marhaase Geschrieben 23. März Autor Teilen Geschrieben 23. März (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb DasMonchi: Kurz: Ja sie kann sich noch ändern. Solange bis das endgültige Ergebnis nicht feststeht kann jeder Prüfungsteil nochmal bewertet werden. Und selbst dann gibt es noch deine Widerspruchsfrist innerhalb derer du einsicht und neue bewertung verlangen darfst. Soweit ich Meinung/Aussagen aus anderen Foren und anderen ihk berufen gelesen habe: In der Praxis werden bestandene prüfungsteile nur dann geprüft wenn zum bestehen noch ein/zwei Punkte fehlen und es zu gunsten des Prüflings geht. Niemand sucht in bestandenen Prüfungen nach Gründen jemanden durchfallen zu lassen. Denkbar wären natürlich allerhand andrer Gründe zur nachkontrolle, groß angelegter Betrug oder so. Darf man fragen wie dein Ergebnis war oder was dich so umtreibt? Es ist eine knappe 2 geworden und es ist schade, wenn es bei einer zweiten Korrektur zu einer 3 wird. Dürfen sie die Note im Nachhinein noch verschlechtern? Bearbeitet 23. März von marhaase Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marhaase Geschrieben 23. März Autor Teilen Geschrieben 23. März vor 2 Stunden schrieb charmanta: können wir nun bitte alle mal wieder ein bisschen ruhiger werden ? Ruhe ist mein zweiter Vorname Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dansyll Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März vor 28 Minuten schrieb marhaase: Es ist eine knappe 2 geworden und es ist schade, wenn es bei einer zweiten Korrektur zu einer 3 wird. Dürfen sie die Note im Nachhinein noch verschlechtern? Nein sowas wird nicht gemacht, wenn dann nur zu deinem Vorteil. Beispielsweise wenn dir wenige Punkte zum Bestehen der Ausbildung fehlen. Aber eine 2 ist eine 2 also von daher herzlichen Glückwunsch finde ich eine tolle Leistung! marhaase reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DasMonchi Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März (bearbeitet) vor 33 Minuten schrieb marhaase: Es ist eine knappe 2 geworden und es ist schade, wenn es bei einer zweiten Korrektur zu einer 3 wird. Dürfen sie die Note im Nachhinein noch verschlechtern? Ja sie dürfen wenn es einen Grund gibt. Das es passiert ist sehr unwahrscheinlich. War zeitgleich mit Dansyll 😄 Auch von mir Glückwunsch zur 2, die wirst du behalten können. Bearbeitet 23. März von DasMonchi ST40, Dansyll und marhaase reagierten darauf 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marhaase Geschrieben 23. März Autor Teilen Geschrieben 23. März vor 1 Stunde schrieb DasMonchi: Ja sie dürfen wenn es einen Grund gibt. Das es passiert ist sehr unwahrscheinlich. War zeitgleich mit Dansyll 😄 Auch von mir Glückwunsch zur 2, die wirst du behalten können. Was wäre eigentlich der Grund für eine Zweitkorrektur und eine Verschlechterung als Folge? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. März Teilen Geschrieben 23. März vor einer Stunde schrieb marhaase: Was wäre eigentlich der Grund für eine Zweitkorrektur und eine Verschlechterung als Folge? Das könnte passieren, wenn du Einspruch gegen dein Prüfungsergebnis einlegst, diesem stattgegeben wird und eine Zweitkorrektur durchgeführt wird. marhaase reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ickevondepinguin Geschrieben 25. März Teilen Geschrieben 25. März Am 23.3.2024 um 16:26 schrieb Dansyll: Tipp: Für jeden Prüfling besteht die Möglichkeit, Einsicht auf die benotete Prüfung bei der IHK zu beantragen. Der Antrag erfolgt meines Wissens jedoch schriflich. Ergänzung: Erst nach Abschluss des Verfahrens. Heißt, erst nach erfolgter Beschlussfassung des Prüfungsausschusses - nach dem Fachgespräch. Nach AP1 kannst du folglich keine Einsicht fordern, da das Verfahren aufgrund der gestreckten Abschlussprüfung noch nicht beendet ist. Dansyll reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dansyll Geschrieben 25. März Teilen Geschrieben 25. März (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb ickevondepinguin: Ergänzung: Erst nach Abschluss des Verfahrens. Heißt, erst nach erfolgter Beschlussfassung des Prüfungsausschusses - nach dem Fachgespräch. Nach AP1 kannst du folglich keine Einsicht fordern, da das Verfahren aufgrund der gestreckten Abschlussprüfung noch nicht beendet ist. Danke für die Korrektur, dass war mir so noch nicht bekannt und ist aufjedenfall gut zu wissen Bearbeitet 25. März von Dansyll Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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