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Tipps und Umgang mit Casio FX-991DEX


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Also prinzipiell benötigt man nicht mehr als die Grundrechenarten - und das ist auf dem FX991 selbsterklärend.

Ich könnte mir vorstellen dass es eventuell eine extra Möglichkeit gibt um Prozentrechnungen zu machen - aber dies kann (und sollte?) man eigentlich auch mit den Grundrechenarten abdecken.

Es kommt in der Prüfung kaum mehr dran als Grundrechenarten und Prozentrechnen.

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@hellerKopf Nachdem der FX-991DEX nicht programmierbar ist, und die Vorgabe meistens "nicht programmierbarer Taschenrechner" ist denke ich das sollte kein Problem sein. Auch bringt einem der Taschenrechner bei den einfachen Aufgaben wirklich keinen Vorteil.

Aber klar, bei der IHK anfragen schadet sicherlich nicht. Die haben wahrscheinlich auch einfach keine Lust jeden einzelnen Taschenrechner aufzulisten und extra freizugeben.

 

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beim Üben sollte ich einige Aufgaben mit dem Modulo berechnen. kann dein Taschenrechner diese Funktion? ich hab nur das Model fx-82MS und dieser Rechner hat diese Funktion nicht und kann es bei kleinen Zahlen mit der Bruchrechnung sehen.

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zum Beispiel aus einer Prüfung aus 2011 musste ich 73.813.642.111 mod 2300 ausrechnen. ohne viel Zeitaufwand  könnte ich den Rest nicht schnell ausrechnen. 
oder in einer Vorbereitungsaufgabe sollte ich 88^33 mod 187 für eine Entschlüsselung ausrechnen. natürlich mit dem Hinweis die Rechnung zu verkleinern: 
(88^4 mod 187) * (88^4 mod 187 * (...
aber auch bei solchen Aufgaben könnte ich die Rechnungen mit dem Taschenrechner nicht schnell bearbeiten.

@ThomasChr oder hast du eine schnellere oder einfachere Methode auf das Ergebnis zu kommen?

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Also ich würde mod so ausrechnen dass ich normal teile und dann eben den Rest ausrechne.

Quasi:

5mod3 würde ich als:

5/3 = 1.6666

Hier nur den Ganzzahlenwert nehmen (also die 1 - das ist dann das eine Ergebnis) und dann eben: 5-(3*1) das ist dann das Rest-Erebnis.

Ist sicherlich nicht ganz so komfortabel wie mit einer mod-Taste 🙂

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vor 2 Stunden schrieb ThomasChr:

die Vorgabe meistens "nicht programmierbarer Taschenrechner" ist

ich habe mir diese quasijuristische Frage auch schon oft gestellt. Ich habe noch einen GTR auf Abiturszeiten (TI 89 Plus). Dieser ist programmierbar. Trotzdem würde ich diesen aus Gewohnheits- und Komfortabilitätsgründen gerne nutzen. 

Bei uns in BW ist man, zumnidest in AP Teil 1 , dazu übergegangen folgende Vorgabe zu machen:

nicht programmierter Taschenrechner

Ich frage mich dann immer, ob damit gemeint ist dass man diesen nicht selbst programmiert hat oder ob er auch schon "programmiert" ist wenn man nur die "Standardprogramme" betrachtet die darauf sind. 

Und in gewisser Weise schließt obige Vorgabe ALLE Taschenrechner aus, denn auch Grundfunktionen und das Wurzelziehen (vermutlich durch Heron Algorithmus) sind in diesen Taschenrechnern einprogrammiert. 

Fragen über Fragen... (auf die ich bisher noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Vielleicht nerde ich an dieser Stelle aber auch zu sehr ab) 

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Ich denke es geht hier wahrscheinlich hauptsächlich drum dass in dem Taschenrechner nicht jede Menge Spickzettel und Lösungsvorgaben drin sind.

Ob der nun programmierbar ist oder Modulo rechnen kann interessiert letztendlich wahrscheinlich keinen wirklich.

Ich vermute auch dass eine Überprüfung des Taschenrechners nur stattfindet wenn man auffällig oft diesen in der Prüfung bedient.

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Ist jetzt nicht passend für unser Thema.
https://www.rolfdreyer.de/downloads/Taschenrechner_SHS_Navigation.pdf
Aber es gibt Listen, die von der IHK herausgegeben werden.

Nach der Liste Facinformatiker müsste man denn mal suchen.
Und sicher gibt es zwischen IHK auch Abweichungen.

Bearbeitet von hellerKopf
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vor 3 Stunden schrieb hellerKopf:

Der Rechner FX-991DEX ist mit 696 Funktionen das leistungsstärkste Modell der technisch-wissenschaftlichen Taschenrechner

Bist du sicher, dass der Rechner zur Prüfung zugelassen ist?
Besser bei der IHK Anfragen.

 

Ja ist zugelassen.

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vor 10 Minuten schrieb ThomasChr:

Ich denke es geht hier wahrscheinlich hauptsächlich drum dass in dem Taschenrechner nicht jede Menge Spickzettel und Lösungsvorgaben drin sind.

Darum geht es in der Tat. 

Meines Erachtens ließe sich das Problem ganz einfach lösen indem der Prüfling der Prüfungsaufsicht vor der Prüfung den Taschenrechner aushändigt. Die Prüfungsaufsicht kann ihn dann inspizieren und ggfs. den Speicher löschen. 

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vor 17 Minuten schrieb Parser:

Meines Erachtens ließe sich das Problem ganz einfach lösen indem der Prüfling der Prüfungsaufsicht vor der Prüfung den Taschenrechner aushändigt. Die Prüfungsaufsicht kann ihn dann inspizieren und ggfs. den Speicher löschen. 

Macht bei geschätzt 30 Prüflingen im Prüfungssaal, optimistisch 30 Sekunden pro checken des Taschenrechners, mal eben 15min. 

Davon ausgehend das die Prüfungsaufsicht sich mit dem Taschenrechnermodel auskennt.

Klar wenn je nach Prüflingsanzahl die Prüflinge ne Stunde oder mehr früher da sein sollen geht das.

Bearbeitet von Brapchu
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Ja, jeden Taschenrechner von jedem Prüfling zu korrigieren geht nicht.

Jedes Taschenrechnermodell extra im Internet suchen und auf eine Liste schreiben ist auch sehr aufwendig. Deshalb wahrscheinlich dieses "darf nicht programmierbar sein" - weil die Modelle die nicht programmierbar sind haben auch keinen Speicher in dem man Spickzettel ablegen könnte.

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vor 1 Stunde schrieb Brapchu:

Klar wenn je nach Prüflingsanzahl die Prüflinge ne Stunde oder mehr früher da sein sollen geht das.

Point taken.

Dann könnte man eine "Sammelprüfung" anbieten einen Tag vorher. (TRs einsammeln und verwahren. Hinweis: In BW wird die Prüfung an der BS durchgeführt ... ) 

Oder noch besser: GTRs zulassen, da diese Einschränkung aus meiner Sicht keinen Sinn ergibt... 

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vor einer Stunde schrieb ThomasChr:

darf nicht programmierbar sein

nochmal : In BW ist die Formulierung nicht "darf nicht programmierbar sein" sondern:

Zuglassen ist ein nicht programmierter Taschenrechner (weiter oben habe ich mal ausgeführt warum auf diese Definition theoretisch alle Taschenrechner zutreffen) 

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vor 3 Stunden schrieb Parser:

Point taken.

Dann könnte man eine "Sammelprüfung" anbieten einen Tag vorher. (TRs einsammeln und verwahren. Hinweis: In BW wird die Prüfung an der BS durchgeführt ... ) 

Oder noch besser: GTRs zulassen, da diese Einschränkung aus meiner Sicht keinen Sinn ergibt... 

Wohl nicht alle, nicht immer, siehe einige Umschüler und Externe.

vor 3 Stunden schrieb Parser:

nochmal : In BW ist die Formulierung nicht "darf nicht programmierbar sein" sondern:

Zuglassen ist ein nicht programmierter Taschenrechner (weiter oben habe ich mal ausgeführt warum auf diese Definition theoretisch alle Taschenrechner zutreffen) 

Auch hier habe ich in BaWü als Externer was anderes stehen, das hab ich so noch nicht gelesen bisher:

geräuscharmer, nicht programmierbarer und netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten. 😆

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