war allerdings ein drecks surface wo an der docking station kaum Anschlussmöglichkeiten gibt also vollkommen ungeeignet für so etwas.

Musste dann auf den eigenen Beamer zurückgreifen mit Adaptern usw... 

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