Mirco577.2 Geschrieben 6. März Geschrieben 6. März Wenn man während der Präsentation hohes Fieber hatte und das ärztlicherseits bestätigt wurde und die IHK informiert wurde, so dass die Präsentation nicht durchgeführt werden konnte, die ProjektArbeit aber abgegeben wurde, und zusätzlich eine schriftliche Abschlussprüfung nicht bestanden hat, dann muss man doch nur noch die Präsentation (6 Monate später) und die eine schriftliche Abschlussprüfung (6 Monate später) machen, oder? Zitieren
allesweg Geschrieben 6. März Geschrieben 6. März vor 2 Stunden schrieb Mirco577.2: Wenn man während der Präsentation [...] die Präsentation nicht durchgeführt werden konnte, Ja was denn nun? Wurde präsentiert oder nicht? Zitieren
wasserflasche194 Geschrieben 6. März Geschrieben 6. März Naja, du hast präsentiert oder? D.h. du hast die Prüfung angetreten? Dann sehe ich keine Handhabe nachträglich was zu attestieren. Du erklärst dich ja mit Antreten der Prüfung für gesundheitlich fit. Zitieren
Mirco577.2 Geschrieben 6. März Autor Geschrieben 6. März (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb allesweg: Ja was denn nun? Wurde präsentiert oder nicht? Nein, Präsentation wurde nicht gemacht. Projektarbeit fertiggestellt, aber kurz vor Präsentation krank geworden. IHK wurde informiert: Krankheit. Meine Frage: dann muss doch nur die Präsentation und die eine nicht bestandene schriftliche AP2-Prüfung nachgeholt werden, oder? Bearbeitet 6. März von Mirco577.2 Zitieren
Mirco577.2 Geschrieben 6. März Autor Geschrieben 6. März (bearbeitet) vor 50 Minuten schrieb wasserflasche194: Naja, du hast präsentiert oder? D.h. du hast die Prüfung angetreten? Dann sehe ich keine Handhabe nachträglich was zu attestieren. Du erklärst dich ja mit Antreten der Prüfung für gesundheitlich fit. Präsentation wurde nicht angetreten und IHK informiert. Meine Frage: dann muss doch nur die Präsentation nachgeholt werden, und die eine durchgefallene schriftliche AP2-Prüfung oder? Bearbeitet 6. März von Mirco577.2 Zitieren
charmanta Geschrieben 7. März Geschrieben 7. März Attest liegt vor = Prüfungsteil gilt als offen, nur der wird wiederholt kein Attest = unentschuldigt gefehlt = 6. Neuer Antritt in diesem Bereich und einer von drei Prüfungsversuchen weg Zitieren
ickevondepinguin Geschrieben 7. März Geschrieben 7. März Zusatz, zu @charmanta: Terminfindung je nach Ausschuss. Bei uns gibt es teilweise kurzfristige Termine, die WIR als Ausschuss vorgeben. Wenn der Termin nicht passt, erst im nächsten Zyklus. Solange bleibt das Prüfungsverfahren offen. Zitieren
Mirco577.2 Geschrieben 7. März Autor Geschrieben 7. März vor 10 Stunden schrieb be98: Ärztliche Krankschreibung liegt vor? Ja. Zitieren
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