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Geschrieben

Hallo,

 

ich hatte bei der schr. Prüfung das Aktivitätsdiagramm verhauen und konnte es dann nicht mehr auf den vorgebenen Seiten einzeichnen. Habe das dann auf dem Konzeptpapier gemacht und das unter der Aufgabenstellung so vermerkt. Wird das jetzt trotzdem gar nicht bewertet? Ich meine, was soll man sonst machen, wenn man das Diagramm durchstrrichen und neu machen muss. Auf den vorgegebenen Seiten wäre kein Platz mehr dafür. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Angezockt:

Ich meine, was soll man sonst machen, wenn man das Diagramm durchstrrichen und neu machen muss.

Die Reihenfolge ändern. Erst aufs Konzeptpapier (daher auch Konzept-Papier) dann auf den Prüfungsbogen schreiben.

Geschrieben

Bei uns gab es (auf Anfrage) von der Aufsicht extra "Ergänzungspapier" , da musste man seine IHK-Nummer etc. drauf schreiben und dann quasi noch ein Vermerk welche Aufgabe usw. Das Konzeptpapier wird auf jeden Fall nicht gewertet bei uns.

Geschrieben

bEs kommt tatsächlich auf die IHK an. Wenn bei mir jemand deutlich vermerkt, dass die Antwort auf dem Konzeptpapier steht, dann korrigiere ich diese auch (ein Unmensch sind die wenigsten). Allerdings verteilt die IHK häufig wie von @brausanov geschrieben extra Papier für diesen Fall. 

Ein Anrecht darauf, dass das Konzeptpapier korrigiert wird hat man nicht und ich kenne auch Fälle, bei denen Prüflinge auf das Konzeptpapier einige Antworten geschrieben haben und deswegen durchgefallen sind. Daher würde ich in so einem Fall immer bei der Aufsicht nachfragen wie das die örtliche IHK handhabt. 

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb FISI-I:

Die Reihenfolge ändern. Erst aufs Konzeptpapier (daher auch Konzept-Papier) dann auf den Prüfungsbogen schreiben.

Würde ich auch empfehlen, aber dafür hat man halt oft keine Zeit.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Pfannkuchen:

dafür hat man halt oft keine Zeit

im schlimmsten Fall hat man alternativ 6 Monate Zeit...

Also lieber die wenigen Minuten während der Prüfung in Kauf nehmen statt zum nächsten Prüfungsdurchgang erneut antreten zu müssen.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb skylake:

bEs kommt tatsächlich auf die IHK an. Wenn bei mir jemand deutlich vermerkt, dass die Antwort auf dem Konzeptpapier steht, dann korrigiere ich diese auch (ein Unmensch sind die wenigsten). Allerdings verteilt die IHK häufig wie von @brausanov geschrieben extra Papier für diesen Fall. 

Ein Anrecht darauf, dass das Konzeptpapier korrigiert wird hat man nicht und ich kenne auch Fälle, bei denen Prüflinge auf das Konzeptpapier einige Antworten geschrieben haben und deswegen durchgefallen sind. Daher würde ich in so einem Fall immer bei der Aufsicht nachfragen wie das die örtliche IHK handhabt. 

Vielen Dank. Also bei uns wurde kein extra Papier dafür verteilt. Naja hoffe ich mal das Beste...

Geschrieben

Bri uns in der IHK - Prüfung München haben die Konzeptpapier verteilt und meinten das wir darauf schreiben dürfen.

Ich habe die Backup Lösung darauf geschrieben weil ich auf der Prüfung das falsche ausgerechnet habe.

Das wäre ja krass wenn die Prüfer diese nicht Werten würden! 

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