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Geschrieben (bearbeitet)

Hallöchen,

ich bin aktuell noch reichlich mit meiner Projektdokumentation beschäftigt. Da es seitentechnisch aktuell "knapp" wird, frage ich mich, ob man nicht sämtliche Screenshots aus der Durchführungsphase auch einfach in das Abbildungsverzeichnis packen kann? Ich habe nämlich noch genug Inhalt, den ich abtippen kann, diesen muss ich aber aufgrund der ganzen Screenshots stark kürzen und einiges auch leider ganz weglassen.

In einigen älteren Foreneinträgen im Internet habe ich dazu bestätigende Aussagen gelesen, diese waren aber wie bereits erwähnt deutlich älter von 2000-2008.
Unsere IHK vor Ort gibt leider kaum nützliche Infos preis. Wir können da schon froh sein, dass wir wissen, dass in Arial 12 geschrieben werden soll (wenn es nicht so traurig wäre, würde ich tatsächlich lachen)!

Hat hier der ein oder andere eventuell eine Antwort oder Einschätzung parat? Wäre sehr dankbar!

Bearbeitet von Bnce
Geschrieben

Hallo Bnce,

mein Ausbilder hat es mir wie folgt erklärt: Wenn die Screenshots für das Verständnis wichtig sind, und das darstellen, was du erklärst bzw. versuchst zu erklären, dann kommen sie in den Text. Dabei solltest du nicht übertreiben, sondern die Screenshots so klein wie möglich halten (aber trotzdem leserlich).

Alle Bilder, die zwar schön zum Sehen sind, aber nicht zwingend für das Verständnis benötigt werden, gehören in den Anhang. Beachte bitte, dass dieser auch begrenzt ist! Bei uns ist er auf 15 Seiten begrenzt.

Ich würde sagen, dass es am Ende die gesunde Mischung macht :=)

Ein Abbildungsverzeichnis macht sich gut, damit kannst du auch im Text auf Bilder verweisen.

Hier zum nachschauen, er hat auch ein Video zu Querverweisen.


Ich hoffe das hilft dir weiter.

Geschrieben
  Am 8.4.2024 um 17:41 schrieb peshr:

Hallo Bnce,

mein Ausbilder hat es mir wie folgt erklärt: Wenn die Screenshots für das Verständnis wichtig sind, und das darstellen, was du erklärst bzw. versuchst zu erklären, dann kommen sie in den Text. Dabei solltest du nicht übertreiben, sondern die Screenshots so klein wie möglich halten (aber trotzdem leserlich).

Alle Bilder, die zwar schön zum Sehen sind, aber nicht zwingend für das Verständnis benötigt werden, gehören in den Anhang. Beachte bitte, dass dieser auch begrenzt ist! Bei uns ist er auf 15 Seiten begrenzt.

Ich würde sagen, dass es am Ende die gesunde Mischung macht :=)

Ein Abbildungsverzeichnis macht sich gut, damit kannst du auch im Text auf Bilder verweisen.

Hier zum nachschauen, er hat auch ein Video zu Querverweisen.


Ich hoffe das hilft dir weiter.

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Vielen Vielen Dank für den Rat, das Video werde ich mir direkt anschauen :)

Geschrieben
  Am 8.4.2024 um 17:32 schrieb Bnce:

ob man nicht sämtliche Screenshots aus der Durchführungsphase auch einfach in das Abbildungsverzeichnis packen kann

Aufklappen  

alsooo ganz pauschal kann man das nicht sagen. ICH empfehle alle unwichtigen Screenshots und alle, die grösser als  1/3 Seite gross sind in den Anhang zu packen. Das gilt auch für Tabellen und Grafiken.

Alles, was zum Verständnis nötig ist und nicht grösser als 1/3 Seite sollte meiner Meinung nach im Hauptteil bleiben.

Geschrieben

Ich sehe das auch so wie meine Vorredner. Aus den Vorgaben der IHK hier vor Ort lese ich, dass die Bilder im Fließtext nicht zur Seitenumfang gehören:

  Zitat

Anzahl der Seiten: 10 bis 12 DIN A4 Seiten

Hierbei werden nicht mitgezählt:-

  • Deckblatt-
  • Inhaltsverzeichnis-
  • Anhänge- Quellenangaben-
  • Kundendokumentation- B
  • ildern, Grafiken, Tabellen, Skizzen usw
     
Aufklappen  
Geschrieben
  Am 9.4.2024 um 03:54 schrieb bartali:

Ich sehe das auch so wie meine Vorredner. Aus den Vorgaben der IHK hier vor Ort lese ich, dass die Bilder im Fließtext nicht zur Seitenumfang gehören:

Aufklappen  

Bitte immer daran denken, dass das je nach IHK unterschiedlich sein kann. Die IHKs haben alle ihre eigenen Anforderungen. Und nur weil eine IHK das so macht, ist das nicht pauschal auch für alle anderen richtig.

Geschrieben

Als Beispiel, mein Prüfer sagte mir, dass er es nicht mag, vom Text in ein Verzeichnis zu springen und wieder zurück. Also habe ich alle Grafiken in den Text gepackt und kein Verzeichnis angehängt. Kommt immer auf die IHK und den Prüfer an. 🙂 

Geschrieben
  Am 10.4.2024 um 09:21 schrieb charmanta:

? Woher kennst Du "Deinen" Prüfer ? Normalerweise stellen sich die Prüfer erst bei der Prüfung vor und Du solltest sie alle nicht kennen ?

Aufklappen  

Wenn du mich meinst, die IHK bei mir legt sehr viel Wert darauf, dass die Prüfer sich bei den Prüflingen melden und dann vor Ort Termine vereinbaren und genau bei so einem Gespräch hat er mir das gesagt. 😄 

Geschrieben
  Am 10.4.2024 um 10:00 schrieb charmanta:

Oha. Ist bei uns gar nicht der Fall. Danke für die Info

Aufklappen  

Ja, die finden das besser. Da wird dann vor Ort die Firma geprüft, dein Projekt geprüft, der Code geprüft. Glaube damit werden auch ausgedachte Projekte herausgefiltert 😄

Wobei dir der Prüfer hier nicht sagt, dass du was falsch gemacht hast oder so, das bleibt alles auf einem gewissen Level.
 

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