HatGuy Geschrieben 12. Juli 2023 Geschrieben 12. Juli 2023 Hallo, ich habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten, und ich habe irgendwie das Gefühl dass es schlecht ist. Ich bin mir allerdings nicht sicher. Das Arbeitszeugnis fing erstmal damit an welche Fähigkeiten ich in meiner Ausbildung erworben habe und erst auf der nächsten Seite gab es nur ein paar Sätze die wie folgt waren: Das erlernte Wissen setzte Herr "X" effektiv im Tagesgeschäft ein. Wir haben Herrn "X" als Kollegialen, hilfsbereiten und freundlichen Kollegen kennen und schätzen gelernt. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit gelöst. Des weiteren ist er pünktlich und organisiert. Das Ausbildungsverhältnis endete mit Bestehen der Abschlussprüfung am .... Für Herrn "X" weiteren beruflichen und privaten Weg wünschen wir ihm nur das Beste und weiterhin den größtmöglichen Erfolg. Schreibfehler kommen von mir. Irgendwie habe ich das Gefühl dass ich schlechter benotet wurde als ich bin. Dieses "Des weiteren ist er pünktlich und organisiert" ist doch eine Selbstverständlichkeit? Wieso steht dies im Arbeitszeugnis? Ich war während meiner gesamten Ausbildungszeit eventuell 1x wegen Stau zu spät, sonst war ich immer der erste im Büro! Was meint ihr? Welche Note würdet ihr dem geben? Zitieren
allesweg Geschrieben 12. Juli 2023 Geschrieben 12. Juli 2023 Gerade eben schrieb HatGuy: Das Arbeitszeugnis fing erstmal damit an welche Fähigkeiten ich in meiner Ausbildung erworben Ausbildungs- oder Arbeitszeugnis? Was soll es sein und wie lautet die Überschrift? Zum Inhalt: Das erlernte Wissen setzte Herr "X" effektiv im Tagesgeschäft ein. - du hast energiesparsam gearbeitet. die ihm übertragenen Aufgaben - bei einem Azubi gerade noch okay, aber selbst Azubis dürfen Eigeninitiative zeigen. Aufgrund des Gesamteindrucks: daran hat es gemangelt. Des weiteren ist er pünktlich - eine Selbstverständlichkeit so hervorgehoben alarmiert mich und führt zur schärferen Beurteilung des Rests. weiterhin den größtmöglichen Erfolg - unter Berücksichtigung der Effektivitätssteigerung? vor 6 Minuten schrieb HatGuy: sonst war ich immer der erste im Büro Warst du anwesend oder aktiv? Vorhandene Aufgaben abgearbeitet bzw. wenn alles abgearbeitet selbstständig neue Aufgaben gesucht? Zitieren
sylenz Geschrieben 12. Juli 2023 Geschrieben 12. Juli 2023 Da fehlt aber einiges vom Text. Sehe ich auch so: Pünktlichkeit ist Standard und muss nicht erwähnt werden. Es fehlt dafür die Qualität der Arbeitsergebnisse. "Größtmögicher Erfolg" klingt für mich als Personalverantwortlichen auch sehr ungewohnt und negativ. Ich würde das als 3 einschätzen. Zitieren
HatGuy Geschrieben 12. Juli 2023 Autor Geschrieben 12. Juli 2023 (bearbeitet) vor 5 Minuten schrieb allesweg: Ausbildungs- oder Arbeitszeugnis? Was soll es sein und wie lautet die Überschrift? Zum Inhalt: Das erlernte Wissen setzte Herr "X" effektiv im Tagesgeschäft ein. - du hast energiesparsam gearbeitet. die ihm übertragenen Aufgaben - bei einem Azubi gerade noch okay, aber selbst Azubis dürfen Eigeninitiative zeigen. Aufgrund des Gesamteindrucks: daran hat es gemangelt. Des weiteren ist er pünktlich - eine Selbstverständlichkeit so hervorgehoben alarmiert mich und führt zur schärferen Beurteilung des Rests. weiterhin den größtmöglichen Erfolg - unter Berücksichtigung der Effektivitätssteigerung? Warst du anwesend oder aktiv? Vorhandene Aufgaben abgearbeitet bzw. wenn alles abgearbeitet selbstständig neue Aufgaben gesucht? Arbeitszeugnis ist die Überschrift. Anwesend und Aktiv. Habe morgens alle Aufgaben abgearbeitet. Nicht selten sieht man beim code-review Tickets die von mir vor 8 Uhr gepsuht worden sind. Zu den Aufgaben muss man sagen, dass wir Azubis uns nichts neues selber nehmen durften. Das heißt wir mussten immer den Vorgesetzten nach Aufgaben fragen. Diese haben aber oft Ewigkeiten zum Antworten gebraucht - auch nach mehrmaligen anschreiben. Aber sobald was kam, wurde es direkt von mir bearbeitet. Bearbeitet 12. Juli 2023 von HatGuy Zitieren
allesweg Geschrieben 12. Juli 2023 Geschrieben 12. Juli 2023 Formfehler und Widersprüchlichkeiten zu den Firmenvorgaben 🤡 Was sagt denn dein Ausbilder, welche Note er dir geben würde? Und was sagen er und der Verfasser dieses Zeugnisses, welcher Note es entsprechen soll? Zitieren
Wurmi Geschrieben 12. Juli 2023 Geschrieben 12. Juli 2023 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb HatGuy: Wir haben Herrn "X" als Kollegialen, hilfsbereiten und freundlichen Kollegen kennen und schätzen gelernt. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit gelöst. Des weiteren ist er pünktlich und organisiert. Das Ausbildungsverhältnis endete mit Bestehen der Abschlussprüfung am .... Für Herrn "X" weiteren beruflichen und privaten Weg wünschen wir ihm nur das Beste und weiterhin den größtmöglichen Erfolg. Die Beurteilungen an sich sind so um die 3. Aber man schreibt nicht die Verhaltensbeurteilung vor der Leistungsbeurteilung. Die Pünktlichkeit erwähnt man auch nicht ausdrücklich, höchstens der Vollständigkeit halber gemeinsam mit anderen, quasi selbstverständlichen, (Sekundär)-Tugenden. Es sei denn, man will einem eine reinwürgen und ausdrücken, daß er zwar pünktlich da war, aber dann nicht viel gerissen hat. Komisches Zeugnis. "wünschen wir ihm nur das Beste und weiterhin den größtmöglichen Erfolg." ist übertrieben und kommt damit spöttisch/ironisch rüber. Das geht gar nicht! Die Sache stinkt, ich würde das einem Fachmann wie einem Personaler und/oder Rechtsanwalt zeigen. Bearbeitet 12. Juli 2023 von Wurmi Zitieren
HatGuy Geschrieben 12. Juli 2023 Autor Geschrieben 12. Juli 2023 vor 31 Minuten schrieb allesweg: Formfehler und Widersprüchlichkeiten zu den Firmenvorgaben 🤡 Was sagt denn dein Ausbilder, welche Note er dir geben würde? Und was sagen er und der Verfasser dieses Zeugnisses, welcher Note es entsprechen soll? Mit diesen habe ich schon kein Kontakt mehr. Meine Ausbildung habe ich bereits letzten Monat abgeschlossen, und das Arbeitszeugnis kam erst heute an (nach zwei mal Nachfragen wohl bemerkt). Kommunikation müsste dann über die Sekretärin laufen, wenn ich nachfragen möchte. Zitieren
HatGuy Geschrieben 12. Juli 2023 Autor Geschrieben 12. Juli 2023 vor 5 Minuten schrieb Wurmi: Die Beurteilungen an sich sind so um die 3. Aber man schreibt nicht die Verhaltensbeurteilung vor der Leistungsbeurteilung. Die Pünktlichkeit erwähnt man auch nicht ausdrücklich, höchstens der Vollständigkeit halber gemeinsam mit anderen, quasi selbstverständlichen, (Sekundär)-Tugenden. Es sei denn, man will einem eine reinwürgen und ausdrücken, daß er zwar pünktlich da war, aber dann nicht viel gerissen hat. Komisches Zeugnis. "wünschen wir ihm nur das Beste und weiterhin den größtmöglichen Erfolg." ist übertrieben und kommt damit spöttisch/ironisch rüber. Das geht gar nicht! Die Sache stinkt, ich würde das einem Fachmann wie einem Personaler und/oder Rechtsanwalt zeigen. Das hat mich auch gewundert. Vor allem weil ich denen nur so wenig Text Wert war, obwohl ich eigentlich im sehr guten mit allen auseinander gegangen bin. Zitieren
CrazyS. Geschrieben 12. Juli 2023 Geschrieben 12. Juli 2023 Mir fehlt am Schluss der Text wie: "wir bedauern das der Mitarbeiter uns verlässt" oder etwas in der Art. Alles andere bedeutet nur das sie froh sind dich los zu haben. Ist jetzt hart ausgedrückt aber kommt schon in die Richtung. Es fehlen auch Sätze die mit dem Wort "stets" gebildet werden. Zitieren
HatGuy Geschrieben 12. Juli 2023 Autor Geschrieben 12. Juli 2023 Dann frage ich mal nach einem Rat, was würdet ihr in meiner Position tun? Das Problem ist, mein alter Arbeitgeber ist ein sehr kaltherziger Mensch. Er versucht oft Leuten etwas reinzudrücken, wenn ihn irgendwas im Ansatz nicht passt. Wieso er mir gerade mein Arbeitszeugnis versaut verstehe ich nicht, da ich mich eigentlich im Guten von der Firma getrennt habe, ohne böses Blut zwischen uns. Das Arbeitszeugnis ist nun nur 2-3 Sätze lang. Ich könnte ihn darauf ansprechen und er würde mir wahrscheinlich ein ausführlicheres anfertigen, ich bin mir aber zu 99% sicher, dass er dieses dann noch negativer behaften wird als es eh schon ist. Er ist auch die Art von Person, die sich mit solchen Sachen nicht gerne auseinandersetzt und einen vollen Terminkalender hat. Das würde ihn wahrscheinlich noch mehr reizen. Das ganze rechtlich anzufechten ist auch schwierig. In meiner momentanen Position kann ich mir keinen Anwalt leisten. Ich weiß leider auch nicht, wie ich was das angeht weiter machen soll. Was sagt ihr? Zitieren
allesweg Geschrieben 13. Juli 2023 Geschrieben 13. Juli 2023 vor 7 Stunden schrieb HatGuy: Dann frage ich mal nach einem Rat, was würdet ihr in meiner Position tun? Die Noten-Einschätzung deines Ausbilders und des Verfassers schriftlich einfordern zumindest mal 1-2 Anwälte fragen, wie viel ihr Einsatz in diesem Fall kosten würde - minimal bis maximal konkrete Korrekturen oder Abweichung der Einschätzungen schriftlich/anwaltlich einfordern (mindestens die Korrektur auf "Ausbildungszeugnis" und Entfernen der Pünktlichkeit) Zitieren
neinal Geschrieben 13. Juli 2023 Geschrieben 13. Juli 2023 vor 8 Stunden schrieb HatGuy: Dann frage ich mal nach einem Rat, was würdet ihr in meiner Position tun? Zu dem, was allesweg schon gesagt hat, könnte man sonst auch anbieten es vorzuformulieren. Das würde ihm evtl. Arbeit ersparen und helfen. Aber er muss sich natürlich nicht darauf einlassen. Wenn du sagst, dass du dir keinen Anwalt leisten kannst ist das nur ein Gefühl, oder tatsächlich so? Wenn man sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Vielleicht wäre das eine Option? allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
HatGuy Geschrieben 13. Juli 2023 Autor Geschrieben 13. Juli 2023 vor 5 Minuten schrieb neinal: Zu dem, was allesweg schon gesagt hat, könnte man sonst auch anbieten es vorzuformulieren. Das würde ihm evtl. Arbeit ersparen und helfen. Aber er muss sich natürlich nicht darauf einlassen. Wenn du sagst, dass du dir keinen Anwalt leisten kannst ist das nur ein Gefühl, oder tatsächlich so? Wenn man sich keinen Rechtsbeistand leisten kann, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Vielleicht wäre das eine Option? Da ich ja momentan Arbeitssuchend bin, verdiene ich kein Geld, dementsprechend kann ich es mir wirklich nicht leisten. Wovor ich große Angst habe ist, dass diese es nur verschlechtern, wenn ich es anfechte. Was ich mir z.B vorstellen kann (auch wenn es für den ein oder anderen Absurd klingt) ist dass diese anfangen bestimmte Dinge zu manipulieren, damit diese Recht behalten. Dass der Mangel an Pünktlichkeit nicht der Wahrheit entspricht, kann man ja ohne Probleme in der Zeiterfassung von mir einsehen (da ich meine Zeit immer vor 8 Uhr eingetragen habe). Die Frau, welche dafür verantwortlich ist, ist allerdings die Ehefrau des Chefs, und Sie kann mit einem Klick die Zeiten ändern wie sie möchte (also die Zeit nach vorne und nach hinten verschieben). Und ich kann mir sehr sehr gut vorstellen, dass wenn diese anfangen müssen dies zu beweisen, einfach ein wenig an den Zahlen gedreht wird. Das kann natürlich alles paranoia sein, aber die ganzen Geschichten, was der Chef schon bei anderen Mitarbeitern abgezogen hat, lassen mich dies zu 100% annehmen, dass er dazu bereit wäre. Ich habe einfach wirklich Angst, dass ich am Ende nur schlechter da stehe. Zitieren
neinal Geschrieben 13. Juli 2023 Geschrieben 13. Juli 2023 vor 9 Minuten schrieb HatGuy: Da ich ja momentan Arbeitssuchend bin, verdiene ich kein Geld, dementsprechend kann ich es mir wirklich nicht leisten. Dann solltest du Prozesskostenhilfe bekommen. vor 9 Minuten schrieb HatGuy: Wovor ich große Angst habe ist, dass diese es nur verschlechtern, wenn ich es anfechte. Ich kenne den AG nicht, aber viele Menschen sind auf einmal deutlich kooperativer, wenn ein Anwalt im Spiel ist. vor 9 Minuten schrieb HatGuy: Was ich mir z.B vorstellen kann (auch wenn es für den ein oder anderen Absurd klingt) ist dass diese anfangen bestimmte Dinge zu manipulieren, damit diese Recht behalten. Dass der Mangel an Pünktlichkeit nicht der Wahrheit entspricht, kann man ja ohne Probleme in der Zeiterfassung von mir einsehen (da ich meine Zeit immer vor 8 Uhr eingetragen habe). Die Frau, welche dafür verantwortlich ist, ist allerdings die Ehefrau des Chefs, und Sie kann mit einem Klick die Zeiten ändern wie sie möchte (also die Zeit nach vorne und nach hinten verschieben). Und ich kann mir sehr sehr gut vorstellen, dass wenn diese anfangen müssen dies zu beweisen, einfach ein wenig an den Zahlen gedreht wird. Wenn sie das machen, wird aber sicherlich auch protokolliert, wann die Änderungen vorgenommen wurden. Und wenn der Zeitraum in der Zeit liegt in der du gar nicht mehr dort arbeitest, ist ja klar, dass du es nicht selbst warst. Zitieren
allesweg Geschrieben 13. Juli 2023 Geschrieben 13. Juli 2023 vor 35 Minuten schrieb HatGuy: Wovor ich große Angst habe ist, dass diese es nur verschlechtern, wenn ich es anfechte. Dann würde es lustig, wenn sie diese nachweisbare Verschlechterung begründen müssten. vor 35 Minuten schrieb HatGuy: Und ich kann mir sehr sehr gut vorstellen, dass wenn diese anfangen müssen dies zu beweisen, einfach ein wenig an den Zahlen gedreht wird. Hast du Ausdrucke deiner Stundenzettel? vor 25 Minuten schrieb neinal: Dann solltest du Prozesskostenhilfe bekommen. ^und dabei würde der Anwalt auch entsprechend unterstützen. Weil wenn er die Wahl zwischen keinem zahlungsfähigen Mandanten und einem per Prozesskostenhilfe zahlendem hat, ... Zitieren
HatGuy Geschrieben 13. Juli 2023 Autor Geschrieben 13. Juli 2023 vor 4 Minuten schrieb allesweg: Dann würde es lustig, wenn sie diese nachweisbare Verschlechterung begründen müssten. Würde mich nicht wundern, wenn die sich irgendwas zusammenreimen. vor 5 Minuten schrieb allesweg: Hast du Ausdrucke deiner Stundenzettel? Nein leider nicht, ich hätte ehrlicherweise auch nicht gedacht, dass ich das jemals benötigen würde. vor 6 Minuten schrieb allesweg: ^und dabei würde der Anwalt auch entsprechend unterstützen. Weil wenn er die Wahl zwischen keinem zahlungsfähigen Mandanten und einem per Prozesskostenhilfe zahlendem hat, ... Ich erkundige mich mal was das angeht Zitieren
Wurmi Geschrieben 13. Juli 2023 Geschrieben 13. Juli 2023 Bitte daran denken, daß man für eine Beurteilung besser 'befriedigend' in der Beweispflicht ist, daß man deutlich mehr geleistet hat, als normalerweise erwartet werden kann. Der Beweis ist schwer zu führen. Auch kann man die Schlussformel nicht einklagen, also das Bedauern über den Weggang und gute Wünsche. Ob man deshalb jetzt auch so einen Sarkasmus wie 'wir wünschen weiterhin den größtmöglichen Erfolg' akzeptieren muß, da würde ich einen Anwalt konsultieren. Ich meine halt: Wenn der alte Arbeitgeber einen zum Abschied nochmal eine reinwürgen will und mit einem Rachezeugnis nachtritt, dann kann man nicht über den Rechtsweg daraus gutes Zeugnis erklagen. Zitieren
eulersche_Zahl Geschrieben 13. Juli 2023 Geschrieben 13. Juli 2023 (bearbeitet) Das Zeugnis ist leider sehr schlecht ausgefallen: "Das erlernte Wissen" -> keine Rede von Fachwissen. Es ist eher Richtung Note 6 (https://www.arbeitszeugnis-check.org/fachwissen) "als Kollegialen, hilfsbereiten und freundlichen Kollegen kennen und schätzen gelernt." -> Richtung 6:„Der Gebrauch der Worte „kennen gelernt“ bedeutet regelmäßig das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeiten und Eigenschaften. Übersetzt heißt diese Formulierung nämlich, dass viele Mitarbeiter mit dem Arbeitskollegen lieber nichts zu tun haben wollen.“ (https://stolze-zeugnisse.de/zeugnissprache-formulierung-kennen-gelernt-in-arbeitszeugnissen/) "übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit gelöst" -> Ist eine 2 (https://www.arbeitszeugnis-check.org/zufriedenheitsf) "wünschen wir ihm nur das Beste und weiterhin den größtmöglichen Erfolg." -> „Wir wünschen dem Mitarbeiter weiterhin nur das Beste – denn hier hatte er weder Glück noch Erfolg.“ (https://karrierebibel.de/zukunftswuensche/) Der Weg zum Anwalt solltest du tun. Denn mit diesem (Ausbildung?/Arbeit?)- Zeugnis brauchst du dich nicht bewerben. Dein AG schafft es nicht einmal das Wort Ausbildungs- und Arbeitszeugnis auseinander zu halten. Ein Anwalt schreibt dem AG ein, zwei Emails dass das Zeugnis mind. auf eine Note 3 zu korrigieren ist. Für eine Note 2 müsstest du beweisen. Für eine Note 4 oder schlechter (was in deinem Fall der Fall ist) müsste der AG das beweisen -> z.B. durch Abmahnungen. Bearbeitet 13. Juli 2023 von eulersche_Zahl Zitieren
HatGuy Geschrieben 13. Juli 2023 Autor Geschrieben 13. Juli 2023 Langsam werde ich auch unsicher. Dass das Zeugnis schlecht sei, da sind sich alle soweit einig, aber die Benotung ist dann doch bei jedem irgendwie anders. @eulersche_Zahl danke für das Analysieren. vor 38 Minuten schrieb eulersche_Zahl: Für eine Note 4 oder schlechter (was in deinem Fall der Fall ist) müsste der AG das beweisen -> z.B. durch Abmahnungen. Eine Abmahnung in irgendeiner Art habe ich noch nie bekommen, dementsprechend sollte das zumindest schonmal passen. Zitieren
eulersche_Zahl Geschrieben 13. Juli 2023 Geschrieben 13. Juli 2023 @HatGuy Gerne, kein Ding. Dann hat dein AG aber keinen Grund dir so ein Zeugnis auszustellen. P.S. ich bin damals selbst gegen mein Ausbildungszeugnis vorgegangen. Der Anwalt für Arbeitsrecht kostete mich 199€ für zwei Emails "Arbeit". Ich selbst habe mich dann ohne Arbeitszeugnis beworben und hatte keinerlei Probleme. Ich wollte mir das aber nicht "gefallen" lassen, weil das hat überhaupt nicht meinen Leistungen entsprochen und wollte das nicht auf mir "sitzen" lassen. Die 199€ waren es mir wert, weil ich mir einfach "verarscht" vorkam. Mein damaliger AG hat mich sogar am nächsten Tag nach der Prüfung angerufen und gefragt warum ich nicht mehr zu Arbeit komme. Habe dann gesagt "weil das Ausbildungsverhältnis mit bestandender Prüfung endet und ich mich nach einem anderen AG umschaue" Antwort: "das werden wir schon sehen". Dann kam genau so ein schlechtes Arbeitszeugnis heraus wie bei dir und das habe ich mir nicht gefallen lassen. Zitieren
HatGuy Geschrieben 13. Juli 2023 Autor Geschrieben 13. Juli 2023 vor 10 Minuten schrieb eulersche_Zahl: @HatGuy Gerne, kein Ding. Dann hat dein AG aber keinen Grund dir so ein Zeugnis auszustellen. P.S. ich bin damals selbst gegen mein Ausbildungszeugnis vorgegangen. Der Anwalt für Arbeitsrecht kostete mich 199€ für zwei Emails "Arbeit". Ich selbst habe mich dann ohne Arbeitszeugnis beworben und hatte keinerlei Probleme. Ich wollte mir das aber nicht "gefallen" lassen, weil das hat überhaupt nicht meinen Leistungen entsprochen und wollte das nicht auf mir "sitzen" lassen. Die 199€ waren es mir wert, weil ich mir einfach "verarscht" vorkam. Mein damaliger AG hat mich sogar am nächsten Tag nach der Prüfung angerufen und gefragt warum ich nicht mehr zu Arbeit komme. Habe dann gesagt "weil das Ausbildungsverhältnis mit bestandender Prüfung endet und ich mich nach einem anderen AG umschaue" Antwort: "das werden wir schon sehen". Dann kam genau so ein schlechtes Arbeitszeugnis heraus wie bei dir und das habe ich mir nicht gefallen lassen. Genau so mache ich das momentan auch, bewerbe mich ohne Arbeitszeugnis und habe zum Glück morgen ein Vorstellungsgespräch. Gefallen lassen möchte ich mir das auf jeden Fall auch nicht. Falls du den Anwalt empfehlen kannst, kannst du mir seinen Namen/Website gerne per Privatnachricht schicken. Dann würde ich mir den auch nehmen. Zitieren
allesweg Geschrieben 14. Juli 2023 Geschrieben 14. Juli 2023 vor 15 Stunden schrieb HatGuy: Falls du den Anwalt empfehlen kannst einen vor Ort, weil kommt es zum Prozess fallen dir dessen Fahrtkosten zu... xsunshinelight reagierte darauf 1 Zitieren
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