Maniska Geschrieben 27. Juli 2023 Geschrieben 27. Juli 2023 vor 4 Stunden schrieb Montaine: Kann ein Ausbilder persönlich in Haftung genommen werden wenn der Azubi das Alter der Volljährigkeit erreicht hat bzw. erwachsen ist. Klare Antwort von mir: Nein! Also muss man den volljährigen Sanitärazubi im 1. LJ nicht explizit darauf hinweisen, welche gesundheitlichen Risiken bei Arbeiten an Abwasserrohren bestehen? vor 4 Stunden schrieb Montaine: Im Erwachsenenalter wird arbeitsrechtlich kein Unterschied zwischen Auszubildenen u. ausgelernten Fachkräften gemacht, bei minderjährigen Azubis sieht die Sache wahrscheinlich anders aus (da bin ich nicht im Thema). Jap, und als erwachsene Fachkraft muss ich mir jedes Jahr aufs Neue in der Sicherheitsunterweisung anhören, dass ich bitte nicht meinen Drehstuhl als Tritt verwenden soll, nicht im 10 Stock aus dem Fenster klettern darf und nasser Boden rutschig ist. In Deutschland ist relativ viel geregelt, unter anderem auf welche Gefahren am Arbeitsplatz hingewiesen werden muss, und welche Qualifikationen der Hinweiser haben muss. Ich würde auch sagen dass jemand der ohne Sicherheitsschuhe im Produktionsbereich unterwegs ist und vom Staplerfahrer neue Plattfüße bekommt selbst schuld ist. Der Gesetzgeber sagt aber, dass wenn der AG darauf nicht per Schulung hingewiesen hat, AG schuld. varafisi und allesweg reagierten darauf 2 Zitieren
Semu Geschrieben 29. Juli 2023 Geschrieben 29. Juli 2023 (bearbeitet) Hi allerseits, ich bin der Neue. Wenn man meinen Chef fragt, würde er wahrscheinlich das Thema "Backups, bevor man etwas ändert" mit ganz oben auf die Liste "Arbeitssicherheit in der IT" setzen. - Vor allem bei Azubis / Umschülern Bearbeitet 29. Juli 2023 von Semu Zitieren
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