BlueSkies Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 Nach langem hin und her mit meinem alten Arbeitgeber habe ich nun mit Hilfe der Gewerkschaft mein Arbeitszeugnis bekommen. Wie würdet ihr das deuten? Die Leute mit denen ich gesprochen habe schwanken zwischen 2- und 3- und ich selbst bin mir unsicher. "Herr BlueSkies verfügt über gute Fachkenntnisse, die er sicher, umsichtig und zielgerichtet in der Praxis einsetzte. Hervorzuheben sind seine Auffassungsgabe und die Fähigkeit, Zusammenhänge zu überblicken. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen bewältigte er seine Aufgaben. Herr BlueSkies zeichnete sich durch einen gewissenhaften und sehr selbstständigen Arbeitsstil aus. Er hat mit anerkennenswerten Einsatzwillen zu unserem Erfolg beigetragen. Seine Arbeitsergebnisse haben den Anforderungen entsprochen. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein persönliches Verhalten war immer einwandfrei. Im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen verstand er es, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen. Von Geschäftspartnern und Kunden wurde er allseits geschätzt. Wir bestätigen Herr BlueSkies absolute Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Fleiß. Wir erstellen dieses Zeugnis, da Herr BlueSkies unser Unternehmen zum heutigen Tag auf eigenen Wunsch verlässt. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und seine jederzeit sehr guten Leistungen und wünschen ihm für seinen Berufs- und Lebensweg weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute. " Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 Naja der Hit ist es nicht. Das nächste Zeugnis sollte besser sein, sonst ergibt es ein Muster. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrazyS. Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 Ich würde ja eher eine 4 sagen wenn überhaupt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pookpook Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 stets zu unserer vollen Zufriedenheit ist eine 2 Mit Vorgesetzten vornr ist nicht schlechter als ein 3 ich tendiere zu eine 2 nur halt ein wenig blöd formuliert... Von Geschäftspartnern und Kunden wurde er allseits geschätzt ist auch 2-3 Daher ist eine gute Zeugnis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shun Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 > sehr selbstständigen Arbeitsstil Du hast dich nie gemeldet und bist kein Teamarbeiter. Würde fast gegen das Zeugnis klagen wenn ich so was vorgelegt bekommen würde. Wenn du aber tatsächlich so warst... Wär mMn. eine 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 23. Juli 2023 Teilen Geschrieben 23. Juli 2023 vor 4 Stunden schrieb BlueSkies: Seine Arbeitsergebnisse haben den Anforderungen entsprochen. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Für mich schaut es so aus als hätte da jemand random auf dem Generator rum geklickt... vor 4 Stunden schrieb BlueSkies: Wir bestätigen Herr BlueSkies absolute Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Fleiß. Mit der Pünktlichkeit hast du es nicht so? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BlueSkies Geschrieben 24. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 vor 4 Stunden schrieb SR2021: Für mich schaut es so aus als hätte da jemand random auf dem Generator rum geklickt... Hm, du bist nicht der erste der das sagt. Insgesamt finde ich persönlich liest sich das Zeugnis einfach unrund und zum Teil widersprüchlich. Denke ich werde es mal einem Anwalt vorlegen. Bin ja über Gewerkschaft noch im Rechtsschutz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tkreutz2 Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 vor 9 Stunden schrieb BlueSkies: Sein persönliches Verhalten war immer einwandfrei. Im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen verstand er es, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen. Von Geschäftspartnern und Kunden wurde er allseits geschätzt. Also ich hab jetzt nicht alles analysiert. Aber zu diesem Baustein habe ich folgendes in einem Forum gefunden: //...... Dieser Satz entspricht der Note 2. Hier wird durch das Weglassen des Wortes "jederzeit / stets" die Durchgängigkeit der erbrachten Leistung nicht bestätigt. Zudem könnte hier noch ein Superlativ, wie beispielsweise "sehr / ausgesprochen" ergänzt werden. Daher erfolgt hier jeweils ein kleiner Abzug. Eine sehr gute Note würde hier wie folgt aussehen: "In seinem Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern verstand er es stets, eine ausgesprochen vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen." ....// Quelle: https://www.zeugnisdeutsch.de/forum/thread/200-komische-formulierung-im-arbeitszeugnis-bitte-um-eure-meinung/ Allerdings bin ich auch immer skeptisch, was die sog. Zeugnissprache angeht. Denn wie wir alle wissen, weiß niemand, ob jemand bestimmte Formulierungen bewußt oder auch per Generator erzeugt hat. Zu den anderen Teilen des Zeugnisses haben andere ja schon was gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.1.root Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 (bearbeitet) Sorry, das Zeugnis ist eine 6 da die Firmen nicht schlechter als 4 beurteilen dürfen (4 ist also die schlechteste Bewertung, die man bekommen kann). Am Ende fehlt auch das Bedauern, dass der Mitarbeiter die Firma verlässt, man ist also froh, dass du weg bist. Ich würde auf Besserung verlangen, hat halt nicht gepasst und die Firma darf dir den weiteren beruflichen Weg mit so einem Zeugnis nicht verbauen. Beispiel: Zitat Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen bewältigte er seine Aufgaben Hier fehlt das stets und zuverlässig. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen bewältigte er stets seine Aufgaben zuverlässig und zur vollen Zufriedenheit (das wäre eine Eins). Bearbeitet 24. Juli 2023 von 127.1.root Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 vor 10 Stunden schrieb BlueSkies: Nach langem hin und her mit meinem alten Arbeitgeber habe ich nun mit Hilfe der Gewerkschaft mein Arbeitszeugnis bekommen So sieht das auch aus . über gute Fachkenntnisse - aufgrund Arbeitszeugnis-Superstlativ bestenfalls die 3 bewältigte er seine Aufgaben - impliziert Anstrengung anerkennenswerten Einsatzwillen - Hier wird der Willen betont, aber alleine durch Wollen passiert wenig. Widerprüchlich zum zweiten Teil des Satzes. haben den Anforderungen entsprochen - es hat gerade so gereicht. Die ihm übertragenen Aufgaben - wir mussten ihm die Arbeit zeigen. erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit - wie ist diese 2 hier rein gerutscht? Widerspricht "den Anforderungen entsprochen" verstand er es, eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre zu schaffen - du hast die geschaffen und nicht der Vorgesetzte? Hast du jemandem zu viel anvertraut? Wir bestätigen Herr BlueSkies absolute Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Fleiß. - Durch die Hervorhebung dessen wird unterschwellig genau das Gegenteil mitgeteilt. Spätestens im Gesamtkonstrukt... seine jederzeit sehr guten Leistungen - wieder mal mindestens eine 2. Jedoch kein Bedauern? . vor 5 Stunden schrieb SR2021: Für mich schaut es so aus als hätte da jemand random auf dem Generator rum geklickt... ^DAS! Fazit: "Der Mitarbeiter war es uns selbst nach Intervention der Gewerkschaft nicht wert, ein ordentliches Arbeitszeugnis auszustellen." charmanta reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 vor 1 Stunde schrieb 127.1.root: Sorry, das Zeugnis ist eine 6 da die Firmen nicht schlechter als 4 beurteilen dürfen (4 ist also die schlechteste Bewertung, die man bekommen kann). Am Ende fehlt auch das Bedauern, dass der Mitarbeiter die Firma verlässt, man ist also froh, dass du weg bist. Ich würde auf Besserung verlangen, hat halt nicht gepasst und die Firma darf dir den weiteren beruflichen Weg mit so einem Zeugnis nicht verbauen. Das ist keine 6 und ein "bedauern" kann man nicht einklagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 Das hat jemand geschrieben der sonst keine Zeugnisse schreibt. Da stehen so viele Merkwürdigkeiten drin dass es mich abschrecken würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 Die Leistungsbeurteilung ist glatt zwei, wie dann andere Forumsteilnehmer für das Zeugnis auf eine 6 kommen, ist mir ehrlich gesagt völlig Schleierhaft. Das Zeugnis ist insgesamt gerade noch akzeptabel, weil a zum Teil wichtige Elemente fehlen und b es am Ende an der Bedauernsformel fehlt. Insgesamt halt nur 3- Allein der Absatz mit Vorgesetzten und Kollegen lässt auf interne Spannungen schließen. Das Zeugnis spricht die Sprache: „Der AN hat die Kündigung ergriffen bevor wir es getan hätten.“ Ich gehe deshalb von einer recht kurzen Beschäftigung aus. Das nächste Zeugnis sollte definitiv besser ausfallen. Stimme @bigvic völlig zu, der Hit ist es nicht. Die Leistungsbeurteilung war ok, Rest bescheinigt halt, dass es im persönlichen Umgang gekriselt hat. Der AN hat zurecht das Weite gesucht. Abhaken und nach vorne schauen. Eine erhebliche Verbesserung scheint unwahrscheinlich, von daher echt abhaken. @BlueSkies Wie lange hast du es dort ausgehalten? War der Zeitraum der Beschäftigung >=2 Jahre, solltest du eine Verbesserung anstreben, ansonsten tendiere ich eher zum abhaken. Bei <= 1 Jahr spielt es auch kaum eine Rolle. Je länger deine Beschäftigungszeit, umso schlechter wiegt das Zeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BlueSkies Geschrieben 24. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 Vielen Dank für die zahlreichen Antworten soweit. Was mich an der ganzen Sache verwundert ist das mir 20 Monate vor meiner Kündigung ein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde das sich besser liest. "Herr BlueSkies besitzt ein umfassendes Fachwissen, welches er stets zielstrebig erweitert und richtig einsetzt. Seine Aufgaben erledigt er mit großer Selbstständigkeit und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Aufgrund seiner schneller Auffassungsgabe und seiner hohen Flexibilität arbeitet er sich in neue Aufgabenstellungen rasch ein. Wir können Herr BlueSkies ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und hohe Zuverlässigkeit bestätigen. Er ist in jeder Hinsicht ehrlich und loyal. Er zeigt hohe Einsatzbereitschaft und ist stets sehr fleißig und pünktlich. Er ist stets kooperativ, vertrauenswürdig und bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen anerkannt und sehr geschätzt. Gegenüber Kunden tritt er stets sehr höflich, sicher und gewandt auf. Wir danken Herr BlueSkies für seine bisher erbrachten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. " Würdet ihr mir da zustimmen das dieses Zeugnis besser ist als das neue? Lässt sich damit wohl das neue Zeugnis anfechten, im Hinblick darauf das es in den letzten 20 Monaten, außer meiner Kündigung keine erwähnenswerte Reibungspunkte gab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BlueSkies Geschrieben 24. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 vor 3 Minuten schrieb tTt: Wie lange hast du es dort ausgehalten? War der Zeitraum der Beschäftigung >=2 Jahre, solltest du eine Verbesserung anstreben, ansonsten tendiere ich eher zum abhaken. Bei <= 1 Jahr spielt es auch kaum eine Rolle. Je länger deine Beschäftigungszeit, umso schlechter wiegt das Zeugnis. War insgesamt 14 Jahre bei der Firma beschäftigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 (bearbeitet) @BlueSkies Dann definitiv anfechten bei der langen Beschäftigungszeit. Das Endzeugnis darf dem Zwischenzeugnis nicht völlig widersprechen. Relevant ist, wann das Zwischenzeugnis erstellt wurde. Im Zweifel an den Betrieb Das Zeugnis beurteilt den gesamten Zeitraum, offensichtlich scheint es nur in den letzten 20 Monaten zu einer Verschlechterung der Arbeitsleistung gekommen zu sein. Selbst ein völliger Ausfall darf nur zu 1/7 in die Beurteilung, der Rest ist durch das Zwischenzeugnis abgedeckt. Schreib dem Betrieb, sie sollen doch bitte das Zwischenzeugnis zum Endzeugnis nehmen. Es ist also ziemlich offensichtlich, dass es in den letzten 20 Monaten einen Vorgesetztenwechsel gab und der andere Maßstäbe angesetzt hat… Bearbeitet 24. Juli 2023 von tTt Maguro reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 @BlueSkies Das ist schon hart bei so langer Zeit. Ich würde mein Abschlusszeugnis selbst schreiben oder schreiben lassen von einem Profi und dann zur Unterschrift vorlegen. Und da auch dran bleiben ... es ist für einen AG völlig sinnfrei deshalb eine Klage zu risikieren, da man nichts gewinnen kann. Also geb Vollgas, wenn du schon eine Rechtsschutz hast und geh in die Vollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 (bearbeitet) @BlueSkies Also selbst wenn die letzten 20 Monate mit der Note 6 beurteilt werden würde, so dürfte im Zeugnis keine schlechtere Note als 1,71 herauskommen ( 2+ in Schulnoten). Denn für die ersten 12 Jahre liegt ein Zwischenzeugnis vor, welches dir eine glatte 1 bescheinigt. Hast du mehrere Zwischenzeugnisse, sind immer die Zeiträume zu bewerten. Insofern ist das Zeugnis mehr als nur eine Ohrfeige. Ich bleibe dabei, kurzer Brief mit Kopie des Zwischenzeugnis an den AG schicken mit Aufforderung zur Korrektur mit dem Hinweis, dass sich das Endzeugnis zum Zwischenzeugnis nicht widersprechen darf. Im Zweifel auf dieser Schiene vorm Arbeitsgericht durch prozessieren, wenn der AG nicht einlenkt. Zwischendurch anbieten es selbst geringfügig auf Note 2 abzuändern zu lassen als Kompromiss. Wusste die Gewerkschaft vom Zwischenzeugnis? Falls ja, lieber von jemand anders vertreten lassen bzw. Fragen ob du auf deren kosten einen Arbeitsrechtler (Rechtsanwalt) beauftragen kannst. Das bisherige Ergebnis spiegelt nicht deine Erwartungshaltung wider (Note 2). Schlechter als Note 2 würde ich an deiner Stelle nicht herausgehen wollen. Bearbeitet 24. Juli 2023 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.1.root Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 vor 4 Stunden schrieb tTt: Die Leistungsbeurteilung ist glatt zwei, wie dann andere Forumsteilnehmer für das Zeugnis auf eine 6 kommen, ist mir ehrlich gesagt völlig Schleierhaft. Das Zeugnis ist insgesamt gerade noch akzeptabel, weil a zum Teil wichtige Elemente fehlen und b es am Ende an der Bedauernsformel fehlt. Insgesamt halt nur 3- Das ist eine Sechs durch die Blume formuliert. Natürlich hat man ein paar positive Aspekte reingebracht aber die negativen überwiegen, man muss das Gesamtkonstrukt sehen. Ein AZ ohne Bedauernsformel würde ich auch keinem neuen AG vorzeigen, das bedeutet schlicht und einfach, dass man froh ist die Person loszuwerden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 vor 44 Minuten schrieb 127.1.root: Ein AZ ohne Bedauernsformel würde ich auch keinem neuen AG vorzeigen, das bedeutet schlicht und einfach, dass man froh ist die Person loszuwerden. Ich glaube, mit der Auffassung bist du auf dem Holzweg, denn: vor 6 Stunden schrieb bigvic: (…)ein "bedauern" kann man nicht einklagen. Sofern in der Endformulierung „Wünschen weiterhin (viel) Erfolg fehlt, dann trifft deine Interpretation schon eher zu. „Wir Wünschen Herrn Mustermann für den weiteren Lebensweg alles Gute, auch Erfolg“ wertet das gesamte Zeugnis z.B. massiv ab. Die Bedauerung zeigt lediglich, dass es für das Unternehmen ein Verlust darstellt. Es rundet das Zeugnis positiv auf. @BlueSkies Jedes Zeugnis muss positiv formuliert sein. In Deutschland ist ein durchschnittliches Zeugnis mit der Note 2 = Gut. Wenn der Arbeitgeber davon abweicht, muss der Arbeitgeber im Zweifel darlegen können, warum er vom Durchschnitt abweicht. Das ausgestellte Zeugnis weicht erheblich vom Durchschnitt ab und widerspricht zusätzlich dem Zwischenzeugnis. Den Ansatz von @bigvic, ein selbst geschriebenes Zeugnis vom alten AG unterschreiben zu lassen kann in der aktuellen Situation auch kaum noch mehr Schaden anrichten. Ich hoffe nur, dass du bereits eine Folgeanstellung hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BlueSkies Geschrieben 24. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 Danke an euch alle für das Feedback. Termin beim Anwalt ist gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.1.root Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb tTt: Ich glaube, mit der Auffassung bist du auf dem Holzweg, denn: Nein, denn du bringst hier, einmal mehr, etwas durcheinander. ICH würde mich mit fehlendem Bedauern nicht bewerben, dass man die Floskel einklagen kann habe ich nirgends behauptet. Erst lesen, verstehen (zumindest versuchen) und dann schreiben. Man sollte immer bedenken, dass ein Bedauern, wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt, quasi Standard ist und nichts besonderes oder aufwertendes. Wenn diese Floskel allerdings fehlt gehen vielen die (auch mir) die Alarmglocken an. Es sind nicht alle Bewertungen in einem AZ gleichwertig, auch hier gibt es Dinge, die mehr Gewicht haben als andere. Bearbeitet 24. Juli 2023 von 127.1.root Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tkreutz2 Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 (bearbeitet) vor 9 Stunden schrieb BlueSkies: Wir können Herr BlueSkies ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und hohe Zuverlässigkeit bestätigen. Er ist in jeder Hinsicht ehrlich und loyal. Würdet ihr mir da zustimmen das dieses Zeugnis besser ist als das neue? Ein Online Check wirft mir dazu folgendes raus (s. Anlage). Anmerkung: Ich bin kein HR Fachmann und kann es weder bestätigen noch dementieren. Aber Formulieren, die mir auch unüblich vorkommen, da würde ich zumindest mal Leute fragen, von denen ich glaube, dass sie mehr Ahnung haben, als ich. Anmerkung von meiner Seite. Ich hatte natürlich den ganzen Textbaustein in den Online Check geworfen. Bearbeitet 24. Juli 2023 von tkreutz2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrazyS. Geschrieben 24. Juli 2023 Teilen Geschrieben 24. Juli 2023 Naja mit einer 4 habe ich anscheinend nicht schlecht geraten xD Eine 6 ist es definitiv nicht, da gibt es wirklich schlechtere Zeugnisse wenn Leute besoffen oder angetrunken zur Arbeit erscheinen usw... Ja, sowas gibt es immer noch! Ps: Was hast du in den knapp 2 Jahren gemacht das Sie dich so schlecht bewertet haben? Hast du denen ans Bein gepinkelt oder wie? Wollten die nicht das du sie Firma verlässt oder hattest du eine Affäre mit der Frau deines Chefs gehabt oder was war es? 😁 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.1.root Geschrieben 25. Juli 2023 Teilen Geschrieben 25. Juli 2023 Die Firmen vergeben keine 6 mehr, schon lange nicht mehr weil das gerichtlich so gut wie nie durchgeht. Die schlechtesten Formulierungen sind Vierer und deshalb entspricht die heutige 4 der realen 6 von damals, als es noch möglich war. Gerichtlich gab es auch schon Entscheidungen, dass der AN einen Anspruch auf ein befriedigendes AZ hat um dem AN nicht den beruflichen Weg zu verbauen. Ist eigentlich ganz einfach zu verstehen ;) allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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