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Geschrieben

Muss man denn eine haben? Die Benutzerdoku kommt ja oft in Bewertungsmatrizen vor, aber zu meinem Projekt gibt es bspw. keine, weil sie dazu nicht passt.

Wird dieser Punkt dann nicht bewertet?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb DaveIT:

Muss man denn eine haben? Die Benutzerdoku kommt ja oft in Bewertungsmatrizen vor, aber zu meinem Projekt gibt es bspw. keine, weil sie dazu nicht passt.

Gibt es dann vielleicht eine Admindoku oder würde etwas ähnliches Sinn machen? Was ist denn dein Projekt?

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Leumast:

Gibt es dann vielleicht eine Admindoku oder würde etwas ähnliches Sinn machen? Was ist denn dein Projekt?

Ich habe Daten analysiert und Aussagen daraus hergestellt. Habe ein Trendmodell erstellt, wo man Werte einsetzen kann. Es ist quasi alle so formuliert, dass jeder die Berechnung selbst machen kann. Aber einen Bereich mit „Benutzerdokumentation“ hab ich nicht.

Das gibt mein Projekt nicht her, deshalb hab die meine Doku insgesamt so gestaltet, dass sie in den Ausführungen auch für eine Benutzerdoku herhalten kann, ohne das prozessorientierte zu vernachlässigen. Bin FI Daten- und Prozessanalyse, da ist irgendwie sowieso vieles anders.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb DaveIT:

Muss man denn eine haben? Die Benutzerdoku kommt ja oft in Bewertungsmatrizen vor, aber zu meinem Projekt gibt es bspw. keine, weil sie dazu nicht passt.

Wird dieser Punkt dann nicht bewertet?

Der Punkt wird mit 0% bewertet, da nicht vorhanden.

Geschrieben (bearbeitet)

Also:

1. ist eine Benutzerdokumentation nur dann erforderlich, wenn Du es a) entweder im Projektantrag erwähnt hast und/oder b) wenn es auch tatsächlich Endanwender für dein Abschlussprojekt gibt

2. verlangt - sofern nicht anders von der IHK explizit vorgegeben - sicherlich niemand das komplette Anwenderhandbuch im Anhang, sondern lediglich einen Auszug, damit ein Eindruck davon gewonnen werden kann, dass Du es gemacht hast und wie Du es gemacht hast

Irgendwelche Protokolle od. Bewertungsmatrizen sind lediglich als Unterstützung für den PA gedacht. Der PA handelt autonom. Er kann, wenn er möchte, auf derartige Matrizen scheißen.

Bearbeitet von dardan
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb dardan:

Irgendwelche Protokolle od. Bewertungsmatrizen sind lediglich als Unterstützung für den PA gedacht. Der PA handelt autonom. Er kann, wenn er möchte, auf derartige Matrizen scheißen.

Mit der Autonomie ist es ganz schnell vorbei, wenn der Prüfling Prüfungseinsicht beantragt und es dann zum Rechtsstreit kommt. Der PA bzw. die IHK guckt dann ganz schön sparsam, wenn er dann keinen für alle geltenden Bewertungsmaßstab  anhand dessen der Prüfling geprüft wurde, vorlegen kann. 

Und nein, ein PA ist nicht frei in der Entscheidung seiner Bewertungen. Es handelt sich immerhin um ein öffentliches Verwaltungsverfahren, das der der Transparenz unterliegt.

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