Gast Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai Haben jetzt nachträglich einen ganz bösen Fehler im Projekt und somit auch in der Doku entdeckt. Natürlich ist alles schon eingereicht und die Frist längst abgelaufen . Wie soll ich damit umgehen, Augen zu und durch, wird schon keiner merken? Oder bei der Präsi den Fehler offen kommunizieren? Zitieren
randomname2 Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai Es hilft, wenn du den Fehler kurz beschreiben könntest. Ob den niemand bemerkt hängt ganz vom Prüfungsausschuss ab. Zitieren
allesweg Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor 44 Minuten schrieb hands_off_mentalität: Oder bei der Präsi den Fehler offen kommunizieren? Das ist meines Erachtens die einzig saubere Möglichkeit. Was würdest du denn machen, wenn die Prüfer dich auf den Fehler ansprechen? Lügen, dass du es nicht bemerkt hast? Rumstammeln, warum du den erkannten Fehler nicht offen kommuniziert hast? Oder gar auf Unfehlbarkeit plädieren? charmanta reagierte darauf 1 Zitieren
Gast Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor 11 Minuten schrieb randomname2: Es hilft, wenn du den Fehler kurz beschreiben könntest. Ob den niemand bemerkt hängt ganz vom Prüfungsausschuss ab. Fangfrage? Der PA liest ja hier vermutlich mit... Nur soviel, ich hab nicht alle fürs Projekt relevanten gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Der Projektantrag wurde aber genehmigt, also ist es seitens der IHK bisher niemandem aufgefallen. Dem AuBi leider auch nicht! Zitieren
Gast Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor 10 Minuten schrieb allesweg: Das ist meines Erachtens die einzig saubere Möglichkeit. Was würdest du denn machen, wenn die Prüfer dich auf den Fehler ansprechen? Lügen, dass du es nicht bemerkt hast? Rumstammeln, warum du den erkannten Fehler nicht offen kommuniziert hast? Oder gar auf Unfehlbarkeit plädieren? Dann nehme ich das mit der Unfehlbarkeit Zitieren
Brapchu Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor 3 Minuten schrieb hands_off_mentalität: Fangfrage? Der PA liest ja hier vermutlich mit... Nur soviel, ich hab nicht alle fürs Projekt relevanten gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Man kann es sich auch selbst schwer machen wenn man schon hier um Hilfe bittet... randomname2 reagierte darauf 1 Zitieren
randomname2 Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor 1 Stunde schrieb hands_off_mentalität: Fangfrage? Der PA liest ja hier vermutlich mit... Ich bat ja nur um eine kurze Beschreibung, nicht um einen dreiseitigen Aufsatz. Sei weniger paranoid Fehler gibt schließlich verschiedene. Ob nun rechtlich, inhaltlich oder komplettes Versagen bei der Rechtschreibung steht da auf einem ganz anderem Blatt. Aber bei der Aussage, dass man ehrlich sein sollte, bin ich dabei. Dinge passieren, Fehler passieren. Mal mehr, mal weniger und vor allem bei Azubis/frisch ausgelernten und jenen, die es werden wollen. Zitieren
Gast Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor 33 Minuten schrieb randomname2: Ich bat ja nur um eine kurze Beschreibung, nicht um einen dreiseitigen Aufsatz. Sei weniger paranoid Jo, ist geschenkt... Mir brennt nur gerade die Hose lichterloh... Der Projektauftrag war, eine webbasierte Arbeitszeiterfassung nach gesetzlichen Vorgaben zu etablieren. Als gesetzliche Anforderungen hatte ich identifiziert: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Arbeitszeitgesetzt (ArbZG) - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jeweils in der aktuellen Fassung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) habe ich schon ab der ersten groben Projektplanungsphase absolut übersehen! Hatte ich einfach nicht aufm Radar, weil im Praktikumsbetrieb seit Äonen keine Minderjährigen (U18) beschäftigt sind. Und keiner hats gemerkt, weder intern noch extern... Da für Jugendliche aber andere Arbeits- und Pausenzeiten gelten ist das Projekt am A.... :( Zitieren
ThomasChr Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai (bearbeitet) Vollkommen unqualifizierte Meinung, aber was spricht denn dagegen das zu erwähnen? Für ein firmeninternes Projekt finde ich es durchaus valide zu sagen "Das JArbSchG wird in diesem Projekt nicht behandelt weil keine minderjährigen Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Projektumsetzung beschäftigt sind". Ich finde es durchaus sinnvoll dies nicht zu beachten weil es somit ja nur unnötiger Aufwand ist. Und ich denke das kann man dem Prüfungsausschuss auch so argumentieren. Und wenn dieser sagt "Doch, das hätten sie beachten müssen" und du siehst das auch ein, bedankst du dich dafür, versprichst das nochmal mit dem Projektleiter/Chef zu klären und dann wirst du da sicherlich keinen großen Punktabzug bekommen. Und ob das so richtig passt kann ich nicht wirklich sagen, aber manche Programmierer würden das hier anbringen: https://de.wikipedia.org/wiki/YAGNI Bearbeitet 23. Mai von ThomasChr Zitieren
Gast Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor 8 Minuten schrieb ThomasChr: Für ein firmeninternes Projekt finde ich es durchaus valide zu sagen "Das JArbSchG wird in diesem Projekt nicht behandelt weil keine minderjährigen Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Projektumsetzung beschäftigt sind". Ich finde es durchaus sinnvoll dies nicht zu beachten weil es somit ja nur unnötiger Aufwand ist. Guter Punkt, hätte ich aber in Projektantrag und -dokumentation so hinschreiben sollen... Die ganze Logik in HTML/CSS/MySQL sinnig hinzubiegen war so schon genug Aufwand! Zitieren
pr0gg3r Geschrieben 23. Mai Geschrieben 23. Mai vor einer Stunde schrieb hands_off_mentalität: Und keiner hats gemerkt, weder intern noch extern... Dann scheint es derzeit einfach auch kein Requirement an deine Projekt gewesen zu sein und wenn. Damit wäre es für mich abgehakt. Software wird schließlich iterativ entwickelt und es können nicht immer alle Edge-Cases berücksichtigt werden. Ggf. in einem Ausblick unter Weiterentwicklung oder so mit aufnehmen ThomasChr reagierte darauf 1 Zitieren
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