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Geschrieben

Hallo,
ich arbeite zurzeit als Frontend Developer und ich möchte bald meinen Arbeitgeber wechseln. Ich habe eine Interessante Stelle gefunden. Der potenzielle Arbeitgeber verlang bei der Bewerung zumindestens 2 URLs zu den Websiten, an deren Umsetzung man beiteilig war. Darf ich es bedenkenlos in der Bewerbung nennen?
In meinem Arbeitvertrag haben ich eine Verschwiegenheitsklausel stehen. Ich habe dazu ein wenig recherchiert und es gibt geteilte Meinungen. Hat jemand von euch damit bereits Erfahrungen gemacht? 

Danke euch. 

Geschrieben (bearbeitet)

Klar kannste die angeben. So lange du nicht über firmeninterne Dinge berichtest ist alles "roger".

Mein neuer Arbeitgeber fragte auch, bei welchen "Projekten ich beteiligt war und wie lange das war". Naja, wir hatten nur Großprojekte, die auch überall in der Zeitung stehen. Klar gebe ich die auch an, gehört zu meinem Portfolio.

 

Aber mehr als den Namen der Projekte und meine Aufgabe dort, nenne ich nicht. Also mein neuer AG muss nicht wissen, wieviel Asset dort investiert wurde, wie das Projekt voran kommt und wie es im Detail aussieht.

Ich war beteiligt daran, was mein Aufgabe dort war und das reicht ;)

In 2 Jahren werde ich auch diesen wieder wechseln. Und dann möchte der jetzige AG auch nicht, dass ich bei den Mitbewerbern alles offen lege. Das macht man einfach nicht (Professionalität) und man fragt auch nicht danach. Gehört eigentlich zu jedem Business dazu.

Bearbeitet von eulersche_Zahl
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Webfront:

In meinem Arbeitvertrag haben ich eine Verschwiegenheitsklausel stehen.

Je nach Wortlaut.

vor 14 Stunden schrieb Webfront:

zumindestens 2 URLs zu den Websiten, an deren Umsetzung man beiteilig war.

Ist auf der Website ersichtlich, dass einer deiner Arbeitgeber diese erstellt hat? Ist der Inhaber der Website auf eurer unter Referenzen aufgeführt?

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für eure Antworten. 

 

vor 3 Stunden schrieb allesweg:

Je nach Wortlaut.

Ist auf der Website ersichtlich, dass einer deiner Arbeitgeber diese erstellt hat? Ist der Inhaber der Website auf eurer unter Referenzen aufgeführt?

Nein, das ist nicht immer der Fall. Bei einem Kundenprojekt (jeztiger AG) st es nicht ersichtlich. Bei einem anderen Kundenprojekt (ehem. AG) haben wir das Projekt unter unseren Referenzen aufgeführt. 

 

Bearbeitet von Webfront
Geschrieben

Im Zweifelsfall wird dir die Personalabteilung deines jetzigen Arbeitgebers verraten können, inwieweit du deine aktuelle Tätigkeit und Projektbeteiligung in deinem Lebenslauf (oder hier: im Rahmen eines Bewerbungsprozesses) erwähnen kannst und was ein Verstoß gegen die NDA wäre.

@allesweg hat es schon gut auf den Punkt gebracht: Je nach Wortlaut.

Sofern ich nicht irre und du HR um Verschwiegenheit bittest, darf damit eigentlich keiner hausieren gehen. Die Abteilung gibt es schließlich auch irgendwie, um sensiblere Themen anzusprechen. Und... ganz ehrlich? Meinem direkten Vorgesetzten gegenüber würde ich auch nicht erwähnen wollen, dass ich gerade "meinen Lebenslauf aktualisiere", weil da eine gewisse Implikation hintersteckt.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Visar:

Im Zweifelsfall wird dir die Personalabteilung deines jetzigen Arbeitgebers verraten können, inwieweit du deine aktuelle Tätigkeit und Projektbeteiligung in deinem Lebenslauf (oder hier: im Rahmen eines Bewerbungsprozesses) erwähnen kannst und was ein Verstoß gegen die NDA wäre.

alternativ kann man auch gleich die Kündigung ankündigen.

@Webfront ohne den genauen Wortlaut zu kennen, können wir dir gar nicht helfen. Und selbst wenn, sind wir weder Anwälte noch Richter.

Ihr hattet nur diese beiden Projekte?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb allesweg:

alternativ kann man auch gleich die Kündigung ankündigen.

Das halte ich für etwas überzogen. Lebenslauf pflegen ist wie ein Zwischenzeugnis:

Lässt sich auch ohne die Absicht einer Kündigung drüber sprechen.

Nur würde ich das eben da plazieren, wo es hin passt. Nicht beim direkten Vorgesetzten.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Visar:

Das halte ich für etwas überzogen. Lebenslauf pflegen ist wie ein Zwischenzeugnis:

Lässt sich auch ohne die Absicht einer Kündigung drüber sprechen.

und es gibt Arbeitgeber/Personalabteilungen, welche ein Zwischenzeugnis nur bei Vorgesetztenwechsel, internem Tätigkeitswechsel oder geäußertem Wunsch der Marktsondierung ausstellen.

Über die Zulässigkeit des letzten Punktes kann man streiten.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Webfront:

Der potenzielle Arbeitgeber verlang bei der Bewerung zumindestens 2 URLs zu den Websiten, an deren Umsetzung man beiteilig war. Darf ich es bedenkenlos in der Bewerbung nennen?
In meinem Arbeitvertrag haben ich eine Verschwiegenheitsklausel stehen. Ich habe dazu ein wenig recherchiert und es gibt geteilte Meinungen. Hat jemand von euch damit bereits Erfahrungen gemacht? 
 

Wenn es keine offizielle Referenz deines jetzigen AG ist, dann kannst das per se vergessen. Es ist völlig normal, dass man keine Kundeninformationen rausgeben darf - da muss man den Wortlaut der Verschwiegenheitsklausel eigentlich auch nicht kennen. Das wird auch ein neuer AG verstehen ... bzw. die rhetorische Frage "Sie haben bestimmt Verständnis dafür, dass ich vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin bzgl. Internas wie Kundeninformationen. Ich vermute das wird bei Ihnen nicht anders sein.

Und wenn dich schon darüber hinweg setzt (was wie gesagt eigentlich ein Schuss in den eigenen Fuss ist, denn wenn das bei deinem jetzigen AG machst, dann machst das auch beim neuen AG und sowas ist Ablage P), dann macht man das mündlich und auf gar keinen Fall in einem Dokument wo dein Name drauf steht. Denn CVs können immer mal ausversehen abhanden kommen ...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb allesweg:

alternativ kann man auch gleich die Kündigung ankündigen.

@Webfront ohne den genauen Wortlaut zu kennen, können wir dir gar nicht helfen. Und selbst wenn, sind wir weder Anwälte noch Richter.

Ihr hattet nur diese beiden Projekte?

Wir haben natürlich mehrere Projekte. Ich würde aber nur diese erwähnen, bei denen ich eher die Lead-Position hatte (und auf die ich besonders stolz bin :)). Mein jetztiger AG legt leider nicht so einen großen Wert auf die Website (komischerwiese)... von daher sind die Referenzen meist nicht up to date. Mein allererster AG, bei denen ich zahlreiche Projekten umgesetzt habe, dagegen schon d.h. alle umgesetze Projekten erscheinen auf der Firmenwebsite als Referenzen. 

In meinem Arbeitsvertag steht folgendes: 
 

Zitat

 

Alle während der Dauer des Anstellungsvertrages vom Arbeitnehmer erzielten Arbeitsergebnisse und die dazugehörigen Unterlagen werden mit ihrer Erstellung, unabhängig vom jeweiligen Bearbeitungsstand, Eigentum des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist jederzeit berechtigt, diese Unterlagen auch in einer von ihm bearbeiteten Form zu vervielfältigen und zu verbreiten.

Dem Arbeitgeber steht das ausschließliche Recht zu, die vom dem Arbeitnehmer erzielten Arbeitsergebnisse, gleich welcher Art diese sind, und die dazugehörigen Unterlagen beliebig zu nutzen, nutzen zu lassen und Dritten beliebige Nutzungsrechte einzuräumen oder zu übertragen.

 

Der Arbeitnehmer tritt alle übertragbaren Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken oder Erzeugnissen, insbesondere an Software, die er allein oder in Zusammenarbeit bei der Ausübung der vertraglichen Tätigkeit entwickelt hat unwiderruflich an den Arbeitgeber ab. Das heißt unter anderem; der Arbeitnehmer räumt dem Arbeitgeber an diesen Werken das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte sowie übertragbare Recht zur Nutzung und Verwertung aller Art ein. Dies beinhaltet unter anderem das Recht auf Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Änderung sowie Weiterentwicklung der Werke. Die Rechte an abgeleiteten Werken stehen ebenfalls ausschließlich dem Arbeitgeber zu. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Dritte einfache oder ausschließliche Rechte an den Werken ohne weitere Zustimmung des Arbeitnehmers einzuräumen. Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Geltendmachung der Rechte nach §§ 12, 13, 14 und 25 Urheberrechtsgesetz.

Die Rechte an den Arbeitsergebnissen und den dazugehörigen Unterlagen sowie an den Urheberrechten sind mit der regelmäßigen Vergütung des Arbeitnehmers abgegolten. Diese Rechte verbleiben auch nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses zeitlich unbegrenzt beim Arbeitgeber, unabhängig davon, ob und aus welchen Gründen das Anstellungsverhältnis endet.

 

 


Danke euch allen für eure Input soweit! 

Geschrieben

Ich würde keine Kundenprojekte nennen bzw. nur grob umreisen, z. B. "eine Webseite für einen führenden Chemiekonzern". Was der einzelne an einer Webseite gemacht hat, kann man auch bei einem Link nicht sehen. Eigentlich sollte das Jobinterview ja unter anderem dazu dienen, die technischen Fähigkeiten des Bewerbers einzuschätzen. Wenn das nicht reicht, kann man gerne noch ein paar der privaten/eigenen Arbeiten zeigen (falls vorhanden).

Einfach auch aus dem Grund, dass man dem aktuellen Arbeitgeber gegenüber loyal ist und das ruhig auch dem potenziellen neuen Arbeitgeber kommunizieren kann. Schließlich ist es auch in seinem Interesse, dass man sich bei ihm gegenüber auch loyal verhält.

 

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