ocseolbap Geschrieben 11. März Teilen Geschrieben 11. März (bearbeitet) Hallo, kennt sich jemand bezüglich der Befreiung von Prüfungsbestandteilen innerhalb einer IT-Weiterbildung aus? In meinem speziellen Fall geht es um die Weiterbildung Operative Professional. Ich habe den Prüfungsteil praktische Demonstration nicht bestanden. Soweit ich weiß kann man sich von diesem Prüfungsteil befreien lassen wenn man den AdA - Schein hat. Meine IHK hat mir nun mitgeteilt das dies nun nur möglich ist vor der Anmeldung. Für mich nicht verständlich warum man sich die Prüfungsteile vor Anmeldung anerkennen lassen kann aber nicht nach der Anmeldung. Kennt sich evt. bezüglich der speziellen Thematik aus und hat evt. weitere Infos dazu? Bearbeitet 11. März von ocseolbap Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR2021 Geschrieben 11. März Teilen Geschrieben 11. März (bearbeitet) vor 26 Minuten schrieb ocseolbap: Ich habe den Prüfungsteil praktische Demonstration nicht bestanden. Soweit ich weiß kann man sich von diesem Prüfungsteil befreien lassen wenn man den AdA - Schein hat. Meine IHK hat mir nun mitgeteilt das dies nun nur möglich ist vor der Anmeldung. Für mich nicht verständlich warum man sich die Prüfungsteile vor Anmeldung anerkennen lassen kann aber nicht nach der Anmeldung. Na ja, vorher hätte die IHK ja davon ausgehen können (bzw müssen), dass die dort geforderten "Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse" bei dir vorhanden sind. Nun hat die IHK es aber schwarz auf weiß das dem nicht so ist... Bearbeitet 11. März von SR2021 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 11. März Teilen Geschrieben 11. März (bearbeitet) Wenn du den Teil nicht bestanden hast, dann ist es vielleicht sinnvoll, dass du dir die Themen doch nochmal zu Gemüte wirst und beim nächsten Mal den Teil bestehst. Offensichtlich kannst du die geforderten Themen nicht. Blöd gelaufen würde ich sagen. Nachträglich befreien lassen ist natürlich nicht möglich. Macht ja auch keinen Sinn, es heißt ja befreien. Von etwas befreien lassen, was man schon gemacht hat ist ja sinnfrei. Das ist wie wenn ich in die Abitur-Nachprüfung gehe, weil ich hoffe mich ein wenig verbessern zu können und wenn ich mich dann verschlechtere, dann möchte ich die Note auf ein Mal doch nicht mehr haben. Bearbeitet 11. März von Datawrapper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ocseolbap Geschrieben 11. März Autor Teilen Geschrieben 11. März (bearbeitet) Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe den AdA - Schein im Nachgang absolviert. Das heißt ich habe den Prüfungsteil der praktischen Demonstration nicht bestanden und habe dann den AdA - Schein absolviert. Diesen wollte ich mir nun anerkennen lassen für die praktische Demonstration. Dieser wird aber mir von meiner IHK nicht anerkannt. Ich verstehe nicht warum dieser nicht anerkannt wird bzw. ich mich nicht von dieser Prüfungsleistungen befreien kann wenn ich im Nachgang den AdA - Schein absolviert habe und somit eig. die Prüfungsleistung erbracht habe. Für mich ist das nun doppelter Aufwand. Bearbeitet 11. März von ocseolbap Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eulersche_Zahl Geschrieben 11. März Teilen Geschrieben 11. März vor 4 Minuten schrieb ocseolbap: Dieser wird aber mir von meiner IHK nicht anerkannt. Dann hast du bereits deine Antwort erhalten. Bildungsrecht ist Landesrecht, da Förderalismus. Ist an Unis auch so. Wenn bsp. Info 1 in NRW bestanden hast und bewirbst dich für den selben Studiengang bsp. in Hessen, aber du bist schon 3. Semester weiter, dann prüfen die mit viel Glück noch deine Kursunterlagen. Wenn die nicht zu min. 90% mit ihren Modulhandbücher übereinstimmen, wird es abgelehnt. ocseolbap reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ocseolbap Geschrieben 11. März Autor Teilen Geschrieben 11. März vor 21 Minuten schrieb eulersche_Zahl: Dann hast du bereits deine Antwort erhalten. Bildungsrecht ist Landesrecht, da Förderalismus. Ist an Unis auch so. Wenn bsp. Info 1 in NRW bestanden hast und bewirbst dich für den selben Studiengang bsp. in Hessen, aber du bist schon 3. Semester weiter, dann prüfen die mit viel Glück noch deine Kursunterlagen. Wenn die nicht zu min. 90% mit ihren Modulhandbücher übereinstimmen, wird es abgelehnt. Da haben wir ja die unterschiede zwischen zwei Bundesländern. Ich befinde mich aber im selben. Sprich ich habe bei IHK X die Prüfung nicht bestanden und bei IHK Y den AdA - Schein absolviert im Nachgang. Beide IHK´s im selben Bundesland. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eulersche_Zahl Geschrieben 11. März Teilen Geschrieben 11. März Hmmm. Dann ergibt sich in deiner Ssche eine komplette andere Situation. Würde mir an deiner Stelle eine Begründung einholen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Weil - einfach so oder der Verweis auf das Landesrecht "zieht" bei dir nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. März Teilen Geschrieben 12. März vor 16 Stunden schrieb ocseolbap: Meine IHK hat mir nun mitgeteilt das dies nun nur möglich ist vor der Anmeldung. Für mich nicht verständlich warum man sich die Prüfungsteile vor Anmeldung anerkennen lassen kann aber nicht nach der Anmeldung. Was ich mir vorstellen kann: Die Anerkennung des AdA-Scheins befreit von der Prüfungsleistung für die Teilprüfung "OP123", sprich es wird direkt VOR der ersten Prüfung der Haken gesetzt mit "schon erledigt". Da es aber keine Grundlage gibt auf der ein Prüfling sich Vorkenntnisse anrechnen lassen MUSS, gibt es auch (quasi)Fristen bis zu welchen Zeitpunkt das passieren kann. Ich kann mir nun Vorstellen dass dieser Zeitpunkt entweder die Anmeldung zu diesem Prüfungsteil, oder aber spätestens das erste Antreten zur Prüfung ist. Da du aber den Teil nun auch erfolgreich abgeschlossen hast, was hindert dich daran den Teil "praktische Demonstration" bei IHK X zu wiederholen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ocseolbap Geschrieben 12. März Autor Teilen Geschrieben 12. März @Maniska scheinbar wird es auch so sein das dies so geregelt ist. Was mich davon abhält ist einerseits der doppelte Aufwand und die (meiner Meinung nach) nicht wohlwollenden agierenden Prüfer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 12. März Teilen Geschrieben 12. März @ocseolbap Wenn deine IHK bei der du die Prüfung machst, sagt, dass es nicht mehr geht, dann wird das so sein. Was willst du jetzt dagegen tun? Die IHK ist verantwortlich für die Prüfung. Und jetzt so aus Sicht der IHK haben Sie da jemanden vor sich sitzen, der die Prüfung gemacht hat, den Teil nicht bestanden hat und sich dann nachträglich befreien lassen will. Du kannst dich ja nur deshalb befreien lassen, weil die IHK davon ausgeht, dass jemand, der den Ada Schein hat, diese Prüfung nicht mehr machen muss, weil er das sowieso kann. Ist bei dir anscheinend nicht der Fall. Also könnte die IHK auch so argumentieren, dass der Grund dich zu befreien nicht mehr gegeben ist. Mach die Prüfung einfach nochmal. vor 7 Minuten schrieb ocseolbap: die (meiner Meinung nach) nicht wohlwollenden agierenden Prüfer wirst du nicht unbedingt besänftigen, wenn du jetzt da ein riesen Heckmeck machst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ocseolbap Geschrieben 12. März Autor Teilen Geschrieben 12. März (bearbeitet) @Datawrapper Ich glaube du verstehst einfach nicht die grundlegende Problematik nicht. Wenn ich letztes Jahr die Prüfung nicht bestanden habe und dieses Jahr nun den AdA - Schein erfolgreich absolviert habe, habe ich ja bewiesen das ich diesen Prüfungsteil kann. Also kann ich dein Argument mit "Das ich das nicht kann" absolut nicht nachvollziehen. Wie gesagt durch die erfolgreiche Teilnahme im Nachhinein habe ich es bewiesen. Ich mache kein Heckmeck und im Endeffekt muss ich die Prüfung wiederholen das stimmt. Ich würde nur die Grundlage der Entscheidung verstehen. Bearbeitet 12. März von ocseolbap Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Datawrapper Geschrieben 12. März Teilen Geschrieben 12. März vor 3 Minuten schrieb ocseolbap: du verstehst einfach nicht die grundlegende Problematik nicht Und ich glaube du verstehst nicht, dass man sich im Nachhinein nicht befreien kann. Befreien geht vorher, sagt auch die IHK. Wenn die Prüfung einmal angetreten und nicht bestanden wurde, ist ein befreien im Nachhinein nicht möglich. vor 4 Minuten schrieb ocseolbap: Also kann ich dein Argument mit "Das ich das nicht kann" absolut nicht nachvollziehen. Wie gesagt durch die erfolgreiche Teilnahme im Nachhinein habe ich es bewiesen. Dann sollte ja ein erneutes wiederholen der Prüfung für dich ein leichtes sein. Auch mit vor 22 Minuten schrieb ocseolbap: nicht wohlwollenden agierenden Prüfer vor 5 Minuten schrieb ocseolbap: Ich würde nur die Grundlage der Entscheidung verstehen. Du hast dich zu einer Prüfung (von der Weiterbildung) angemeldet. Zu dem Zeitpunkt hättest du die Befreiung beantragen können. Da du das nicht gemacht hast, kannst du das während der laufenden Prüfung nicht mehr nachholen. Da du nicht bestanden hast und somit die Prüfung wiederholst, befindest du dich aber immer noch in der laufenden Prüfung. Und in der Laufenden Prüfung kannst du keine Befreiung mehr anmelden. Das einzige was du eventuell machen könntest (das musst du aber bei der IHK nachfragen) ist, die Prüfung komplett abzubrechen, alle bisherigen Ergebnisse zu verwerfen, die Weiterbildung neu starten und dann die Befreiung beantragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. März Teilen Geschrieben 12. März vor 6 Minuten schrieb ocseolbap: Ich würde nur die Grundlage der Entscheidung verstehen. Den genauen Grund wird dir maximal die zuständige IHK sagen können. Da diese das nicht tut, können wir auch nur glaskugeln. Das Problem wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sein, dass du schon mal zu diesem Prüfungsteil im Rahmen des OP angetreten bist und du nun laut Prüfungsordnung die Option auf Anerkennung damit eben nicht mehr hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 12. März Teilen Geschrieben 12. März vor 11 Minuten schrieb ocseolbap: habe ich ja bewiesen das ich diesen Prüfungsteil kann. Dann solltest du auch nicht auf vor 29 Minuten schrieb ocseolbap: wohlwollenden agierenden Prüfer. angewiesen sein. Datawrapper reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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