IT Wikinger Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 (bearbeitet) Hallo ihr Nullen und Einsen, ich habe mal eine Frage zu Nebenverdienstmöglichkeiten. Ich würde gerne neben meiner Admintätigkeit abends zwischen 18:30 und 23 Uhr einen Barjob als Minijob anfangen. Das Geld kann ich gut gebrauchen, um es für Urlaub, Umzug etc. zurückzulegen. Der Job bietet sich an, da ich ca. 5 mal die Woche zu dort bin, um nach der Arbeit Sport zu treiben und sich der Barjob daher anbieten würde, um auch dort etwas Geld zu verdienen. Die Arbeitszeiten kann man sich selbst aussuchen, wer nicht kann, muss nicht kommen, verdient dann auch kein Geld, ist ja logisch. Das heißt, man ist sehr flexibel. Jetzt hat sich aber mein Hauptarbeitgeber im Erstgespräch negativ dazu geäußert und hat Bedenken geäußert, dass es zu Übermüdung am Arbeitsplatz kommen könnte. Das kann ich erst einmal nicht nachvollziehen, da es ja keine Nachtarbeit ist und ich trotzdem genug Schlaf bekomme. Darf der Arbeitgeber mir den Nebenjob trotzdem verbieten? VG Bearbeitet 13. September 2023 von PaMaBa1806 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mapr Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 Wenn dein AG der Meinung ist, dass dein Nebenjob die normale Ausübung deines Hauptjobs nicht mehr gewehrleistet darf er das. Brapchu reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 3 Minuten schrieb PaMaBa1806: Darf der Arbeitgeber mir den Nebenjob trotzdem verbieten? Das kommt ein wenig auf deinen Arbeitsvertrag an, wenn da drin steht das der AG einen Nebenjob genehmigen muss, hat er natürlich auch das Recht diesen zu verwehren. vor 4 Minuten schrieb PaMaBa1806: abends zwischen 18:30 und 23 Uhr einen Barjob als Minijob anfangen. "..." Der Job bietet sich an, da ich ca. 5 mal die Woche zu dort bin Wie oft willst du diesen Job denn machen? 1-2x die Woche oder 5x die Woche? Letzteres dürfte gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen was deine Gesamtarbeitszeit angeht. Die Bedenken deines AGs sind sicherlich nicht unbegründet unabhängig vom Schlaf gibt es ja auch noch sonstige Regenerations- und Erholungsphasen, die würden dann entfallen und können sich ggfs. negativ auf deine Gesundheit auswirken. Vielleicht aber eine gute Basis um deinen AG von einer Gehaltserhöhung zu überzeugen? 😉 IT Wikinger reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 Prinzipiell darf er dir den Nebenjob, soweit ich weiß, nicht verbieten. ABER: Du musst dennoch das Arbeitszeitgesetzt beachten. Du darfst nur 10h pro Tag arbeiten. Und musst eine Ruhezeit von (ich glaube) 11h einhalten! Wenn ich also davon ausgehe, dass du schon jeden Tag 8h im Hauptjob arbeitest, wird zwischen 18:30 und 23 Uhr nicht möglich sein. Da du somit mehr als auf 10h täglich kommst. Wenn du im Hauptjob morgens um 8 Uhr startest, wäre zwischen 23 und 8 Uhr auch nicht die Ruhezeiten eingehalten. IT Wikinger und Enno reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT Wikinger Geschrieben 13. September 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 1 Minute schrieb mapr: Wenn dein AG der Meinung ist, dass dein Nebenjob die normale Ausübung deines Hauptjobs nicht mehr gewehrleistet darf er das. Mhh, ja, dachte ich mir leider schon. Aber wo wird da die Grenze gezogen, oder ist das individuell im ermessen des AG? Denn wenn ich ehrlich bin, ob ich nun bis um 01 Uhr Nachts zocke, oder einfach bis 23 noch an der Bar Tätig bin, macht den Bock nicht wirklich fett in meinen Augen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT Wikinger Geschrieben 13. September 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 3 Minuten schrieb SR2021: Wie oft willst du diesen Job denn machen? 1-2x die Woche oder 5x die Woche? Wie gesagt, dass ist individuell. Wahrscheinlich wirds so ca. 3xmal die Woche. Das kann ich aber jederzeit selbständig entscheiden. vor 4 Minuten schrieb SR2021: Vielleicht aber eine gute Basis um deinen AG von einer Gehaltserhöhung zu überzeugen? Ja, prinzipiell schon. Unpassend aber wenn ich erst 3 Monate dort angestellt bin und frisch aus der Ausbildung komme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 1 Minute schrieb IT Wikinger: Denn wenn ich ehrlich bin, ob ich nun bis um 01 Uhr Nachts zocke, oder einfach bis 23 noch an der Bar Tätig bin, macht den Bock nicht wirklich fett in meinen Augen Es ist ein rechtlicher Unterschied, ob es Arbeitszeit oder Ruhezeit ist. Was du in deiner Ruhezeit machst, ist dir überlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT Wikinger Geschrieben 13. September 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 10 Minuten schrieb neinal: ABER: Du musst dennoch das Arbeitszeitgesetzt beachten. Du darfst nur 10h pro Tag arbeiten. Und musst eine Ruhezeit von (ich glaube) 11h einhalten! Wenn ich also davon ausgehe, dass du schon jeden Tag 8h im Hauptjob arbeitest, wird zwischen 18:30 und 23 Uhr nicht möglich sein. Da du somit mehr als auf 10h täglich kommst. Wenn du im Hauptjob morgens um 8 Uhr startest, wäre zwischen 23 und 8 Uhr auch nicht die Ruhezeiten eingehalten. Stimmt, dass ist tatsächlich ein valider Grund. Da müsste ich den Chef fragen von dem eventuell zukünftigen Nebenjob, ob sich die 2 Stunden für ihn an den jeweiligen Tagen lohnen würden, oder ob das nicht vielleicht sogar ein Ausschlusskriterium für Ihn selbst sind. Bezüglich der maximal 10 Stunden, Wochenends wäre das ja sicherlich kein Problem und unter der Woche, könnte ich dann halt nur beispielsweise von 19 - 21 Uhr arbeiten. Das nehme ich auf jeden Fall mal mit und schau, wie das überhaupt für den eventuellen Zweitjob passt. Danke auf jeden Fall für deinen Input! Und zu deinen Annahmen, da lagst du Gold richtig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 1 Minute schrieb IT Wikinger: Bezüglich der maximal 10 Stunden, Wochenends wäre das ja sicherlich kein Problem und unter der Woche, könnte ich dann halt nur beispielsweise von 19 - 21 Uhr arbeiten. Das nehme ich auf jeden Fall mal mit und schau, wie das überhaupt für den eventuellen Zweitjob passt. Auch da musst du aufpassen. Die regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit darf, glaube ich, 48h nicht überschreiten. Das kann also auch Wochenende auch ein Problem werden. Je nach Konstellation. Es ist wohl erlaubt auch mal 60h zu arbeiten, wenn im Regelfall der Durschnitt bei maximal 48h liegt. vor 1 Minute schrieb IT Wikinger: Danke auf jeden Fall für deinen Input! Und zu deinen Annahmen, da lagst du Gold richtig Gern Ich hatte selbst eine Weile lang einen Nebenjob. Der hat sich meist aber auf Samstags beschränkt. Auch, wenn man sich selbst damit gut und fit fühlt, sieht der Gesetzgeber das eben etwas anders. Und die Regelungen machen ja auch Sinn. Soll den AN ja auch schützen. Und man überschätzt sich gern mal selbst. IT Wikinger reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bitschnipser Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 28 Minuten schrieb IT Wikinger: Das Geld kann ich gut gebrauchen, um es für Urlaub, Umzug etc. zurückzulegen. "zahlst du mir mehr?" Lautet die Antwort nein, dann ist es rechtlich vielleicht erlaubt, aber nicht die feine Art dir das zu verbieten. Probiert es doch einfach mal und dann seht ihr ja, ob deine Arbeitsleistung leidet. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 (bearbeitet) Nun, um ehrlich zu sein, verlaufen viele Kellnertätigkeiten tatsächlich nicht ganz legal. Oftmals wird vereinbart, auf 520-Euro-Basis zu arbeiten, obwohl die Kellner, die häufig Studenten sind, letztendlich mehr Stunden arbeiten, als mit den 520 EUR abgedeckt sind. Der Überschuss wird dann einfach inoffiziell unter der Hand ausgezahlt. In vielen Fällen geht es nur darum, sicherzustellen, dass die Person legal angemeldet ist. Theoretisch könntest du deinem Arbeitgeber sagen, dass du nur am Wochenende arbeitest. Blöd ist es jedoch, wenn er dich unter der Woche im Lokal antrifft. Aber selbst in solch einem Fall könntest du sagen, dass du einmal eingesprungen bist. Die Frage ist natürlich, ob das moralisch vertretbar ist. Dennoch gibt es immer Möglichkeiten, an Geld zu kommen, wenn man muss. Bearbeitet 13. September 2023 von Preshield Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT Wikinger Geschrieben 13. September 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 12 Minuten schrieb Preshield: Nun, um ehrlich zu sein, verlaufen viele Kellnertätigkeiten tatsächlich nicht ganz legal. Lügen möchte ich nicht und Illegal schon dreimal nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT Wikinger Geschrieben 13. September 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 25 Minuten schrieb Bitschnipser: "zahlst du mir mehr?" Wie geschrieben, ich glaube die erste Gehaltsverhandlung nach fast drei Monaten schon zu starten kommt uncool vor 26 Minuten schrieb Bitschnipser: Probiert es doch einfach mal und dann seht ihr ja, ob deine Arbeitsleistung leidet. Jup, so seh ich das auch, hoffentlich auch mein AG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 (bearbeitet) vor 13 Minuten schrieb IT Wikinger: Lügen möchte ich nicht und Illegal schon dreimal nicht. Ich habe es auch nicht empfohlen. Ich wollte dir nur erzählen, dass dies eine gängige Praxis von Cafés/Bars ist. Solche lokalen Geschäfte haben ohnehin schon genug Schwierigkeiten sich zu halten. Bearbeitet 13. September 2023 von Preshield Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 my two cents: ich habe auch einen Nebenjob, in meinem Fall Mathematik Nachhilfelehrer , in dem ich nebenher noch ganz schön was dazuverdiene. muss dazu sagen, dass ich in FIAE Ausbildung bin. mein alter Chef, der nun das Unternehmen gewechselt hat, hat mir das mündlich genehmigt. Er meinte damals: "die Arbeit im Unternehmen darf halt nicht beeinträchtigt werden." Irgendwo logisch und verständlich. Ich glaube rein rechtlich ist es leider so, dass dir der AG ein Nebenjob verbieten kann, wenn du da Geld verdienst. Zum Thema Überschätzung: Gerade heute habe ich einen recht heftig langen Tag und merke, dass es schon kräftig in die Knochen geht, wenn man im Prinzip zwei Jobs hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 My 5 Cents, und aus der eigenen Erfahrung. Und dies ist keine Rechtsberatung! a) Alle Gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Wie @neinal schon schrieb ist dies vor allem das Arbeitszeitgesetz. Max. 10 Stunden pro Tag, max 60 Stunden pro Woche, wenn in einem Zeitraum von 3 Monaten oder 16 Wochen ein Durchschnitt von 48Stunden nicht überschritten wird. Und die Ruhezeit muss 11 Stunden betragen. Ruhezeit = Zeit zwischen Arbeitsende und wiederaufnahme einer Arbeitstätigkeit b) der AG ist nicht zustimmungspflichtig, du bist aber informationspflichtig gegenüber dem AG. Das bedeutet das du die Aufnahme einer Nebentätigkeit dem AG anzeigen musst. Dieser aber erstmal nicht dagegen wieder sprechen kann. Ausgenommen die Nebentätigkeit steht in direkter Konkurrenz zur Haupttätigkeit. Dann kann der AG aufgrund eines Konkurrenzverbotes die zusätzliche Arbeit unterbinden. Eine generelle Ablehnung oder ein Ablehnen aufgrund des Verdachts das die Haupttätigkeit leidet ist nicht von vornherein möglich. ABER: Wenn NACH Aufnahme der Nebentätigkeit der AG sieht das du morgens unausgeschlafen arbeiten kommst und deine Arbeitsleistung leidet kann er dir diese NT für die Zukunft verbieten. allesweg, neinal und IT Wikinger reagierten darauf 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 13. September 2023 Teilen Geschrieben 13. September 2023 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb IT Wikinger: Ja, prinzipiell schon. Unpassend aber wenn ich erst 3 Monate dort angestellt bin und frisch aus der Ausbildung komme. Jetzt mal ganz ehrlich, wenn ich das lese denke ich mir schon WTF. Du bist frisch aus der Ausbildung, ein paar Monate bei deinem AG und deine Prio ist nachts in einer Bar zu jobben? Echt jetzt? Unabhängig davon, dass du erstmal bei deinem AG ankommen musst, deine Lernkurve gerade enorm sein sollte und du langsam produktiv werden solltest. Was denkst du was du jetzt schon für einen Eindruck hinterlässt? Vielleicht bist ja ein Überflieger, aber als ich in deiner Lebensphase war habe ich nach der normalen Arbeit Gas geben müssen und so schnell wie möglich Wissen für meinem Hauptjob zu erlangen und aufzuschliessen. Ich weiss ist inzwischen für viele unpopulär, aber das ist schon echt next Level für mich. 😵 Bearbeitet 13. September 2023 von bigvic FISI-Prüfer reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT Wikinger Geschrieben 13. September 2023 Autor Teilen Geschrieben 13. September 2023 vor 11 Minuten schrieb bigvic: Was denkst du was du jetzt schon für einen Eindruck hinterlässt? Hast du nicht unrecht, ich lasse es wohl erstmal und komm mal an bzw. "beweise mich". Parser und bigvic reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
monolith Geschrieben 14. September 2023 Teilen Geschrieben 14. September 2023 (bearbeitet) Am 13.9.2023 um 11:49 schrieb bigvic: Was denkst du was du jetzt schon für einen Eindruck hinterlässt? Hoffentlich einen nachhaltigen: denn nach 3 Monaten wurde ein deutliches Statement zum Thema Gehalt abgegeben. Sollte den AG zum Nachdenken anregen was die Höhe des Gehalts angeht und die Position beim wahrscheinlich in 3 Monaten kommenden Gespräch bezüglich einer Gehaltsanpassung stärken. Denn es ist bereits jetzt klar, dass dieser Arbeitnehmer schlechte Bezahlung nicht einfach stillschweigend hinnehmen wird sondern aktiv gegensteuert. Spätestens nach einem Jahr ist daher mit seiner Kündigung zu rechnen wenn das Gehalt nicht angemessen angepasst wird. Beim Gehalt knausern und hoffen, dass der Arbeitnehmer einfach zu faul oder ängstlich ist um etwas zu unternehmen klappt vielleicht bei anderen, nicht aber bei @IT Wikinger . Gut so und weiter so! Nicht ausnutzen lassen, nicht unter Wert verkaufen, deutliche Signale senden. Dann klappt es auch mit dem Gehalt. Bearbeitet 14. September 2023 von monolith 0x00, allesweg und FISI-Prüfer reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 14. September 2023 Teilen Geschrieben 14. September 2023 vor 3 Minuten schrieb monolith: Hoffentlich einen nachhaltigen: denn nach 3 Monaten wurde ein deutliches Statement zum Thema Gehalt abgegeben Wenn dem so sei, dann vom Arbeitnehmer: "Das vor wenigen Monaten vereinbarte Gehalt reicht mir nicht, ich brauche mehr Geld!" Oder ganz deutlich ausgedrückt: das würde gegen die Zuverlässigkeit sprechen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skylake Geschrieben 11. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2023 Hier bin ich voll und ganz bei @bigvic. Das wirkt sehr negativ, wenn die neue Person nachts jobben möchte anstatt sich eher in die Haupttätigkeit reinzuknien, was nach der Ausbildung fachlich nötig sein müsste. Sofern man die Freizeit eher verwendet, sich entsprechend weiterzubilden, ist es auf lange Sicht definitiv lukrativer als die paar Euro, die nachts an der Bar herumkommen und man macht sich direkt noch ein paar Freunde im Unternehmen. In meinem Bereich können Nebentätigkeiten sogar untersagt werden, was dann auch geschieht sofern der Verdacht besteht, dass die Haupttätigkeit leidet (was hier rein schlaftechnisch früher oder später der Fall sein wird). Ich hatte den Fall gerade vor kurzem auf dem Tisch, als ein Reffi nebenbei noch Nachhilfe geben wollte, um über die Runden zu kommen. Das ist allerdings eine besondere Situation, die sich die Person nicht entziehen kann. Du hingegen kannst von heute auf morgen das Unternehmen wechseln, sofern diese unterdurchschnittlich zahlen sollten. Mit Zweitjobs abends/früh morgens sollte man sich erst gar nicht anfreunden. Das ist weder gesundheitlich förderlich, noch bringt es einen auf der Karriereleiter weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
spix Geschrieben 11. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2023 Am 13.9.2023 um 10:00 schrieb IT Wikinger: und hat Bedenken geäußert, dass es zu Übermüdung am Arbeitsplatz kommen könnte. Dazu brauch ich keinen Nebenjob, das schaffe ich auch so. 😃 btw Ein AG der mir vorschreibt, was ich in der Freizeit mache, kann sich einen neuen MA suchen. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 12. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2023 vor 11 Stunden schrieb spix: Ein AG der mir vorschreibt, was ich in der Freizeit mache, kann sich einen neuen MA suchen. Ein Nebenjob ist aber keine Freizeit. Sondern Arbeit. Das sind auch vor dem Gesetz zwei paar Schuhe. Wenn du bis morgens um 6 Zuhause sitzt und zockst, ist das deine Privatsache. Wobei dein Chef auch da nicht glücklich sein wird, wenn deine Arbeitsleistung darunter leidet. Bis morgens um 6 in einer Kneipe jobben und um 8 im Büro aufschlagen ist schlicht und einfach verboten, da die Ruhezeit nicht eingehalten wurde. Nightmar reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2023 vor 5 Minuten schrieb neinal: Ein Nebenjob ist aber keine Freizeit. Sondern Arbeit. Das sind auch vor dem Gesetz zwei paar Schuhe. Eben das. Der Arbeitgeber hat vom Gesetzgeber den Auftrag dafür zu sorgen, dass sowohl die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit als auch die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Das gilt NICHT pro AG, sondern wird zusammengefasst. Genauer hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Flammkuchen Geschrieben 12. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2023 Am 13.9.2023 um 10:09 schrieb SR2021: Das kommt ein wenig auf deinen Arbeitsvertrag an, wenn da drin steht das der AG einen Nebenjob genehmigen muss, hat er natürlich auch das Recht diesen zu verwehren. Nein - ein Nebenjob kann in der Regel nicht pauschal verboten werden. Arbeitsvertrag hin oder her. Solange man nicht in Konkurrenz tritt, die Arbeitsleistung leidet oder gesetzliche Vorschriften (Ruhezeiten, Gesamtarbeitszeit pro Woche) verletzt. Man muss den AG informieren, aber nicht zwangsläufig etwas genehmigen lassen. Irgendwelche Klauseln im Arbeitsvertrag sind dann absolut nichtig. Genau wie so ein Unfug, dass man nicht mit Kollegen über das Gehalt reden darf. https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/mein-urteil/rechtliches-zum-nebenjob-verboten-oder-erlaubt-13199582.htm Enno und IT Wikinger reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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