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1. Teil gestreckte Abschlussprüfung - gibt es überhaupt "bestanden" versus "nicht bestanden"?


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Geschrieben

Also beim 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung, die Punkte gehen ja zu 20% in die Gesamtbewertung ein. Und dann gibt es ja noch diesen "offiziellen IHK-Notenschlüssel":
100-92 = sehr gut
91-81 Punkte = gut
80-67 Punkte = befriedigend
66-50 Punkte = ausreichend
30-49 Punkte = mangelhaft
unter 30= ungenügend
Beim ersten Teil wird nicht danach geguckt wieviel Punkte man hat. Aber man sammelt Punkte für die Gesamtbewertung. Also rein technisch kann man 0 Punkte machen oder 100 Punkte, man kann so oder so den Rest der Prüfungen machen. Es ist also gut Punkte zu sammeln. 

Meine 2 Fragen sind:
1) Gibt es sowas wie "bestanden" oder "nicht bestanden" auch bei dem ersten Teil und wenn ja ab wieviel Punkten ist "bestanden"? Irgendwie wurde sowas gesagt, da bekomme ich irgendeine Prämie bei "bestanden".  

2) Stehen die einzelnen Prüfungen mit Ergebnis auf dem Zeugnis (steht bei jeder einzelnen Prüfung die Punktzahl oder die Note?)

Danke für eine Antwort!

Geschrieben

50% ist "bestanden". Es ist halt nur wichtig wenn du in ap2 / doku durchfallen solltest musst du ggf. AP1 wiederholen wenn du unter 50% bist. sofern du aber insgesamt durchkommt ist relativ egal abgesehen von der gesamtnote ob du 0% in ap1 hast oder nicht. Aber ap1 kann dir halt die gesamtnote echt versauen

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn er eine Umschulung macht und die von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter bezahlt wird kann man 1000€ für das Bestehen der AP1 bekommen, bei anderen Kostenträgern weiß ich das nicht.

Bearbeitet von mapr
Geschrieben

das sind aber 2500 euro schmerzensgeld. was man da alles mitmachen muss bei den bildungsträgern bzw. nicht mitmachen kann...

Geschrieben

Das Geld kommt vom Staat, ist eine Qualifizierungsprämie. Zusätzlich gibt es seit diesem Jahr (seit 01.07.) 150€ monatlich aufs Arbeitslosengeld. Habe vor kurzem mit meiner Umschulung zum FISI angefangen.

Bei bestandener "Zwischenprüfung" gibts dann 1000€ und bei bestandener Abschlussprüfung noch mal 1500€.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JohnSinclair:

Das Geld kommt vom Staat, ist eine Qualifizierungsprämie. Zusätzlich gibt es seit diesem Jahr (seit 01.07.) 150€ monatlich aufs Arbeitslosengeld. Habe vor kurzem mit meiner Umschulung zum FISI angefangen.

Bei bestandener "Zwischenprüfung" gibts dann 1000€ und bei bestandener Abschlussprüfung noch mal 1500€.

wo hast angefangen? ich hab die theorie rum und bin heilfroh dass das praktikum losgeht.

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.9.2023 um 02:36 schrieb eKrumel:

50% ist "bestanden". Es ist halt nur wichtig wenn du in ap2 / doku durchfallen solltest musst du ggf. AP1 wiederholen wenn du unter 50% bist. sofern du aber insgesamt durchkommt ist relativ egal abgesehen von der gesamtnote ob du 0% in ap1 hast oder nicht. Aber ap1 kann dir halt die gesamtnote echt versauen

Korrigiere mich gerne, aber gemäß § 37 BBiG:

Zitat

(1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar.

Daher trägt meines Wissens nach die Note der AP1 ja auch nicht direkt zu dem Bestehen bei und spielt nur in die Gesamtnote mit rein. Der Weg bei unter 50% in der Gesamtnote wäre doch eher die mündliche Ergänzungsprüfung.

Viele Grüße

Bearbeitet von Shannon
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 11.9.2023 um 22:08 schrieb Schmiddi19xx:

wo hast angefangen? ich hab die theorie rum und bin heilfroh dass das praktikum losgeht.

Das glaube ich dir.

Bei einem Bildungsträger in Bonn (BiPlus).

Bei uns ist es aufgeteilt auf 2 x 3 Monate Praktikum.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Mein Beileid @JohnSinclair bin froh, das ich da weg bin und den Träger gewechselt habe.
Schon allein die Praktikumsaufteilung ist ein Katastrophe, aber das will man ja dort nicht hören.
Von anderen Dingen ganz zu Schweigen.

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