darcula Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar Ich hab noch ein paar allgemeine Fragen zum Prüfungsablauf der AP1 am Mittwoch: - sind die 90 Minuten auf die Sekunde fix oder gibt es da einen kleinen Spielraum? - reicht die Zeit im Allgemeinen oder ist das nicht viel zu knapp (Erfahrungswerte der letzten Jahre)? - darf man währen der Prüfung die Toilette benutzen? - geht das dann von der Prüfungszeit ab? - wie oft und wie lange darf man denn dahin? - wird der Taschenrechner konrolliert? (Hab einen FX3650 und kann auch nur den unter Zeitdruck bedienen) - muss ich das Handy abgeben? - wie wird das kontrolliert? (z.B. Zweithandy ) - darf ich eigene Schmierzettel (für Zwischenrechnungen und so weiter) benutzen? - wird der Schmierzettel kontrolliert? - wieviele Prüfer sind während der Prüfung anwesend? Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eKrumel Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar fix unterschiedlich je nachdem wie man gelernt hat sollte ja Hör auf mit schummeln, das lohnt nicht Solange nicht programmierbar fine - sonst täuschungsversuch Nimm gar keins mit in die Prüfung, smartwatches auch nicht Hör auf mit dem schummeln, das lohnt nicht Nein, hast wenn konzeptpapier dabei Nein, hast wenn Konzeptpapier dabei Soviele wie halt da sind. HÖR AUF MIT GEDANKEN AN SCHUMMELN LOHNT NICHT! Domninic, Keemo, Datawrapper und 3 Weitere reagierten darauf 5 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar - sind die 90 Minuten auf die Sekunde fix oder gibt es da einen kleinen Spielraum? So fix wie es halt sein kann wenn Menschen als Zeitnehmer fungieren. ES kann sein, dass zwischen "Fangt bitte an" und "Stifte weg!" auch minimal mehr Zeit liegt, ich würde mich aber nicht drauf verlassen - reicht die Zeit im Allgemeinen oder ist das nicht viel zu knapp (Erfahrungswerte der letzten Jahre)? Frag 4 Prüflinge und du bekommst 5 Antworten darauf. Im Regelfall ist die Prüfung bei ausreichender Vorbereitung in der Zeit zu schaffen. Je länger man überlegen muss, desto knapper wird es halt. Oder wenn man zu oft aufs Klo geht... - darf man währen der Prüfung die Toilette benutzen? Ja, allerdings immer nur 1 Prüfling und die Zeiten von/bis werden notiert. - geht das dann von der Prüfungszeit ab? Natürlich. - wie oft und wie lange darf man denn dahin? So oft man "muss", du darfst auch die ganzen 90 Minuten auf dem Klo sitzen, das geht aber eben alles von deiner Zeit ab. Und bitte nicht denken dass Prüfer doof sind, die WCs werden immer mal wieder auf Spickzettel o.Ä. gechecked. - wird der Taschenrechner konrolliert? (Hab einen FX3650 und kann auch nur den unter Zeitdruck bedienen) Im Zweifelsfall darf ein programmierbarer TR gar nicht genutzt werden oder er muss vor Beginn der Prüfung zurückgesetzt werden. - muss ich das Handy abgeben? Im Normalfall ausgeschaltet in der Tasche. Kontrolliert man aber idR nicht so ganz, aber in dem Moment in dem es Geräusche macht, bist du raus. - wie wird das kontrolliert? (z.B. Zweithandy) Gar nicht, wie auch. - darf ich eigene Schmierzettel (für Zwischenrechnungen und so weiter) benutzen? Nope, idR wird alles gestellt und auch alles eingesammelt. - wird der Schmierzettel kontrolliert? Kommt drauf an. Aber Aufgaben die nur auf dem Schmierzettel und nicht auf dem Prüfungsbogen beantwortet sind, fließen in die Bewertung nicht mit ein - wieviele Prüfer sind während der Prüfung anwesend? Normal mindestens 2 im Raum, und die Gangaufsicht auf dem Weg zum Klo. Um die indirekte Frage zu beantworten: Ja, man kann versuchen zu betrügen, es besteht auch die Chance dass es klappt. Nur, wenn es raus kommt hat man RICHTIG Probleme an der Backe: eine Abmahnung vom Betrieb wird es auf jeden Fall geben, ggf. eine Kündigung und die Übernahme nach der Ausbildung kann man dann auch getrost vergessen. Selbst wenn es nicht sofort raus kommt kann einem auch noch jahrelang danach der Abschluss aberkannt werden. darcula und Datawrapper reagierten darauf 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor 44 Minuten schrieb darcula: - reicht die Zeit im Allgemeinen oder ist das nicht viel zu knapp (Erfahrungswerte der letzten Jahre)? ich kann dir Erfahrungen diesbezüglich aus BW berichten: Unsere Lehrer in der BS gaben uns das Feedback, dass es in den letzten Jahren so war, dass die Zeit SEHR KNAPP bemessen war. Das heißt: Du musst sehr schnell arbeiten ! Ansonsten schließe ich mich meinen Vorschreibern an: vor 38 Minuten schrieb eKrumel: HÖR AUF MIT GEDANKEN AN SCHUMMELN LOHNT NICHT! darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar Um mal aufzuzeigen wie bescheuert es ist, sich Gedanken zu machen zu versuchen zu schummeln: Im besten Fall, also das Schummeln funktioniert, kannst du dir unter Umständen ein paar Punkte dazu holen. Die paar Punkte KÖNNTEN dir im Zweifelsfall eine Note besser retten. Viele Punkte wirst du dir nicht erschummeln können, da der Umfang indem du dir Notizen zum Schummeln machen kannst, begrenzt ist (Du kannst ja nicht für jede mögliche Aufgabe irgendwas notieren). In jedem anderen Fall wirst du erwischt und kassierst SOFORT die 6. Ohne Diskussion. Wenn der Prüfer es feststellt, dann gilt das. Das ist nicht wie in der BS wo viele Lehrer nochmal ein Auge zudrücken. Was dann alles passieren kann, zu der Note 6 hat Maniska ganz gut erklärt. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darcula Geschrieben 26. Februar Autor Teilen Geschrieben 26. Februar Danke für euer Feedback! Aber um das mal klarzustellen: Ich möchte nur so genau und exakt wie möglich den konkreten Ablauf der Prüfung kennen um mich mit Mentalen Trainings darauf vorzubereiten (ich leide an einer psychosomatischen Erkrankung) und nicht um zu "schummeln". Okay, offene Punkte sind: - mein Smartphone bleibt ausgeschaltet in der Tasche - das ist okay? - ich trage eine Smartwatch (hab nix anderes und möchte damit nur die verbliebene Prüfungsdauer stoppen), aber ohne eigene SIM Card und das SP ist ja aus - das ist okay? - mein Taschenrechner ist programmierbar aber NICHT programmiert und kann HEX / DEC / OCT / BIN (hab keinen anderen und komm auch nur damit zurecht unter Druck vor allem wegen den Zahlensystemen) - ist das okay? - ich brauche manchmal sehr viel Schmierpapier weil ich falsche Ansätze immer sofort zerreisse - wieviel Seiten Konzeptpapier bekommt man i.d.R. zu Verfügung gestellt? - dieses Konzeptpapier möchte ich auch nicht abgeben damit niemand meine Fehler sehen kann - das ist okay? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar - mein Smartphone bleibt ausgeschaltet in der Tasche - das ist okay? Aus oder Flugmodus und am anderen Ende vom Raum sollte kein Problem darstellen, aber was spricht dagegen es zB am Prüfungstag direkt im Auto zu lassen? - ich trage eine Smartwatch (hab nix anderes und möchte damit nur die verbliebene Prüfungsdauer stoppen), aber ohne eigene SIM Card und das SP ist ja aus - das ist okay? Ich persönlich würde mir eine billige Uhr ohne Smartkram für die Prüfung zulegen, alleine schon weil meine Smartwatch auch bei so Dingen wie Stresslevel, "beweg dich mal wieder" oder "wie wäre es mal mit einem Schluck Wasser" rumvibriert und ich dann auch unweigerlich mal drauf schaue. Das KANN ein Prüfer auch als Täuschungsversuch werten wollen. Daher würde ich das nicht machen. - mein Taschenrechner ist programmierbar aber NICHT programmiert und kann HEX / DEC / OCT / BIN (hab keinen anderen und komm auch nur damit zurecht unter Druck vor allem wegen den Zahlensystemen) - ist das okay? Schau mal auf der Einladung was diese zu den zugelassenen Hilfsmitteln sagt. Wenn da ein nicht programmierbarer Taschenrechner drauf steht dann darfst du deinen nicht nutzen. - ich brauche manchmal sehr viel Schmierpapier weil ich falsche Ansätze immer sofort zerreisse - wieviel Seiten Konzeptpapier bekommt man i.d.R. zu Verfügung gestellt? Kommt drauf an, im Regelfall genug. Aber wenn du nach den ersten Zeile den Bogen zerreisst... Einerseits stört das Geräusch die Mitprüflinge, andererseits würde durchstreichen auch reichen - dieses Konzeptpapier möchte ich auch nicht abgeben damit niemand meine Fehler sehen kann - das ist okay? Kommt darauf an, wenn die Aufsicht sagt "alles abgeben", dann musst du alles, auch die Schmierzettel abgeben. Wie gesagt es wird nicht korrigiert. Und ich würde mir über Fehler auf Konzeptpapier keine Sorgen machen, dafür isses ja da Was die Prüflinge möchten oder nicht ist der Prüfungsordnung egal. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eKrumel Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor 21 Minuten schrieb darcula: Danke für euer Feedback! Aber um das mal klarzustellen: Ich möchte nur so genau und exakt wie möglich den konkreten Ablauf der Prüfung kennen um mich mit Mentalen Trainings darauf vorzubereiten (ich leide an einer psychosomatischen Erkrankung) und nicht um zu "schummeln". Okay, offene Punkte sind: - mein Smartphone bleibt ausgeschaltet in der Tasche - das ist okay? - ich trage eine Smartwatch (hab nix anderes und möchte damit nur die verbliebene Prüfungsdauer stoppen), aber ohne eigene SIM Card und das SP ist ja aus - das ist okay? - mein Taschenrechner ist programmierbar aber NICHT programmiert und kann HEX / DEC / OCT / BIN (hab keinen anderen und komm auch nur damit zurecht unter Druck vor allem wegen den Zahlensystemen) - ist das okay? - ich brauche manchmal sehr viel Schmierpapier weil ich falsche Ansätze immer sofort zerreisse - wieviel Seiten Konzeptpapier bekommt man i.d.R. zu Verfügung gestellt? - dieses Konzeptpapier möchte ich auch nicht abgeben damit niemand meine Fehler sehen kann - das ist okay? einfach gar kein smartphone/smartwatch/programmierbarer taschenrechner mitnehmen. Lass es einfach Punkt. Im worst case wenn du keinen Taschenrechner mit binär etc bekommst nimm halt nen stinknormalen mit und hoffe das beste. Ich würde nicht riskieren einen Programmierbaren taschenrechner mitzunehmen. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar Thema Smartwatch: Nein, einfach nein. Egal ob Internet oder nicht. In den Räumen hängen auch immer Uhren. Thema Taschenrechner: Kann gut gehen weil wird nicht explizit kontrolliert, aber wenn der Prüfer während der Klausur rumgeht und den Taschenrechner sieht (die Prüfer kennen die Modelle) dann bekommst du die Note 6 Konzeptpapier: Du darfst unter keinen Umständen eigenes Papier verwenden. Egal ob das vorher angeschaut werden kann oder nicht. Du bekommst die Prüfung in einem Umschlag, da ist alles drin. Ansonsten darf du nur Stifte und einen Taschenrechner haben. Versuch dich von "Aber wenn ich den zurücksetze" oder "Die können das gerne kontrollieren" zu lösen. Das ist nicht umsetzbar. Im zweifelsfall sitzt du nicht zu 20 Leuten und 5 Prüfern in einem Raum und schreibst die Prüfung sondern das sind auch mal ein paar hundert Schüler und wenige Prüfer. Da ist nichts mit, der Prüfer geht auf jeden Extrawunsch ein. Da wird im vorhinein gar nichts kontrolliert. Es wird nochmal darauf hingewiesen, das Handy auszuschalten und weg zu tun aber das kontrolliert keiner. Du könntest dein Handy auch angeschaltet auf dem Tisch liegen haben, aber in dem Moment in der Prüfung wo ein Prüfer auf seinem Kontrollgang bei dir vorbeikommt ist es automatisch eine 6. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor einer Stunde schrieb Maniska: eine Abmahnung vom Betrieb wird es auf jeden Fall geben, ggf. eine Kündigung und die Übernahme nach der Ausbildung kann man dann auch getrost vergessen. Selbst wenn es nicht sofort raus kommt kann einem auch noch jahrelang danach der Abschluss aberkannt werden. bin mir nicht sicher, ob das so stimmt. Es handelt sich um AP Teil 1 ... diese zählt gerade mal 20 % in die Gesamtnote, was bedeutet, dass man theoretisch eine 6 haben kann und trotzdem die AP besteht. Uns wurde tatsächlich mal berichtet, man könne theoretisch ein unbeschriebenes Blatt abgeben und es sollte nichts passieren ... Eine Kündigung wäre deshalb auch alles andere als verhältnismäßig. Die potenzielle Übernahme ist davon absolut unabhängig. Will heißen: Wenn Firma X toll findet was Auszubildender Y so treibt, dann kann sie ihm einen Vertrag anbieten. Punkt 2, die nachträgliche Aberkennung, wiegt da schon schwerer und kann tatsächlich sein. Deswegen: Unabhängig von o.g. Punkten gilt : vor 2 Stunden schrieb eKrumel: SCHUMMELN LOHNT NICHT! darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CrazyS. Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar Bei uns durfte man während der Schriftlichen Prüfung den Raum nicht verlassen noch nicht einmal wenn man aufs Klo musste. Das darf man vorher und nachher. Selbst als wir die 3 Prüfungen am selben Tag geschrieben haben durften wir nur vorher und nach jeder Prüfung weil nach jeder schriftlichen eine 15 minütige Pause eingelegt wurde. Vor der Prüfung wird unmissverständlich erklärt das keine smartwatch getragen werden darf und jedes Handy und Smartwatch "muss" in die Tasche und ausgeschaltet werden (am besten im Auto lassen oder nicht mitbringen). Wenn es piept, egal warum, ist man durchgefallen! Ich kann dir aber raten eine normale analoge Uhr mitzunehmen. Bei meiner ersten Prüfung gab es keine Uhr in der Halle. Bei uns waren es 3-4 Leute die ständig im Raum auf und abgegangen sind und alles kontrolliert haben. Du bekommst einige Seiten DINA 4 Seiten die Du aber auch wieder mit der Prüfung angeben musst. Also nichts da mit ich zerreiße das Papier oder sonstiges. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor 7 Minuten schrieb Parser: man könne theoretisch ein unbeschriebenes Blatt abgeben und es sollte nichts passieren Ich könnte mir vorstellen, dass ein Betrugsversuch nochmal anders gewertet wird. Aber du hast natürlich Recht, AP1 ist unkritisch für das Bestehen. Eine 6 in AP2 wäre natürlich dann einem nicht Bestehen gleichzusetzen (MEP ausgenommen). Zur Kündigung eines Azubis finde ich folgenden Passus im Internet: "[Ein Azubi kann gekündigt werden] wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist oder sonstige Umstände bestehen, die eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen" Wahrscheinlich würde die Kündigung vor Gericht nicht bestehen, aber je nachdem wie man diesen Satz auslegt könnte vorsätzliches Schummeln in der AP einer "Ausbildungsziel gefährdet" oder "Unzumutbar" gleich kommen. Bin aber kein Jurist. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carnaqe Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar Ich würde dir raten, während den 90 min nicht auf die Toilette zu gehen. Die Zeit ist immer zu knapp bemessen. Ich war damals nach 70min schon durch, aber das ist eher die Ausnahme. Verlassen würde ich mich wenn ich es wieder tun müsste nicht darauf. Wäre ja dumm wenn du dir selbst aus dem eh schon knappen Zeitrahmen noch mehr Zeit stiehlst, weil du es nicht schaffts, 90 min Trocken zu bleiben. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
randyrandom Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor 17 Minuten schrieb carnaqe: Ich war damals nach 70min schon durch, aber das ist eher die Ausnahme. Damals nach AO2020 oder vorher? Die alten Prüfungen, die ich bisher durch hatte, waren in der Regel eher großzugüg bemessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor 24 Minuten schrieb Parser: bin mir nicht sicher, ob das so stimmt. Es handelt sich um AP Teil 1 ... diese zählt gerade mal 20 % in die Gesamtnote, was bedeutet, dass man theoretisch eine 6 haben kann und trotzdem die AP besteht. Uns wurde tatsächlich mal berichtet, man könne theoretisch ein unbeschriebenes Blatt abgeben und es sollte nichts passieren ... Eine ungenügende Prüfungsleistung (Note6) und ein Ausschluss von der Prüfung wegen eines Betrugsversuchs (Resultat auch hier Note6) sind 2 ganz unterschiedliche Baustellen. Mir wäre es völlig egal warum mein Azubi mit einer 6 nach Hause kommt, solange man an den Ursachen arbeiten kann: Ausbilder hat Stoff nicht richtig vermitteln können -> meine eigene Nase, Lehrmethoden auf den Prüfstand stellen und Kommunikationsproblem (warum sagt Azubi nichts) angehen Azubi war zu faul zum Lernen -> verbaler Arschtritt und Nachhilfe im Betrieb Azubi hatte Blackout wegen Prüfungsangst -> da muss er an die Grundursache selber ran (wollen), aber ich kann helfen Möglichkeiten zu finden und zeitliche Freiräume schaffen Betrügt er aber bei der Prüfung (und das auch noch so ungeschickt dass er erwischt wird), dann ist das Vertrauensverhältnis sehr gestört/zerstört. Zitat Eine Kündigung wäre deshalb auch alles andere als verhältnismäßig. Beim Betrug bei der Abschlussprüfung? Wenn man wegen "Handy am Arbeitsplatz laden" oder "Pfandbon für 1,25€ unterschlagen" fliegen kann, warum sollte dann der aufgeflogene Betrugsversuch in der AP kein Kündigungsgrund sein? Zitat Die potenzielle Übernahme ist davon absolut unabhängig. Will heißen: Wenn Firma X toll findet was Auszubildender Y so treibt, dann kann sie ihm einen Vertrag anbieten. Welche Firma findet es bitte toll wenn ihr Azubi in der AP betrügt, und dann auch noch so doof ist sich erwischen zu lassen? Um nichts anderes geht es in den von dir zitierten 2 Sätzen. darcula reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darcula Geschrieben 26. Februar Autor Teilen Geschrieben 26. Februar (bearbeitet) Sammelantwort... Über eine Kündigung wegen vermeintlicher "Schummelei" brauch ich mir keine Gedanken machen, mein "Arbeitgeber" ist das Jobcenter, die können mir ja garnicht rauswerfen Und jetzt mal ganz seriös weiter... - Taschenrechner: Die zuständige IHK sagt: "Zugelassene Taschenrechner nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten". Das interpretiere ich als programmierbar JA, programmiert NEIN - okay? - Smartphone off oder im flightmode in der Tasche heißt für mich in eben dies aber in der Hosentasche. Ich werd das Phone natürlich nicht aktivieren aber es muss in meiner Nähe sein damit ich das Gefühl habe, es ist da und ich könnte "Schummeln" wenn ich denn wollte, was ich ja nicht will - okay? - Meine Lösungen stehen doch auf dem Prüfungsbogen und die temporären Aufzeichnungen gehen den PA einfach nix an. Finde dazu auch keine gegenteilige Aussage in der PO - okay? - Meine Smartwatch kann ich kurz vor Prüfungsbeginn nochmal zeitsynchronisieren, damit sie hoch exakt ist. Eine analoge Armbanduhr ist immer ungenau und eine billige Digitaluhr ohne DCF auch. Ich muss die verbliebene Prüfungszeit aber sehr genau kennen, weil die Zeit ja fix ist ohne Toleranzen - okay? Bearbeitet 26. Februar von darcula Datawrapper und MiaMuh reagierten darauf 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar - Ganz ehrlich, wenn du meinst, du weißt es besser, dann machs einfach. Mehr will ich dazu nicht sagen - Dazu fällt mir nichts mehr ein - Wenn die sagen, Sie sammeln alles ein, sammeln sie alles ein. Glaubst du, dass irgendjemand dein gekritzel liest? Da haben die doch gar keine Zeit zu. Aber du kannst natürlich deine Wertvolle Prüfungszeit auch dafür verplanen, alles mit dem Kulli zu schwärzen - Glaubst du wirklich, dass da irgendwas HOCH EXAKT ist? Da wird dir keine auf die Milli Sekunde genau den Prüfungsbogen wegnehmen. Während der Prüfung wird gesagt, wann die Hälfte rum ist und wann die letzten Minuten anbrechen. Und ich kann dir sagen, auch das wird nicht EXAKT sein. Aber mach was du willst. Wir versuchen hier ja auch nur zu helfen. Aber wenn hier jemand wie du unbelehrbar ist, dann lasse ich es zumindest sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiaMuh Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen. Parser und Datawrapper reagierten darauf 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor einer Stunde schrieb Parser: bin mir nicht sicher, ob das so stimmt. Wenn nachgewiesener Betrugsversuch bei einer ausbildungsrelevanten Tätigkeit nicht für eine fristlose Kündigung reichen sollte: was denn dann? vor 16 Minuten schrieb darcula: mein "Arbeitgeber" ist das Jobcenter, die können mir ja garnicht rauswerfen Doch. Sie können dir die Maßnahme streichen und den Leistungsbezug aussetzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carnaqe Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor 44 Minuten schrieb randyrandom: Damals nach AO2020 oder vorher? Die alten Prüfungen, die ich bisher durch hatte, waren in der Regel eher großzugüg bemessen. Neue Ordnung schon. Damals war noch nicht so lange her Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor 34 Minuten schrieb darcula: - Taschenrechner: Die zuständige IHK sagt: "Zugelassene Taschenrechner nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten". Das interpretiere ich als programmierbar JA, programmiert NEIN - okay? Kannst du gerne machen, nur mach dann bitte keinen Jammerthread auf wenn die Aufsicht das anders interpretiert und du dann ohne Taschenrechner in der Prüfung sitzt. Zitat - Smartphone off oder im flightmode in der Tasche heißt für mich in eben dies aber in der Hosentasche. Ich werd das Phone natürlich nicht aktivieren aber es muss in meiner Nähe sein damit ich das Gefühl habe, es ist da und ich könnte "Schummeln" wenn ich denn wollte, was ich ja nicht will - okay? Nicht ok. Smartphone "am Mann" -egal in welchen Zustand - wird als Täuschungsversuch gewertet. Genau wie der Spicker im Mäppchen der da "nur zur Sicherheit" drin liegt und den man ganz sicher garnienichtniemals nutzen wollte. Zitat - Meine Lösungen stehen doch auf dem Prüfungsbogen und die temporären Aufzeichnungen gehen den PA einfach nix an. Finde dazu auch keine gegenteilige Aussage in der PO - okay? Was den PA etwas angeht und was nicht hat nicht der Prüfling zu entscheiden. Wenn gesagt wird "kein Blatt verlässt diesen Raum, alle Blätter sind abzugeben" dann ist das so. Zitat - Meine Smartwatch kann ich kurz vor Prüfungsbeginn nochmal zeitsynchronisieren, damit sie hoch exakt ist. Eine analoge Armbanduhr ist immer ungenau und eine billige Digitaluhr ohne DCF auch. Ich muss die verbliebene Prüfungszeit aber sehr genau kennen, weil die Zeit ja fix ist ohne Toleranzen - okay? Da auch der Prüfer nicht mit der Atomuhr da steht: Bullshit! Es wird immer ein paar Sekunden Pufferzeit geben, selbst wenn gesagt wird "Stifte weg" lässt man noch das Wort oder den Satz zu Ende schreiben... Bei Smartphone, -watch und Taschenrechner würde ich kein Risiko eingehen: Ausgeschalten/Flugmodus, nicht am Körper und den TR nicht programmierbar. Wer es braucht: altmodische Armbanduhr/Wecker auf dem Tisch. eKrumel und Datawrapper reagierten darauf 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor einer Stunde schrieb darcula: Sammelantwort... Über eine Kündigung wegen vermeintlicher "Schummelei" brauch ich mir keine Gedanken machen, mein "Arbeitgeber" ist das Jobcenter, die können mir ja garnicht rauswerfen Und jetzt mal ganz seriös weiter... - Taschenrechner: Die zuständige IHK sagt: "Zugelassene Taschenrechner nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten". Das interpretiere ich als programmierbar JA, programmiert NEIN - okay? - Smartphone off oder im flightmode in der Tasche heißt für mich in eben dies aber in der Hosentasche. Ich werd das Phone natürlich nicht aktivieren aber es muss in meiner Nähe sein damit ich das Gefühl habe, es ist da und ich könnte "Schummeln" wenn ich denn wollte, was ich ja nicht will - okay? - Meine Lösungen stehen doch auf dem Prüfungsbogen und die temporären Aufzeichnungen gehen den PA einfach nix an. Finde dazu auch keine gegenteilige Aussage in der PO - okay? - Meine Smartwatch kann ich kurz vor Prüfungsbeginn nochmal zeitsynchronisieren, damit sie hoch exakt ist. Eine analoge Armbanduhr ist immer ungenau und eine billige Digitaluhr ohne DCF auch. Ich muss die verbliebene Prüfungszeit aber sehr genau kennen, weil die Zeit ja fix ist ohne Toleranzen - okay? Wir können dir nur sagen, dass du das Smartphone nicht benötigst und ohnehin nicht drauf schauen darfst. Eine Smartwatch wird nicht benötigt, hol dir eine analoge Uhr und stell sie davor ein, denn +- ein paar Sekunden werden deinen Unterschied nicht ausmachen. Du bist ohnehin den Prüfern ausgeliefert, die sind ja auch nicht dumm und drücken euch absichtlich einen rein (wenn sie 10 Minuten früher schluss machen, blüht ihnen sowieso genug). Versuche uns nicht weiß zu machen, dass du nur den einen (programmierbaren) Taschenrechner bedienen kannst, denn die Talente, welche du am Taschenrechner benötigst um die Abschlussprüfung zu bestehen, gehen nicht über die Basic-Funktionen hinaus. In der Prüfungsverordnung steht was du haben darfst und was nicht, hast du darüber hinaus Fragen, versuche über deine IHK an weitere Informationen zu kommen, alternativ gibt es genug Prüfer die über derartige Fragen Auskunft geben können und widersprichst du denen genauso, würde ich an deiner Stelle einfach machen was du willst, denn es scheint eher, als wärest du gegen die Ratschläge und Erfahrungsberichte resistent. Auch hier wieder ist das "ok" eines Prüfers vor der Prüfung kein generelles verbindliches "ist erlaubt". Wenn die Prüfer sagen, dass du alles abgeben sollst, dann gibst du auch alles ab. Natürlich kannst du die Schmierblätter auch einbehalten und vielleicht ist es auch nicht weiter schlimm, aber wieso man sich so dermaßen über soetwas unwichtiges Gedanken macht, läuft mir meilenweit am Verständnis vorbei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eKrumel Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar vor einer Stunde schrieb darcula: Sammelantwort... Über eine Kündigung wegen vermeintlicher "Schummelei" brauch ich mir keine Gedanken machen, mein "Arbeitgeber" ist das Jobcenter, die können mir ja garnicht rauswerfen Und jetzt mal ganz seriös weiter... - Taschenrechner: Die zuständige IHK sagt: "Zugelassene Taschenrechner nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten". Das interpretiere ich als programmierbar JA, programmiert NEIN - okay? - Smartphone off oder im flightmode in der Tasche heißt für mich in eben dies aber in der Hosentasche. Ich werd das Phone natürlich nicht aktivieren aber es muss in meiner Nähe sein damit ich das Gefühl habe, es ist da und ich könnte "Schummeln" wenn ich denn wollte, was ich ja nicht will - okay? - Meine Lösungen stehen doch auf dem Prüfungsbogen und die temporären Aufzeichnungen gehen den PA einfach nix an. Finde dazu auch keine gegenteilige Aussage in der PO - okay? - Meine Smartwatch kann ich kurz vor Prüfungsbeginn nochmal zeitsynchronisieren, damit sie hoch exakt ist. Eine analoge Armbanduhr ist immer ungenau und eine billige Digitaluhr ohne DCF auch. Ich muss die verbliebene Prüfungszeit aber sehr genau kennen, weil die Zeit ja fix ist ohne Toleranzen - okay? HÖR AUF ANS SCHUMMELN ZU DENKEN LASS ES EINFACH BITTE Datawrapper reagierte darauf 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 26. Februar Teilen Geschrieben 26. Februar (bearbeitet) Um es nochmal zu wiederholen: Ich stimme zu, dass es extrem dümmlich ist in der AP1 / AP2 oder sonst irgendeiner Prüfung betrügen zu wollen. Vor allem bei AP1 / AP2 steht die Kosten-Nutzen-Relation nicht in einem vernünftigen Verhältnis, weil die Prüfungskomplexität banal ist und idR jeder, der auch nur einen halbwegs vernünftigen Satz schreiben kann, durchkommt. Nun trotzdem noch einige Anmerkungen: vor 1 Stunde schrieb Maniska: dann ist das Vertrauensverhältnis sehr gestört/zerstört. Also bei meinem Ausbilder wäre in einer solchen Situation das Vertrauensverhältnis nicht zerstört. Klar, er wäre not amused, aber es hätte keine negativen Konsequenzen für ihn. Das Vertrauensverhältnis wäre zerstört, wenn ich zum Abteilungsleiter ginge und ihn zB des Mobbings bezichtigen würde OHNE mit ihm vorher gesprochen zu haben und/oder ich streng geheime Firmengeheimnisse in die Öffentlichkeit trage (zB Passwörter etc...) vor 1 Stunde schrieb Maniska: Welche Firma findet es bitte toll wenn ihr Azubi in der AP betrügt, und dann auch noch so doof ist sich erwischen zu lassen? Das findet keine Firma toll. Jedoch kann man folgende Situation konstruieren: Jemand begeht die von dir angesprochene Tat, bringt der Firma jedoch durch seine Leistung im Betrieb einen enormen finanziellen Gewinn. Wie wichtig ist dann dieser Betrugsversuch für die Firma ... Bearbeitet 26. Februar von Parser vb Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darcula Geschrieben 26. Februar Autor Teilen Geschrieben 26. Februar vor einer Stunde schrieb MiaMuh: Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen. Ich habe mich bereits im Vorfeld als psychisch beeinträchtigte Person geouted. In diesem Zusammenhang empfinde ich deine Äußerung als mindestens übergriffig und diskrimierend. Ganz bestimmt möchtest du dich bei mir entschuldigen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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