Gast Geschrieben 14. Februar Teilen Geschrieben 14. Februar Was ist wenn man am Tag der GAP1 krank ist? Kann man dann "einfach" zur nächsten Prüfung Teil 1 oder ist es schwierig? Mein Freund ist grad in einer Umschulung und hat sich gestern den Arm gebrochen. Es ist unsicher, ob er diesen zur Prüfung wieder nutzen kann. Also würde er eine AU vom Arzt bekommen? Nun hat er Sorge, dass seine Umschulung platzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BlueSkies Geschrieben 14. Februar Teilen Geschrieben 14. Februar Also ich würd als erstes so schnell wie möglich Kontakt mit dem Kostenträger und dem Umschulungsunternehmen aufnehmen. Auf dem Attest müsste der Arzt genau vermerken das dein Kollege an diesem Tag nicht prüfungsfähig ist. Eine normale AU reicht glaube ich nicht. Dann bist du glaube ich für die IHK entschuldigt und automatisch für den nächsten Termin 6 Monate später eingeplant, aber ob dein Kostenträger einfach so weiterzahlt hängt an vielen Faktoren. Ich denke da spielen auch bisherige Fehlzeiten usw mit rein. Alle Angaben ohne Gewähr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carnaqe Geschrieben 14. Februar Teilen Geschrieben 14. Februar mit AU nächster Termin in 6 Monaten. Ob man das will ist eher die Frage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tommy231 Geschrieben 14. Februar Teilen Geschrieben 14. Februar Mit einem gebrochenem Arm ist man normal fähig eine Prüfung zu schreiben. Dies wird aber vom Arzt entschieden.. Wenn nicht in 6 Monaten nochmal versuchen. Hat mir ein Freund gesagt. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrazyS. Geschrieben 14. Februar Teilen Geschrieben 14. Februar vor 1 Stunde schrieb tommy231: Mit einem gebrochenem Arm ist man normal fähig eine Prüfung zu schreiben. Dies wird aber vom Arzt entschieden.. Wenn nicht in 6 Monaten nochmal versuchen. Hat mir ein Freund gesagt. Man ist zwar fähig etwas zu schreiben aber nicht wirklich in der Lage eine zeitlich begrenzte Prüfung zu schreiben. In der Regel schafft man die Prüfung eh gerade so mit etwas Zeit, um vielleicht noch einmal darüber schauen und kontrollieren zu können. Ich hatte kein gebrochenen Arm aber mir haben die Finger weh getan von all der Schreiberei. Wer weiss wie stark der Arm belastet wird wenn schon die Finger schmerzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 15. Februar Teilen Geschrieben 15. Februar (bearbeitet) vor 11 Stunden schrieb pixelpink: Was ist wenn man am Tag der GAP1 krank ist? Wir reden hier von der AP1 in der Mitte der Ausbildung/Umschulung oder der AP2 am Ende? Die GAP1 (Ganzheitliche Abschlussprüfung 1) war am Ende der Ausbildung/Umschulung und diese Prüfung gibt es nicht mehr. Im ersten Fall, wenn er korrekt entschuldigt wurde, schreibt er einfach 6 Monaten später mit. Da seine Umschulung da noch mindestens 1 Jahr laufen sollte, stellt dies normalerweise kein Problem dar. Im letzteren Fall sollte das von Seiten der IHK auch kein Problem sein und er auch einfach 6 Monate später schreiben können. Aber dann muss er mit dem Kostenträger und seinem Bildungsträger klären, dass er ein halbes Jahr länger machen möchte/muss. Wenn beide zustimmen, ist er da fein raus. Wenn einer der beiden Parteien aber "Nein" sagt, dann hat er vermutlich ein kleines Problem. Bearbeitet 15. Februar von Sullidor Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikeschuele91 Geschrieben 15. Februar Teilen Geschrieben 15. Februar mein bildungsträger meint es reiche eine normale Au (IHK Hamburg) und dann würde man 6 monate später zugelassen würde einfach dem ansprechpartner bei dem träger nachfragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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