Mirco577.2 Geschrieben 6. März 2024 Geschrieben 6. März 2024 Wenn man während der Präsentation hohes Fieber hatte und das ärztlicherseits bestätigt wurde und die IHK informiert wurde, so dass die Präsentation nicht durchgeführt werden konnte, die ProjektArbeit aber abgegeben wurde, und zusätzlich eine schriftliche Abschlussprüfung nicht bestanden hat, dann muss man doch nur noch die Präsentation (6 Monate später) und die eine schriftliche Abschlussprüfung (6 Monate später) machen, oder?
allesweg Geschrieben 6. März 2024 Geschrieben 6. März 2024 vor 2 Stunden schrieb Mirco577.2: Wenn man während der Präsentation [...] die Präsentation nicht durchgeführt werden konnte, Ja was denn nun? Wurde präsentiert oder nicht?
wasserflasche194 Geschrieben 6. März 2024 Geschrieben 6. März 2024 Naja, du hast präsentiert oder? D.h. du hast die Prüfung angetreten? Dann sehe ich keine Handhabe nachträglich was zu attestieren. Du erklärst dich ja mit Antreten der Prüfung für gesundheitlich fit.
Mirco577.2 Geschrieben 6. März 2024 Autor Geschrieben 6. März 2024 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb allesweg: Ja was denn nun? Wurde präsentiert oder nicht? Nein, Präsentation wurde nicht gemacht. Projektarbeit fertiggestellt, aber kurz vor Präsentation krank geworden. IHK wurde informiert: Krankheit. Meine Frage: dann muss doch nur die Präsentation und die eine nicht bestandene schriftliche AP2-Prüfung nachgeholt werden, oder? Bearbeitet 6. März 2024 von Mirco577.2
Mirco577.2 Geschrieben 6. März 2024 Autor Geschrieben 6. März 2024 (bearbeitet) vor 50 Minuten schrieb wasserflasche194: Naja, du hast präsentiert oder? D.h. du hast die Prüfung angetreten? Dann sehe ich keine Handhabe nachträglich was zu attestieren. Du erklärst dich ja mit Antreten der Prüfung für gesundheitlich fit. Präsentation wurde nicht angetreten und IHK informiert. Meine Frage: dann muss doch nur die Präsentation nachgeholt werden, und die eine durchgefallene schriftliche AP2-Prüfung oder? Bearbeitet 6. März 2024 von Mirco577.2
charmanta Geschrieben 7. März 2024 Geschrieben 7. März 2024 Attest liegt vor = Prüfungsteil gilt als offen, nur der wird wiederholt kein Attest = unentschuldigt gefehlt = 6. Neuer Antritt in diesem Bereich und einer von drei Prüfungsversuchen weg
ickevondepinguin Geschrieben 7. März 2024 Geschrieben 7. März 2024 Zusatz, zu @charmanta: Terminfindung je nach Ausschuss. Bei uns gibt es teilweise kurzfristige Termine, die WIR als Ausschuss vorgeben. Wenn der Termin nicht passt, erst im nächsten Zyklus. Solange bleibt das Prüfungsverfahren offen.
Mirco577.2 Geschrieben 7. März 2024 Autor Geschrieben 7. März 2024 vor 10 Stunden schrieb be98: Ärztliche Krankschreibung liegt vor? Ja.
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