Broddy Geschrieben 14. Juli 2023 Geschrieben 14. Juli 2023 Tagchen, Ich habe die 2te Schriftliche leider "verhauen mit 5 - 5 - 3" - Mal abgesehen davon das der Noten Durchschnitt in der Prüfung in ganz S-H bei 4-5 lag war diese einfach nur Mist. Da ich aber bei den beiden 5en 39 & 43 Punkte Erreicht habe sollte ich eine Mündliche Ergänzungsprüfung machen. Da habe ich natürlich den Bereich mit 43 Punkten gewählt da ich da nur eine 4 (66 Punkte) schaffen muss. Thema: " Netzwerk Analyse & Entwicklung" Ich habe mit die Prüfung genau angeschaut und alles darin versuch nochmal durchzugehen. Trotzdem habe ich eine nur 5 Bekommen. Dann habe ich mit meinen Chef & Ausbilder gesprochen und diese meinten ich soll Widerspruch einlegen. Und zwar ist mir aufgefallen das trotz des gewählten Bereichs eine Aufgabe aus dem Bereich "IT-Sicherheit" vorkam. Dies war aber Bestandteil der anderen Prüfung dies habe ich nochmal nachgeschaut. Da ein Kollege schon öfter Widerspruch erfolgreich eingelegt hat probiere ich dies natürlich nun auch. Nun bin natürlich trotzdem neugierig ob ihr schonmal in erfolgreich in Widerspruch gegangen seit? Habt ihr damit Erfahrung? PS. Alles andere habe ich bestanden - Gestern die Mündliche / Präsentation / Dokumentation mit einer Guten 3 Zitieren
ickevondepinguin Geschrieben 14. Juli 2023 Geschrieben 14. Juli 2023 (bearbeitet) vor 21 Minuten schrieb Broddy: Thema: " Netzwerk Analyse & Entwicklung" und vor 21 Minuten schrieb Broddy: eine Aufgabe aus dem Bereich "IT-Sicherheit" vorkam. Schließen sich nicht aus. So eine aktive Komponente wie eine NextGen Firewall hat seeehr viele IT-Sicherheitsfeatures. So ein WLAN ist unverschlüsselt eine seeeehr unangenehme Sache, unter Umständen. Soll ich die Liste fortsetzen? Was ich sagen möchte: Daraus resultieren auch dann entsprechende Fragen. Über Verschlüsselung, bishin zu anderen Sicherheitsmaßnahme bishin zu TOMs für die Umsetzung der DSGVO. Wo wir dabei sind: Schutzziele gem. BSI IT-Grundschutz-Kompendium sowie Art. 32 DSGVO - vor allem Verfügbarkeit ist hier hoch im Kurs. Wenn dein Netzwerk nicht verfügbar ist weil ein Switch ausfällt..... Du kannst einen Widerspruch einreichen, dir im ersten Schritt das Protokoll ansehen. Alle Fragen und Antworten werden ja mitgeschrieben. Aber ob du mit der Argumentation da was rausholst bezweifel ich. Bearbeitet 14. Juli 2023 von ickevondepinguin Zitieren
Gast Geschrieben 14. Juli 2023 Geschrieben 14. Juli 2023 Ich kann dir leider nicht sagen wie erfolgreich ein Widerspruch ist, aber wenn ich in den beiden für Fachinformatiker wichtigen Teilen beides eine 5 habe, und dann in der Nachprüfung, auch wenn vielleicht ein Bereich dran kam auf den du nicht vorbereitet warst, dann würde ich mir da wirklich Gedanken machen. Ist es für dich nicht vielleicht schlauer, ein halbes Jahr zu verlängern und die zwei Prüfungen mit der 5 nochmal komplett neu zu machen, anstatt jetzt auf biegen und brechen mit einer 4 im Durchschnitt die Ausbildung abzulegen? Ich meine wenn du mal an deine Zukunft denkst, dann werden Unternehmen bei denen du dich bewirbst diese Noten sehen und dann ist jedem klar, dass du nur in dem Teil, der für einen Fachinformatiker am unwichtigsten ist, WiSo, befriedigend warst. Die Mündliche lass ich mal beiseite, da bist du mit einer 3 gerade im Durchschnitt. Und dann bleiben die zwei Bereiche die fachlich relevant sind eine 5 und eine schlechte 4 stehen. Das würde ich überdenken. Lieber jetzt nochmal ein halbes Jahr auf den Hosenboden setzen und bei der nächsten Prüfung ne 2-3 schaffen als so. Zitieren
charmanta Geschrieben 14. Juli 2023 Geschrieben 14. Juli 2023 vor einer Stunde schrieb Broddy: Da ein Kollege schon öfter Widerspruch erfolgreich eingelegt hat probiere ich dies natürlich nun auch Na das ist doch mal ein Anlass vor 47 Minuten schrieb ickevondepinguin: Schließen sich nicht aus. Sehe ich auch so. Was soll der Widerspruch denn bringen ? Nehmen wir mal an Du formulierst einen Widerspruch weil Du meinst das Thema sei nicht geeignet. Das würde, da die Prüfungen durch sind, eine neue Prüfung in 6 Monaten erzeugen und die MEP im Zweifel für ungültig erklären. Wenn Du nicht in Widerspruch gehst bist Du in 6 Monaten wieder dran. Eine Neubewertung Deiner MEP kann nur Dein PA durchführen und wenn der Vorsitzende den Ablauf und die Note bestätigt muß das vor Gericht. Dauert 6 Monate ... vor einer Stunde schrieb Broddy: verhauen mit 5 - 5 - 3 Ich empfehle eher hier Energie reinzustecken Auch mit ner 4er Mep ist das hinterher keine goldene Note ickevondepinguin und euro reagierten darauf 1 1 Zitieren
Nightmar Geschrieben 14. Juli 2023 Geschrieben 14. Juli 2023 Und was soll dir das bringen? Dann wird dir eine Note gutgeschrieben und du würdest bei einer 4 landen, aber ob du die 66 Punkte erreichst, sagt ja keiner. Dieses mal einfach für die Prüfungen lernen und fertig. Egal was du machst, du kannst erst in 6 Monaten wiederholen. Maguro reagierte darauf 1 Zitieren
tkreutz2 Geschrieben 15. Juli 2023 Geschrieben 15. Juli 2023 (bearbeitet) Das Thema wird gefühlte fünfmal im Quartal hier angesprochen. Aber solange hier noch niemand darüber berichtet hat, dass er durch einen Widerspruch einer MEP bestanden hat, bleibt es wohl dabei, dass eine erfolgreiche Wiederholung nebst entsprechender Schließung der Wissenslücken die beste Methode bleibt, um einen erfolgreichen Abschluss zu bekommen. Und man sollte auch immer bedenken, wieviel Zeit man verliert durch einen Widerspruch. Immerhin gibt es 3 Versuche. Wer bei der U-Boot Kapitänsprüfung 1 x patzt ist raus und zwar for ever. Es gibt also krassere Berufe. Bearbeitet 15. Juli 2023 von tkreutz2 Zitieren
Broddy Geschrieben 25. Juli 2023 Autor Geschrieben 25. Juli 2023 Update - IHK hatte mich nun 4-5 Angerufen und versucht mich zu überreden den Widerspruch sein zulassen mit dem Angebot "Wir werten die Prüfung als nicht teilgenommen dann können sie die Prüfung noch 3x schreiben" Zitieren
charmanta Geschrieben 25. Juli 2023 Geschrieben 25. Juli 2023 Also ausser Spesen nix gewesen… Zitieren
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