Riylux Geschrieben 31. Oktober 2023 Geschrieben 31. Oktober 2023 Ich arbeite im Einzelhandel und habe die Schriftliche mit einer 4 bestanden. Habe danach die Mündliche abgelegt und nicht bestanden. Wurde trotzdem zur ablegen der Schriftlichen Prüfung eingeladen. Eigentlich müsste ich doch nur die mündliche neu ablegen da ich ja die schriftliche Bestanden habe! Zitieren
Tratos Geschrieben 31. Oktober 2023 Geschrieben 31. Oktober 2023 Bei der zuständigen Handwerkskammer anrufen und Nachfragen. Zephyr_F2 reagierte darauf 1 Zitieren
Zephyr_F2 Geschrieben 31. Oktober 2023 Geschrieben 31. Oktober 2023 Hallo Riylux, gab es eine Abmachung zwischen dir, der IHK oder deinem Betrieb? Denn wenn du die schriftliche Bestanden hast und nur die mündliche nicht bestanden hast solltest du auch nur "nochmal" die mündliche (mitsamt neuen Projekt) ablegen. Wenn dein Betrieb möchte, dass du dich verbesserst im schriftlichen Teil kann er dich erneut für die schriftliche anmelden (mit deiner Einverständnis). Zitieren
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