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Wie soll man Art 32 DSGVO verstehen/anwenden ?


Gast

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Hallo

Wie soll man " Nach Art 32 DSGVO setzen eigentlich alle grossen Kunden eh RHEL oder SLES ein. "https://www.fachinformatiker.de/topic/176113-wie-geht-ihr-mit-red-hat-hat-angekündigt-keine-öffentlichen-quellen-von-rhel-mehr-anzubieten-das-könnte-klonen-wie-alma-linux-oder-rocky-linux-den-hahn-abdrehen-um/?do=findComment&comment=1630053
verstehen? Mir fallen da mind. zwei Universitäten in Deutschland ein, die sehr personenbezogene Daten vorhalten (Krankheitsdaten) und auf Debian setzen. Glaub ich nicht, dass die das verheimlichen.

Ciao

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... lies doch den Artikel der DSGVO einfach mal durch ?

Wenn ein Verantwortlicher sich entschliesst hier auf Debian zu setzen kann er das ja. Aber er haftet im Falles eines Verstoßes gegen Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit. Ein grosses Unternehmen setzt sich diesem Risiko nicht aus, siehe Krankenversicherungen, Banken etc.

EDU hat üblicherweise keine Kohle .... KVs unterliegen nicht nur BSI sondern auch BAFIN und scheuen jegliches Risiko. Da ist auch mehr zu holen als bei einem EDU Träger

Das hättest Du auch im alten Thread fragen können ;)

vor 6 Minuten schrieb ahanau:

die sehr personenbezogene Daten

nennt man übrigens die "besonderen Kategorien nach Artikel 9" und genau um solche geht es

 

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  • charmanta änderte den Titel in Wie soll man Art 32 DSGVO verstehen/anwenden ?

der 32 sagt sinngemäß, dass je höher das Risiko bei den Daten ist, umso mehr getan werden muß um die Daten zu schützen. Die DSGVO sagt ebenfalls, dass Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit stets gegeben sein müssen. Artikel 9 Daten sind in Bezug auf den Mißbrauch noch höher als die unter Artikel 6 verarbeiteten Daten anzusehen.

Wenn also ein Verarbeiter auf ein nicht supportetes Produkt setzt und etwas passiert ( durch einen Exploit oder whatever ) dann könnte ein Geschädigter behaupten, er habe eben nicht alles getan weil er mit einer subscribierten Version garantierten Support und Eskalation bekommen hätte. Damit stünde ein Klageweg offen...

Geht hier echt stoisch um das Erreichen eines juristischen Zustands, in dem mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Haftung mehr zu konstruieren ist. Auch wenn "gekaufte" Software nicht wirklich sicherer sein muss, aber eben im Zweifel doch unter Support steht.

Das ist unter dem "angemessenen Datenschutzniveau" und dem folgenden Bandwurm zu verstehen

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