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Zwei Jobangebote nach Ausbildungsende - Boreout oder Schichtarbeit?


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Geschrieben

Welches Schichtsystem? 3-Schicht Mo-So oder 2-Schicht 8-20 Uhr Mo-Fr?

Kündigungsoption beim befristeten Vertrag?

Mit den Angaben kann ich zu nichts raten außer: weitersuchen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb Nightmar:

Wie ist denn der Zwischenstand? Deine Anfrage ist nun knapp einen Monat her.

Die Ausbildung ist nun mit sehr zufridenstellender Note bestanden :)

Letztendlich habe ich mich dazu entschieden, erstmal Angebot 1 anzunehmen und suche aktuell nach etwas Besserem, was sich aufgrund der während meiner Ausbildung leider recht sparsam vermittelten Fähigkeiten schwierig gestaltet.

Auch wenn Angebot 2 in vielen Punkten überlegen war, käme ich mit dem Schichtsystem einfach nicht zurecht.

vor einer Stunde schrieb allesweg:

Welches Schichtsystem? 3-Schicht Mo-So oder 2-Schicht 8-20 Uhr Mo-Fr?

Es wäre ein 3-Schichtsystem gewesen; 24/7 Besetzung. Wobei ich knapp jede zweite Woche 7 Tage am Stück hätte arbeiten müssen. Das war mir dann leider doch zu viel.

vor einer Stunde schrieb allesweg:

Kündigungsoption beim befristeten Vertrag?

Das Gute ist, dass ich bei Angebot 1, für das ich mich entschieden habe, hingegen der Vermutung einiger Poster, recht kurzfristig kündigen kann. Aktuell innerhalb von zwei Wochen zum Monatsende. (Ich gehe davon aus, dass meine Ausbildungszeit nicht als Beschäftigungsdauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses angerechnet wird?)

Bearbeitet von Hannah Kahnwald
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Hannah Kahnwald:

Das Gute ist, dass ich bei Angebot 1, für das ich mich entschieden habe, hingegen der Vermutung einiger Poster, recht kurzfristig kündigen kann. Aktuell innerhalb von zwei Wochen zum Monatsende. (Ich gehe davon aus, dass meine Ausbildungszeit nicht als Beschäftigungsdauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses angerechnet wird?)

Erstmal Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

Der Vertrag verweist üblicherweise auf dem TVöD und der schließt nach Ende der Probezeit eine ordentliche Kündigung aus.

Nur wenn im befristeten Vertrag eine anderslautende Kündigungsfrist enthalten ist, zählt diese, sonst greift die Regelung des TVöD, welche zumeist für dich Nachteilig ist.

Steht im Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist drin?


Im öffentlichen Dienst herrscht zumeist die Haltung, Reisende soll man nicht aufhalten und dann folgt immerhin ein Aufhebungsvertrag. Aber es gibt auch so manche Vorgesetzte die dem dann trotzdem nicht zustimmen wollen.

Da bist du dann immer auf den guten Willen der Behörde abhängig.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tTt:

Da bist du dann immer auf den guten Willen der Behörde abhängig.

Das ist man in der freien Wirtschaft auch. Der Arbeitgeber KANN einem Aufhebungsvertrag zustimmen, muss es aber nicht.

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