Mirco577.2 Geschrieben 30. März 2024 Geschrieben 30. März 2024 Hallo, wenn man sich für die schriftliche AP2 angemeldet hat, kann man sich bei der IHK dann jetzt auch wieder abmelden von der schriftlichen Prüfung am 24.04.2024? Danke für eine Antwort!
charmanta Geschrieben 30. März 2024 Geschrieben 30. März 2024 Das nennt sich Rücktritt von der Prüfung Falls Du krank bist brauchst Du ein Attest
Mirco577.2 Geschrieben 30. März 2024 Autor Geschrieben 30. März 2024 vor 17 Stunden schrieb charmanta: Das nennt sich Rücktritt von der Prüfung Falls Du krank bist brauchst Du ein Attest Kann man ohne krank zu sein von der schriftlichen AP2- Prüfung zurücktreten?
charmanta Geschrieben 31. März 2024 Geschrieben 31. März 2024 Ja. Würde ich mir aber gut überlegen. Der Betrieb muss Deinen Vertrag ja entsprechend verlängern
DasMonchi Geschrieben 31. März 2024 Geschrieben 31. März 2024 Wenn es denn einen Betrieb gibt. Als Externe kann man sich auch einfach abmelden, muss dann aber eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die je nach ihk anders ausfällt.
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