L.A.M.S.Y Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 Hallo, meine schriftliche Prüfung muss ich wrsh. ein halbes Jahr später wiederholen. Ist eine Übernahme trotz nicht bestandener Prüfung möglich? (Umschulung wird vom Arbeitsamt finanziert) oder muss der "Vertrag" um ein halbes Jahr verlängert werden und bin somit an das Arbeitsamt gebunden? Pce Zitieren
Pfannkuchen Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 Das kann dir nur dein potentieller Arbeitgeber verraten, beziehungsweise ein Blick in deinen Vertrag. Zitieren
charmanta Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 Mit einer Übernahme trittst Du einen Vollzeitjob an. Damit ist die Agentur nicht mehr für Dich zuständig Der neue AG müsste eigentlich nur die Wiederholungsprüfung eintragen lassen ( dazu muß er aber ausbildungsberechtig sein ) oder Du trittst ohne Ausbildungsbetrieb an Zitieren
Parser Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 vor 1 Stunde schrieb charmanta: oder Du trittst ohne Ausbildungsbetrieb an geht das ? Zitieren
HeinzHugo Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 vor 2 Stunden schrieb Parser: geht das ? Jops, nennt sich "Externenprüfung" KLICK MICH (IHK Berlin) Zitieren
Montaine Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 Bist Du Dir absolut sicher das Du das wirklich willst? Ich weiß zwar nicht wie Du notenmässig abgeschnitten hast, aber ich hatte einen Umschulungskollegen der ebenfalls durch die Prüfung gerasselt ist und der hatte trotzdem dann beim Praktikumsgeber angefangen. Das Ende vom Lied ist das er da zwar immer noch ist, deutlich weniger verdient und ein lernen auf einen 2. Versuch für ihn mittlerweile ziemlich unmöglich ist bei + 40 Stunden/Woche, inklusive jede Woche woanders unterwegs. Die 2 Jahre Umschulung waren für ihn quasi verlorene Zeit. Ist nur ein Tipp von mir, aber wenn ich an Deiner Stelle wäre würde ich die 6 Monate nochmal die Backen zusammen kneifen und zusehen das ich das Ding beim 2. Anlauf dann irgendwie bestehen um den Schein zu bekommen. Zitieren
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