aya42431 Geschrieben 23. Februar Geschrieben 23. Februar Hallo, kennt sich jemand mit der Eingruppierung im Tarifvertrag für öffentliche Banken aus? Es geht um eine Stelle im IT Bereich. Ist bei der Eingruppierung der Abschluss relevant oder wird nach den Tätigkeiten festgelegt? Habe eine Ausbildung und 3 Jahre Erfahrung. Zitieren
HeinzHugo Geschrieben 23. Februar Geschrieben 23. Februar Wenn sie den Regelungen der anderen Tarifverträge im öffentlichen Dienst folgen, ist das ne Mischung aus Abschluss und Berufserfahrung/Kenntnisse. Genaueres sagt dir der entsprechende Tarifvertrag - musst du dann halt lesen, da gibt es dann entsprechende Artikel zu den jeweiligen Entgeltstufen. Zitieren
tTt Geschrieben 23. Februar Geschrieben 23. Februar (bearbeitet) Der TV-Spaßkassen ist ziemlich ähnlich zum TVöD (VkA) aufgebaut, meistens gibt es jedoch ein echtes 13. Gehalt. Beim TVöD/TV-L ist die Jahressonderzahlung 90-33%, abhängig vom Arbeitgeber (Bund, Land, Kommunen) und der Entgeltgruppe. Oftmals weichen die Entgelttabellen der Spaßkassen minimal nach oben ab, ganz selten aber auch nach unten. Tendenziell ist der TV-Spaßkassen etwas besser als der TVöD. Die Spaßkassen können etwas freier Entscheiden als Behörden, was die formelle Durchlässigkeit von Anforderungen angeht. Aber grundsätzlich ist das auch dort stark geregelt. Bearbeitet 23. Februar von tTt Zitieren
aya42431 Geschrieben 23. Februar Autor Geschrieben 23. Februar Das ist der Tarifvertrag, finde aber nichts zur Eingruppierung https://www.dbv-gewerkschaft.de/wp-content/uploads/Gehaltstabelle_oeffentliche-Banken_2022-2024.pdf Zitieren
allesweg Geschrieben 23. Februar Geschrieben 23. Februar Das ist die Gehaltstabelle - nicht der Tarifvertrag. Zitieren
count71 Geschrieben 27. Februar Geschrieben 27. Februar Auskennen ist zuviel gesagt, aber arbeite in der IT einer Öffentlich-Rechtlichen Bausparkasse. Soweit ich weiß, wird es durchaus unterschiedlich gehandhabt. Der Abschluss ist nicht so wichtig, die Tätigkeit ist wichtiger. Die Einstufung bewegt sich bei uns zwischen TG 6 und 8. Zitieren
Rabber Geschrieben 28. Februar Geschrieben 28. Februar Kenne mich dort nicht aus. Deswegen beziehe ich mich auf die oben verlinkte Gehaltstabelle. Für ITler ist ein Tarifvertrag, der auch mit 13 Gehältern bei ca. 65k endet, grundsätzlich weniger interessant. Wenn man da nicht nahezu sicher im AT/ÜT endet, ist das Mittel- bis langfristig nicht konkurrenzfähig. Zitieren
Gurki Geschrieben 25. April Geschrieben 25. April Bin bei einer privaten Bank und die Gehaltstabelle ist die gleiche. Bei uns war der Abschluss scheinbar nicht ganz so wichtig. Ich bin am absoluten Ende der Gehaltstabelle mit TG9. Der Rest des Gehalts ist dann als „anrechenbare Leistungszulage“ deklariert. Bei tariflichen Gehaltserhöhungen bekommt man dann allerdings die Prozente „nur“ auf das Tarifgehalt. Nicht aber auf die „anrechenbare Leistungszulage“. Zitieren
sylenz Geschrieben 26. April Geschrieben 26. April Ich bin auch bei einer privaten Bank, unser Tarifvertrag hat aber nur 7 Stufen. Eingruppierung ist Leistungs/Erfahrungsbezogen. Als Dev mit 3 Jahren BE und guten Kenntnissen sollte man in der letzten oder vorletzten Stufe starten können. Ziel ist immer ÜT mit Senior Kenntnissen. Zitieren
pointer125 Geschrieben 26. April Geschrieben 26. April vor 18 Stunden schrieb Gurki: Bin bei einer privaten Bank und die Gehaltstabelle ist die gleiche. Bei uns war der Abschluss scheinbar nicht ganz so wichtig. Ich bin am absoluten Ende der Gehaltstabelle mit TG9. Der Rest des Gehalts ist dann als „anrechenbare Leistungszulage“ deklariert. Bei tariflichen Gehaltserhöhungen bekommt man dann allerdings die Prozente „nur“ auf das Tarifgehalt. Nicht aber auf die „anrechenbare Leistungszulage“. Die Anrechnung auf eine Leistungszulage ist durchaus möglich, meistens aber verhandlungssache. Würde ich immer direkt mit einer dynamischen Leistungszulage ansprechen, ansonsten geht einem über die Jahre einiges verloren. Gurki reagierte darauf 1 Zitieren
Rungholt Geschrieben 27. April Geschrieben 27. April Ich bin bei einer Öffentlichen Sparkasse angestellt. Ohne Fachfortbildung also Einstieg in den öffentlichen Dienst wird man nach der Komplexität der Tätigkeit eingestellt. Nach einer 3jährigen Ausbildung ohne berufliche Erfahrungen ist das E5/1-2 E6/1-2. Mit berufliche Erfahrung kann man horizontal und vertikal aufsteigen. Bei E8/6 ist dann meistens ohne Fortbildung Schluss. Die Fortbildung wird meist Betriebsintern angeboten. Zitieren
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