0laf Geschrieben 30. August 2023 Teilen Geschrieben 30. August 2023 Hallo, da ein bekannter in dieser Situation ist und ich weiß, dass hier im Forum Leute unterwegs sind die sich mit dem Sachverhalt auskennen, würde ich mir gerne Ratschläge zum folgenden Szenario einholen: "Olaf hat zum 01.08.23 seine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration begonnen. Allerdings ist er mit seinem derzeitigen Ausbildungsbetrieb unzufrieden und strebt einen Wechsel an. Er wünscht sich in einem Unternehmen zu arbeiten, welches ihm bereits vertraut ist. Glücklicherweise bietet sich dort die Möglichkeit, eine Ausbildung als Kaufmann für Digitalisierungsmanagement zu beginnen. Dies beinhaltet einen Schulwechsel." Ist der Wechsel ohne weiteres möglich? Ist es realistisch die Ausbildung noch zum 01.09 im neuen Betrieb zu beginnen? Kontakt zur IHK wird morgen aufgenommen. Danke im voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 30. August 2023 Teilen Geschrieben 30. August 2023 Zum 01.09 wenn wir heute den 30.08 haben? No Chance. allesweg, 0laf und Thanks-and-Goodbye reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 30. August 2023 Teilen Geschrieben 30. August 2023 Da Ausbildungsverträge die einzigen arbeitsrechtlichen Verträge sind, die zwingend eine Probezeit enthalten müssen kann der Vertrag problemlos gekündigt werden und ein neuer Ausbildungsvertrag bei einem anderen Unternehmen begonnen werden. Zum 1.9. wird es wohl nichts mehr, es gibt aber vielfach Azubis, die erst zum 1.9., manchmal sogar erst zum 1.10. anfangen. allesweg, Daniii_Sahne und 0laf reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 30. August 2023 Teilen Geschrieben 30. August 2023 Es kann sogar noch später eine Ausbildung begonnen oder gewechselt werden. Je nach Ausbildungsberuf/Ausbildungszeit ist das sehr variabel. 2-3 Monate Verzögerung haben keine Auswirkung auf den Prüfungstermin oder die Prüfungszulassung. 0laf reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
0laf Geschrieben 30. August 2023 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2023 Vielen Dank! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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