Naruto120 Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 Ich habe mein Note für der Teil 2 bekommen, und waren: 48, 47, 49 Leider habe ich in jedem der drei Teile des schriftlichen Teils 2 eine 5 bekommen. Im Brief stand nicht, ob ich bestanden habe oder nicht und ich habe letzte Woche meine Klassen Lehrerin gefragt und sie meinte, dass es vielleicht noch Hoffnung gibt und sagte, dass ich noch bestehen sollte, solange ich mehr als 50% von 100 Punkte im Teil 1 plus Teil 2, und im Teil 2 mit dem Projekt mehr als 50% von 80 Punkte bekomme, aber sie war sich nicht sicher. Und ich muss mein Projekt nächste Woche präsentieren und habe bis jetzt auch keine Einladung zur Ergenzprüfung bekommen. Hat jemand jemals eine solche Situation erlebt oder weiß er, ob es für mich noch Hoffnung auf Erfolg gibt? Und wann sollte man normalerweise die Einladung zur Ergenzprüfung bekommen? Bereich: Systemintegration Prüfungjahre: Sommer 2023 Zitieren
_n4p_ Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 Laut Ausbildungsverordnung muss man in 3 Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens eine 4 haben. Die Prüfungsbereiche sind die Projektarbeit und diese 3 Noten. Damit hast du 3 mal eine 5 und damit nicht bestanden. Eine Ergänzungsprüfung kann nur in einem der 3 schriftlichen Prüfungsbereichen gemacht werden. In dem Fall wäre es zwar sehr wahrscheinlich in diesem Bereich eine 4 zu schaffen, aber es blieben dann immer noch 2x 5 und damit eine zu viel. Daher wirst du wohl auch keine Einladung zu einer Ergänzungsprüfung bekommen. FISI-Prüfer reagierte darauf 1 Zitieren
FISI-Prüfer Geschrieben 6. Juni 2023 Geschrieben 6. Juni 2023 Die Anforderungen sind: drei Teile der AP2 > 50%. Ein Teil davon ist die Mündliche (in Kombination aus Doku, Präsi und Fachgespräch). Durch eine MEP lässt sich ein Teil der AP2 verbessern. Da Du drei Teile < 50% vorgelegt hast und nur einen mit MEP ausgleichen kannst, bleiben zwei Teile mit nicht ausreichend stehen. Das reicht meiner schnellen Einschätzung nach leider nicht. Die mündliche Prüfung kannst Du auf jeden Fall noch erfolgreich abarbeiten. Soweit ich das beurteilen kann, steht Dir ein weiterer schriftlicher Durchgang ins Haus. Vielleicht an einer der Kollegen hier noch andere Infos?! EDIT: Na, da hat jemand schneller getippt als ich. 😉 Zitieren
Gast dardan Geschrieben 7. Juni 2023 Geschrieben 7. Juni 2023 Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind. Zitieren
CrazyS. Geschrieben 7. Juni 2023 Geschrieben 7. Juni 2023 Er meint damit das du mit 2 x 5 eine mündliche Ergänzungsprüfung hättest machen können um nur noch 1 x 5 am Schluß zu haben (falls du die mündliche geschafft hättest). Du hast allerdings 3 x 5 also bist du leider durchgefallen. Mach dennoch deine Präsentation damit du wenigstens das nicht nochmal machen musst und evtl haben die Prüfer etwas Nachsicht mit dir und du wirst etwas besser benotet? 😁 Zitieren
tsede Geschrieben 9. Juni 2023 Geschrieben 9. Juni 2023 Mit deinen Angaben hast bist du durchgefallen und eine MEP ist nicht zulässig Zitieren
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