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Wie viel Urlaubsanspruch während der Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung?


klerafukan

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Gesetzlich stehen dir 24 Tage bei einer 6 Tagewoche innerhalb eines kompletten Jahres zu. Bei einer 5 Tagewoche sind es 20 Tage. Und wenn du in deinem ersten Jahr bei der Firma bist und nicht am 01.01. des Jahres angefangen hast, abzüglich anteilig dieser Zeit. Wenn du in deinem letzten Jahr bist (und nicht übernommen wirst), kommt es drauf an ob deine Ausbildung in der ersten oder zweiten Hälfte des Jahres laut Vertrag beendest. In der zweiten Jahreshälfte steht dir der komplette Urlaub zu, in der ersten Jahreshälfte nur die anteilige Hälfte des Urlaubs.

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Alle Mitarbeiter auch Azubis somit auch ich haben/hatten 25 Tage Urlaub, davon musste man jedoch 4 Tage über Weihnachten-Silvester nehmen 🙃

Und wir Mitarbeiter haben 1 Tag mehr bekommen wenn man 2 Quartale lang nicht krank geschrieben war, also +2 Tage aufs Jahr nochmal 😂 

Bearbeitet von Tingeltangel-Bob
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vor 9 Minuten schrieb Tingeltangel-Bob:

Und wir Mitarbeiter haben 1 Tag mehr bekommen wenn man 2 Quartale lang nicht krank geschrieben war, also +2 Tage aufs Jahr nochmal 😂 

Ist zwar nicht das Thema hier, aber sowas halte ich für verdammt gefährlich, weil falsche Anreize gesetzt werden.

Firmen, die solche Modelle umsetzten, kann ich einfach nicht verstehen.

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vor 19 Minuten schrieb mister harry:

Ist zwar nicht das Thema hier, aber sowas halte ich für verdammt gefährlich, weil falsche Anreize gesetzt werden.

Das hat meine alte Firma besser gelöst. Dort gab es - ich bin mir nicht mehr sicher - 2 Tage Extra-Urlaub im Jahr, wenn man Nichtraucher ist und die Nichtraucher-Vereinbarung unterschrieben hatte.

Begründet wurde dies mit den Raucherpausen... 

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vor 2 Stunden schrieb klerafukan:

Es ging mir eher um einen Vergleich, was man so im Durchschnitt erwarten kann

Zwischen 20 und 35 Tagen, je nach Region, Branche, Arbeitgeber, ... - ähnlich zur Ausbildungsvergütung.

Die guten unter meinen bisherigen Arbeitgebern hatten für alle 30 Tage Regel-Urlaub.

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vor 20 Minuten schrieb Wissenshungriger:

Das hat meine alte Firma besser gelöst. Dort gab es - ich bin mir nicht mehr sicher - 2 Tage Extra-Urlaub im Jahr, wenn man Nichtraucher ist und die Nichtraucher-Vereinbarung unterschrieben hatte.

Begründet wurde dies mit den Raucherpausen... 

Wie genau will man das durchsetzen?

Gehen die Nichtraucher niemalsnienicht unter keinen Umständen mit raus?

Darf ich auch als Raucher die "Nichtrauchervereinbarung" unterschreiben wenn ich während der Arbeitszeit keine Raucherpause mache?

Darf ich als Raucher fachliche Gespräche während der Kippe unter Überstunden buchen?

Und vor allem: Warum werde ich als Raucher an der Stelle doppelt bestraft, wenn ich für die Raucherpause einerseits eh schon aus stempeln muss, andererseits auch noch 2 Tage weniger frei habe?

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vor einer Stunde schrieb Maniska:

Und vor allem: Warum werde ich als Raucher an der Stelle doppelt bestraft, wenn ich für die Raucherpause einerseits eh schon aus stempeln muss, andererseits auch noch 2 Tage weniger frei habe?

Ich stemple nicht aus. Ich nehme meine Bildschirmpause.

"Da lang andauernde ununterbrochene Bildschirmarbeit sehr belastend ist, sind Pausenregelungen definiert. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von mindestens jeweils 10 Minuten erfolgen."

 

BTW: Hatte 30 Tage (Standard in der IT) + 24.12 und 31.12

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vor 7 Minuten schrieb eulersche_Zahl:

Ich stemple nicht aus. Ich nehme meine Bildschirmpause.

"Da lang andauernde ununterbrochene Bildschirmarbeit sehr belastend ist, sind Pausenregelungen definiert. Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muss eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von mindestens jeweils 10 Minuten erfolgen."

Ja, eine Pause von der Bildschirmarbeit während der man entweder etwas anderes tut (Tätigkeitswechsel), oder man macht eine Pause welche dann auch als solche erfasst werden müsste. Oder man geht aufs Klo, das ist weder (bezhalte) Arbeit noch Pause.

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vor 2 Stunden schrieb mister harry:

Ist zwar nicht das Thema hier, aber sowas halte ich für verdammt gefährlich, weil falsche Anreize gesetzt werden.

Firmen, die solche Modelle umsetzten, kann ich einfach nicht verstehen.

richtig. es war halt für die Personalabteilung nicht mehr raus zu holen, somit haben die Leute die halt nie krank sind einen kleinen Mehrwert den die ganzen 20 Jahre davor gab es konsequent nur 25 Tage.. 

Mich soll es nicht verärgern, hatte eine Spaßige Ausbildung dort und bin weiter gezogen ..

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Ja, unausgestempelte Raucherpause ist oft tolerierter Arbeitszeitbetrug - was eine unausgestempelte Pause nach 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit auch wäre.

Was zählt denn als Unterbrechung der Bildschirmarbeit? Arbeit mit Papierunterlagen? Reicht dazu, diese zu lesen? Muss man erst etwas - so oldschool analog mit Zettel und Stift - notieren? Ein Telefonat ohne direkten Bezug zum Bildschirminhalt?

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vor 2 Stunden schrieb Maniska:

Und vor allem: Warum werde ich als Raucher an der Stelle doppelt bestraft, wenn ich für die Raucherpause einerseits eh schon aus stempeln muss, andererseits auch noch 2 Tage weniger frei habe?

In der Firma wurde nicht gestempelt. Wir hatten alle (in meinem Team) Schichtdienst. Andere Abteilungen hatten Vertrauensarbeitszeit. Die Regelung galt natürlich für alle (freiweillig).

Und die Raucher hatten nicht 2 Tage weniger Urlaub, sondern die Nichtraucher 2 Tage mehr Urlaub^^

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Ja das ist eine Grundsatzfrage, ob man Bonussysteme prinzipiell ablehnt oder nicht (bzw. nur wenn man selbst davon keinen Benefit hat ;)). 

Und ein für alle faires Bonussystem gibt es nicht, denn sonst wäre es ja kein Bonussystem (aka. der Firma genehmes überdurchschnittlich positives Verhalten/Ergebnisse werden zusätzlich belohnt). Es sollte hauptsächlich transparent und klar verständlich sein.

Bearbeitet von bigvic
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