NigglzFIAE Geschrieben 19. Februar Teilen Geschrieben 19. Februar Moin Leute, ich stehe gerade wirklich aufm Schlauch. Ich habe mir ein paar mal die "Hinweise zur betrieblichen Projektarbeit in den IT-Berufen" der IHK angeschaut, dort wird folgendes erläutert: Verstehe ich das richtig, dass ich nur 10 Textseiten schreiben darf? Das ist doch eigentl. zu wenig 😕 und sonst noch diese Gliederung: Ist das eine Vorgabe der IHK, die man wirklich beachten muss? Ich finde die Aufteilung wie im Bild total blöd. Ich würde, wie in vielen Beispieldokus, die IST-Analyse in die Analysephase bei 3.0 rein packen und die Doku so strukturieren: 1 Einleitung. 1.1 Projektbeschreibung. 1.2 Projektziel 1.3 Projektbegründung. 1.4 Projektschnittstellen. 1.5 Projektabgrenzung. 2 Projektplanung. 2.1 Projektphasen. 2.2 Abweichungen vom Projektantrag. 2.3 Ressourcenplanung. 2.4 Entwicklungsprozess. 3 Analysephase. 3.1 Ist-Analyse. 3.2 Wirtschaftlichkeitsanalyse. 3.2.1 Make or Buy-Entscheidung. (und nebenbei, 3 cm Abstand Links und 3 cm Rechts sieht besonders schei*e aus) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickevondepinguin Geschrieben 19. Februar Teilen Geschrieben 19. Februar Ja. Diese Vorgaben sind verbindlich. "fach- und normgerechte Darstellung" ist der Punkt in der Bewertungsmatrix dazu. Dies ist eine Vorgabe, ohne diese ist es für den zuständigen PA dieser Kammer nicht oder nur teilweise[...] fach- oder normgerecht. Brapchu reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NigglzFIAE Geschrieben 19. Februar Autor Teilen Geschrieben 19. Februar (bearbeitet) Och nö... danke für die Antwort Bearbeitet 19. Februar von mapr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rasenganIT Geschrieben 19. Februar Teilen Geschrieben 19. Februar vor 6 Stunden schrieb NigglzFIAE: Moin Leute, ich stehe gerade wirklich aufm Schlauch. Ich habe mir ein paar mal die "Hinweise zur betrieblichen Projektarbeit in den IT-Berufen" der IHK angeschaut, dort wird folgendes erläutert: Verstehe ich das richtig, dass ich nur 10 Textseiten schreiben darf? Das ist doch eigentl. zu wenig 😕 und sonst noch diese Gliederung: Ist das eine Vorgabe der IHK, die man wirklich beachten muss? Ich finde die Aufteilung wie im Bild total blöd. Ich würde, wie in vielen Beispieldokus, die IST-Analyse in die Analysephase bei 3.0 rein packen und die Doku so strukturieren: 1 Einleitung. 1.1 Projektbeschreibung. 1.2 Projektziel 1.3 Projektbegründung. 1.4 Projektschnittstellen. 1.5 Projektabgrenzung. 2 Projektplanung. 2.1 Projektphasen. 2.2 Abweichungen vom Projektantrag. 2.3 Ressourcenplanung. 2.4 Entwicklungsprozess. 3 Analysephase. 3.1 Ist-Analyse. 3.2 Wirtschaftlichkeitsanalyse. 3.2.1 Make or Buy-Entscheidung. (und nebenbei, 3 cm Abstand Links und 3 cm Rechts sieht besonders schei*e aus) wenn du eine 1 haben willst dann ja, wenn dir bestehen ausreicht dann nicht. MoinMeister reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr. Octagon Geschrieben 19. Februar Teilen Geschrieben 19. Februar Das fiese an dieser Geschichte... und da muss ich dieser Frage Recht geben: Es ist von IHK zu IHK verschieden. Damals durfte man im Einzug meiner IHK 15 Seiten nutzen. Und es ist selbst da mitunter schwierig gewesen, ein Projekt, welches tatsächlich eine 1-Benotung ermöglicht, in 15 Seiten "schön" unterzubringen. Und wie schwierig wird es erst ibei nur 10 Seiten. Möchte man nur Stichwörter = Next Gen = TikTok? Und wenn man im Internet schaut, da gibt es 100%-Dokus mit weit mehr Seiten und so viel Input/Grafiken/Gestaltung, dass jeder sofort weiß, dies hätte niemand allein in der vorgegebenen Zeit geschafft - selbst wenn die gesamte Dauer des Projekts nur für die Doku drauf ging. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrazyS. Geschrieben 19. Februar Teilen Geschrieben 19. Februar Als FISI waren es bei mir 20 Seiten soweit ich mich noch richtig erinnern kann. Das fand ich schon knapp weil einige Seiten für Deckblatt, Verweise usw drauf gegangen sind. Deine 10 Seiten sind dagegen echt wenig. Lernst du FISI oder was anderes? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NigglzFIAE Geschrieben 20. Februar Autor Teilen Geschrieben 20. Februar vor 9 Stunden schrieb CrazyS.: Als FISI waren es bei mir 20 Seiten soweit ich mich noch richtig erinnern kann. Das fand ich schon knapp weil einige Seiten für Deckblatt, Verweise usw drauf gegangen sind. Deine 10 Seiten sind dagegen echt wenig. Lernst du FISI oder was anderes? AE Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NigglzFIAE Geschrieben 20. Februar Autor Teilen Geschrieben 20. Februar Guten Morgen, gestern habe ich den Prüfungsausschuss meiner IHK kontaktiert, da ich mit der vorgegebenen Gliederung Schwierigkeiten hatte. Hier ist die Vorgabe der IHK: Als Antwort darauf erhielt ich folgende Rückmeldung: Zitat „Grundsätzlich ist eine Anpassung der Gliederung möglich und auch notwendig. Das vorgegebene Grundgerüst dient lediglich als Orientierungspunkt. Es empfiehlt sich, dieses Grundgerüst zu nutzen, da es logisch strukturiert ist. Besonders wichtig ist, dass die Analysephase prominent platziert wird. Andererseits ist eine zu detaillierte Aufschlüsselung überflüssig. Die Projektbeschreibung sollte zudem eine klare Begründung für das Projekt enthalten. Es kommt häufig vor, dass das Inhaltsverzeichnis mehrere Seiten umfasst.“ Das bedeutet im Grunde, dass ich höchstens eine Seite für das Inhaltsverzeichnis verwenden darf. Dies schließt ein automatisches Inhaltsverzeichnis aus. Der Text soll maximal 10 Seiten umfassen und die Seitenränder sollten 3 cm betragen. Diese Einschränkungen empfinde ich als sehr restriktiv. Daher werde ich meine ursprüngliche Planung für eine ausführliche Dokumentation nun auf eine kürzere Fassung reduzieren müssen. Dann kann ich gefühlt auch gleich eine txt Datei abgeben. Ich finde es schwierig nachzuvollziehen, da viele Beispieldokumentationen, zum Beispiel auf IT-Podcasts, sehr detailliert und umfangreich sind. Was halten Ihr davon? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 20. Februar Teilen Geschrieben 20. Februar Bist du sicher das du als AE nur 10 Seiten haben darfst...? Das ist üblicherweise eher die Seitenanzahl für den Systemkaufmann. AE bewegen sich um die 45 Seiten bei so gut wie allen IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NigglzFIAE Geschrieben 20. Februar Autor Teilen Geschrieben 20. Februar vor 2 Minuten schrieb Brapchu: Bist du sicher das du als AE nur 10 Seiten haben darfst...? Das ist üblicherweise eher die Seitenanzahl für den Systemkaufmann. AE bewegen sich um die 45 Seiten bei so gut wie allen IHK. Die 10 Seiten sind auf die Textseiten bezogen, also ohne Deckblatt & Anhang etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 20. Februar Teilen Geschrieben 20. Februar vor 14 Minuten schrieb NigglzFIAE: Das bedeutet im Grunde, dass ich höchstens eine Seite für das Inhaltsverzeichnis verwenden darf. Dies schließt ein automatisches Inhaltsverzeichnis aus. Nein. Frage hierzu: wie willst du 10 Seiten Text so untergliedern, dasss so viele Überschriften entstehen, dass diese nicht auf eine Seite passen? vor 15 Minuten schrieb NigglzFIAE: Der Text soll maximal 10 Seiten umfassen und die Seitenränder sollten 3 cm betragen. Diese Einschränkungen empfinde ich als sehr restriktiv. Überall wird nach Vergleichbarkeit geschrieen und dann gibt es Kriteren, um einen entsprechenden Rahmen zu schaffen - dann ist es auch wieder falsch. Übrigens gibt es Kammern, welche alle 4 Seitenränder, den Zeilenabstand, Schriftart und Schriftgröße vorgeben. vor 17 Minuten schrieb NigglzFIAE: Was halten Ihr davon? Ich würde mich an die Vorgaben der örtlich zuständigen Kammer halten und prüfen, ob die Beispiel-Dokumentationen a) nach aktueller PO sind. b) auf ähnlichen Vorgaben basieren - soweit noch nachvollziehbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickevondepinguin Geschrieben 20. Februar Teilen Geschrieben 20. Februar vor 48 Minuten schrieb NigglzFIAE: Das bedeutet im Grunde, dass ich höchstens eine Seite für das Inhaltsverzeichnis verwenden darf. Nein, das verstehe ich anders. "Es kommt häufig vor das" heißt für mich: Es ist normal, je nach dem wie kleinlich man Untergliedert. Da das Inhaltsverzeichnis ja nicht in die max 10 Seitenr einzählt, ist es wurscht solange es nicht 1,5-2 Seiten sprengt. - Meine bescheidene Meinung dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alex123321 Geschrieben 20. Februar Teilen Geschrieben 20. Februar Die Gliederung oben sieht nicht nach einer Gliederung für ein FIAE Projekt aus. Poste mal bitte die Quelle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NigglzFIAE Geschrieben 20. Februar Autor Teilen Geschrieben 20. Februar vor 3 Minuten schrieb alex123321: Die Gliederung oben sieht nicht nach einer Gliederung für ein FIAE Projekt aus. Poste mal bitte die Quelle. https://www.cottbus.ihk.de/formulare-ausbildungspruefungen.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carnaqe Geschrieben 20. Februar Teilen Geschrieben 20. Februar vor 2 Stunden schrieb Brapchu: Bist du sicher das du als AE nur 10 Seiten haben darfst...? Das ist üblicherweise eher die Seitenanzahl für den Systemkaufmann. AE bewegen sich um die 45 Seiten bei so gut wie allen IHK. 25 seiten mit Anhang Nürnberg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 20. Februar Teilen Geschrieben 20. Februar Ich hoffe, deine zuständige IHK ist die IHK Cottbus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NigglzFIAE Geschrieben 20. Februar Autor Teilen Geschrieben 20. Februar vor 12 Minuten schrieb Datawrapper: Ich hoffe, deine zuständige IHK ist die IHK Cottbus. jup (leider) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrazyS. Geschrieben 20. Februar Teilen Geschrieben 20. Februar Hä, die AEler hatten immer mehr Seiten als die FISI. Daher wundert es mich schon das es nur 10 Seiten sind, selbst wenn Deckblatt usw nicht mitgezählt werden. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bants Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar (bearbeitet) bei uns stand glaub ich soweit ich das richtig im kopf hatte 10-20 seiten Und so sah das ganze aus als AE in BW da gabs dann noch ein Tabellenverzeichnis ein Verzeichnis für die Listings und eins für die Abkürzungen waren letztendlich 37 Seiten komplett und 15 Seiten rein Doku Bearbeitet 26. Februar von Bants Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar Wie die Doku auszusehen hat, unterscheidet sich je nach zuständiger IHK. vor 4 Minuten schrieb Bants: in BW Da gelten noch mal völlig andere Regeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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