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Ausbildungsgehalt verhandeln?


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vor 16 Minuten schrieb Maniska:

Da hätten wie die im AGG genannten Gründe "Geschlecht" und "Herkunft". Solange man Körper- oder Körbchengröße nicht als Behinderung betrachtet spricht in den Punkten - zumindest laut AGG - eher nichts dagegen.

Wäre das ("die hübsche Blondine", "Körbchengröße") nicht auch aus dem Grund "Geschlecht" unvereinbar? Bzw. könnte gut so argumentiert werden, wenn hübsche Blondinen nicht unabhängig ihres "Geschlechts" oder ihrer "sexuellen Identität" bevorteilt werden? Ebenso mit der Körbchengröße, die ist ja auch nicht zwingend vom "Geschlecht" abhängig, ich vermute aber, dass Beispiel bezieht sich auf weiblich gelesene Schwellkörper.

Ernst gemeinte Fragen.

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vor 3 Minuten schrieb tōmuri:

Wäre das ("die hübsche Blondine", "Körbchengröße") nicht auch aus dem Grund "Geschlecht" unvereinbar?

Gut Frage, sie wird ja durch "mehr Gehalt" ja nicht benachteiligt...

Und eine andere Frau kann ja in dem Fall schlecht argumentieren dass sie aufgrund des Geschlechts benachteiligt wird. Kein AG der seine 7 Sinne beisammen hat wird zugeben dass die vollbusige Blondine mehr bekommt weil "vollbusig" oder "blond" sondern das mit "Verhandlungsgeschick",, "Qualifikation" oder "Leistung" begründen.

vor 3 Minuten schrieb tōmuri:

Bzw. könnte gut so argumentiert werden, wenn hübsche Blondinen nicht unabhängig ihres "Geschlechts" oder ihrer "sexuellen Identität" bevorteilt werden?

"sexuellen Identität" wäre wohl die Einordnung bei LGBTQ+.

Ich denke, dass es allgemein sehr schwer sein dürfte Diskriminierung nach AGG nachzuweisen, solange die Gegenseite sich nicht absolut blöd anstellt.

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Fragen kostet ja nichts. Ich hab nur immer Bedenken, dass die Firmen dann direkt einem absagen, wenn man sowas fragt. Aber vielleicht sind meine Bedenken auch grundlos. Ist ja angeblich eh momentan ein Arbeitnehmermarkt. 

Ich habe vor 10 Jahren 550€, 600€, 650€ erhalten. Was auch schon wenig im Vergleich zu meinen damaligen Ausbildungsmitschülern war. 

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