eqpng Geschrieben 13. Juni 2023 Teilen Geschrieben 13. Juni 2023 Hi, momentan habe ich nur ein Ausbildungsangebot für eine Ausbildung zum FISI. Das Ausbildungsgehalt beträgt 825/925/1.025€. Der Durchschnitt liegt bei 989/1.029/1.113€ lt. der BIBB. Wäre es zu riskant nach dem Durchschnitt zu fragen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fluro Geschrieben 13. Juni 2023 Teilen Geschrieben 13. Juni 2023 Lass es lieber... Die können Sich noch umentscheiden, noch ist es nicht zu spät. Ich hab auch eine ähnliche Vergütung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shun Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 Moin, ich war zwar der erste Auszubildende meiner Firma, hab aber auch meine Ausbildungsvergütung verhandelt. Du solltest dies aber nur tun, wenn du nicht dieses Angebot unbedingt möchtest (alternativen hast)™und gute Gründe dafür hinlegen kannst; Bspw. Verkürzung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 Als AG: ich orientiere mich am Durchschnittsgehalt der lokalen IHK. Die vergleicht die Summen aller lokalen Verträge. Was interessieren mich bayrische Tarife? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor 5 Stunden schrieb eqpng: Wäre es zu riskant nach dem Durchschnitt zu fragen? Höflich fragen kostet nichts. Mehr als eine höfliche Ablehnung wird daher nicht passieren. MarcoDrost reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vasi1989 Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 Fragen kannst du alles. Umsonst soll keiner Arbeiten aber Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre. Eine solide und gute Ausbildung sollte wichtiger sein als das Gehalt was man in dieser Verdient. Wenn ich bedenke das ich in meinem 3 Lehrjahr 425,00 Euro verdient habe ist das ja bereits ein halbes Vermögen. Visu, Bitschnipser und Brapchu reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DoctorB Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor 13 Minuten schrieb Vasi1989: Eine solide und gute Ausbildung sollte wichtiger sein als das Gehalt was man in dieser Verdient In dem Punkt stimme ich dir zu, ABER: vor 13 Minuten schrieb Vasi1989: in meinem 3 Lehrjahr 425,00 Euro verdient habe ist das ja bereits ein halbes Vermögen "ein halbes Vermögen" ist das sicher nicht. Ich weiß, dass das überspitzt gemeint war, dennoch gibt es viele Azubis, die sich von dem Geld irgendwie bereits eine eigene Wohnung, evtl. noch ein Auto und Co. finanzieren müssen. Da können die 50-75€ am Ende des Monats mehr auf dem Konto sehr wichtig sein. Zur Frage des TE: Ich würde dem Rat von @bigvicfolgen. Fragen kostet nichts und wer nicht fragt, wird sich drüber ärgern. Geh es aber geschickt an und sag nicht sowas wie "der Durchschnitt für FISI Azubi hier lokal ist Summe X, warum bekomm ich das nicht?" JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor 2 Stunden schrieb charmanta: Was interessieren mich bayrische Tarife? Bayern ist schön vor 28 Minuten schrieb Vasi1989: Wenn ich bedenke das ich in meinem 3 Lehrjahr 425,00 Euro verdient habe ist das ja bereits ein halbes Vermögen. Diese Umrechnungen machen keinen Sinn mehr. Mir ist Schnuppe was jemand "früher" verdient hat, wenn ich mit dem Gehalt heute nicht Leben kann. Alternativ kann ich einfach sagen: "In meiner Kleinstadt wurden früher Häuser für 300k verkauft, jetzt bekomme ich keine Wohnung mit weniger als 60m^2 für unter 250k. Aber das ist halt auch sinnlose Argumentation. vor 7 Stunden schrieb eqpng: Wäre es zu riskant nach dem Durchschnitt zu fragen? Kommt auf das "Wie" an, wenn du empört fragst, wieso du weniger als der Durchschnitt bekommst, könnte das nach hinten los gehen. Höflich nachfragen und eine gute Begründung nennen. Bleibst du höflich und respektvoll, bleibt man das in der Regel auch als Gegenpart, dann geschieht auch nicht mehr als eine höfliche Ablehnung DaNi07 und Bitschnipser reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
houseshow Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor einer Stunde schrieb Asura: Diese Umrechnungen machen keinen Sinn mehr. Mir ist Schnuppe was jemand "früher" verdient hat, wenn ich mit dem Gehalt heute nicht Leben kann. Alternativ kann ich einfach sagen: "In meiner Kleinstadt wurden früher Häuser für 300k verkauft, jetzt bekomme ich keine Wohnung mit weniger als 60m^2 für unter 250k. Aber das ist halt auch sinnlose Argumentation. Zu seiner Verteidigung sei gesagt das man auch damals davon nicht leben konnte ;D Entweder war man noch bei den Eltern oder hat Hilfe von denen bekommen, hatte nen überdurchschnittliches Ausbildungsgehalt oder andere Hilfen. Eventuell kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden, müsste man mal nachschauen. Bin da nicht auf den neuesten Stand, vermutlich ist das Ausbildungsentgelt aber schon zu viel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 Ich würde ehrlich gesagt die Probezeit abwarten bis ich solche Fragen stellen würde. Oder du hättest es im Vorstellungsgespräch anbringen sollen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor einer Stunde schrieb be98: Ich würde ehrlich gesagt die Probezeit abwarten bis ich solche Fragen stellen würde. Warum, weil man dann nicht gekündigt werden kann? Wenn dein Arbeitgeber dich aufgrund einer respektvollen Anfrage kündigt oder nicht mehr möchte, ist dieser sowieso nicht der richtige Platz zum Lernen. Abseits davon, er hat das Angebot vorliegen und ist in noch keinem Verhältnis.. In meinem Fall habe ich bis zu meinem Angebot auch nicht nach dem Geld gefragt, weil mir das als 16 Jähriger einfach nicht in den Sinn kam. Mit sinnvoller Begründung ist die Nachfrage gar kein Problem, aber einfach um im Durchschnitt zu sein reicht halt nicht. Bitschnipser und JimTheLion reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor 17 Minuten schrieb Asura: Wenn dein Arbeitgeber dich aufgrund einer respektvollen Anfrage kündigt oder nicht mehr möchte, ist dieser sowieso nicht der richtige Platz zum Lernen. Bei einer Ausbildungsbewerbung bei einem lokalen Kaufhaus stand in der Ausschreibung wenig Gehalt und in einem digitalen Flyer zur Stelle noch weniger. Ich hatte mich da beworben und mal nett nachgefragt, was denn jetzt stimmt. Ich hab keine Antwort erhalten. Die sind 1,5 Jahre später insolvent gegangen :'D Nouxe reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FISI-I Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor 7 Stunden schrieb Vasi1989: Umsonst soll keiner Arbeiten aber Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre. Eine solide und gute Ausbildung sollte wichtiger sein als das Gehalt was man in dieser Verdient. In der Ausbildung lernt man und erhält eine Ausbildungvergütung, kein Gehalt. Mystik reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
be98 Geschrieben 14. Juni 2023 Teilen Geschrieben 14. Juni 2023 vor 10 Stunden schrieb Asura: Warum, weil man dann nicht gekündigt werden kann? Wenn dein Arbeitgeber dich aufgrund einer respektvollen Anfrage kündigt oder nicht mehr möchte, ist dieser sowieso nicht der richtige Platz zum Lernen. Abseits davon, er hat das Angebot vorliegen und ist in noch keinem Verhältnis.. In meinem Fall habe ich bis zu meinem Angebot auch nicht nach dem Geld gefragt, weil mir das als 16 Jähriger einfach nicht in den Sinn kam. Mit sinnvoller Begründung ist die Nachfrage gar kein Problem, aber einfach um im Durchschnitt zu sein reicht halt nicht. Kann alles sein . Nur der junge Mensch möchte in diesem Jahr eine Ausbildung beginnen. Es wird ihn/ sie wegen der Frage keiner rauswerfen oder Ähnliches, aber ich würde nicht gleich besonders fordernd auftreten. Die ersten Eindrücken als Azubi sind wichtig, wenn es nicht notwendig ist, würde ich erstmal nen halbes Jahr mitarbeiten. Aber Menschen sind verschieden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meadril Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 Moin Moin, ich habe zu Beginn mit meinem Vorgesetzten gesprochen und ihm mitgeteilt, dass ich mit der aktuellen Situation nicht zurechtkomme, da das Gehalt zu niedrig ist. Dadurch läuft mein Eigenkapital während der Ausbildung irgendwann leer. Als Reaktion darauf wurden die Ausbildungsgehälter für alle Auszubildenden innerhalb von 1,5 Jahren zweimal erhöht und mir wurde zusätzlich eine Leistungszulage gewährt. Es ist möglich, dies zu verhandeln, jedoch hängt es stark von den vorgebrachten Argumenten und der Unternehmenspolitik ab. P.S: Ich bin damit Top Verdiener in meiner klasse, hier reichen die Gehälter von 690€ Brutto bis zu meinem. Wobei der groß teil zwischen 690€ und 800€ Brutto liegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 Und noch weiter zu bedenken: größere Firmen sind meist über Tarifverträge in den Gehältern gebunden. Die zahlen genau das was im Tarifvertrag steht. Wenn man also mal schaut wo man sich beworben hat und es dort nen Tarifvertrag gibt dann gibt es meistens auch vorgegebene Azubigehälter. Admin0815 und Meadril reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 Plus, es kann sich lohnen wenn das Azubigehalt "etwas" geringer ist. Stichwort "Grundfreibetrag". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Admin0815 Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 Am 14.6.2023 um 01:02 schrieb eqpng: Hi, momentan habe ich nur ein Ausbildungsangebot für eine Ausbildung zum FISI. Das Ausbildungsgehalt beträgt 825/925/1.025€. Der Durchschnitt liegt bei 989/1.029/1.113€ lt. der BIBB. Wäre es zu riskant nach dem Durchschnitt zu fragen? Es kommt sehr auf die Firma an. Normalerweise würde ich damit vorsichtig sein. Wenn die Firma aktuell noch andere Auszubildenden hat, würde ich die Ausbildungsvergütung nicht verhandeln. Denn wenn man für dich die Ausbildungsvergütung erhöht, müssen auch alle anderen Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung bekommen. Die Firma darf nicht einfach einem Auszubildenden mehr bezahlen als anderen Auszubildenden. Das verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz. vor 2 Stunden schrieb Meadril: Als Reaktion darauf wurden die Ausbildungsgehälter für alle Auszubildenden innerhalb von 1,5 Jahren zweimal erhöht und mir wurde zusätzlich eine Leistungszulage gewährt. Dann kann das kein großes und gutes Unternehmen sein. Ein großes und gutes Unternehmen würde so etwas niemals machen. Einzelnen Auszubildenden eine Leistungszulage zu zahlen ist verboten. Nach dem Gleichstellungsgesetz muss jedem Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung bezahlt werden. Dazu ist eine Ausbildung nicht dafür vorgesehen, die Auszubildenden über Leistungszulagen zu mehr Leistung zu motivieren. Eine Ausbildung ist zum lernen da. So einen Unsinn habe ich ja noch nie gehört. Marubas reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 Am 14.6.2023 um 15:37 schrieb FISI-I: In der Ausbildung lernt man und erhält eine Ausbildungvergütung, kein Gehalt. Für diese Zwecke sinnlose Haarspalterei. vor einer Stunde schrieb Maniska: Plus, es kann sich lohnen wenn das Azubigehalt "etwas" geringer ist. Stichwort "Grundfreibetrag". Es ist ein Betrag, keine Grenze (grad selber googeln müssen). D.h. über dem Freibetrag wird nur das versteuert, was über dem Freibetrag liegt, nicht das gesamte Gehalt. Wenn man also so argumentiert, dann zahlt man halt keine Steuern auf Geld, das man sowieso nicht bekommt vor 50 Minuten schrieb Admin0815: Denn wenn man für dich die Ausbildungsvergütung erhöht, müssen auch alle anderen Auszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung bekommen. Die Firma darf nicht einfach einem Auszubildenden mehr bezahlen als anderen Auszubildenden. Das verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz. Dazu hab ich nichts finden können, was das bestätigt. Im Gegenteil, es wurde mit Vertragsfreiheit argumentiert, dass es sehr wohl möglich sei. tōmuri reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 vor 3 Stunden schrieb Enno: größere Firmen sind meist über Tarifverträge in den Gehältern gebunden. Die gerne als Ausrede dazu genutzt werden, warum nicht mehr drin ist "Die EG gibt das nicht her". Fakt ist aber, dass die Tarifverträge die Mindestvergütung festsetzen. Mehr zahlen kann man immer. Nennt sich übertarifliche Zulage. Marubas reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 vor 46 Minuten schrieb Admin0815: Die Firma darf nicht einfach einem Auszubildenden mehr bezahlen als anderen Auszubildenden. Das verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz. Das kannst du doch sicher auch belegen, oder? Oder zumindest auf welches Gesetz du an der Stelle verweißt, ein "Gleichstellungsgesetz" findet google in der Form nicht. Das BGleiG gilt für "Dienststellen nach § 3 Nummer 5 (Bundesgerichte, Behörden und Verwaltungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung einschließlich solcher im Bereich der Streitkräfte sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes)" oder ggf., je nach Satzung für "Juristische Personen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist" Das AGG zielt auf "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." ab Beides ist hier nicht gegeben. Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 vor 55 Minuten schrieb Admin0815: Einzelnen Auszubildenden eine Leistungszulage zu zahlen ist verboten. auch dafür hab ich keine Belege finden können. Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tōmuri Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 vor 57 Minuten schrieb Admin0815: Einzelnen Auszubildenden eine Leistungszulage zu zahlen ist verboten. Was sind dann Boni für gute Noten während der Ausbildung? Wird mir z.b. gezahlt, habe ich auch schon häufiger gelesen. Sind die auch verboten? Zum Grundthema: Ich habe im ersten Ausbildungsjahr auch das Gespräch gesucht, weil mir die Ausbildungsvergütung nicht reichte. (Ich finanziere meine Partnerin und ihr Studium dadurch mit, das wird wirklich sehr knapp und ist ohnehin entbehrlich) Habe allerdings bis nach der Probezeit gewartet. Das Gespräch selbst war dann sehr entspannt und meine Vergütung wurde auf die Höhe der regionalen Großkonzerne angepasst. Immer noch zu wenig um zwei Leute vernünftig zu finanzieren, aber angenehmer. Was ich sagen will, es ist überhaupt keine Schande so etwas anzusprechen. Ob das bei mir vor der Probezeit ebenso problemlos war kann ich nicht abschließend beurteilen, bin mir aber recht sicher das ja. Vernünftige Betriebe drehen bei den paar Euro nicht durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Admin0815 Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 (bearbeitet) @All Ich muss euch keine Belege liefern. Sprecht mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, falls euch das Thema interessiert. Aber ich finde eure Fragen interessant: Meint ihr wirklich eine Firma darf jedem Auszubildenden ein anderes Gehalt zahlen? Ist ja schon interessant wie naiv hier manche Menschen sind. vor 17 Minuten schrieb Bitschnipser: Dazu hab ich nichts finden können, was das bestätigt. Im Gegenteil, es wurde mit Vertragsfreiheit argumentiert, dass es sehr wohl möglich sei. Dann bekommen Damen jetzt immer 30% weniger. Ausländische Mitbürger bekommen 40% weniger. Große Menschen bekommen 30% mehr. Und die hübsche Blondine bekommt 100% mehr. Wir haben ja Vertragsfreiheit. Wie naiv kann man eigentlich sein? Bearbeitet 16. Juni 2023 von Admin0815 ♥Nika♥, Marubas, Bitschnipser und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 16. Juni 2023 Teilen Geschrieben 16. Juni 2023 vor 7 Minuten schrieb Admin0815: @All Ich muss euch keine Belege liefern. Sprecht mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, falls euch das Thema interessiert. Musst du nicht, nur solange du nicht sagt, auf welches Gesetz du dich denn beziehst - das was du genannt hast gibt es nicht - musst du halt damit leben dass man dich in der Zwischenzeit als Dummschwätzer betrachtet. vor 7 Minuten schrieb Admin0815: Aber ich finde eure Fragen interessant: Meint ihr wirklich eine Firma darf jedem Auszubildenden ein anderes Gehalt zahlen? Ist ja schon interessant wie naiv hier manche Menschen sind. Bis jetzt habe ich noch kein Gesetzt gesehen dass das pauschal verbietet, vor 7 Minuten schrieb Admin0815: Dann bekommen Damen jetzt immer 30% weniger. Ausländische Mitbürger bekommen 40% weniger. Große Menschen bekommen 30% mehr.Und die hübsche Blondine bekommt 100% mehr. Wir haben ja Vertragsfreiheit. Da hätten wie die im AGG genannten Gründe "Geschlecht" und "Herkunft". Solange man Körper- oder Körbchengröße nicht als Behinderung betrachtet spricht in den Punkten - zumindest laut AGG - eher nichts dagegen. Es ist laut AGG nicht verboten Mitarbeiter ungleich zu behandeln, solange die Begründung der Ungleichbehandlung nicht diskriminierend nach AGG ist. Osu, MiaMuh, Marubas und 4 Weitere reagierten darauf 1 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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