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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich (FiSi) hab heute endlich meine Projektdokumentation bei der IHK abgeben können. Bei der Druckversion bin ich den Vorgaben der IHK (Würzburg-Schweinfurt) gefolgt und habe den Projektantrag ebenfalls ausgedruckt und ohne nachzudenken einfach vor die Dokumentation geheftet und so abgegeben.

Ebenfalls habe ich vorhin die Online-Version ins Prüfungsportal hochgeladen. Nun ist mir zu Ohren gekommen dass der Projektantrag ebenfalls in derselben Datei dabei sein muss. Da seh ich den Fehler ein, Druckversion und Online Version müssen ja identisch sein. 

Mein Plan wäre jetzt die Doku wieder rauszunehmen, vorne in der Datei (identisch zum gedruckten) den Antrag nochmal einzufügen (einfach mit nem PDF-Tool, ohne etwas an der eigentlichen Doku zu ändern) und das dann hochzuladen, denn an der Druckversion kann ich jetzt ja nichts mehr ändern.

Jedoch wurde mir gerade auch gesagt, dass der Antrag eigentlich explizit fest im Anhang der Doku sein muss. Dazu steht aber nichts auf dem Merkblatt der IHK. (Hab mal ein Bild davon mit angehängt, ist der Punkt 3.4)

Weiß jemand zufällig ob ich einen fatalen Fehler damit begangen hab das so abzugeben? Ich weiß nicht ob mir jemand helfen kann, da das alles soweit ich weiß sowieso von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich ist.

Aber ich hab gerade total Panik und weiß nicht was ich machen soll, ich würde mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen.

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Geschrieben

Die Stelle für das Anfügen des Antrags ist nicht explizit bewertet und kann daher kaum fatale Folgen haben. Lediglich der Eindruck der Prüfer könnte davon berührt sein.

Der genehmigte Antrag ("Wasserzeichen") ist in erster Linie für den PA wichtig, da dort auch eine mögliche Auflage enthalten ist, die es bei der Prüfung zu berükcischtigen gilt.

Geschrieben

Das sehe ich ähnlich. Mir wäre das allerdings im schlimmsten Fall auf dem Bewertungskriterium "Formale Gestaltung" einen Abzug von 5% wert. In unserer Matrix hat dieses Bewertungskriterium einen Anteil von 4% an der Gesamtnote der Doku. Solch ein "Problem" würde für die Bewertung Deiner Doku also in meinem Fall ein Minus von 0,2% bedeuten. Das ist sicherlich nicht ausschlaggebend. Es gibt also auch bei Abweichenden Kriterienkatalogen anderer Kammern vermutlich keinen Grund sich übermäßig verrückt zu machen.

Viel Erfolg  

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