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Projektarbeit: Quellcode Pflicht? Umfang der Projektarbeit?


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Geschrieben

Hallo zusammen.

Ich habe vor einigen Tagen mit meiner Projektleiterin und meinem Abteilungsleiter über die anstehende Projektarbeit gesprochen. Der Betrieb bildet erst seit 2023 aus, weshalb ich als Umschüler der erste sein werde, der an der Abschlussprüfung der IHK teilnimmt. Dementsprechend sehen allerdings auch die Erfahrungen aus. Mein Abschlussprojekt soll auch Verwendung finden. Im Gespräch ist eine Modifikation einer Software, die von vielen Kunden verwendet wird. Eine Neu-Entwicklung würde zu lange dauern. Der Betrieb hat nun allerdings Sorge, dass der Quellcode veröffentlicht werden müsste, was auf keinen Fall in Frage käme. Auch ist irgendwie noch unklar, welchen Umfang das Projekt haben sollte. Die Aussagekraft der Handreichung der IHK Lübeck hielt sich auch in Grenzen.

  • Muss der Quellcode veröffentlicht werden?
  • Gibt es eine Quelle mit allen relevanten Eckdaten, die nicht eine Woche lang studiert werden müsste?
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Rust:

 

Mein Abschlussprojekt soll auch Verwendung finden. Im Gespräch ist eine Modifikation einer Software, die von vielen Kunden verwendet wird. Eine Neu-Entwicklung würde zu lange dauern. 

Das klingt nach dem Ziel AE. Dazu kann ich leider nicht viel sagen. Wir haben aber einige Prüfer hier im Forum, die Dir da Auskunft geben können...

Ich drücke dir die Daumen 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Rust:

Muss der Quellcode veröffentlicht werden?

Ich würde bei einem AE schon erwarten das zumindest ein paar erwähnenswerte Schnipsel des Quellcodes in der Projektdokumentation vorhanden sind.

Und soweit ich weiß kann in Ausnahmefällen auch Einsicht in den gesamten Quellcode des Projekts gefordert werden.

Geschrieben

Danke, das habe ich befürchtet. Und ja, es geht um AE. Bin eigentlich routiniert in Java / JS und lerne im Praktikum Kotlin, Vue und Spring Boot. Mein Wunsch war es, die für mich neuen Technologien im Projekt anzuwenden. Und bevor alles auf dem letzten Drücker organisiert wird, möchte ich schon jetzt alle Rahmenbedingungen rund um die Projektarbeit klären. Meinen Umschulungsanbieter brauche ich gar nicht zu fragen.

Geschrieben (bearbeitet)
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Rust:

Der Betrieb hat nun allerdings Sorge, dass der Quellcode veröffentlicht werden müsste, was auf keinen Fall in Frage käme.

 

IHK-Prüfer müssen die Projekte, die ihnen gezeigt werden, vertraulich behandeln. Sonst müssten die Leute auf alles verzichten, da sie je nach Projekt die gesamte Infrastruktur preisgeben müssen. Wenn der Prüfling bei jeder Gelegenheit sagen würde, dass er keine Auskunft geben darf, weil es ihm verboten wurde, würde ich schon allein deshalb durchfallen lassen, weil es dann schwierig ist zu prüfen, ob er das Projekt wirklich selbst gemacht hat.

Wenn du den Code nicht zeigen darfst, könnte es sein, dass dein Kollege ihn für dich geschrieben hat und du nur das Programm vorführst. Besonders in der Dokumentation ist der Code wichtig, aber in der Präsentation muss er nicht unbedingt gezeigt werden. Es ist jedoch schön, visuell etwas zu präsentieren und möglicherweise auch die WICHTIGSTEN Programmteile zu zeigen. Denn wenn du den Code so erklären kannst, dass ich verstehe, warum du es auf die Art und Weise umgesetzt hast, kann ich sicher sein, dass es dein Werk ist.

Wenn ich den Auszubildenden frage, warum er keinen Thread-Pool verwendet, anstatt einzelne Threads zu starten, und er seinen Gedankengang dazu schlüssig erklären kann, weiß ich, dass der Prüfling seinen Code kennt und sich damit auseinandergesetzt hat. Das ist nur ein Beispiel, aber ich hoffe, es ist klar, was ich meine.

Die Projektarbeit ist nicht nur dafür da um dein erlerntes Wissen der letzten drei Jahre auf die Probe zu stellen, sondern auch dir zu zeigen, wie eine ordentliche Dokumentation geschrieben wird. Und eine ordentliche Dokumentation für den Betrieb enthält nun mal Code, Kommentare etc.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb IT Wikinger:

IHK-Prüfer müssen die Projekte, die ihnen gezeigt werden, vertraulich behandeln.

Korrekt. Es soll FiSi-Prüflinge geben, welche private IPv4-Adressen schwärzen.....
Ich mein: Aus 192.168.3.0/24 kann man halt auch einfach 192.168.32.0/24 machen....

Mal im Ernst: Wir unterliegen der Schweigepflicht und müssen die Inhalte vertraulich behandeln.
Es wird kein Prüfer mit dem geistigen Eigentum des Ausbildungsbetriebes eines Prüflings auf den Markt
gehen und diese Fremdleistung entsprechend als eigene Lösung verkaufen.

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