lenneth Geschrieben 10. April Teilen Geschrieben 10. April Hallo, erstmal: meine Ex-Ausbildungsleitung fährt die Ansicht, man kann max. eine 2 erhalten, was ich totalen Schwachsinn finde. Zumal ich vorher schon gearbeitet habe und vorherigen Arbeitszeugnisse sich bei weitem besser lesen (subjektiv). Könnt ihr mir vielleicht sagen, was da eurer Meinung nach rauskommt? Angeblich sei das, das beste Zeugnis, was die je für Azubis geschrieben haben. Da meine Beurteilungen (ja, öD) in der Regel einen Schnitt von 1,7 haben, hätte ich also auch Material um dagegen vorzugehen. ich spare mal den Käse mit Betriebsvorstellung und dass man sich an den Rahmenlehrplan nach AO2020 gehalten hat. "Während ihrer Ausbildung wurde Frau xxx in verschiedenen Arbeitsbereichen des yyy nach Maßgabe des betrieblichen Ausbildungsplanes ausgebildet. Dabei erwarb sie qualifizierte Fertigkeiten und Kenntnisse, insbesondere in folgenden Bereichen: - Installation und Konfiguration von Hard- und Software, Integration von Systemen in die vorhandene Infrastruktur - Verwalten von Nutzern und Rechten, Pflege von Verzeichnisdiensten in Active Directory - Mitarbeit bei der Administration von Microsoft Exchange 2016 - Mitarbeit bei der Softwareverteilung mittels Microsoft Endpoint Configuration Manager - Administration des Netzwerkes, einschließlich der aktiven Komponenten (Cisco-Produkte) - Erstellen und Weiterentwickeln von Betriebskonzepten, Planen der Änderungen - Qualifizierte Störungsannahme, -klassifizierung und -bearbeitung - Bestandsführung und Configuration Management in der Software Prolin Smart Client - Beschaffen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen, unter Berücksichtigung des Vergaberechts - Installation und Aufbau von VMware ESXi Infrastruktur -Virtualisierung von Server mit VMware ESX - Handling und Management von mobilen Endgeräten - ERstellen von Dokumentationen Als betriebliche Projektarbeit im Rahmen ihrer Abschlussprüfung hat Frau xxx das Thema "Evaluierung und Implementierung einer Automatisierungssoftware und damit verbundene Orchestrierung entfernter Linux-Systeme" bearbeitet. Frau xxx interessierte sich in hohem Maße für alle Ausbildungsinhalte und war äußerst motiviert. Sie hat sich die erforderlichen Fachkenntnisse einer Fachinformatikerin der Fachrichtung Systemintegration erfolgreich angeeignet und konnte diese zielgerichtet in der Praxis einsetzen. Frau xxx bearbeitete und löste alle Problemstellungen ihres Aufgabengebietes sehr selbstständig, ausgesprochen systematisch und stets sorgfältig. Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten sowie ihrer Ausbilder. Besondere und zusätzliche Arbeitsaufgaben übernahm Frau xxx stets sehr engagiert und erzielte dabei immer gute Ergebnisse. Aufgrund ihrer großen Einsatzbereitschaft wurde sie von ihren Vorgesetzten, den Ausbildern sowie den Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung sehr geschätzt und anerkannt. Besonders hervorzuheben ist neben der Hilfsbereitschaft der Auszubildenden, ihre Kolleginnen und Kollegen sowie die anderen Auszubildenden zu unterstützen, auch ihre hohe Eigeninitiative, die sie regemäßig durch das Einbringen kreativer Vorschläge und deren erfolgreiche unter Beweis stellte. Das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie externen Dienstleistern war, ebenso wie die dienstliche Führung und das persönliche Verhalten von Frau xxx, jederzeit einwandfrei. Frau xxx wurde aufgrund ihrer guten Leistungen vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen und hat diese am yyyy mit der Gesamtnote "gut" bestanden. Für ihre persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir Frau xxx alles Gute und weiterhin viel Erfolg. " Den letzten Satz finde ich persönlich Schwachsinn, weil ich noch dort arbeite. Was haltet ihr davon? Vielen Dank für jeden Kommentar :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 10. April Teilen Geschrieben 10. April Auch 1,7 ist halt nur "gut" und ein Zeugnis mit Note "sehr gut" könntest Du nur verlangen, wenn Du hieb- und stichfest beweisen kannst, daß du immer hervorragende Leistungen erbracht hast. Du hast eine Ausbildung gemacht und unter Anleitung recht einfache Dinge gemacht bzw. gelernt. Warst zweifellos eine hochmotivierte, lernbereite und tüchtige Auszubildende mit gutem Sozialverhalten. Das wird Dir alles bescheinigt. Es ist vielleicht vielleicht ein Generationenproblem, aber ich kann es nicht nachvollziehen, wenn hier immer wieder Leute meinen, sie hätten quasi einen natürlichen Anspruch auf ein 1er Zeugnis. Wahrscheinlich sehen das die Verantwortlichen in Deiner Behörde ähnlich. Sorry, aber gegen die Beurteilung vorzugehen, fände ich kindlich. Der Schlusssatz ist aber in der Tat merkwürdig, so etwas schreibt man nur zum Abschied. Wenn Du in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis wärst, wäre der Satz in der Tat objektiv daneben. Mudkip.wtf reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 11. April Teilen Geschrieben 11. April Kein Wort zur erfolgten Übernahme entwertet das Zeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lenneth Geschrieben 11. April Autor Teilen Geschrieben 11. April vor 7 Stunden schrieb Wurmi: Es ist vielleicht vielleicht ein Generationenproblem, aber ich kann es nicht nachvollziehen, wenn hier immer wieder Leute meinen, sie hätten quasi einen natürlichen Anspruch auf ein 1er Zeugnis. Wahrscheinlich sehen das die Verantwortlichen in Deiner Behörde ähnlich. Sorry, aber gegen die Beurteilung vorzugehen, fände ich kindlich. Der Schlusssatz ist aber in der Tat merkwürdig, so etwas schreibt man nur zum Abschied. Wenn Du in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis wärst, wäre der Satz in der Tat objektiv daneben. Ich finde diese Ansicht problematisch. Man macht detaillierte Beurteilungen während der Ausbildung und dann kriegt man nicht hin, dies auch differenziert in einem Arbeitszeugnis unter zu bringen. Habe ich von meinen vorherigen Arbeitgebern anders erlebt. Da gab es in einem Bereich sehr gut, im anderen gut und ja, einmal auch ein befriedigend. Kann ich mit leben, weil ich weiß, trifft zu. Und BTW: ich bin Ü40. Ist also nicht so, dass ich ein Arbeitszeugnis vom Zeitungsaustragen habe, um das Generationenproblem ggf aus dem Weg zu schaffen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tratos Geschrieben 11. April Teilen Geschrieben 11. April Sollte man nicht übernommen werden, was es sicherlich gibt, ist das doch ein gutes Zeugnis das dir auf jedenfall ein paar gute neue Stellen ermöglicht, danach ist dieses Zeugnis ja irgendwann irrelevant. Da die folgenden Zeugnisse hier dann entsprechend deine Kompetenz aufzeigen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 11. April Teilen Geschrieben 11. April vor einer Stunde schrieb lenneth: Man macht detaillierte Beurteilungen während der Ausbildung und dann kriegt man nicht hin, dies auch differenziert in einem Arbeitszeugnis unter zu bringen. Wer hat diese Beurteilungen gemacht? Liegen diese auch dem Ersteller dieses qualifizierten Ausbildungszeugnisses vor? Und warum sollte deine Vorgesetzte dir widerstandslos etwas geben, mit dem du deinen Marktwert in der freien Wirtschaft erhöhen könntest? Analog zu deinem Thread Anfang Februar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 11. April Teilen Geschrieben 11. April vor 7 Stunden schrieb lenneth: Ich finde diese Ansicht problematisch. Man macht detaillierte Beurteilungen während der Ausbildung und dann kriegt man nicht hin, dies auch differenziert in einem Arbeitszeugnis unter zu bringen. Habe ich von meinen vorherigen Arbeitgebern anders erlebt. Da gab es in einem Bereich sehr gut, im anderen gut und ja, einmal auch ein befriedigend. Wenn die von der Behörde der Meinung sind "eine eins kriegt nur der liebe Gott", dann kann man nix gegen machen. Solche Beurteilungen und Zeugnisse haben oft ihre eigenen Regeln. Da gibt es keine Kontinuität. Etwa hat mir mein Vorgesetzter beim letzten Beurteilungsgespräch erklärt, daß er nicht zu oft "übererfüllt die Anforderungen" ankreuzen darf, weil sonst vom HR aus zwingend ein Prozess anlaufen würde, der mich von der aktuellen Position entfernen würde ... ja, wenn sie mich irgendwann vielleicht loswerden wollen, dann kann ich mir vorstellen, was für ein Bombenzeugnis mir dann in Aussicht gestellt wird 😆 Welche Regeln es da im öD gibt, weiß ich aber nicht. Sorry wg. dem "Generationenproblem". Als gestandene Frau mit Profil und Erfahrung macht dann aber ein weiteres Zeugnis bzw. die Feinheiten darin nicht mehr so viel aus. Wichtig ist doch der rote Faden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geb Geschrieben 24. April Teilen Geschrieben 24. April Hier ist eine detailliertere Analyse des Zeugnisses unter Berücksichtigung der üblichen Codes und Formulierungen: 1. **"Erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten"**: - Diese Formulierung entspricht einer Note "Gut". Die Wendung „zur vollen Zufriedenheit“ wird oft verwendet, um zu signalisieren, dass die Leistung den Erwartungen entsprach, jedoch nicht herausragend war. Die höchste Bewertung wäre „zur vollsten Zufriedenheit“, was einer Note "Sehr Gut" entsprechen würde. 2. **"Sehr selbstständig, ausgesprochen systematisch und stets sorgfältig"**: - Hier wird die Arbeitsweise positiv bewertet. Diese Attribute sind stark und deuten darauf hin, dass die Person ihre Aufgaben effektiv und ohne nötige Überwachung ausführt. Dies ist positiv, könnte aber auch implizieren, dass sie vorrangig Routineaufgaben übernommen hat. 3. **"Besondere und zusätzliche Arbeitsaufgaben übernahm Frau xxx stets sehr engagiert und erzielte dabei immer gute Ergebnisse"**: - Wiederum wird hier mit „gute Ergebnisse“ eine gute Leistung (Note "Gut") angedeutet, nicht jedoch „sehr gute“ oder „ausgezeichnete“ Ergebnisse. 4. **Sozialkompetenz und Teamarbeit**: - Die Formulierungen deuten auf ein sehr gutes soziales Verhalten und eine hohe Wertschätzung durch Kollegen und Vorgesetzte hin. Besonders die hervorgehobene Eigeninitiative und Kreativität sind positiv. 5. **Schlussbemerkung und Zukunftswünsche**: - Das Zeugnis endet mit positiven Wünschen für die Zukunft, was üblich ist, aber keine spezifische Leistungsbewertung beinhaltet. Zusammengefasst: Das Zeugnis spricht von einer guten, soliden Leistung (Note "Gut") mit zuverlässiger und selbstständiger Arbeitsweise, ohne jedoch außergewöhnliche Leistungen (Note "Sehr Gut") zu attestieren. Die Beschreibungen sind wohlwollend, jedoch mit dem Fehlen der höchsten Lobesform „zur vollsten Zufriedenheit“ leicht zurückhaltend in der Gesamtbewertung. allesweg und Meadril reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris-Info Geschrieben 24. April Teilen Geschrieben 24. April Mich macht das immer etwas stutzig, wenn sich Menschen hier neu anmelden und im ersten Beitrag einen Chatgpt Inhalt posten... allesweg und Meadril reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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