exterra Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März Wie wird eine Projektarbeit (FIAE - AP2) gewertet wenn die Projektarbeit ohne Zustimmung des Ausbildungsbetriebes umgesetzt wurde? Brapchu und Dr. Octagon reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März Das geht per Definition nicht da dein Ausbilder die Projektarbeit begleiten und das Unternehmen das Projekt abnehmen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März Durchgefallen, komm in 6 Monaten wieder ... Woher soll der PA denn wissen ob dein Betrieb dem Projekt zugestimmt hat oder nicht? Soll sogar Azubis geben die nie ein Projekt gemacht haben und sich trotzdem durchmogeln konnten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März Gerade eben schrieb SR2021: Woher soll der PA denn wissen ob dein Betrieb dem Projekt zugestimmt hat oder nicht? Kein Abnahmeprotokoll? Kein Ansprechpartner? Etwas verdächtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März Wann und wo soll man das Projekt dann durchgeführt haben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb Brapchu: Kein Abnahmeprotokoll? Kein Ansprechpartner? Wieso? Kann ja alles fiktiv sein, der AP im Projekt muss ja nicht der bei der IHK registrierte Ausbilder sein. Zudem hat bei mir noch nie jemand von der IHK angerufen und gefragt ob meine Azubis die Projekte tatsächlich durchgeführt haben. Bearbeitet 6. März von SR2021 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März vor 2 Minuten schrieb allesweg: Wann und wo soll man das Projekt dann durchgeführt haben? Offiziell? Während der im Projektantrag aufgeführten Durchführungszeit an seinem Arbeitsplatz, grade als FIAE braucht man oft ja nicht mehr. Tatsächlich? Fast egal, im ICE, im stillen Kämmerlein, wo auch immer. Entsprechende Softwareinfrastruktur lässt sich doch quasi überall einrichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dr. Octagon Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März Viel wichtiger wäre die Frage: Warum sollte man so etwas überhaupt machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März vor 2 Stunden schrieb exterra: Wie wird eine Projektarbeit (FIAE - AP2) gewertet wenn die Projektarbeit ohne Zustimmung des Ausbildungsbetriebes umgesetzt wurde? Bei dem el System der IHK im Norden und auch im Bereich NRW kann ein PA nur dann das Projekt zulassen wenn das der Ausbildungsbetrieb vorher bestätigt hat Thanks-and-Goodbye reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März vor 4 Minuten schrieb charmanta: nur dann das Projekt zulassen wenn das der Ausbildungsbetrieb vorher bestätigt hat Bestätigung für NRW. Für NDS kann ich sogar Besuche des Fachlehrers während des Projektdurchführungszeitraums bestätigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
exterra Geschrieben 6. März Autor Teilen Geschrieben 6. März Also mal kurz zum Hintergrund: Mein Betrieb ist sehr schlecht und mir wird (bislang) kein Projekt genehmigt das ich Vorschlage. Entweder hat der Projektbetreuer as dagegen oder der Chef. Wobei das glaub ich so ein Machtkampf zwischen den beiden ist. naja jedenfalls hab ich jetzt bisschen die Sorge das ich diese Woche auf kein Projekt mehr komme und mir überlegt hab dann Freitag einfach einen Antrag den ich fertig habe einzureichen, auch wenn der Betrieb dann offiziell dagegen ist. Zur Not setze ich den auch in meiner Freizeit um. Wie sieht es denn aus, meldet sich die IHK bei den Projektbetreuern und fragt nach dem Stand, weil das könnte dann halt für ärger sorgen. Wobei es mir egal wäre ob ich im Betrieb ärger bekomme (auch ne Abmahnung wär ok für mich, ich will da eh nur noch bis Ende der Ausbildung bleiben) - allerdings hab ich Angst das die IHK dann das Projekt mit ungenügend bewerten könnte wenn herauskommt das der Betrieb dagegen ist. Das wäre eigentlich meine einzige Sorge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brapchu Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März vor 3 Minuten schrieb exterra: Wie sieht es denn aus, meldet sich die IHK bei den Projektbetreuern und fragt nach dem Stand, weil das könnte dann halt für ärger sorgen. Wobei es mir egal wäre ob ich im Betrieb ärger bekomme (auch ne Abmahnung wär ok für mich, ich will da eh nur noch bis Ende der Ausbildung bleiben) - allerdings hab ich Angst das die IHK dann das Projekt mit ungenügend bewerten könnte wenn herauskommt das der Betrieb dagegen ist. Das wäre eigentlich meine einzige Sorge. Okay nochmal: Dein Betrieb bzw. einige Personen aus diesem Betrieb werden Dokumente abzeichnen MÜSSEN für dein Projekt. Willst du die Unterschriften fälschen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
exterra Geschrieben 6. März Autor Teilen Geschrieben 6. März vor 31 Minuten schrieb Brapchu: Okay nochmal: Dein Betrieb bzw. einige Personen aus diesem Betrieb werden Dokumente abzeichnen MÜSSEN für dein Projekt. Willst du die Unterschriften fälschen? Ich sag mal so: Wenn die alternative ist das ich durch die Prüfung durchfalle weil ich kein Projekt habe, was bleibt mir anderes übrig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ZwennL Geschrieben 6. März Teilen Geschrieben 6. März Was Dir ansonsten übrig bleibt kann ich nicht sagen. Aber über die Konsequenzen solltest Du Dir vorher schon im Klaren sein: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wissenshungriger Geschrieben 7. März Teilen Geschrieben 7. März vor 7 Stunden schrieb exterra: Ich sag mal so: Wenn die alternative ist das ich durch die Prüfung durchfalle weil ich kein Projekt habe, was bleibt mir anderes übrig? Dann würde ich mir irgendwen im Betrieb suchen, der dir das unterschreibt. Fliegt nämlich das auf, sind die Konsequenzen weit weniger schlimm, als wenn du eine Unterschrift fälschst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 7. März Teilen Geschrieben 7. März Die Bestätigung des Betriebs erfolgt meist durch die Einwahl des Ausbilders im IHK System… Setz den auf den Pott Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
exterra Geschrieben 7. März Autor Teilen Geschrieben 7. März hm ok das ist natürlich doof. Hat jemand eine Idee was ich sonst machen kann wenn der Betrieb nicht zustimmt? Wie würde es aussehen wenn ich einfach kein Abnahmeprotokoll o.ä. habe, also nichts mit Unterschrift und auch der IHK direkt sage dass das Projekt nicht vom Betrieb genehmigt ist, weil der das nicht unterstützt. Ich darf ja keine 6 in der Prüfung haben, könnte es sein dass dann zwar das Projekt mit 6, das Fachgespräch aber z.b. mit einer 2 benotet wird = eine 4 insgesamt - kann man das so zusammenrechnen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 7. März Teilen Geschrieben 7. März Rede mal ganz schnell mit der IHk und setz Deinen Ausbilder auf den Pott. Der Betrieb muss Dich unterstützen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 7. März Teilen Geschrieben 7. März Deine Argumentationsgrundlage: Zitat Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 14 Berufsausbildung (1) Ausbildende haben [...] 3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, [...] Dazu gehört auch, dass ein geeignetes Gesellenstück - beim Fachinformatiker das Abschlussprojekt - ermöglicht wird. Das ist dein "Ausbildungsmittel zum Ablegen von Abschlussprüfungen". Im Klartext: Nicht der Azubi muss so lange suchen bis er was findet dass dem Betrieb genehm ist, der Betrieb muss ein geeignetes Thema stellen. Im Idealfall ist es etwas auf das der Azubi eh schon Bock hat/selber ausgesucht hat, aber wenn sich da nichts findet, dann muss der Betrieb (!!!) sich was aus den Rippen schnitzen, nicht der Azubi. Ansprechpartner bei der IHK anrufen, HEUTE! Zur Sicherheit (wer schriebt der bleibt) auch noch per Mail kontaktieren, aber per Telefon ist schneller. Erklären dass dein Betrieb dir kein Projekt ermöglicht, bzw dass dein Ausbilder sich weigert deinen fertigen Antrag zu unterschrieben. Je nachdem was zutrifft. Solltest du dafür eine Abmahnung kassieren: lächen, winken, A-Loch denken. Diese Abmahnung würde im Fall der Fälle sehr wahrscheunlich direkt vom Arbeitsgericht kassiert werden. Koboldin, ickevondepinguin, exterra und 2 Weitere reagierten darauf 3 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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