MisterTee Geschrieben 13. Juni 2023 Geschrieben 13. Juni 2023 Hallo zusammen, da der TV-V ja so enorm viele Beispiele für Tätigkeiten und der dazugehörigen Entgeltgruppen hat mal eine Frage dazu: Ist es rechtlich in Ordnung/wirksam Beispiele für Tätigkeiten aus dem TVöD auf den TVV herzuleiten? Da es ja eine Überleitungstabelle vom ÖD auf den TV-V gibt (TV-V Tarif in aktueller Fassung Paragraph 22a). Sprich kann man für die Prüfung der Eingruppierung im TV-V die Beispiele aus dem TVöD heranziehen? Danke für eure Hilfe! LG
Th0mKa Geschrieben 13. Juni 2023 Geschrieben 13. Juni 2023 Nein, bei der Eingruppierung kommt es lediglich auf die zu über 50% auszuübende (sprich von HR wirksam übertragene) Tätigkeit an. Welche Tätigkeit welcher EG entspricht ist im TV-V geregelt, der TVöD ist uninteressant. /Thomas
MisterTee Geschrieben 13. Juni 2023 Autor Geschrieben 13. Juni 2023 vor 22 Minuten schrieb Th0mKa: Nein, bei der Eingruppierung kommt es lediglich auf die zu über 50% auszuübende (sprich von HR wirksam übertragene) Tätigkeit an. Welche Tätigkeit welcher EG entspricht ist im TV-V geregelt, der TVöD ist uninteressant. /Thomas Hi Thomas, das ist mir bewusst. Nur ist es im TV-V schwierig zu deuten mit welchen Tätigkeiten ich in welche Gruppe gehöre, da im TV-V keine sehr aussagekräftigen Tätigkeitbeispiele (wir sprechen nicht vom Abschluss) definiert sind wie man es bsp. aus dem ÖD kennt. Deshalb die Frage oben: Ob ich Eingruppierungsbeispiele (Tätigkeit+Gruppe) aus dem ÖD auf den TV-V überleiten kann?
Th0mKa Geschrieben 13. Juni 2023 Geschrieben 13. Juni 2023 Nein, du kannst aus anderen Tarifverträgen nichts über- oder ableiten.
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