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Kündigungsfristen Arbeitsvertrag


Gurki

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Moin zusammen,

in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes zur Kündigung:

[...] Daran anschließend gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gilt diese Verlängerung für beide Seiten.

Ich bin jetzt 7 Jahre und 8 Monate bei meinem Arbeitgeber. Wenn ich jetzt kündigen wollen würde, was greift dann? Die 6 Wochen zum Quartalsende? Sprich ich kündige zum 15.08. und wäre am 30.09. raus? Oder greift da die Klausel aus dem Gesetzbuch (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html) 2 Monate zum Monatsende? Sprich ich müsste bis 31.07. kündigen, wenn ich meinen letzten Arbeitstag am 31.09. haben möchte?

Was würde greifen?

Bearbeitet von Gurki
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Ups, habe etwas Ähnliches im AV stehen und gar nicht auf dem Schirm.

Hatte das damals wohl falsch verstanden; im Sinne von "Wenn sich die gesetzlichen Vorschriften ändern".

Dazugelernt durch Mitlesen - ich selber hätte diese Frage wohl (vorerst) nicht gestellt. Danke! 😉

(Wobei sich meine Situation dadurch, ehrlich gesagt, jetzt auch nicht dramatisch ändert.)

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  • 1 Monat später...

Letzte Woche gekündigt. Also Mitte Juli. Jetzt habe ich die schriftliche Bestätigung erhalten und da steht „zum 31.10.2023“ bestätigen sie mir die Kündigung.

Das ist doch verkehrt?! Jetzt muss man sich da wieder mit der Firma abkaspern und das klären. 
@allesweg Du bist doch auch weiterhin der Meinung zum 30.09. ist richtig oder?

Weiss nicht wie der Fehler zustande kommt. Scheinbar hat der Personaler nur Eintrittsdatum 2015 gelesen und dann 8 Jahre gerechnet und kommt somit auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten? Aber ganze 8 Jahre bin ich ja nicht im Unternehmen. Also müssen doch die 2 Monate Kündigungsfrist greifen.

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@Gurki hat grundsätzlich 6 Wochen zum Quartalsende Kündigungsfrist, sollte sich die Kündigungsfrist für Arbeitgeber bei längerer Betriebszugehörigkeit (oder durch Gesetzesänderung) die Frist verlängern, gilt die längere Frist auch für Gurki, weil vertraglich für beide Seiten die Verlängerung festgehalten wurde. 
Fehlt die Verlängerungsklausel im Arbeitsvertrag würde der Arbeitgeber irgendwann die gesetzliche Kündigungsfrist haben, der Arbeitnehmer bei 6 Wochen zum Quartalsende bleiben. 
 

@Gurki

Quartal 3 endet am 30.09, sodass für dich der 30.09 der letzte Arbeitstag sein sollte.

stimme @alleswegzu, den Irrtum des alten AG schnellstmöglich zu bemängeln bzw. um Erklärung der Berechnung von HR zu bitten.

 

Bearbeitet von tTt
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So, sie senden mir eine neue Bestätigung mit dem 30.09. zu. Ihren (erneuten) Fehler sehen sie nicht ein. Angeblich sind es 3 Monate, denn ich arbeite ja schon 8 Jahre bzw. sogar länger im Unternehmen bzw. ist die Schwelle zu 8 Jahren ja sehr gering. :D 
Also meine Berechnung vom November 2015 bis heute besagt was anderes (nämlich 7 Jahre und 8 Monate, ergo UNTER 8 Jahre). Wenn ich im November 37 werde, bin ich heute - im Juli - ja auch noch 36...
Warum HR das Eintrittsdatum nicht richtig einsehen und entsprechend berechnen kann, will mir nicht in den Kopf.
Sachen gibts, die gibts gar nicht. 

Bearbeitet von Gurki
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vor 14 Minuten schrieb Graustein:

HR ist leider idR nur der verlängerte Arm des AG und keine wirkliche Betreuung der AN, wie es eigentlich sein sollte.

Würde ich bei Personalabteilung evtl. unterschreiben, wenn eine Abteilung sich Human Resources nennt ist die Absicht aber klar finde ich

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vor 58 Minuten schrieb allesweg:

Und wie gesagt: dass HR sich versehentlich gelegentlich zu Gunsten des AGs irrt

Wieso "zu Gunsten"? Mitarbeiter die gehen wollen sind oftmals nicht mehr wirklich produktiv, daher sehe ich das meist eher "zu Lasten". Daher bin ich ein Freund der raschen Uebergabe und dann am besten eine Übereinkunft treffen, dass der Mitarbeiter asap gehen und beim neuem Arbeitgeber anfangen kann . Ist meist eine Win-Win Situation.

P.S.: Hier mal die Aufgaben des Personalwesens.

Zitat

 

Ziele des Personalwesens sind die Sicherung der Effizienz und Produktivität und damit der Arbeitsplätze, die Sicherung der Arbeitsfähigkeit und -motivation, das Gewinnen und Halten geeigneter Mitarbeiter zu vertretbaren Kosten, die Gestaltung und Verbesserung des Arbeitsklimas und der Führungskultur und die Bündelung aller Kräfte auf das Unternehmensziel.

Manche Anforderungen an das Personalwesen sind verpflichtend: die Erfüllung der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, Arbeitsplatzsicherheit (Brandschutz, Emissionsschutz, Umweltschutz), Beachtung der betrieblichen Mitbestimmung.

 

Irgendwie scheint da wohl manchmal Missverständnisse über die Aufgaben zu geben.

Bearbeitet von bigvic
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Aberaber dann verliert man doch eine Arbeitskraft? Und der Wettbewerber hat eine mehr?

Und damit man den in gekündigtem Arbeitsverhältnis befindlichem Arbeitspflichtigen besser kontrollieren kann, entzieht man ihm am besten auch noch das HomeOffice-Privileg!!!

Wer die Ironie nicht findet, hat den Sarkasmus übersehen.

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vor 4 Minuten schrieb allesweg:

Aberaber dann verliert man doch eine Arbeitskraft? Und der Wettbewerber hat eine mehr?

Clevere Arbeitgeber haben erkannt, dass de Trend zum Boomerang Hiring geht und der ein oder andere Mitarbeiter feststellt, dass das Gras auch anderswo nicht grüner ist. Von daher ist ein sehr guter Offboarding Prozess ebenso wichtig.

Bearbeitet von bigvic
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Es gibt nicht nur clevere AGs und langfristig denkende Menschen. 

Andere denken nur bis zum Quartals- oder Geschäftsjahresabschluss und halten sich selbst für den AG mit der allergrünsten Wiese überhaupt und die AN sollten bitte dankbar sein, dass sie Teil dieses Unternehmens sein dürfen.

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