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Raubkopien Playstation *brauche hilfe*


KaLu1976

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute !

Ich habe ein großes Problem:

den ich habe eine Playstation PS Konsole mit spielen verkauft ,aber ohne zu sagen das es keine org. sind.

leider will der oder diejenige mich anzeigen.

bei sony und der polzei etc..

geht das ?

ich vertreibe keine Software.

danke im voraus.

Bitte helft mir.

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Das geht und ist durchaus legitim und verstaendlich. Wenn Du den Vollpreis fuer ein Spiel zahlst, aber im Endeffekt nur eine Kopie eines Spiels bekommst, dann wirst Du auch nicht sehr gluecklich darueber sein. Wenn es dann noch mehrere sind (wie anscheinend in Deinem Fall), wuerdest Du u.U. auch den Weg waehlen, Anzeige gegen denjenigen zu erstatten.

Dass Du Spiele kopiert hast, fuer die andere elend viel gearbeitet haben und mit dem Kauf den Spieles entlohnt werden sollten, ist schon eine Sache. Aber Dich dann sogar stattdessen an deren Eigentum zu bereichern, indem Du die Kopien weiterverkaufst, ist schon mehr als nur frech.

Fazit: Selber schuld. Wer mit dem Feuer spielt, kann darin umkommen.

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Wenn du Hilfe brauchst solltest du nen Anwalt fragen :D :D :D

Raubkopien besitzen ist nicht legal, wird aber eher nicht verfolgt, der Handel damit (also das Verkaufen, für Geld also) so wie du es gemacht hast aber schon.

Wenn du angezeigt wirst kann es sein, das du Glück hast und es wegen der geringen Anzahl (weiss ja nicht ob du vielleicht 100 Kopien dabei hattest) nicht verfolgt wird.

ansonsten solltest du dich schonmal auf lieben Besuch freuen :D

Wenn man seine PS verkauft und dann noch die Kopien die man hatte einfach so dazu gibt, naja, da fällt mir nichts ein was ich hier schreiben könnte ...

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Soweit ich weiß is das herstellen vom Sicherheitskopien, von OrginalGames im eigenen Besitz oder sogar aus der Videothek gedultet ,erlaubt, was auch immer, wird es nicht bestraft oder verfolgt!! Aber wenn ich so en Plattschuss weg hab die Dinger dann noch im Inet zu verhökern, an Fremde noch dazu, mmh..............dann gehört es Dir nicht besser!!

Schönes Leben noch!! :(

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Weiss ja nicht an was für'n Kerl du die verkauft hast, aber vielleicht entschärfst du die Sache indem du mit dem Preis runtergehst oder ihm die einfach schenkst.

Ich mein es sind Raubkopien und es wird dir wohl nicht so doll weh tun die ihm zu schenken als 'n Anwalt bzw. Polizei vor der Tür stehn zu haben.

Aber davon mal abgesehn, Raubkopien einen beizulegen den man nicht kennt und dafür noch Geld zu verlangen ist schon hart

*kopfschüttelz*:rolleyes:

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Sieht ganz böse aus für Dich ...

Wenn Du Glück hast, kommst Du mit einer Abmahnung, Verwarnung und Unterlassungserklärung davon, aber wenn Du Pech hast, wirst Du auf Schadenersatz verklagt. Da kann mal locker ein paar Tausender pro Spiel angesetzt werden. Wenn Du noch keine Vorstrafen hast, kannst Du vielleicht noch einen Bonus für Dich verbuchen. Ich würde ganz schnell den Computer, mit dem die Kopien gemacht wurden verstecken, weil die - wenn sie kommen - diesen mit aller Software, die rumliegt, usw. beschlagnahmen und VERNICHTEN!!! Alle Werkzeuge, die für die Herstellung verwendet wurden oder dafür in Frage kämen werden fast immer direkt in die Schredderanlage geschickt. Sieht es ganz böse aus, wird Deine Platte noch gecheckt und da kann man dann noch mehr böse Dinge meist gegen einen in die Wege leiten. Hier in Stuttgart hat sogar die Polizei für solche Tätigkeiten (Ausschnüffeln von beschlagnahmten Festplatten) gerade erst jemanden wieder mal gesucht - übers Arbeitsamt!

Die folgenden Tips sind gefährlich, (teils) illegal und nicht empfehlenswert, solltest Du also auf keinen Fall tun ;-):

Auf keinen Fall solltest Du schnell jedes weitere Beweismaterial beiseite schaffen, bevor es zu spät ist und Du noch mehr Probleme bekommst, die das Playstation-Problem überholen können, weil Beweismittelvernichtung nicht erlaubt ist!

Verkauf von Software ist kein Delikt! Der Tausch wäre u.U. anders behandelt worden. Wieviel Kopien hat denn der Käufer von Dir in der Hand?

Das mit der Schenkung wäre vielleicht noch ein letzter Versuch.

Es gibt noch eine (ganz gemeine) Möglichkeit: Streite es ab, die Kopien angefertigt oder zugeschickt zu haben. Schicke ihm 2-3 Orginale zu und mache ihm klar, daß Du ihm nichts anders hast zukommen lassen. Dann bete, daß das kein Spitzel der Polizei war... Das darf man aber nicht tun und empfehle ich auch niemanden zu probieren, weil Du ja jemand Unschuldigen damit fälschlich belastest!

Im Zweifelsfall plädiere auf Erpressung ... er wollte Geld, daß er nichts davon verrät - hier zählt dann die schauspielerische Leistung - viele Gerichtsurteile hängen nur von einer überzeugenden Darstellung ab ... sollte das nicht der Fall sein, darf man sowas natürlich auch nicht machen. Für mich klingt das jedenfalls fast so, warum sollte er Dich sonst anzeigen, wenn er nicht selber Polizist ist oder einen persönlichen Vorteil daraus zieht? Aus überzogenem Rechtsbewußtsein - erscheint mir unwahrscheinlich???

Das mit der Schenkung könnte man probieren... aber ob´s was bringt??!!?

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Original geschrieben von KaLu1976

ich habe nur ein paar spiele beigelegt.

Kann er glaubhaft nachweisen, dass er die Spiele von dir hat ? Gibt es Zeugen, die mitangehört haben, wie ihr die Übergabe vereinbart, bzw. durchgeführt hat ?

Wir leben in einem Rechtsstaat, das heisst, man gilt solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Und die wird nicht bewiesen, indem der Beschuldigte einen Beweis für seine Unschuld erbringen muss.

Ergo : Keine Zeugen, keine Beweise, keine Schwierigkeiten, fertig. Ich spreche da aus Erfahrung.

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Bin ich auch der Meinung ... im Zweifelsfall: Aussage gegen Aussage. Und dann könnte sich für denjenigen das Blatt im schlimmsten Fall sogar selbst wenden! Wenn er Dich noch nicht angezeigt hat - tu Du das doch als Erster, weil die Initiative wer den ersten Schritt macht bei der Entscheidungsfindung u.U. ausschlaggebend sein kann!

Hast halt nur die Playstation verschickt...

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Original geschrieben von lpd

Kann er glaubhaft nachweisen, dass er die Spiele von dir hat ? Gibt es Zeugen, die mitangehört haben, wie ihr die Übergabe vereinbart, bzw. durchgeführt hat ?

Wir leben in einem Rechtsstaat, das heisst, man gilt solange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde. Und die wird nicht bewiesen, indem der Beschuldigte einen Beweis für seine Unschuld erbringen muss.

Ergo : Keine Zeugen, keine Beweise, keine Schwierigkeiten, fertig. Ich spreche da aus Erfahrung.

Vollkommen richtig !

Da passiert ohne Zeugen gar nichts, und ausserdem hat er Dich doch gefragt ob Du nicht noch Spielekopien hättest...stimmts ?

Das war doch so !! :D

Oder hast Du ihm aus versehen deine Sicherungskopien mit gegeben ??? Kann ja mal passieren...

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Ich würd auch sagen,dass du die ganze sache entschärfen kannst indem du mit dem preis runter gehst...

ich mein,es ist net besonders clever raubkopien an eine fremden zu verhöckern,denn anscheinend ist es ja kein freund oder guter bekannter gewesen...sonst würd er dich ja net anzeigen wollen...

Und wenn das preis drücken nix bringt dann steht immer noch aussage gegen aussage...

falls er dich noch net angezeigt hat würde ich aber auf keinen fall ihn anzeigen denn warum solltest du schlafende hunde weckenß???und das würdest du damit tun...

Viel Glück!!!:D

P.S.:kannst ja dann mal posten wies ausgegangen ist...

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Ich würde schon sagen, dass das massiv reicht:

- Die kopierten CDs dürften ja deinen Fingerabdrücke aufweisen. (Das tun sowieso alle CDs, auch auf der falschen Seite (zumindest bei mir)) Das reicht erstmal als Indiz und die Sache wird aufgerollt. Die Schuld muß für eine Anklage und die Aufnahme eines Prozessen nämlich nicht von vornherein bewiesen sein.

- Hast du die Originalspiele? Wenn nicht, dann könnte es erst recht knapp werden, weil es dann ja erst recht keine Sicherheitskopien sein können.

Wie schlimm es dich erwischen wird, hängt dann natürlich noch davon ab, ob du die Kopien nur kostenlos als Bonus draufgelegt hast oder die demjenigen mit verkauft hast. Letzteres wird dich wohl was kosten.

Fazit: Bete...

cu

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Original geschrieben von Tachyoon

- Das reicht erstmal als Indiz und die Sache wird aufgerollt. Die Schuld muß für eine Anklage und die Aufnahme eines Prozessen nämlich nicht von vornherein bewiesen sein.

Nein, tut es nicht. Denn wenn ein Prozess eröffnet werden soll, handelt es sich um ein Strafverfahren, und dafür werden mehr als ein Indiz und eine Aussage gebraucht, um überhaupt einen Antrag zu stellen.

Es ist richtig, dass die Schuld nicht bewiesen sein muss, es müssen allerdings belastende Beweise vorhanden sein, sonst gibt es keine Anklage.

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ich hab irgendwie das gefühl das bei einigen hier die scheinheiligkeit ausgebrochen ist ;o))

also, kopierte cds an jemand anderen zu verkaufen, mag auf der einen seite als dumm gesehen werden, aber andererseits wird heutzutage so normal mal hier und da ein spiel gebrannt und natürlich als sicherheitskopie in den schrank gelegt das "fast" keiner mehr darüber nachdenkt!!

und die scheinheiligen unter uns haben natürlich wie jeder von uns auch keine einzige software auf dem rechner die sie nicht bezahlt sondern von nem freund haben!

und ich glaube das sich die kripos die sich auf raubkopierersuche machen nicht den kleinen mann im auge haben der mal ne cd für nen freund brennt und die seriel so als freundschaftliche zugabe gleich mit draufschreibt..kann mal passieren..man trahnt ja leicht und hat beim brennen gedacht das das mal wieder ne sicherheitskopie ist ;o)) ich glaub eher denen gehts um die großen raubkopierer die das in 100 und gar 1000 stückzahlen machen!

last but not least...aussage steht gegen aussage...erlebe das grad zu meinen ungunsten am eigenen leib...rechtstaatlichkeit hat halt diesen kleinen, aus meiner momentanen sicht, fehler das das so ist..ich bin im recht und kann nichts tun weil die anderen beiden lügen das sich die bäume biegen!

so long

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Ich habe die PS und diese Raub/Sicherheitskopien selbst bei Ebay ersteigert.Mir war nicht bewußt daß diese Mutti,die sie von mir gekauft hat Panik kriegt und mich anzeigen will.

Ich habe ihr die Ps außerhalb von ebay verkauft.

Soll sie mir doch alles zurückschicken und Geld kriegt sie wieder.

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