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Befreiung von Prüfungsbestandteilen und Punktewertung


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Hallo zusammen, ich wurde von der WiSo-Prüfung befreit da ich diese Prüfung bereits einmal abgelegt habe. Wie setzen sich nun die Punktewertungen der AP2 zusammen?

 

Laut dem Notenrechner sind es ja gesamt 30% bei der AP2 (also sollten es je Prüfung 10% sein). Wird nun die nicht abgelegt WiSo Prüfung prozentual auf die anderen beiden Teile aufgeteilt? Sprich 15%/15%/0%? Oder wird die vorher abgelegte Prüfung - bzw. deren Punkte - herangezogen um den Teil zu benoten? Also 10%/10%/10%(Punkte der vorherigen WiSo Prüfung)?

Im Netz konnte ich dazu leider nichts finden, da kommt man nur ständig zu dem Teil dass man sich befreien lassen kann - aber nirgends steht wie sich die Punkterechnung verschiebt.

 

Grüße

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Leider habe ich auch nix konkretes in den Gesetzestexten gefunden. Ich gehe mal davon aus, dass deine Prüfungsleistung übernommen wird. Wenn bei dir eine andere Prüfungsleistung höher gewichtet werden würde, dann würde dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse beschneiden bzw. wäre es auch gegenüber anderen Prüflingen nicht fair.

 

FIAusbV § 16 schreibt die Gewichtungen ja genau vor. Ich denke nicht dass davon abgewichen werden darf. Es kann in meinen Augen also nur deine alte Note übernommen werden.

 

Bearbeitet von wasserflasche194
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vor 1 Stunde schrieb mightymoo:

Hallo zusammen, ich wurde von der WiSo-Prüfung befreit da ich diese Prüfung bereits einmal abgelegt habe. Wie setzen sich nun die Punktewertungen der AP2 zusammen?

Laut dem Notenrechner sind es ja gesamt 30% bei der AP2 (also sollten es je Prüfung 10% sein). Wird nun die nicht abgelegt WiSo Prüfung prozentual auf die anderen beiden Teile aufgeteilt? Sprich 15%/15%/0%? Oder wird die vorher abgelegte Prüfung - bzw. deren Punkte - herangezogen um den Teil zu benoten? Also 10%/10%/10%(Punkte der vorherigen WiSo Prüfung)?

Im Netz konnte ich dazu leider nichts finden, da kommt man nur ständig zu dem Teil dass man sich befreien lassen kann - aber nirgends steht wie sich die Punkterechnung verschiebt.

Grüße

Wo ist denn da jetzt das Problem? Wenn Du einen Prüfungsteil bereits abgeleegt hast, wird das Ergebnis für die Berechnung verwendet. Da ist die Notwendigkeit, etwas anders gewichten zu müssen überhaupt nicht gegeben.

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vor 8 Minuten schrieb allesweg:

das musste doch beantragt werden. Was steht denn in deiner Ausfertigung dieses Antrages?

Da steht nichts drin ob und wie die Punkte gewichtet werden.

vor 58 Minuten schrieb CrazyS.:

Du hast die wiso nicht machen müssen weil du es bereits geschrieben hast.

Das heisst du hast die Note bereits und hast es deswegen übersprungen, also 10%-10%-10%

Das wäre wunderbar wenn dem so wäre.

vor 3 Minuten schrieb FISI-I:

Wo ist denn da jetzt das Problem? Wenn Du einen Prüfungsteil bereits abgeleegt hast, wird das Ergebnis für die Berechnung verwendet. Da ist die Notwendigkeit, etwas anders gewichten zu müssen überhaupt nicht gegeben.

Wo das Problem ist? Dass man nirgends etwas offizielles findet wie das gehandhabt wird.

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vor 41 Minuten schrieb mightymoo:

Da steht nichts drin ob und wie die Punkte gewichtet werden.

Das wäre wunderbar wenn dem so wäre.

Wo das Problem ist? Dass man nirgends etwas offizielles findet wie das gehandhabt wird.

Wenn Du Dir einen Prüfungsteil hast anrechnen lassen, da dieser aus einem anderen Aubildungsberuf schon abgelegt wurde, dann gilt bei Fortbildungen der § 56 Abs. 2 Satz 1 und bei Umschulungen der § 62 Abs. 4  des BBiG.

Warum sollte es hier eine andere Verfahrensweise in der Gewichtung geben, als die Note zu übernehmen?

Die gültige Prüfungsordnung gibt die Relation der Prüfungsteile zueiander und die Bewertung derselben entsprechend vor. Das ist gängige Praxis.

 

 

Bearbeitet von FISI-I
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vor 27 Minuten schrieb allesweg:

Du hast etwas beantragt, ohne die Konditionen genannt zu bekommen?

Ich hatte in der damaligen Prüfung 100 Punkte - es war mir also egal ob das angerechnet oder gestrichen wird. Nun habe ich aber leider keine 200 Punkte in den beiden Teilen meiner AP2 bekommen und somit würde ich besser stehen wenn die alte Prüfung angerechnet werden würde.

Und die generellen Konditionen stehen in § 62 Abs. 4  des BBiG weil ich Umschüler bin. Es steht dort eben nicht wie verfahren wird mit den Punkten.

vor 10 Minuten schrieb FISI-I:

Wenn Du Dir einen Prüfungsteil hast anrechnen lassen, da dieser aus einem anderen Aubildungsberuf schon abgelegt wurde, dann gilt bei Fortbildungen der § 56 Abs. 2 Satz 1 und bei Umschulungen der § 62 Abs. 4  des BBiG.

Warum sollte es hier eine andere Verfahrensweise in der Gewichtung geben, als die Note zu übernehmen?

Die gültige Prüfungsordnung gibt die Relation der Prüfungsteile zueiander und die Bewertung derselben entsprechend vor. Das ist gängige Praxis.

Für mich gilt der § 62 Abs. 4  des BBiG, dort ist aber eben nicht vermerkt wie das gehandhabt wird.

 

Aber gut, dann kann ich davon ausgehen dass die damalige Prüfung schlicht angerechnet wird, danke.

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vor 2 Stunden schrieb mightymoo:

Ich hatte in der damaligen Prüfung 100 Punkte - es war mir also egal ob das angerechnet oder gestrichen wird. Nun habe ich aber leider keine 200 Punkte in den beiden Teilen meiner AP2 bekommen und somit würde ich besser stehen wenn die alte Prüfung angerechnet werden würde.

Und die generellen Konditionen stehen in § 62 Abs. 4  des BBiG weil ich Umschüler bin. Es steht dort eben nicht wie verfahren wird mit den Punkten.

Für mich gilt der § 62 Abs. 4  des BBiG, dort ist aber eben nicht vermerkt wie das gehandhabt wird.

Aber gut, dann kann ich davon ausgehen dass die damalige Prüfung schlicht angerechnet wird, danke.

Ja, das kannst Du.

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