RaZZoR Geschrieben 27. Februar Teilen Geschrieben 27. Februar (bearbeitet) Hallo zusammen, da ich mir mittlerweile absolut unsicher bin und jeder etwas anderes behauptet, wollte ich einfach nochmal nachfragen... Meine Prüfungsergebnisse im gesamten sind nicht soo der Hammer ABER laut diversen Notenrechnern hätte ich bereits bestanden obwohl ich eine Einladung zur Wiederholung AP1 erhalten habe... Hier mal kurz meine Notenauflistung: AP1: 46 Punkte AP2: 60/58/77 Punkte Abschluss Projekt: 75 Punkte Teil 2 Gesamtnote: 71 Punkte Sprich ein Gesamtergebnis von 66% Note 3.5 (Note 4) Wenn ich das alles zusammen in egal welchen Notenrechner haue, habe ich laut diesem bereits bestanden. Wenn ich Onkel Google frage - sagt dieser mir von unterschiedlichen Quellen ich muss wiederholen... Wenn ich die IHK Prüfungsverordnung richtig verstanden habe... muss ich nicht wiederholen weil Teil 1 und 2 insgesamt mit mindestens ausreichend benotet wurden. Was zum Teufel stimmt jetzt? PS: Ich werde morgen um 7:30 Uhr nochmal bei der IHK-Akademie hier vor Ort anrufen um das ggf. nochmal bestätigen zu lassen ob ich jetzt morgen die Prüfung schreiben muss oder ob es einfach ein Fehler war. Bearbeitet 27. Februar von RaZZoR Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shun Geschrieben 27. Februar Teilen Geschrieben 27. Februar Schreib doch die Prüfung mit und verbessere deine Note? Glaub aber du musst nicht wiederholen, da sind manche IHKs noch nicht so schnell die neue Ordnung umzusetzen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RaZZoR Geschrieben 28. Februar Autor Teilen Geschrieben 28. Februar Ganz ehrlich - das sind 2 Monatsgehälter mehr die ich bekomme - da verzichte ich auf die bessere Note. Vorallem weil ich sowieso nicht besser als eine 3 kommen würde. Nach weiterer Recherche habe ich noch folgendes gefunden. Zitat von dem Informationsblatt IT-Berufe Beginn ab 01.08.2020 Der Teil 1 kann für sich genommen nicht „bestanden“ oder „nicht bestanden“ werden. Zitiere Kriterien aus der neuen Ausbildungsverordnung und dem gleichen Infoblatt: 1. Das Gesamtergebnis von Teil1 und Teil2 ist mindestens „ausreichend“ 2. Ergebnis Teil 2 mindestens „ausreichend“ 3. In mindestens 3 Bereichen des Teil2 mit mindestens „ausreichend“ und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil2 mit „ungenügend“ Sprich: Ich hab bereits bestanden und es handelt sich um einen Fehler von der IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lenneth Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar Mit "Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend" heißt diese zusammengerechnet. Beispiel wäre für nicht bestanden bei schlechter AP1: du hast die Prüfungen der AP2 und das Projekt mit jeweils 50 bestanden. AP1 wäre z.B. 46 Punkte. Dann wäre es ein nicht bestanden. So habe ich die PO immer verstanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RaZZoR Geschrieben 28. Februar Autor Teilen Geschrieben 28. Februar (bearbeitet) Richtig da das Gesamtergebnis aus Teil 1 und 2 dann kein „ausreichend“ mehr wäre. Da meine Prüfungsergebnisse aber besser sind und ich im Gesamtergebnis dann auf ein ausreichend komme (3,5 - bzw. eine 4) sollte ich bereits bestanden haben. Bin gleich vor Ort und kläre das mal mit den Prüfern vor Ort. Mal sehen was die sagen. Bearbeitet 28. Februar von RaZZoR Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar Du hast bestanden. Teil 1 ist Schriftprüfung in Summe, Teil 2 Doku/FG/Projekt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tratos Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar vor 2 Stunden schrieb RaZZoR: Ganz ehrlich - das sind 2 Monatsgehälter mehr die ich bekomme - da verzichte ich auf die bessere Note. Vorallem weil ich sowieso nicht besser als eine 3 kommen würde. Das mag dir jetzt noch verlockend klingen, das Zeugnis legst aber bei jeder Bewerbung mit bei. Wenn du aus einer 4 durch etwas mündliches Gespräch noch eine 3 erzeugen könntest würde ich das vorziehen. Das wird dir in deiner Beruflichen Laufbahn noch einiges an Fragen ersparen. Denn wer grad so mitm 4er rausgeht ist entweder hochintelligent und nur zu faul hier mehr als das nötige zu machen, oder die Note entspricht eben den Fähigkeiten und dann wird es später auch nichts mit den guten Zertifikaten, und guten Arbeitszeugnissen. eulersche_Zahl reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Tratos: das Zeugnis legst aber bei jeder Bewerbung mit bei das stimmt so nicht. Frag mal die Leute hier mit Berufserfahrung , die teilweise in sehr gut dotierten Positionen unterwegs sind. Sehr viele von denen legen da das Fachinformatiker Zeugnis gar nicht mehr vor, da Berufserfahrung VIEL wichtiger ist. Deswegen stimme ich @RaZZoR zu: vor 4 Stunden schrieb RaZZoR: das sind 2 Monatsgehälter mehr die ich bekomme - da verzichte ich auf die bessere Note. Vorallem weil ich sowieso nicht besser als eine 3 kommen würde. Bearbeitet 28. Februar von Parser vb FISI-I und RaZZoR reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shun Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar Parser ist übrigens noch in Ausbildung. Ich wurde mal darauf angesprochen wieso ich in einer Teilnote (Teil 2 der 3 Schriftlichen, 10%) eine 4 hatte. Meine Gesamtnote ist eine 1.x gewesen und eine 1.0 in der Berufsschule. Finde da die 2 Monatsgehälter tatsächlich nicht mehr gewichtet, das sind 2200€ mehr vll. Aber muss deine Entscheidung sein, meiner Meinung nach hast du bestanden. eulersche_Zahl reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Parser Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar vor 3 Minuten schrieb Shun: Parser ist übrigens noch in Ausbildung. @neinal nicht. Sie kannst du gerne mal fragen, ob sie das FI-Zeugnis beilegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shun Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar (bearbeitet) Für deine ersten zwei Jobs meist schon. Danach vielleicht maximal zur Vollständigkeit. Wenn der TE sowieso übernommen wird und länger bleiben will kann er sich das vmtl auch sparen Bearbeitet 28. Februar von mapr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carnaqe Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar vor 12 Minuten schrieb Parser: @neinal nicht. Sie kannst du gerne mal fragen, ob sie das FI-Zeugnis beilegt. meistens die die keine guten Noten hatten sind die, die das Zeugnis so schnell es geht weglassen wollen ^^ macht ja auch Sinn eulersche_Zahl und Shun reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RaZZoR Geschrieben 28. Februar Autor Teilen Geschrieben 28. Februar Ich Update heute Nachmittag den Post mit einer ausführlichen Erklärung warum ich mitschreiben musste sobald ich zuhause bin. Denke ist für alle interessant. dalli reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar vor 2 Stunden schrieb Tratos: Das mag dir jetzt noch verlockend klingen, das Zeugnis legst aber bei jeder Bewerbung mit bei. Mittlerweile habe ich 12 Jahre Berufserfahrung, wurde damals übernommen und habe meine erste Bewerbung 2 Jahre nach dem Bestehen der Prüfung geschrieben. Ich habe dieses Zeugnis in keiner einzigen Bewerbungen hinzugelegt und hatte kein einziges Mal eine Rückfrage bezüglich dessen. Natürlich kannst du Betriebe erwischen, die dieses Stück Papier sehen möchten, meine Erfahrung jedoch ist eine gänzlich andere. dalli und Parser reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dalli Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar (bearbeitet) ich glaube die Zeit wo Arbeitgeber einen dicken Ordner durchwühlen wollen ist schon lange vorbei. Die geben meist mit an was die sehen wollen. Arbeitszeugnisse, kann ich mir vorstellen, sind viel wichtiger. Bearbeitet 28. Februar von dalli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eulersche_Zahl Geschrieben 28. Februar Teilen Geschrieben 28. Februar Das können GmbH schon so machen. Meistens entscheidet dort eh nur der Chef. Bei uns in der Firma (Konzern) musst du alles was du in deinem Lebenslauf schreibst auch abgeben für die Personalakte. Bei mir war es: - Abi Zeugnis - IHK Abschlusszeugnis der ersten Ausbildung - IHK Abschlusszeugnis der zweiten Ausbildung Arbeitszeugnisse interessierten dort keinem. Vlt. weil ich Berufseinsteiger war? Angeblich muss das abgegeben werden um mich in eine bestimmte Gruppe einsortieren zu können. Denn die HR muss sich gegenüber dem BR und evtl der GF rechtfertigen können, dass ich genau in dieser Gruppe bin. Und diese Rechtfertigung lasst sich nur mit Bildungsabschlüssen und Berufserfahrung rechtfertigen. Shun reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RaZZoR Geschrieben 28. Februar Autor Teilen Geschrieben 28. Februar (bearbeitet) So meine Lieben, nun zur Lösung meines Problems und warum ich heute die AP1 nochmal schreiben musste... Da ich selbst Umschüler bin und keine Ausbildung in einem Betrieb mache, habe ich im Herbst 2022 meine erste AP1 Prüfung absolviert und 46 Punkte erreicht. Im Sommer 2023 habe ich dann die schriftlichen Prüfungen für AP2 abgelegt. Das Projekt musste ich leider aus persönlichen Gründen um ein halbes Jahr verschieben. Sprich: Winter 2023/2024 Projekt - Projektantrag: 26.10.2023 - Termin Doku: 15.02.2023 - Präsentation 26.01.2024 Und jetzt zum spannenderen Teil... da ich es selbst nicht wusste und es scheinbar überlesen oder gar nicht gelesen hatte... Wenn man das Projekt aus einem "nicht wichtigen" Grund nicht ablegt, der es scheinbar für die IHK war, fällt man automatisch durch die Gesamtprüfung durch. Man muss dann alle schriftlichen Prüfungen der AP1 und AP2 wiederholen, falls in diesen keine Mindestpunktzahl von 50 erreicht wurde. Das war in meinem Fall bei der schriftlichen Prüfung von AP1 im Herbst 2022 der Fall, da die AP2 bis auf den Projektteil mindestens 50 Punkte hatte. Das ist der Grund, weshalb ich die Wiederholungsprüfung für AP1 heute definitiv schreiben musste. Es liegt kein Ergebnis mehr vor und auch das vorherige Ergebnis (Herbst 2022) zählt nicht mehr, da ich scheinbar (unbeabsichtigt) durchgefallen bin. Letztendlich gilt für mich dennoch Folgendes: Unabhängig vom Ausgang der Prüfung heute weiß ich bereits sicher durch die IHK, dass ich die Ausbildung bestanden habe, da meine Noten im gesamten AP2 gut genug waren, um dies im Gesamtergebnis auf ein "Ausreichend" zu bringen. Ich hätte sogar so dreist sein können, meine Prüfung mit 0 Punkten bewerten zu lassen. (Bild dazu im Anhang) Ich hoffe, ich habe euch nicht zu sehr Kopfschmerzen bereitet, aber ich wusste selbst nicht, warum dem so ist, bis heute kurz vor Prüfungsbeginn. Danke für eure Kommentare! Ich denke, wir haben alle ein wenig dazu gelernt zu diesem Thema. Ich verabschiede mich nun in meinen wohlverdienten Feierabend und werde heute mal wieder meine Games anhauen. Beste Grüße - Peace Out! Bearbeitet 28. Februar von RaZZoR charmanta und Asura reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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