Mirco577.2 Geschrieben 30. März Teilen Geschrieben 30. März Hallo, wenn man sich für die schriftliche AP2 angemeldet hat, kann man sich bei der IHK dann jetzt auch wieder abmelden von der schriftlichen Prüfung am 24.04.2024? Danke für eine Antwort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 30. März Teilen Geschrieben 30. März Das nennt sich Rücktritt von der Prüfung Falls Du krank bist brauchst Du ein Attest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mirco577.2 Geschrieben 30. März Autor Teilen Geschrieben 30. März vor 17 Stunden schrieb charmanta: Das nennt sich Rücktritt von der Prüfung Falls Du krank bist brauchst Du ein Attest Kann man ohne krank zu sein von der schriftlichen AP2- Prüfung zurücktreten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 31. März Teilen Geschrieben 31. März Ja. Würde ich mir aber gut überlegen. Der Betrieb muss Deinen Vertrag ja entsprechend verlängern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DasMonchi Geschrieben 31. März Teilen Geschrieben 31. März Wenn es denn einen Betrieb gibt. Als Externe kann man sich auch einfach abmelden, muss dann aber eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die je nach ihk anders ausfällt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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